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Karfreitag

Diese österliche Dreitagefeier stellt in allen christlichen Konfessionen das älteste und höchste Fest des Kirchenjahres dar und wird als das Pascha-Mysterium …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Stellung im Kirchenjahr
  2. 2. Entwicklung, Termin und Fasten
  3. 3. Römisch-katholische Feier und Brauchtum
  4. 4. Feiern in anderen Kirchen
  5. 5. Feiertagsrecht und Stilleschutz

Bedeutung und Stellung im Kirchenjahr

Der Karfreitag ist der Freitag vor Ostern. Er folgt auf den Gründonnerstag und geht dem Karsamstag voraus. An diesem Tag gedenken Christen des Leidens und Sterbens Jesu Christi am Kreuz. Zusammen mit Gründonnerstag, Karsamstag und Ostern gehört er zur österlichen Dreitagefeier, dem Triduum Sacrum oder Triduum Paschale. Diese Feier gilt in allen christlichen Konfessionen als ältestes und höchstes Fest des Kirchenjahres. Liturgisch wird sie als ein zusammenhängender Gottesdienst verstanden: Sie beginnt am Gründonnerstag und mündet in den Segen am Ostermorgen.

Nach christlichem Glauben nahm Jesus Christus als „Gottesknecht“ im Kreuzestod freiwillig die Sünde und Schuld aller Menschen auf sich. Durch seinen Tod und seine Auferstehung werden Sündenvergebung, Rettung aus dem Tod und ewiges Leben möglich. Die katholische Theologie betont außerdem, dass Gottes Zuwendung zu den Menschen selbst an Gewalt und Tod keine Grenze findet.

Der Karfreitag darf deshalb nicht getrennt von Ostern betrachtet werden. Er ist Teil des „Pascha-Mysteriums“, zu dem auch Auferstehung, Christi Himmelfahrt und Pfingsten gehören. Im Mittelpunkt steht nicht nur das Opfer Jesu, sondern ebenso der Sieg über Hölle, Tod und Grab.

Entwicklung, Termin und Fasten

Das Neue Testament berichtet von der Kreuzigung Jesu auf Golgota. Nach Markus wurde Jesus zur „dritten Stunde“ gekreuzigt. Die ersten Christen begingen den Tag als „Kreuzigungspassah“ und als Vorbereitung auf Ostern. Zur Zeit Tertullians beschränkte sich das Osterfasten auf Karfreitag und Karsamstag; um 250 n. Chr. wurde es auf die gesamte Karwoche ausgedehnt. Das Erste Konzil von Nicäa regelte 325 den beweglichen römischen Ostertermin. Papst Innozenz I. schrieb 416, dass in Rom am Karfreitag und Karsamstag keine Sakramentsfeier notwendig sei.

Im Mittelalter galt der Karfreitag meist nur als halber Feiertag. Nach der Reformation entwickelten sich die Traditionen unterschiedlich: Reformierte Kirchen erkannten ihn teilweise zunächst gar nicht als Feiertag an, während die lutherische Kirche ihn mit Weihnachten, Ostern und Pfingsten gleichstellte. In Kurbrandenburg wurde er 1696 ein voller Feiertag, in den reformierten Gebieten der Schweiz erst um 1860. In der katholischen Kirche war er aufgrund der Festordnung Papst Urbans VIII. ab 1642 ein gewöhnlicher Werktag.

Sir Robert Anderson berechnete 1895 mithilfe des Royal Greenwich Observatory den Einzug Jesu in Jerusalem auf den 6. April 32 n. Chr.; danach wäre die Kreuzigung am Freitag, dem 11. April 32 n. Chr., erfolgt. Dies ist eine historische Berechnung, nicht ein im Artikel als sicher festgestelltes Datum.

Da Ostern beweglich ist, wechselt auch das Datum des Karfreitags. Der frühestmögliche Termin ist der 20. März, zuletzt 1818; der spätestmögliche ist der 23. April, das nächste Mal 2038. West- und Ostkirchen können wegen ihrer unterschiedlichen Osterberechnung verschiedene Termine haben, etwa 2024 den 29. März beziehungsweise den 3. Mai.

Fasten gehört in mehreren Konfessionen zum Tag. In der römisch-katholischen Kirche ist der Karfreitag ein strenger Fast- und Abstinenztag; die Tradition, freitags kein Fleisch zu essen, geht auf ihn zurück. In orthodoxen Kirchen ist er ebenfalls ein strenger Fastentag. Wenn überhaupt gegessen wird, beschränkt man sich dort auf einfachste fettfreie pflanzliche Lebensmittel.

