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Karl-Heinz Grasser

Im Jahr 1999 kehrte Grasser als Kandidat der FPÖ in die Politik zurück. Nach ... In den Spielregeln heißt es: „Dabei gilt natürlich stets die Unschuldsvermutung.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Laufbahn
  2. 2. Finanzpolitische Ziele und Kritik
  3. 3. Vorwürfe und wichtige Affären
  4. 4. Steuern und weitere Verfahren
  5. 5. Strafprozess und Haft

Überblick und Laufbahn

Karl-Heinz Grasser (* 2. Jänner 1969 in Klagenfurt) ist ein ehemaliger österreichischer Politiker. Er gehörte bis 2003 der FPÖ an und war anschließend parteilos. Von Februar 2000 bis Jänner 2007 war er Finanzminister in den Bundesregierungen Schüssel I und Schüssel II.

Er studierte angewandte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Klagenfurt und schloss 1992 als Magister ab. Danach arbeitete er für die FPÖ, unter anderem als Fachreferent, Geschäftsführer der Freiheitlichen Akademie und Generalsekretär. Von 1994 bis 1998 war er Landeshauptmann-Stellvertreter in Kärnten. Anschließend wechselte er zu Magna International.

1999 kehrte er als FPÖ-Kandidat in die Politik zurück und wurde nach Bildung der ÖVP-FPÖ-Koalition Finanzminister. Seine Ernennung erfolgte, nachdem Bundespräsident Thomas Klestil die Angelobung von Thomas Prinzhorn wegen dessen ausländerfeindlichen Äußerungen verweigert hatte. Im Herbst 2002 trat Grasser im Zusammenhang mit dem „Knittelfelder Putsch“ zurück. Nach der Nationalratswahl 2002 verließ er die FPÖ, blieb aber als parteiloser Finanzminister im Kabinett Schüssel. Medien bezeichneten ihn wegen seiner Tätigkeit im ÖVP-Bundesvorstand auch als „ÖVP-Minister“.

Am 9. Jänner 2007 kündigte er seinen Rückzug aus der Bundespolitik an. Danach war er unter anderem bei Meinl International Power und C-Quadrat tätig. Die 2007 mit Walter Meischberger gegründete Lobbying-Agentur Valora Solutions wurde nach einem Jahr aufgelöst; wegen möglicher Zahlungen im Zusammenhang mit der Telekom-Austria-Privatisierung wurden Ermittlungen wegen Verdachts der Untreue eingeleitet.

Finanzpolitische Ziele und Kritik

Grasser vertrat eine „stabilitätsorientierte Fiskalpolitik“. Fiskalpolitik bezeichnet staatliche Maßnahmen zu Einnahmen, Ausgaben und Haushalt. Seiner Ansicht nach sollte Stabilität durch Deregulierung, Privatisierung und die Verringerung von Verwaltungs- und Gesetzesbefolgungskosten für die Wirtschaft erreicht werden. Politische Gegner bezeichneten diesen Ansatz häufig als monetaristisch und neoliberal.

Ein zentrales Ziel war das „Nulldefizit“, also ein ausgeglichener Staatshaushalt. Es wurde 2002 einmalig erreicht. Dazu trugen höhere Steuern, Gebühren, Abgaben und Mauten sowie geringere Verwaltungs- und Staatsausgaben bei. Die Abgabenquote erreichte 2001 mit 46,5 % den Rekordwert der Zweiten Republik. Weitere Faktoren waren der Verkauf oder die Teilprivatisierung von Staatsunternehmen, etwa der Österreichischen Tabakwerke, sowie Zahlungen der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Verkauf von Gold- und Devisenreserven bei der Euro-Einführung. Von 2001 bis 2003 zahlte die Nationalbank jährlich mehr als 950 Millionen Euro an den Bund.

Kritiker warfen Grasser vor, das Nulldefizit vor allem durch den Verkauf gewinnbringender Staatsbetriebe, vorgezogene Steuereinnahmen und die Verlagerung von Ausgaben auf Bundesländer erreicht zu haben. Sie kritisierten außerdem Ausgabensenkungen in einer wirtschaftlich schlechten Phase nach dem Platzen der „New Economy-Blase“ und dem 11. September. Für 2004 betrug das Budgetdefizit nach einer nachträglichen Korrektur durch EU-Behörden 4,4 %; Grasser hatte zunächst 1,2 % gemeldet und Staatsausgaben von 7,5 Milliarden Euro für die Österreichischen Bundesbahnen nicht eingerechnet. 2005 lag das Defizit bei 1,5 % statt der veranschlagten 1,7 %.

Vorwürfe und wichtige Affären

Während und nach Grassers Amtszeit standen zahlreiche Vorwürfe im Raum. Die Justiz verdächtigte ihn, über Firmen und Stiftungen in Liechtenstein, Zypern und der Karibik Gelder erhalten zu haben. 2010 wurden Ermittlungen auf weitere Privatisierungen der Ära Grasser ausgedehnt.

