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Repräsentation (Politik)
Der Begriff der politischen Repräsentation ist also doppeldeutig: Er beschreibt einerseits normativ oder empirisch anzunähernde Vorgänge und Institutionen in …
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Grundidee und Bedeutung
Politische Repräsentation ist ein Kernprinzip gesellschaftlichen Zusammenlebens. Im engeren Sinn bezeichnet sie Techniken der Vertretung, durch die Teilhabe an politischen Prozessen auch ohne körperliche Anwesenheit ermöglicht wird. Im weiteren Sinn umfasst sie alle Formen der „Sichtbarmachung“ einer Gruppe in politischen Zusammenhängen. Sichtbar gemacht werden kann eine Gruppe durch die Repräsentierten selbst, durch eine oder mehrere andere Vertretende oder durch Symbole.
Der Begriff hat deshalb zwei Seiten: Er bezeichnet einerseits normative oder empirisch untersuchbare Vorgänge und Institutionen politischer Systeme. Andererseits betrifft er ästhetische Fragen der Darstellung und Darstellbarkeit. In der Politikwissenschaft ist Repräsentation besonders für die Politische Theorie, die Ideengeschichte und die Demokratieforschung wichtig. Die Politische Theorie klärt Begriffe und historische Entwicklungen; die Demokratieforschung untersucht empirisch, welche Möglichkeiten und Wirklichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe von soziokulturellen Faktoren abhängen.
Repräsentation wird außerdem unterschiedlich bewertet und verstanden. Ein wichtiger Forschungsstrang geht auf Hanna F. Pitkins Unterscheidung von vier Formen politischer Repräsentation zurück. Wegen der großen Bedeutungsvielfalt schlägt Hasso Hofmann vor, Repräsentation als synsemantischen oder synkategorischen Ausdruck zu verstehen. Seine Bedeutung entsteht demnach erst im jeweiligen Zusammenhang und durch die Geschichte seines Gebrauchs. Seit den Verfassungs- und Demokrat Kämpfen des 19. Jahrhunderts wird Repräsentation in Politik- und Staatswissenschaft häufig mit Repräsentativverfassung beziehungsweise repräsentativer Demokratie gleichgesetzt.
Enge und weite Definition
Ernst Fraenkel definiert Repräsentation im engeren politischen Sinn folgendermaßen: „Repräsentation ist die rechtlich autorisierte Ausübung von Herrschaftsfunktionen durch verfassungsmäßig bestellte, im Namen des Volkes, jedoch ohne dessen bindenden Auftrag handelnde Organe eines Staates oder sonstigen Trägers öffentlicher Gewalt, die ihre Autorität mittelbar oder unmittelbar vom Volk ableiten und mit dem Anspruch legitimieren, dem Gesamtinteresse des Volkes zu dienen und dergestalt dessen wahren Willen zu vollziehen“.
Diese Definition richtet sich auf den politisch-administrativen Bereich. Sie eignet sich besonders für die empirisch-analytische Untersuchung politischer Institutionen. Im weiteren Sinn geht es dagegen nicht nur um staatliche Organe. Hanna F. Pitkin formuliert: „representation, taken generally, means the making present in some sense of something which is nevertheless not present literally or in fact“. Ulrich von Alemann übersetzt dies als: „Repräsentation bedeutet ganz allgemein das Gegenwärtigmachen in einer bestimmten Weise von etwas, das nichtsdestoweniger im wörtlichen Sinn oder tatsächlich nicht gegenwärtig ist.“
Die weite Definition umfasst daher den gesamten Bereich des Politischen, während die enge Definition auf Politik und Verwaltung konzentriert ist. Umgangssprachlich werden „Repräsentation“ und „repräsentativ“ oft enger verwendet, nämlich für symbolische und zeremonielle Vertretung. Das gilt etwa für Staatsoberhäupter, deren politischer Einfluss sich weitgehend auf die symbolische und zeremonielle Vertretung ihrer Nation oder ihres Staates beschränkt. Dafür wird auch der Ausdruck Pouvoir neutre verwendet.
Repräsentative und direkte Demokratie
Die Demokratietheorie stellt repräsentative Demokratie und direkte Demokratie häufig gegenüber. In der repräsentativen Demokratie handeln gewählte oder anderweitig legitimierte Repräsentanten für das Volk. In der direkten Demokratie soll das Volk durch Partizipation unmittelbar Einfluss nehmen und Entscheidungen selbst treffen.