Römisch-katholische Feier und Brauchtum

Am Karfreitag werden keine mit Festfreude verbundenen Sakramente und insbesondere keine heilige Messe gefeiert. Der Altar bleibt ohne Schmuck, Kerzen und Altartücher; Kreuze sind verhüllt, Flügelaltäre oft geschlossen und das ewige Licht brennt nicht. Die Hauptfeier beginnt gewöhnlich um 15 Uhr, der überlieferten Todesstunde Jesu, und spätestens um 18 Uhr. Die liturgische Farbe ist seit der Reform des Zweiten Vatikanischen Konzils Rot als Zeichen des vergossenen Blutes; Weihrauch wird normalerweise nicht verwendet.

Die Feier vom Leiden und Sterben Christi besteht aus drei Teilen:

• Im Wortgottesdienst werden biblische Texte und die Passion nach Johannes (Joh 18,1–19,42) vorgetragen. Nach einer möglichen kurzen Predigt folgen immer die Großen Fürbitten für Kirche, Welt und Notleidende. Die Fürbitte für die Juden war umstritten und wurde mehrfach geändert.

• Bei der Kreuzverehrung wird das Kreuz enthüllt oder erhoben, gezeigt und von der Gemeinde verehrt. Der Ruf lautet: „Seht das Kreuz, an dem der Herr gehangen, das Heil der Welt. Kommt, lasset uns anbeten.“

• Eine schlichte Kommunionfeier mit bereits am Gründonnerstag geweihten Hostien schließt sich an. Am Ende steht ein Segensgebet über das Volk.

Nach dem Gloria am Gründonnerstag schweigen traditionell Orgel und Glocken. Vielerorts ersetzen Ratschen und Klappern die Glocken und rufen zu Gottesdiensten, Stundengebet und Angelus. Verbreitete Andachtsformen sind der Kreuzweg und die Betrachtung der sieben letzten Worte Jesu. Prozessionen finden unter anderem in Lohr am Main, Menden, Stuttgart-Bad Cannstatt, Neunkirchen am Brand und Romont statt; besonders verbreitet sind sie in Süditalien, Sizilien, Spanien und Guatemala. Bedeutend sind außerdem die Kreuzwege auf der Via Dolorosa in Jerusalem und im Kolosseum in Rom.

In manchen Diözesen folgt als vierter Teil eine symbolische Grablegung. Nach dem Evangelium von der Grablegung wird das Kreuz in einer Prozession zum „Heiligen Grab“ getragen, dort niedergelegt, mit Weihrauch geehrt und mit einem Leinentuch bedeckt. Die Gläubigen verlassen die Kirche schweigend. Das Heilige Grab bleibt am Karsamstag ein Ort des Gebets. Das dort liegende Kreuz wird bis zur Osternacht verehrt. Ein Gebet über 40 Stunden, die Jesus im Grab gelegen haben soll, gilt als Ursprung des Vierzigstündigen Gebetes.

Feiern in anderen Kirchen

In evangelischen Kirchen gewann der Karfreitag durch die Konzentration auf Christi Erlösungswerk, die „Theologie des Kreuzes“ und die seltene Feier des Abendmahls besondere Bedeutung. Vor allem im Pietismus wurde er vielfach als wichtigster Feiertag des Kirchenjahres wahrgenommen und zu einem protestantischen Identitätsmerkmal. Im Mittelpunkt stehen Passionsgeschichte, Predigt, Gebet und Lieder. Passionschoräle wie „O Haupt voll Blut und Wunden“ sowie Passionsmusiken führten zur Entwicklung des Passions-Oratoriums, darunter Johannes-, Matthäus- und Lukaspassionen.

In manchen evangelischen Gemeinden ist das Abendmahl weiterhin zentral, andere feiern nach altkirchlicher Tradition ohne Abendmahl. Die liturgische Farbe ist Schwarz, ersatzweise Violett; häufig fehlen Paramente, Blumen und Kerzen vollständig. Mancherorts schweigen die Glocken oder nur die größte Glocke läutet. Vorgesehene Lesungen stammen aus Psalm 22, Jesaja 53,1–12, 2 Korinther 5,19–21 und Johannes 19,16–30; auch Johannes 18–19 kann vollständig gelesen werden. Neben dem Morgengottesdienst gibt es teilweise um 15 Uhr eine Feier zur Todesstunde Jesu oder eine Aufführung von Passionsmusik.

