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Kabinett (Politik)

Als Kabinett wird in der Politik zumeist eine bestimmte Regierung eines (Bundes-)Staates bezeichnet, genauer das Regierungsgremium, also die jeweilige …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Definition und Aufbau
  2. 2. Unterschiede zwischen politischen Systemen
  3. 3. Kabinette als Mitarbeiterstäbe
  4. 4. Ministeramt und Parlamentsmandat
  5. 5. Benennung von Regierungen

Definition und Aufbau

Ein Kabinett ist in der Politik meist die Regierung eines Bundesstaates oder eines anderen Staates, genauer: das Regierungsgremium in seiner jeweiligen personellen Besetzung. An seiner Spitze steht gewöhnlich ein Regierungschef, etwa ein Premierminister, Ministerpräsident oder Kanzler. Hinzu kommen mehrere Minister, die für unterschiedliche Themenbereiche zuständig sind, sowie teilweise weitere hohe Staatsbeamte wie Staatssekretäre.

Die Schweiz und Rojava werden dagegen von einem Rat ohne einzelnen Regierungschef regiert; ihre Regierungen werden deshalb üblicherweise nicht als Kabinett bezeichnet. Auch Regierungsgremien ohne thematisch gegliederte Ministerien, wie sie selten in Diktaturen vorkommen können, heißen teilweise nicht Kabinett.

Seltener bezeichnet „Kabinett“ keine Regierung, sondern den leitenden Mitarbeiterstab eines Politikers, einer Behörde oder einer anderen staatlichen Einrichtung.

Unterschiede zwischen politischen Systemen

Welche Personen zu einem Kabinett gehören und was der Ausdruck genau bezeichnet, hängt vom politischen System und vom jeweiligen Land ab. Heute gehören normalerweise alle Minister zum Regierungsgremium. In den Vereinigten Staaten ist das United States Cabinet eine vom Präsidenten geleitete Runde der wichtigsten Minister sowie einiger führender Beamter ohne Ministeramt, beispielsweise des Stabschefs und des UN-Botschafters.

Im englisch geprägten Westminster-System meint „Kabinett“ meist das gesamte Ministerkollegium. In Deutschland verwendet das Grundgesetz den Begriff nicht; im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet er dennoch die Bundesregierung oder eine Landesregierung, etwa als Bundes- oder Landeskabinett.

In Monarchien wie den Niederlanden lässt sich mit „Kabinett“ die Regierung ohne den Monarchen bezeichnen. Der Monarch gehört dort mitunter nominell zur Regierung, beteiligt sich aber nicht an der Tagespolitik. Im dort verbreiteten Kabinettsystem muss die gesamte Regierung Entscheidungen treffen, nicht zusätzlich oder stattdessen allein der Regierungschef oder ein einzelner Minister wie in Deutschland.

In der Schweiz führt eine Neuwahl nicht unmittelbar zu einer vollständigen Umbildung des Bundesrats, also des Kollegiums der Departementsvorsteher. Die Amtszeit seiner Mitglieder ist jeweils auf vier Jahre festgelegt, sodass sich die Regierung laufend personell verändert. In angelsächsischen und nordischen Systemen gilt außerdem nicht immer die in Kontinentaleuropa übliche eindeutige Zuordnung eines Ministers zu genau einem Ministerium: Ein Department kann mehrere gleichrangige Minister haben.

Kabinette als Mitarbeiterstäbe

Im Französischen und im Sprachgebrauch der Europäischen Union bezeichnet „cabinet“ nicht die Regierung, sondern den engen Mitarbeiterstab eines Politikers oder Behördenleiters. Der Kabinettschef ist dabei dessen engster leitender Mitarbeiter. So besitzt der französische Präsident ein Cabinet du président de la République, und auch jedes französische Ministerium hat ein Kabinett. In den Institutionen der Europäischen Union verfügen unter anderem die Kommissare, der Präsident des Europäischen Parlaments und Generaldirektoren über solche Stäbe. Das eigentliche Kollegium der Ressortleiter der EU heißt Kommission.

Auch in Österreich heißt das Regierungsgremium Ministerrat beziehungsweise Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist als Regierungschef ein Primus inter pares, also ein „Erster unter Gleichen“. Er und der Vizekanzler können zusätzlich ein Ministerium leiten, müssen dies aber nicht. Als Kabinett bezeichnet man dort den Mitarbeiterstab des Bundeskanzlers oder eines Ministers. Er besteht aus einem Kabinettschef und mehreren Mitarbeitern, die nicht zum Regierungsgremium und nicht zwingend zur Beamtenschaft gehören; darunter können auch Diplomaten, Juristen und freie politische Berater sein. Staatssekretäre zählen formell nicht, tatsächlich aber zur Regierung. Sie übernehmen besondere Aufsichtsfunktionen, besitzen jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber Ministerialbeamten.

Ministeramt und Parlamentsmandat

Ob ein Kabinettsmitglied zugleich dem Parlament angehören darf oder muss, ist von Land zu Land unterschiedlich. Im Vereinigten Königreich müssen Kabinettsminister aus den Reihen der amtierenden Parlamentsmitglieder ernannt werden. In der Schweiz und in Belgien dürfen Mitglieder der Regierung dagegen nicht gleichzeitig Parlamentsmitglieder sein.

Benennung von Regierungen

Kabinette werden typischerweise nach dem Regierungschef benannt. Nach Neuwahlen oder anderen Umbildungen werden aufeinanderfolgende Kabinette desselben Regierungschefs häufig nummeriert. Der entsprechende Abschnitt des Ausgangsartikels ist allerdings als nicht hinreichend belegt gekennzeichnet.

Ein Beispiel sind die Regierungen von Andreas Papandreou: Das Kabinett Papandreou I amtierte nach seinem Wahlsieg und Amtsantritt von 1981 bis 1985. Seine nächste Regierung bis 1989 heißt Kabinett Papandreou II, seine Regierung von 1993 bis 1996 Papandreou III. Die Regierung seines Sohnes von 2009 bis 2011 wird Kabinett Giorgos Papandreou genannt; zur Unterscheidung ergänzt man bei den früheren Kabinetten heute teilweise den Vornamen Andreas. In manchen Staaten werden die Kabinette stattdessen nur fortlaufend nummeriert, beispielsweise in Kanada.

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