Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Jugendbeteiligung
Unter Jugendbeteiligung oder Jugendpartizipation wird die aktive Teilhabe von Kindern und jungen Menschen an Planungs- und Entscheidungsprozessen des …
Inhalt6 Abschnitte
Begriff und Grundlagen
Jugendbeteiligung oder Jugendpartizipation bezeichnet die aktive Teilhabe von Kindern und jungen Menschen an Planungs- und Entscheidungsprozessen des öffentlichen Lebens. Sie findet unter anderem in der Familie, in der Schule, in Vereinen sowie auf kommunaler, Landes-, Bundes-, europäischer und globaler Ebene statt. Der Begriff ist weiter gefasst als die politische Partizipation, etwa durch Parteimitgliedschaften, politische Organisationen oder Wahlen.
Eine wichtige Grundlage ist Artikel 12 der 1990 in Kraft getretenen UN-Kinderrechtskonvention. Sie wurde von 196 Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, angenommen und ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich damit, Kinder und Jugendliche zu beteiligen.
Jugendbeteiligung bedeutet, jungen Menschen verbindlichen Einfluss auf Prozesse zu ermöglichen, von denen sie besonders betroffen sind. Erwachsene und Entscheidungsträger müssen Verfahren so gestalten, dass Entscheidungen mit jungen Menschen auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt werden. Dabei gilt das Prinzip „Nichts für uns ohne uns!“.
Gelingende Beteiligung braucht eine kindgerechte Methodik, eine absichernde Struktur und eine unterstützende, wertschätzende Haltung. Wichtige Grundsätze sind Machtabgabe, Transparenz und Klarheit, Information, Zielgruppengerechtigkeit, ausreichende Ressourcen, Zeit, sichtbare Wirkung, Evaluation und Dokumentation der Ergebnisse sowie Spaß. Erwachsene sollen Beteiligung ernsthaft wollen, verlässlich begleiten, fragen und zuhören, auch unkonventionelle Wege zulassen und jungen Menschen unabhängig davon vertrauen, ob sie als „schwierig“ gelten. Fehlt einer dieser Faktoren, können Frustration und Enttäuschung entstehen.
Stufen und Kritik des Partizipationsmodells
Roger Hart und Wolfgang Gernert entwickelten auf Grundlage von Sherry Arnsteins „Leiter der Bürgerbeteiligung“ von 1969 ein Modell verschiedener Beteiligungsstufen. Es reicht von Fremdbestimmung bis zur Selbstverwaltung. Die untersten Stufen gelten als Fehlformen und sollen vermieden werden.
- Fremdbestimmung liegt vor, wenn Kinder und Jugendliche nur ausführen, was Erwachsene anordnen, ohne Ziel und Inhalt zu kennen.
- Dekoration bezeichnet den Einsatz junger Menschen zur Inszenierung, etwa wenn ein Kinder- oder Jugendchor bei einer Wahlveranstaltung auftritt oder Kinder Schecks in ein Fernsehstudio tragen.
- Alibi-Teilnahme schafft Strukturen, die Beteiligung vortäuschen, obwohl ihre Entscheidungen keinen wirklichen Einfluss haben.
- Teilhabe ist eine qualifizierte Teilnahme mit fairen Chancen und Zugängen, bei der junge Menschen Interessen formulieren, sich einbringen und Anerkennung erfahren.
- „Zugewiesen, aber informiert“ bedeutet, dass Erwachsene ein Projekt vorbereiten, es auf junge Menschen zuschneiden und über Ziel und Aufgaben informieren. Die konkrete Ausgestaltung können die Jugendlichen mitbestimmen.
- Mitwirkung ermöglicht die Äußerung und Berücksichtigung einer Meinung, ohne direkte Entscheidungsbefugnis, beispielsweise bei einer Anhörung im Jugendhilfeausschuss.
- Mitbestimmung setzt einen klaren Einfluss auf Entscheidungen voraus. Jugendliche und Erwachsene entscheiden demokratisch miteinander.
- Selbstbestimmte Vorhaben werden von jungen Menschen selbst initiiert und können durch Erwachsene unterstützt werden.
- Bei Selbstverwaltung spielen Erwachsene keine Rolle mehr; sie werden höchstens über die Entscheidungen informiert.
Das Bild einer Stufenleiter ist jedoch teilweise irreführend, weil es eine Rangordnung nahelegt. Alibi-Teilnahme ist nicht besser als Fremdbestimmung, da enttäuschte Jugendliche sich später möglicherweise nicht mehr engagieren. Auch Selbstverwaltung ist nicht immer das beste Ziel. Beim Bau eines Jugendclubs kann es beispielsweise sinnvoll und notwendig sein, dass Behörden, Architekten, Mitarbeitende und Jugendliche gemeinsam planen und entscheiden. Roger Hart distanzierte sich später von seinem 1992 aufgestellten Stufenmodell und erklärte, die Metapher habe vor allem einen Dialog und eine kritische Auseinandersetzung anregen sollen.
