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Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD
Die Einsatzgruppen (Egr) der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD) waren ideologisch geschulte, teils mobile, teils stationäre …
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Bedeutung, Aufbau und Opfer
Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD) waren ideologisch geschulte, mobile und später teilweise stationäre NS-Sondereinheiten. Heinrich Himmler ließ sie im Auftrag Adolf Hitlers beim Überfall auf Polen 1939, beim Balkanfeldzug 1941 und vor allem im Krieg gegen die Sowjetunion 1941–1945 einsetzen. Sie waren ein wichtiges Werkzeug der nationalsozialistischen Rassen- und Völkermordpolitik und wesentlich am Holocaust sowie am Völkermord an den Sinti und Roma beteiligt.
Zu den Tätern gehörten vor allem Angehörige der Sicherheitspolizei – also Gestapo und Kriminalpolizei –, des SD, der Ordnungspolizei und der Waffen-SS. Insgesamt umfassten die Einsatzgruppen bis zu 3000 Mann. Einsatzkommandos operierten vorwiegend im rückwärtigen Heeresgebiet, Sonderkommandos im rückwärtigen Armeegebiet. Unterstützt wurden sie unter anderem durch Wehrmachtseinheiten, Höhere SS- und Polizeiführer, Polizeibataillone und einheimische Hilfskräfte.
Zu den Opfern gehörten vor allem Juden, außerdem Roma, Kommunisten, tatsächliche oder vermeintliche Partisanen, als „Asoziale“ Verfolgte, psychisch Kranke sowie geistig oder körperlich behinderte Menschen. Für die Sowjetunion werden mindestens 600.000 und nach anderen Schätzungen bis zu 1,5 Millionen Ermordete angegeben. Die Unterschiede entstehen durch unvollständige oder unzuverlässige Täterberichte, Bevölkerungsverschiebungen, verschiedene zeitliche Abgrenzungen und eine unterschiedliche Zuordnung der Taten verbündeter Einheiten.
Vorläufer und Massenmord in Polen
Seit 1938 stellte Himmler für deutsche Gebietserweiterungen besondere Kommandos aus SS, SD und Polizei zusammen. In Österreich, im Sudetenland sowie in Böhmen und Mähren sollten sie Gegner des NS-Regimes anhand vorbereiteter Listen ermitteln und festnehmen, Unterlagen beschlagnahmen und Einrichtungen kontrollieren. Im Sudetenland und in Böhmen und Mähren wurden jeweils etwa 10.000 Menschen festgenommen. Diese Einheiten markierten den Übergang zur systematischen Verfolgung tatsächlicher und vermeintlicher Gegner.
Für den Überfall auf Polen wurden 1939 zunächst fünf Einsatzgruppen mit insgesamt 16 Einsatzkommandos und 2700 bis 3000 Mann aufgestellt. Sie waren den deutschen Armeen zugeordnet. Ihr bewusst vage formulierter Auftrag lautete, hinter der kämpfenden Truppe alle „reichs- und deutschfeindlichen Elemente“ zu bekämpfen. Dadurch besaßen ihre Führer großen Spielraum bei der Auswahl der Opfer. Das „Unternehmen Tannenberg“ zielte darauf, anhand des „Sonderfahndungsbuchs Polen“ bis zu 61.000 Polen aufzuspüren und festzunehmen; viele wurden ermordet. Besonders verfolgt wurden Angehörige der polnischen Eliten und Intelligenz sowie Juden.
Am 21. September 1939 ordnete Reinhard Heydrich die zunächst als vorübergehend bezeichnete Konzentration der Juden in abgegrenzten Stadtgebieten an. Diese Ghettoisierung erleichterte Kontrolle, Zwangsarbeit und die Erfassung ihres Vermögens zur „Arisierung“.
Bis zum Ende der Militärverwaltung am 26. Oktober 1939 ermordeten Einsatzgruppen, andere Polizeiverbände und Wehrmachtsangehörige bei 714 Exekutionen etwa 16.000 bis 20.000 Polen. Einzelne Wehrmachtsoffiziere protestierten, meist aus Sorge um Disziplin und militärische Sicherheit. Nachdem die Einsatzgruppen von der Wehrmachtsgerichtsbarkeit befreit worden waren, stiegen die Opferzahlen deutlich. Von Kriegsbeginn bis Frühjahr 1940 wurden vorsichtigen Schätzungen zufolge insgesamt 60.000 bis 80.000 Polen ermordet.
