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KZ Kemna
Das Konzentrationslager Kemna, kurz auch KZ Kemna, die Kemna oder damals offiziell Konzentrationslager Wuppertal-Barmen genannt, war ein frühes …
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Überblick und Entstehung
Das Konzentrationslager Kemna, damals offiziell „Konzentrationslager Wuppertal-Barmen“ genannt, war ein frühes Konzentrationslager des Nationalsozialismus. Es bestand 199 Tage, vom 5. Juli 1933 bis zum 19. Januar 1934, in einer ehemaligen Putzwollfabrik an der Wupper im Wuppertaler Ortsteil Kemna. Die SA betrieb das Lager, um politische Gegner des NS-Regimes durch Haft, Terror und Gewalt zu unterdrücken.
Nach dem Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 setzte die Reichstagsbrandverordnung die meisten bürgerlichen Freiheiten außer Kraft. Die Nationalsozialisten verhafteten daraufhin zahlreiche Gegner. Weil die regulären Gefängnisse überfüllt waren, entstanden zunächst provisorische Haftstätten, etwa in Schulen, SA-Kasernen und Kellern. Da Folter in Wohngebieten Unruhe auslöste, suchte die örtliche SA einen abgelegeneren zentralen Ort und nutzte eine leerstehende Fabrik an der Beyenburger Straße. Eigentümer Wilhelm Sönnecken überließ sie der SA vorübergehend mietfrei.
Betreiber waren die SA-Untergruppe Düsseldorf und der Wuppertaler Polizeipräsident sowie SA-Brigadeführer Willi Veller, unterstützt von der Bezirksregierung Düsseldorf. Nach kurzen Amtszeiten anderer Kommandanten leitete Alfred Hilgers das Lager von Mitte Juli bis Anfang Dezember 1933; sein Stellvertreter war Bruno Wolff. Etwa 35 bis 40 SA-Männer bildeten die Wachmannschaften. Im Oktober 1933 begann eine größere Entlassungswelle, nachdem das preußische Innenministerium die Schutzhaft zentralisieren wollte. Die letzten etwa 200 Gefangenen wurden am 19. Januar 1934 zum Bahnhof Wuppertal-Oberbarmen gebracht; ein Teil kam in Lager im Emsland.
Gefangene und Lageranlage
In Kemna waren schätzungsweise 2.500 bis 3.000 Menschen inhaftiert; eine genaue Zahl ist nicht möglich, weil Lagerunterlagen gezielt vernichtet wurden. Namentlich identifiziert sind bisher 646 Personen. Das Lager war ursprünglich für etwa 200 bis 300 Insassen geplant, doch von August bis November 1933 waren durchschnittlich 700 bis 800 Menschen eingesperrt. Im Herbst 1933 lag die Höchstzahl bei etwa 1.100 Häftlingen.
Die meisten Gefangenen waren politische Gegner, vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten aus dem Bergischen Land. Hinzu kamen Mitglieder und Sympathisanten der Arbeiterbewegung und des Reichsbanners, regimekritische Christen, Gewerkschafter, willkürlich Verhaftete und einzelne Polizeibeamte. Transporte kamen auch aus Duisburg, Düsseldorf, Krefeld und Essen. Jüdische Häftlinge wurden nicht wegen ihrer jüdischen Herkunft, sondern wegen politischer Gegnerschaft inhaftiert; sie waren besonders schweren Misshandlungen ausgesetzt. Viele Häftlinge und SA-Wachen stammten aus derselben Region und kannten sich als frühere Nachbarn, Kollegen oder politische Gegner. Diese persönlichen Beziehungen verschärften die Gewalt.
Das etwa 8.700 m² große Gelände war von einem ungefähr drei Meter hohen Maschendrahtzaun umgeben. Im dreigeschossigen Hauptgebäude lagen Wach- und Schreibstube, Verwaltung, Unterkünfte und Häftlingssäle. In der Wach- und Schreibstube wurden Gefangene registriert und häufig misshandelt; unter einer Treppe und in einem Lastenaufzug hielt man Menschen unter besonders verschärften Bedingungen fest. Zwei Fabrikhallen dienten als Säle I und II. Der „Bunker“ war ein Isolierraum von etwa 16 m², in den teilweise bis zu 50 Personen eingesperrt wurden. Fenster waren mit Teerfarbe überstrichen, damit niemand von außen hineinsehen konnte. Das Lager blieb insgesamt eine improvisierte Haftstätte in einer Industrieanlage.
Haft, Zwang und Gewalt
Die Haftbedingungen waren durch systematische Folter, Erniedrigung, Überfüllung, schwere Arbeit und unzureichende Ernährung gekennzeichnet. Neuankömmlinge wurden beim Eintritt geschlagen, getreten und mit Schlagstöcken oder Gewehrkolben misshandelt. Bei der Registrierung folgten oft weitere Prügel. Gefangene, von denen die Polizei Geständnisse erwartete, brachte man teils nur für Stunden oder Tage nach Kemna, um Aussagen zu erzwingen.