Phasen und Wirkung
Beteiligung kann als Phasenmodell verstanden werden: Informieren, Meinung bilden, aktiv werden und anschließend die Wirkung zurückmelden.
Zuerst müssen Informationen über Themen und Beteiligungsmöglichkeiten verfügbar sein. Sie sollen das Interesse der jungen Menschen wecken. Danach folgt die Meinungsbildung. Auf dieser Grundlage können Mitsprache, Mitentscheidung und aktive Beteiligung stattfinden. Am Ende steht die Umsetzung eines bestimmten Ziels.
Nach der Umsetzung müssen die Folgen dokumentiert, sichtbar gemacht, erklärt und evaluiert werden. Klare Rahmenbedingungen sollen eine zeitnahe Umsetzung sichern. Junge Menschen, die Zeit und Engagement in Problemanalyse, Ideenfindung und Projektentwicklung investieren, haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit den Ergebnissen geschieht und wie sie weiterhin mitgestalten können.
Jugendbeteiligung ist einerseits ein Kinderrecht. Andererseits fördert sie durch Mit- und Selbstbestimmung, Mitgestaltung, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung die bürgerschaftliche Bildung. Junge Menschen lernen, Entscheidungen zu treffen, eigene Meinungen zu bilden und zu äußern, Debatten zu führen, Kompromisse einzugehen, Dissens auszuhalten und eigene Ideen gemeinsam umzusetzen. Dadurch entwickeln sie gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsfähigkeit und übernehmen tendenziell langfristig Verantwortung für ihren Lebensraum. Beteiligung leistet außerdem einen Beitrag zur Stabilität und Vitalität der Demokratie.
Orte der Jugendbeteiligung
Die Familie ist der erste wichtige Ort der Sozialisation und prägt das spätere Beteiligungsverhalten. Beteiligung betrifft gemeinsame Entscheidungen, etwa über den Urlaubsort, das Essen oder Familienaktivitäten. Zugleich geht es um Selbstbestimmung und Verantwortung für das eigene Leben, beispielsweise beim Aussehen, bei Kleidung, Freundeskreisen, Schulentscheidungen, Geldentscheidungen und der Zeitplanung.
Schulen haben eine besondere Verantwortung, weil sie alle jungen Menschen erreichen. Bekannte Formen sind der Klassenrat, in dem regelmäßig Ideen umgesetzt, Entscheidungen getroffen sowie Konflikte und Probleme gelöst werden, und Schulparlamente für Entscheidungen der ganzen Schule. In Österreich gibt es zusätzlich das Schülerparlament. Nach der im Artikel beschriebenen Praxis ist Beteiligung an Lehrplänen, Unterricht und Schulalltag meist wenig entwickelt; Schüler haben vor allem dort Beteiligungsrechte, wo Interessen von Eltern oder Lehrkräften nicht unmittelbar berührt werden, etwa nicht bei Notengebung, Unterrichtsgestaltung, Inhaltsauswahl oder der Festlegung von Klassenarbeitsterminen. Die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik vergibt alle zwei Jahre den Preis „DemokratieErleben“ an Schulen, die Kinder und Jugendliche besonders zur aktiven demokratischen Mitgestaltung befähigen.
Religionsgemeinden, Vereine und Jugendverbände bieten viele Möglichkeiten, Funktionen und Verantwortung zu übernehmen. Typische Aufgaben sind Trainer, Gruppenleiter, Mitglieder von Entscheidungsgremien oder Mitarbeit in Jugendabteilungen. Neben traditionellen Verbänden wie Jugendrotkreuz, Pfadfindern, Hashomer Hatzair, der Deutschen Bläserjugend, der Gewerkschaftsjugend, dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend, der Katholischen Jugend, der Christkatholischen Jugend der Schweiz und der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend gibt es informellere, projektorientierte Gruppen wie „Fridays for Future“. Über Jugendringe, Jugendbeiräte und Jugendvertretungen können sich junge Menschen auch politisch für ihre Interessen einsetzen.
Politische Beteiligung und Interessenvertretung
Das Wahlrecht gehört zu den demokratiepolitischen Grundrechten. In den meisten Ländern wird es mit der Volljährigkeit und damit mit 18 Jahren erworben. In Österreich und Malta liegt das Wahlalter auf allen Verwaltungsebenen bei 16, in Griechenland bei 17 Jahren. Bei nationalen Parlamentswahlen gilt in Deutschland, der Schweiz und den meisten anderen europäischen Ländern ein Wahlalter von 18 Jahren. Ausnahmen sind unter anderem Indonesien, Sudan, Südsudan, Nordkorea und Osttimor mit 17 Jahren sowie Nicaragua, Äthiopien, Ecuador, Kuba und Brasilien mit 16 Jahren.
In Deutschland dürfen Jugendliche in Hamburg, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein bei Landtagswahlen ab 16 Jahren aktiv wählen. Kommunalwahlen sind ab 16 Jahren in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern möglich. Eine Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 oder 14 Jahre wird damit begründet, dass jede Altersgrenze über null willkürlich ist und gesetzliche Rechte und Pflichten teilweise bereits mit 14 oder 16 Jahren beginnen, etwa der Beitritt zu einer Partei, die Wahl der Religion oder die eingeschränkte Strafmündigkeit.
