Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Königreich England
Das Königreich England bestand vom Zusammenbruch der Heptarchie im Frühmittelalter bis zum Jahr 1707. Sein Nachfolger wurde das durch den formalen …
Inhalt6 Abschnitte
Überblick
Das Königreich England bestand vom Zusammenbruch der angelsächsischen Heptarchie im Frühmittelalter bis zum Jahr 1707. Es war der Staat, aus dem durch den formalen Zusammenschluss der Königreiche England und Schottland das Königreich Großbritannien entstand.
Wichtig für das Verständnis ist, dass England nicht an einem einzigen Punkt vollständig „gegründet“ wurde, sondern sich schrittweise aus mehreren angelsächsischen Herrschaften entwickelte. Die Königsmacht wurde zunächst durch Oberherrschaft über andere Teilreiche geprägt, später durch Verwaltung, Recht, Eroberungen und schließlich durch die Beteiligung des Parlaments an der Herrschaft.
Entstehung und frühe Entwicklung
Traditionell wird König Egbert von Wessex in den Königslisten Englands als erster König geführt. Er war der erste Herrscher aus dem Haus Wessex, der zumindest zeitweise eine Oberherrschaft über die angelsächsische Heptarchie auf der britischen Insel herstellen konnte. Schon vorher bezeichnete sich Offa von Mercien, König von 757 bis 796, im Jahr 774 als „König von England“.
Alfred der Große erreichte später die Anerkennung als englischer König. Das Danelaw, ein Gebiet unter König Guthrum, erkannte ihn jedoch nicht als Schirmherrn an. Alfred förderte Klöster, Schulen und das geistige Leben. Mit 36 Jahren lernte er selbst Latein und lud Gelehrte aus dem Frankenreich nach England ein. Unter seiner Regierung begannen fränkische und angelsächsische Juristen, das Common Law, also ein auf Gerichtsentscheidungen und Gewohnheitsrecht beruhendes Rechtssystem, in einer Gesetzessammlung namens Domboc aufzuschreiben. Außerdem zeigte sich unter ihm erstmals ein englisches Nationalbewusstsein.
Alfreds Nachfolger entwickelten die Verwaltung weiter. Sheriffs standen als Kronbeamte an der Spitze einer Grafschaft, eines Shire. Mehrere Grafschaften konnten zu einem Earldom zusammengefasst werden, das einem Earl unterstand.
Gründung des Königreichs
Als historischer Gründungstag des Englischen Königreiches gilt der 12. Juli 927. Nach der Angelsächsischen Chronik sowie den Historikern William of Malmsbury und John of Worcester trafen sich an diesem Tag die Könige Æthelstan, Konstantin II., Eógan I., Howell der Gute und Ealdred I. bei Eamont Bridge im heutigen Cumbria. Dort erkannten die anderen Könige die Oberherrschaft Æthelstans an.
Æthelstan vertrieb 936 die Cornwaller aus Exeter und zog am Fluss Tamar eine Grenze am Außenrand seines Königreiches Wessex. Er nannte sich Rex totius Britanniae, also „König von ganz Britannien“. Wales und Schottland konnte er nur unter eine lose Oberhoheit bringen, Northumbria dagegen eroberte er dauerhaft. Nach 930 wurden seine Urkunden von einer einzigen Kanzlei in Winchester hergestellt, was auf eine Art Hauptstadt schließen lässt. Von seiner Herrschaft an kann man vom Königreich England sprechen.
Normannische Herrschaft und Ausdehnung
1066 führte Wilhelm I. der Eroberer eine Invasion auf der britischen Insel durch. In der Schlacht bei Hastings besiegte er seinen Rivalen Harald II. Danach unterwarf er das angelsächsische Königreich und begründete das anglo-normannische Reich. Er ließ das Domesday Book erstellen, ein umfassendes Verzeichnis von Besitz und Abgaben, und den Tower of London errichten.
Im Hochmittelalter griffen die englischen Könige weit nach Frankreich aus, besonders im Zusammenhang mit dem Angevinischen Reich. Ab dem späten 12. Jahrhundert unterwarfen sie schrittweise Irland und Wales. Im frühen 13. Jahrhundert zerbrach das angevinische Reich. Das Haus Plantagenet entwickelte sich nach und nach zu einer rein englischen Dynastie. Der normannischstämmige Adel integrierte sich in die angelsächsische Bevölkerung und nahm zunehmend ein eigenes englisches Nationalbewusstsein an.
Unionen und Ende des Königreichs
Die Gesetze zur Eingliederung von Wales von 1535 bis 1542, der Act of Union, beendeten endgültig die Sonderstellung der Welsh Marches und unterstellten Wales dem englischen Recht. 1541 wurde das Königreich Irland gegründet, das in Personalunion mit England verbunden war. Eine Personalunion bedeutet, dass zwei Reiche denselben Monarchen haben, aber rechtlich eigene Reiche bleiben.
Ab 1603 bestand unter Jakob I. auch eine Personalunion mit Schottland. Das Commonwealth of England, eine Republik unter Oliver Cromwell von 1649 bis 1659, blieb nur eine kurze Episode. Durch den Act of Union 1707 wurden England und Schottland zu einer Realunion zusammengeschlossen. Eine Realunion ist eine engere staatliche Verbindung als eine Personalunion. Der neue Staat hieß Königreich Großbritannien.
Verfassungsentwicklung
Die Verfassung des Königreichs England wandelte sich stark. Am Anfang stand ein Regionalkönigtum, bei dem ein einzelner König eine Hegemonie, also eine Vorrangstellung über andere Herrschaften, ausübte. Unter Wilhelm dem Eroberer entwickelte sich daraus ein deutlich ausgeprägtes Feudalsystem. Im Feudalsystem beruhte Herrschaft vor allem auf persönlichen Treueverhältnissen, Landbesitz und Abgabenpflichten.
Ab Johann Ohneland und verstärkt unter Eduard I. veränderte sich die Königsherrschaft zu einer Herrschaft mit Mitwirkung des Parlaments. Jakob I. und Karl I. versuchten später, eine absolutistische Herrschaft durchzusetzen, also eine Herrschaft mit möglichst unbeschränkter Macht des Königs. Dies scheiterte im Englischen Bürgerkrieg. Der Krieg führte zur Hinrichtung Karls I., zur zeitweisen Abschaffung der Monarchie und zur Einführung des Commonwealth of England als Republik.
Nach dem Commonwealth folgte unter Karl II. und Jakob II. ein halbabsolutistisches Zwischenspiel. Danach wurde unter Wilhelm von Oranien und Maria II. eine Vorform der konstitutionellen Monarchie eingeführt. In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen durch rechtliche Regeln und politische Institutionen begrenzt.