Balkan und Vorbereitung des Ostkriegs
Für den Balkanfeldzug wurde im März 1941 die Einsatzgruppe Jugoslawien gebildet und später in Kommandos für Serbien und Kroatien geteilt. Ihr Auftrag umfasste die Bekämpfung von „Emigranten, Saboteuren, Terroristen“, besonders aber von Kommunisten und Juden. Im Frühjahr 1942 wurden 7500 zusammengetriebene Juden mithilfe von Gaswagen ermordet. In Kroatien entstand 1943 die Einsatzgruppe E. Sie war für eine wirksame Partisanenbekämpfung zu schwach, wirkte jedoch nach der italienischen Kapitulation im September 1943 an der Deportation der Juden aus der dalmatischen Küstenzone mit.
Der Krieg gegen die Sowjetunion war aus Sicht der NS-Führung ein „Weltanschauungskrieg“. Er sollte nicht nur Gebiete erobern und die Rote Armee besiegen, sondern auch den sowjetischen Staat, seine Führung und den als „jüdischer Bolschewismus“ bezeichneten Gegner vernichten. Ab Mai 1941 wurden in Pretzsch, Bad Düben und Bad Schmiedeberg vier Einsatzgruppen A bis D mit zusammen etwa 3000 Mann aufgestellt. Ihre Stärke lag zwischen rund 500 Mann bei der Einsatzgruppe D und 990 Mann bei der Einsatzgruppe A. Die Einheiten gliederten sich in etwa 70 bis 120 Mann starke Einsatz- und Sonderkommandos.
Ein schriftlicher allgemeiner Befehl zur Ermordung aller Juden ist nicht überliefert. Zeugenaussagen belegen jedoch, dass Heydrich die Führungskräfte auf die „Vernichtung der Ostjuden“ ausrichtete. Seine Weisungen nannten unter anderem Funktionäre der Komintern und der Kommunistischen Partei, Volkskommissare, Juden in Partei- und Staatsstellungen sowie angebliche Saboteure und andere „radikale Elemente“. Wann die Befehle ausdrücklich auf alle jüdischen Frauen, Kinder und alten Menschen ausgedehnt wurden, ist umstritten. Einige Forschende sehen bereits Heydrichs mündliche Weisungen vom 17. Juni 1941 als weitreichende Ermächtigung; andere setzen den Übergang am 15. August 1941 an.
Zusammenarbeit und Durchführung der Morde
Die Einsatzgruppen unterstanden fachlich und disziplinarisch Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei und des SD. Gegenüber der Wehrmacht waren sie hauptsächlich bei Marsch, Verpflegung und Unterkunft abhängig. Eine Vereinbarung vom Frühjahr 1941 erlaubte ihnen, gegenüber der Zivilbevölkerung eigenverantwortlich „Exekutivmaßnahmen“ durchzuführen. Der „Kommissarbefehl“ vom 6. Juni 1941 verpflichtete die Wehrmacht, aufgegriffene politische Kommissare zu übergeben. Auch in Kriegsgefangenenlagern sonderten Einsatzkommandos Menschen aus und entschieden über ihr weiteres Schicksal.
Höhere SS- und Polizeiführer stellten zusätzlich SS- und Polizeieinheiten sowie einheimische Hilfskräfte bereit. Gemeinsam mit den Einsatzgruppen ermordeten diese Verbände bis Ende November 1941 innerhalb von fünf Monaten 500.000 Juden. Die Besatzer förderten außerdem antisemitische Pogrome und die Mitarbeit nationalistischer Gruppen. In Litauen starben bei organisierten „spontanen“ Pogromen etwa 5000 Juden; einheimische „Partisanen“ ermordeten dort etwa 22.000 weitere jüdische Einwohner. In Lettland meldeten die Einsatzgruppen 400 Pogromopfer, während entsprechende Versuche in Estland scheiterten.
Nach der Besetzung eines Ortes mussten sich jüdische Einwohner häufig unter dem Vorwand der Umsiedlung oder eines Arbeitseinsatzes sammeln. Später wurden Stadtteile abgeriegelt und Häuser durchsucht. Die Gefangenen transportierte man zu vorbereiteten Gruben außerhalb der Orte. Sie mussten Wertsachen und Kleidung abgeben und wurden meist durch Schüsse in den Hinterkopf ermordet. Zunächst trafen die Erschießungen vor allem Männer zwischen etwa 18 und 65 Jahren; spätestens ab August 1941 wurden Männer und Frauen aller Altersgruppen sowie Kinder getötet.
Ein bekanntes Beispiel ist Babyn Jar bei Kiew: Das Sonderkommando 4a ermordete dort gemeinsam mit dem Gruppenstab und zwei Kommandos des Polizeiregiments Süd am 29. und 30. September 1941 insgesamt 33.771 Juden. Die Täterberichte hielten solche Zahlen fest und verwendeten dabei verschleiernde Begriffe wie „Exekution“, „Liquidierung“ oder „Sonderbehandlung“.