Interessen werden häufig in freiwilligen Zusammenschlüssen vertreten. In Deutschland geschieht dies auf Kreis-, Stadt-, Landes- und Bundesebene durch Jugendringe und den Deutschen Bundesjugendring (DBJR). Auf europäischer und globaler Ebene wirkt das Deutsche Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit (DNK) mit. In Österreich vertritt die Bundesjugendvertretung (BJV) Kinder und Jugendliche auf Bundes- und internationaler Ebene; Jugendbeiräte arbeiten auf Landes- und Gemeindeebene. In der Schweiz vertritt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) junge Menschen und Jugendverbände auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene. Für die deutschsprachige Minderheit in Belgien bildet der Rat der deutschsprachigen Jugend (RDJ) ein Bindeglied zwischen Jugend und Politik. Das Europäische Jugendforum (YFJ) ist ein unabhängiger, demokratischer und von jungen Menschen selbst organisierter Dachverband nationaler Jugendvertretungen, Jugendringe und internationaler Jugend-NGOs.
Beteiligung auf kommunaler, staatlicher und internationaler Ebene
Die Gemeindeebene ist besonders unmittelbar, weil junge Menschen politische Entscheidungen in ihrem eigenen Lebensumfeld erleben und von ihnen betroffen sind. In Deutschland gilt Schleswig-Holstein als Vorreiter: Dort wurde zuerst eine Muss-Bestimmung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung und Durchführung kommunaler Vorhaben eingeführt. Baden-Württemberg, Brandenburg und Hamburg haben ebenfalls verbindliche gesetzliche Regelungen; in weiteren Bundesländern gibt es Kann-Bestimmungen.
Jugendparlamente, Jugendräte und Jugendbeiräte ermöglichen gewählten Jugendvertretern eine regelmäßige Mitwirkung an kommunaler oder regionaler Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Wahlverfahren, Finanzierung und rechtliche Grundlagen unterscheiden sich. Häufig besitzen die Gremien ein Anhörungs- und Antragsrecht. In Baden-Württemberg heißt diese Form Jugendgemeinderat und wird in § 41a GemO BW geregelt. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss besteht zu 3/5 aus gewählten Stadträten und zu mindestens 2/5 aus sachkundigen Einwohnern mit Stimmrecht. Jugendliche können über Jugendringe oder Jugendgemeinderäte beteiligt werden. Gemeinden sind Träger der Jugendhilfe und müssen die notwendigen Mittel bereitstellen. Jugendbeauftragte vertreten als Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung die Interessen junger Menschen. Familien- oder Kinderfreundlichkeitsprüfungen untersuchen diese Interessen bei öffentlichen Vorhaben. Junge Listen und Jugendparteien entsenden teilweise junge Menschen in Gemeinderäte.
Auf Landesebene gibt es in Deutschland Programme und Initiativen eigenständiger Jugendpolitik unter anderem in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In Österreich beraten Landesjugendbeiräte die Landesregierungen; ihre Bezeichnung, Zusammensetzung und Kompetenzen unterscheiden sich. In der Schweiz gilt das Subsidiaritätsprinzip. Kantone bestimmen Kinder- und Jugendbeauftragte, fördern Projekte und veranstalten Jugendsessionen, bei denen junge Menschen mit Politikern Themen beraten und Anliegen einbringen.
Auf EU-Ebene ist der EU-Jugenddialog, bis 2018 „Strukturierter Dialog“ genannt, seit der EU-Jugendstrategie von 2009 das wichtigste Beteiligungsinstrument. Zweimal jährlich finden EU-Jugendkonferenzen statt; nationale Arbeitsgruppen koordinieren den Prozess. Die 2018 verabschiedete Nachfolgestrategie definierte außerdem die Europäischen Jugendziele. Das Programm „Jugend in Aktion“ (2007–2013) wurde 2014 in Erasmus+ aufgenommen.
Der Europarat arbeitet im Jugendbereich mit einem Co-Management: Regierungsvertreter und junge Menschen entscheiden gleichberechtigt im Joint Council on Youth. Der Jugendsektor wird durch das Advisory Council on Youth und das European Steering Committee for Youth vertreten. Auf globaler Ebene empfehlen die Vereinten Nationen seit 1981 Jugenddelegierte. Das Weltaktionsprogramm für die Jugend wurde 1995 gestartet. Deutschland entsendet seit 2005 Jugenddelegierte zur UN-Generalversammlung, Österreich seit 2012 jährlich einen UN Youth Delegate und die Schweiz betreibt seit 2003 das auf zwei Jahre angelegte Youth Rep Programm. Der UN-Gesandte für Jugend setzt sich besonders für die Beteiligung ausgegrenzter und schutzbedürftiger junger Menschen ein; im Artikel wird Jayathma Wickramanayake aus Sri Lanka genannt.