Besonders bedeutsam war die BUWOG-Affäre zur Privatisierung von Bundeswohnungen 2004. Die Immofinanz überbot CA Immo im letzten Moment um 1,3 Millionen Euro und erhielt den Zuschlag. Peter Hochegger und Walter Meischberger erhielten von der Immofinanz 9,6 Millionen Euro Honorar, das über die Briefkastenfirma Astropolis an der Finanz vorbeigeschleust worden war. Der Verdacht lautete, eine Information über das Bestgebot von 960 Millionen Euro sei über Meischberger und Hochegger gegen Provision weitergegeben worden. Grasser bestritt, von der Zahlung gewusst zu haben. Die Justiz ging davon aus, dass er von Ende 2005 bis Anfang 2010 mehr als 800.000 Euro aus Provisionen des BUWOG-Verkaufs erhalten habe.

In der Terminal-Tower-Affäre ging es um ein Büroprojekt in Linz und die Übersiedlung der Finanzlandesdirektion Oberösterreich. Die Porr vereinbarte 2005 mit Meischberger und Hochegger ein Beraterhonorar von 200.000 Euro. Nach Darstellung des Artikels änderte Grasser seine zunächst ablehnende Haltung zum teureren Standort, als die Berater engagiert worden waren. Die Justiz vermutete Untreue, Geschenkannahme durch Beamte und Bestechung; unter Mitwirkung von Ernst Karl Plech soll ein Betrag von 700.000 Euro zugunsten Grassers geflossen sein.

Weitere Ermittlungen oder Vorwürfe betrafen unter anderem die Post-Privatisierung, die Novomatic-Affäre, eine mögliche Beteiligung am Verkauf der Hypo Group Alpe Adria, die Einführung des Elektronischen Akts (ELAK), Hotelkosten der Constantia Privatbank und eine von Meischberger bezahlte Seychellen-Reise. Bei der Hypo-Affäre bestritt Grasser die Berichte über eine indirekte Beteiligung von einer halben Million Euro. Die Finanzmarktaufsicht prüfte 2010 außerdem einen möglichen Verstoß gegen Geldwäschebestimmungen bei dieser Beteiligung.

Steuern und weitere Verfahren

Ende Jänner 2011 wurde bekannt, dass Grasser im Herbst 2010 eine Selbstanzeige erstattet hatte. Er hatte Einkünfte aus Spekulationsgewinnen und Dividenden aus den Jahren 2002 bis 2008 nicht versteuert und beglich eine Steuerschuld von 18.000 Euro. Die Finanz vermutete darüber hinaus Abgabenhinterziehung bei Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer, unter anderem über die Silverland-Stiftung, Levesque Holding und Gemain Limited. Sein ehemaliger Steuerberater erklärte bei der Staatsanwaltschaft, Grasser habe von 2007 bis 2009 8,45 Millionen Euro verdient, von denen 5,376 Millionen Euro nicht versteuert worden seien.

In der Homepage-Affäre wurde ihm vorgeworfen, 2004 283.424 Euro Spendengelder für seine Website nicht versteuert zu haben. Grasser erklärte, das Geld sei an den Verein zur Förderung der New Economy und nicht an ihn geflossen. In der BAWAG-Affäre wurde ihm vorgeworfen, der Finanzmarktaufsicht parteipolitische Ziele vorgegeben zu haben. Ermittlungen wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses wurden am 16. April 2008 eingestellt.

2012 wurde Grasser wegen Ehrenbeleidigung zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt, nachdem er einen ehemaligen Mitarbeiter im Zusammenhang mit der BUWOG-Causa als „psychisch labil“ bezeichnet hatte. Ein Verfahren wegen des Verdachts, im Zusammenhang mit seiner Hochzeit zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben, wurde am 9. Februar 2015 eingestellt. Das Brettspiel „KHG – Korrupte haben Geld“ durfte nach Entscheidungen österreichischer Gerichte weiter vertrieben werden; auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies Grassers Beschwerde 2019 ab.

Strafprozess und Haft

Am 21. Juli 2016 erhob die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Grasser, Peter Hochegger, Walter Meischberger, Ernst Plech und weitere Personen Anklage in den Causae BUWOG und Terminal Tower. Die Anklage ging von zehn Millionen Euro Gesamtschaden aus und nannte als Vorwürfe Untreue und illegale Geschenkannahme.

Am 4. Dezember 2020 verurteilte das Straflandesgericht Wien Grasser in erster Instanz wegen Untreue, illegaler Geschenkannahme und Beweismittelfälschung zu acht Jahren Haft. Meischberger erhielt sieben Jahre, Hochegger sechs Jahre Zusatzstrafe. Grasser legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Der Oberste Gerichtshof entschied am 25. März 2025: Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen und der Schuldspruch bestätigt. Das Verfahren zur Beweismittelfälschung wurde wegen Urteilsmängeln an die erste Instanz zurückverwiesen. Zugleich halbierte der OGH die Freiheitsstrafe auf vier Jahre. Grasser trat die Strafe am 2. Juni 2025 in der Justizanstalt Innsbruck an. Am 2. Jänner 2026 verließ er diese nach sieben Monaten Gefängnis mit Fußfessel.

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