Der idealtypische Gegensatz zwischen beiden Formen ist jedoch zunehmend verblasst. Einige Autoren untersuchen, wie direkte und repräsentative Elemente einander positiv ergänzen können. Nach Gerhard Göhler muss die Herrschaft des Volkes sowohl in ihrer Form dargestellt als auch durch bindende Entscheidungen, die vom Volk ausgehen und für das Volk gelten, konkretisiert werden. Repräsentation liegt demnach jeder Form von Demokratie zugrunde: In repräsentativen Demokratien ist dies unmittelbar erkennbar, aber auch basisdemokratische Willensbildung und direktdemokratische Verfahren müssen eine politische Einheit darstellen, die als solche sichtbar wird.
Neuinterpretation und Repräsentationsformen
Einige Autoren deuten politische Repräsentation im Zusammenhang mit Demokratie neu. Sie verstehen das Repräsentationsprinzip nicht mehr als „notwendiges Übel“, sondern als Bedingung dafür, politische Freiheit überhaupt zu ermöglichen.
In der politischen Alltagssprache wird demokratische Repräsentation meist mit Stellvertretung gleichgesetzt. Die Politikwissenschaft unterscheidet jedoch mehrere Formen. Hanna F. Pitkin trennt formelle, symbolische, deskriptive und substantielle Repräsentation. Formelle Repräsentation betrifft die institutionellen Voraussetzungen und die Autorisierung. Symbolische Repräsentation macht politische Zugehörigkeit oder eine Gruppe durch Zeichen und Darstellungen sichtbar. Deskriptive Repräsentation bezieht sich darauf, ob Repräsentanten bestimmte Merkmale der Repräsentierten abbilden. Substantielle Repräsentation betrifft das politische Handeln im Interesse der Repräsentierten.
Pitkin konzentriert sich besonders auf die substantielle Repräsentation und auf das Dilemma von Trustee und Delegate. Ein Delegate ist an die Vorgaben der Repräsentierten gebunden; ein Trustee entscheidet eigenständig nach eigener Einschätzung. Pitkin verbindet die Lösung dieses Dilemmas mit dem Konzept der Responsivität, also der Bereitschaft der Repräsentanten, auf die Repräsentierten zu reagieren. Repräsentation soll nicht bloß einen bereits vorhandenen Volkswillen abbilden oder ausführen. Sie trägt vielmehr dazu bei, diesen „Volkswillen“ überhaupt erst zu bilden. Neben der substantiellen werden heute besonders die symbolische und die deskriptive Repräsentation intensiv erforscht.
Nach einem Konzept politischer Repräsentation ist diese nur gegeben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens müssen die Repräsentanten im Interesse der Repräsentierten und responsiv handeln. Zweitens müssen Repräsentanten und Repräsentierte unabhängig voneinander handeln können, sodass jederzeit Konflikte zwischen ihnen möglich sind. Dieses „konstitutive“ Konfliktpotential gehört zur Repräsentation. Drittens müssen die Repräsentanten in der Lage sein, dieses Konfliktpotential im Großen und Ganzen friedlich zu halten.
Funktionen und demokratische Anforderungen
Die zentrale Aufgabe politischer Repräsentation besteht darin, durch die Bildung leitender Organe einen politischen Verband, zum Beispiel das Staatsvolk, handlungs-, willens- und entscheidungsfähig zu machen. Repräsentation organisiert damit politische Entscheidungsfähigkeit auch dann, wenn nicht alle Angehörigen eines Verbandes selbst an jeder Entscheidung beteiligt sind.
In einer Demokratie reicht eine einmalige Autorisierung der Repräsentanten nicht aus. Die Handelnden müssen ständig wiederholend und bestätigend autorisiert werden. Demokratische Repräsentation muss dabei zwei Ebenen erfüllen:
- Auf der formalrechtlichen Ebene erfolgt die Legitimation über eine sogenannte Legitimationskette.
- Auf der politisch-ethischen Ebene müssen sich die Individuen des repräsentierten politischen Verbandes mit dem Handeln der Repräsentanten identifizieren können; sie müssen sich „darin wiederfinden“.
Sind diese Merkmale erfüllt, spricht man von repräsentativer Demokratie. Sie unterscheidet sich von partizipativer Demokratie und direkter Demokratie, in denen durch Partizipation direkte Einflussnahme ohne Repräsentanten ermöglicht wird. Zugleich können repräsentative und direkte Elemente miteinander verbunden sein, weil auch direkte Verfahren eine politische Einheit darstellen und sichtbar machen müssen.