Bei Verhören fesselten SA-Männer Häftlinge und schlugen sie mit Gummiknüppeln, Peitschen oder Stöcken, oft bis zur Bewusstlosigkeit. Genannt werden außerdem erzwungener Verzehr von mit Fäkalien beschmierten Salzheringen, Einsperren in Spinde ohne Wasser und Scheinexekutionen. Alkoholmissbrauch unter Wachen verstärkte die Gewalt. Nach Verhören wurden Kopf- und Barthaare rasiert; die Häftlinge mussten oft zu kleine Holzschuhe tragen.
Die Nahrung bestand morgens aus einem Becher dünnem Kornkaffee und einer Scheibe Brot, mittags aus verdorbener Suppe. Fleisch und Fisch blieben der Wachmannschaft vorbehalten. Pakete von Angehörigen wurden zunächst von SA-Männern durchsucht. Schwere körperliche und psychische Schäden waren häufig; gezielte Angriffe auf Geschlechtsorgane führten teilweise zur Zeugungsunfähigkeit. Suizidversuche kamen vor und wurden verhindert. Mindestens vier Todesopfer sind dokumentiert: Hermann Goebel war das erste bekannte Todesopfer; Otto Böhne, Karl Erlemann und Kuno Haas starben infolge der Misshandlungen. Viele Überlebende litten lebenslang an deren Folgen.
Ermittlungen und Kemna-Prozess
1934 wurden Foltervorwürfe untersucht, nachdem die SA infolge der Röhm-Affäre politischen Einfluss verloren hatte. Staatsanwalt Gustav Winckler vernahm mehr als 200 Zeugen. Rudolf Heß ließ ebenfalls Untersuchungen veranlassen; am 18. August 1934 wurden Willi Veller, Hans Pfeiffer, Alfred Hilgers, Bruno Wolff und weitere SA-Führer wegen „schwerster Misshandlungen von Schutzhäftlingen im Lager Kemna“ vorläufig aus der NSDAP ausgeschlossen. Die Betroffenen legten Einspruch ein.
Die NSDAP setzte Winckler jedoch unter Druck. Das Verfahren gelangte an das höchste Parteigericht in München. Dieses stellte die Glaubwürdigkeit von Aussagen ehemaliger Häftlinge infrage. Am 20. Februar 1936 beendete Hitler durch Erlass die juristische Aufarbeitung vorläufig; strafrechtliche Folgen blieben während des NS-Regimes aus.
Nach dem Krieg lösten Hinweise ehemaliger Häftlinge 1945 neue Ermittlungen aus. 1947 nahm Winckler das Verfahren wieder auf. Der Kemna-Prozess von 1948 war der erste größere deutsche Prozess zu einem frühen Konzentrationslager. Grundlage war unter anderem das Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945, das „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ als Straftatbestand einführte. Von 30 Angeklagten erhielt Alfred Hilgers am 15. Mai 1948 ein Todesurteil; vier besonders brutale frühere Wachmänner wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, dreizehn weitere SA-Männer zu Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen. Hilgers wurde begnadigt; sein Todesurteil wurde nicht vollstreckt. Er verließ am 21. Dezember 1956 als letzter Verurteilter das Gefängnis.
Erinnerung an die Opfer
Lange Zeit war die Geschichte des Lagers kaum erforscht. 1964 wurde Kemna erstmals auf dem Mahnmal der Paulskirche in Frankfurt am Main genannt. 1973 ergänzte Wuppertal das zentrale NS-Mahnmal im Deweerth’schen Garten um eine Tafel mit der Inschrift „KZ Kemna 5. Juli 1933 – 19. Januar 1934“.
Zum 50. Jahrestag der Einrichtung wurde 1983 gegenüber dem ehemaligen Lagergelände ein Mahnmal errichtet. Es steht nicht auf dem historischen Gelände, weil dieses damals in Privatbesitz war und der Eigentümer Gedenktafeln dort untersagte. Das Bronze-Relief entwarf eine Kunst-Arbeitsgemeinschaft des Gymnasiums Am Kothen. Seitdem findet dort jährlich eine Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung statt. Der Weg zum Mahnmal trägt seit 1990 den Namen des jüngsten Kemna-Häftlings Karl Ibach.
Das Mahnmal wurde mehrfach rechtsextrem geschändet; am 9. Juli 2000 überfielen 15 Neonazis eine Gedenkfeier und verletzten mehrere Besucher. 2026 wurden zwei kleinere Bronzetafeln neben der Haupttafel gestohlen. 2019 erwarb der Gesamtverband evangelische Gemeinden im Kirchenkreis Wuppertal die baulichen Reste des ehemaligen Lagers. Geplant sind ein Gedenk- und Lernort sowie ein neuer Standort für das Kirchenkreisarchiv Wuppertal.