In orthodoxen und katholischen Ostkirchen byzantinischer und slawischer Tradition beginnt die Feier meist schon am Donnerstagabend mit dem Orthros, dem Morgengottesdienst, der wegen seiner zwölf Evangelienlesungen „Die zwölf Evangelien“ genannt wird. Die Passionstexte der vier Evangelien, fünfzehn Antiphonen und weitere Gesänge prägen ihn. In griechischer und rumänischer Tradition wird während der 15. Antiphon ein Kruzifix in die Mitte der Kirche getragen und verehrt. Am Freitagmorgen folgen die „königlichen Stunden“. In der Vesper wird der Epitaphios oder die Plaschtschanica ausgelegt, ein Grabtuch mit einer Ikone des gestorbenen Christus. Am Abend wird es in einer Prozession getragen. Viele Hymnen weisen bereits auf die Auferstehung voraus.

Als Zeichen der Stille wird am Karfreitag in den Ostkirchen keine Eucharistie gefeiert. Eine Ausnahme gilt, wenn der Karfreitag mit der Verkündigung des Herrn am 25. März zusammenfällt; dann gibt es eine besondere vereinigte Liturgie. Die byzantinischen Kirchen verlegen Feiertage nicht.

Die alt-katholische Kirche begeht den Tag mit einem schlichten Wortgottesdienst zur Todesstunde Jesu. Einzug und Entlassung erfolgen ohne Gesang, der Altardienst kniet oder wirft sich vor dem entblößten Altar nieder. Zum Gottesdienst gehören Lesungen, Passion, Predigt, Große Fürbitten, Kreuzverehrung mit Improperien und mancherorts die Kommunion.

Eine konfessionsübergreifend verbreitete Sonderform ist die Drei-Stunden-Andacht. Alonso Messia Bedoya entwickelte sie im 18. Jahrhundert in Lima aus Lesungen und Betrachtungen der sieben letzten Worte Jesu sowie Liedern und Gebeten. Sie dauert von 12 bis 15 Uhr. Joseph Haydns „Die sieben letzten Worte unseres Erlösers am Kreuze“ ist ihre bekannteste musikalische Fassung.

Feiertagsrecht und Stilleschutz

Der Karfreitag ist in Deutschland und in den meisten Schweizer Kantonen ein gesetzlicher Feiertag; Ausnahmen sind Wallis und Tessin. Gesetzlicher Feiertag ist er außerdem in zahlreichen Staaten, darunter Dänemark, Finnland, Griechenland, Kanada, Spanien, Schweden, das Vereinigte Königreich, Australien, Brasilien, Indien, Südafrika und die Philippinen. In Ungarn wurde er durch einen Parlamentsbeschluss vom 7. März 2017 zum gesetzlichen Feiertag. In Frankreich gilt er in Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle, dem ehemaligen Elsass-Lothringen. In Italien und Luxemburg ist er kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag.

In Deutschland gehört der Karfreitag zu den „stillen Tagen“. Öffentliche Unterhaltungs-, Tanz- und bestimmte Sportveranstaltungen sind deshalb eingeschränkt, sofern sie nicht der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse von Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und den ernsten Charakter des Tages beachten. Auch Kinos, Theater und Opern müssen dies berücksichtigen. In Nordrhein-Westfalen dürfen Filme nur gezeigt werden, wenn sie als für den Karfreitag geeignet anerkannt wurden.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2016 den gesetzlichen Feiertag und einen besonderen Stilleschutz grundsätzlich für verfassungsgemäß: Sie schreiben keine innere Haltung vor, sondern schaffen einen äußeren Ruherahmen. Ein ausnahmsloses Tanzverbot, wie es in Bayern bestand, sei jedoch unverhältnismäßig und verletze Versammlungs- und Weltanschauungsfreiheit. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erlaubte 2019 unter der Auflage geschlossener Türen und Fenster die Vorführung von „Das Wort zum Karfreitag“ und „Das Leben des Brian“.

In Österreich war der Karfreitag bis 2018 nur für Angehörige bestimmter evangelischer Kirchen, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Der Europäische Gerichtshof entschied im Januar 2019, dass diese Regelung religiös diskriminierend sei. Danach wurde der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Besondere Regelungen bestehen weiterhin für bestimmte Beamte; Lehrer haben wegen der Osterferien dienstfrei.

Lernvideos zu Karfreitag

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