Zweite Tötungswelle, Gaswagen und Spurenvernichtung
Ab Herbst 1941 begann eine zweite, regional unterschiedlich einsetzende Tötungswelle. Die Einsatzgruppen wurden stärker in stationäre Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SD überführt und den Höheren SS- und Polizeiführern unterstellt. Ihr Ziel war nun die vollständige Ermordung der noch verbliebenen jüdischen Bevölkerung. Ende 1942 standen zusätzlich 47.974 Angehörige sogenannter „Schutzmannschaften“ und umfangreiche „Bandenkampfverbände“ zur Verfügung. Unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung wurden auch in Wälder geflohene Juden erschossen.
Die Opferzahl der zweiten Phase wird mit 400.000 angegeben; insgesamt wurden bei den mobilen Aktionen etwa 900.000 Juden ermordet. Unter Einbeziehung weiterer Taten von Einsatzgruppen, SS- und Polizeiführern, „Bandenkampfverbänden“ sowie deutschen und rumänischen Armeeeinheiten werden für die mobilen Vernichtungsaktionen in der Sowjetunion etwa 1,35 Millionen jüdische Opfer genannt.
Weil besonders die Erschießung von Frauen und Kindern die Täter psychisch belastete, entwickelte Walter Rauff Lastwagen zu mobilen Gaskammern. Motorabgase wurden in den geschlossenen Laderaum geleitet. Nach einer „Probevergasung“ sowjetischer Kriegsgefangener im KZ Sachsenhausen wurden bis Juni 1942 insgesamt 20 Gaswagen an die Einsatzgruppen geliefert. Wegen technischer Pannen und der Belastung beim Entladen der Leichen erfüllten sie die Erwartungen der Täter nicht. In Kulmhof wurden drei Gaswagen stationär eingesetzt; ein Gericht stellte dort später mindestens 152.676 Ermordete fest, wobei die tatsächliche Zahl sicher höher lag. 1942/43 verlagerte sich der Massenmord zunehmend in die Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka, später auch nach Auschwitz-Birkenau und Majdanek.
Als die Rote Armee vorrückte, sollte das Sonderkommando 1005 unter Paul Blobel die Verbrechen verbergen. Ab 1942, verstärkt nach Himmlers Anordnung vom Mai 1943, ließ es Massengräber öffnen und Leichen verbrennen. Bis zur Rückeroberung der Gebiete 1944 konnte jedoch nur ein Teil der Spuren beseitigt werden.
Dokumentation, Opferbilanz und Strafverfahren
Das Reichssicherheitshauptamt sammelte die Berichte der Einheiten in 195 „Ereignismeldungen UdSSR“ und 55 späteren „Meldungen aus den besetzten Ostgebieten“. Die rund 4500 Seiten enthalten Täterdarstellungen, genaue Opferzahlen, Rechtfertigungen und alltägliche Angaben. Trotz ihrer beschönigenden Perspektive sind sie eine zentrale Quelle für Forschung und Gerichte. Sie belegen mindestens 535.000, zu etwa 90 Prozent jüdische, Opfer der Einsatzgruppen bis zum Frühjahr 1942. Bis Mitte April 1942 meldeten die Gruppen selbst mehr als 500.000 Ermordete: Einsatzgruppe A 248.468, Einsatzgruppe B 71.455, Einsatzgruppe C 106.737 und Einsatzgruppe D 91.728. Die Meldungen gingen auch an Stellen der Wehrmacht; dies widerspricht späteren Behauptungen hoher Offiziere, sie hätten von den Morden nichts oder erst spät erfahren.
Die Gesamtzahlen bleiben unsicher, weil Todesregister fehlen, Täterberichte nicht immer zuverlässig sind und die Grenzen zwischen Einsatzgruppen, stationären Sicherheitsdienststellen, Wehrmacht, Polizei und einheimischen Hilfskräften schwer zu ziehen sind. Die Einsatzgruppen waren außerdem nicht überall gleich eingesetzt: Auch in Norwegen, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Tunis bestanden Einheiten, die anders als jene in Polen, auf dem Balkan und in der Sowjetunion keine besonderen Massenmordaufträge hatten.
Im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess 1947–1948 wurden 17 Einsatzgruppenleiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen verurteilt. Am 10. April 1948 ergingen 14 Todesurteile, von denen vier vollstreckt wurden; hinzu kamen zweimal lebenslange Haft und fünf Freiheitsstrafen von 10 bis 20 Jahren. Spätestens 1958 waren die letzten Verurteilten entlassen. Im Ulmer Einsatzgruppen-Prozess von 1958 wurden zehn Angehörige der Einsatzgruppe A wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord in 4000 Fällen schuldig gesprochen und zu Haftstrafen zwischen 3 und 15 Jahren verurteilt.