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Bürgergesellschaft

Unter Bürgergesellschaft oder Zivilgesellschaft wird in den westlichen Demokratien eine Gesellschaftsform verstanden, welche durch die aktive Partizipation …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Begriffsabgrenzung
  2. 2. Akteure und demokratische Beteiligung
  3. 3. Felder und Formen des Handelns
  4. 4. Veränderungen und Rolle des Staates
  5. 5. Kritische Einwände
  6. 6. Bedeutung außerhalb Westeuropas

Grundidee und Begriffsabgrenzung

Bürgergesellschaft, oft auch Zivilgesellschaft genannt, bezeichnet in westlichen Demokratien eine Gesellschaftsform, die durch die aktive Teilnahme ihrer Mitglieder am öffentlichen Leben gestaltet und weiterentwickelt wird. Sie wird vom Engagement der Bürger getragen. Entstanden ist diese Vorstellung mit der Überwindung des Absolutismus: Verfassungsliberalismus und Menschenrechte forderten eine individuelle Handlungsfreiheit, die vor staatlicher Einmischung geschützt und in einer vom Staat unabhängigen Gesellschaft möglich sein sollte.

Sozialwissenschaftliche Konzepte des späten 20. Jahrhunderts betonen die dauerhafte Mitsprache einer kritischen Öffentlichkeit bei politischen Entscheidungen. Dies wird deliberative oder partizipatorische Demokratie genannt: Demokratie soll nicht nur durch Wahlen funktionieren, sondern durch Beratung, Beteiligung und Einflussnahme der Bürger.

Eine klare Begriffsgrenze zwischen Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft gibt es nicht. Teilweise gilt Zivilgesellschaft als Bereich, der Aufgaben übernimmt, welche staatliche Institutionen nicht oder nicht ausreichend erfüllen. Bürgergesellschaft meint in diesem Verständnis mehr: Sie soll selbst einen Ordnungsrahmen bilden und nicht nur staatliche Freiräume nutzen oder gemeinnützige Aufgaben erfüllen, sondern auch die politische Ordnung mitgestalten. Der Begriff wird außerdem mit ehrenamtlichem Engagement verwendet.

Akteure und demokratische Beteiligung

Die Bürgergesellschaft ist heterogen, also vielfältig. Zu ihr gehören freiwillig gegründete und teils miteinander konkurrierende Organisationen, im Einzelfall auch einzelne Bürger. Sie liegt zwischen Privatsphäre und Staat. Ihre Akteure sind politisch beteiligt, streben aber nicht nach staatlichen Ämtern.

Nicht zur Bürgergesellschaft zählen Gruppen mit ausschließlich privaten Zielen, etwa Familien oder Unternehmer, ebenso wenig politische Parteien, Parlamente und staatliche Verwaltungen. Sie umfasst dagegen sehr unterschiedliche Akteure wie neue soziale Bewegungen und Kirchen. Als methodischer Minimalkonsens gilt besonders Gewaltlosigkeit.

Ralf Dahrendorf nannte sie das „schöpferische Chaos der vielen, vor dem Zugriff des (Zentral-)Staates geschützten Organisationen und Institutionen“. Ihre Aufgabe sei es, die Lücke zwischen staatlichen Organisationen und Individuen zu schließen, dem Zusammenleben Sinn zu geben und Menschen zu befähigen, unter verschiedenen Möglichkeiten zu wählen. Der Markt steuere die Angebotsseite, der Rechtsstaat garantiere Zugangschancen, während die Bürgergesellschaft Auswahl in einer „Multi-Optionsgesellschaft“ ermöglichen solle.

Bürgergesellschaft versteht Demokratie als Eigeninitiative der Bürger, auch jenseits von Wahlen und Abstimmungen. Wichtig sind Gruppen, die nicht nur karitativ oder wohltätig handeln, sondern gesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen wollen. Voraussetzung ist das Primat der Politik, damit Bürger und Staat wechselseitig aufeinander einwirken können. Als Beispiel nennt der Artikel die gesetzliche Verankerung neuer Beteiligungsformen wie Volksentscheide in Ländern und Gemeinden.

Felder und Formen des Handelns

Etwa 90 % der Tätigkeiten, die der Zivilgesellschaft zugerechnet werden, liegen in Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen, Erziehung und Unterricht, Kultur, Sport und Unterhaltung sowie in Interessenvertretungen, kirchlichen und sonstigen Vereinigungen. Historisch wichtige Felder sind die Umweltbewegung, Arbeiter- und Frauenbewegung sowie Bewegungen gegen die militärische und zivile Nutzung der Kernenergie, etwa „Kampf dem Atomtod“ und die Anti-Atomkraft-Bewegung.

Die Bürgergesellschaft nutzt direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung. Mögliche Organisationsformen sind Bürgerinitiativen, Nachbarschaftsinitiativen und Zukunftswerkstätten. Zu den Ausdrucksformen gehören Demonstrationen, Petitionen, Bürgerbegehren, Verbandsklagen sowie die formelle Beteiligung an Bauleitplanung und Planfeststellungsverfahren. Auch Arbeitskämpfe, Tauschkreise, Selbsthilfegruppen, Vereine, Stiftungen und Whistleblowing zählen dazu.

Diese Handlungsformen gelten als Ausdruck eines gewachsenen politischen Selbstbewusstseins und als Antwort auf ein wahrgenommenes Demokratiedefizit in der Postdemokratie. Die Meinungsbildung gegenüber Parteien und Parlamenten findet zunehmend in sozialen Netzwerken und besonders im Internet statt.

Veränderungen und Rolle des Staates

Im 21. Jahrhundert beschreibt Bürgergesellschaft das Verhältnis von Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und einzelnen Bürgern unter Bedingungen von Globalisierung, digitaler Revolution, verändertem Arbeitsmarkt und Wissensgesellschaft. Diese Entwicklungen ermöglichen und verlangen zugleich stärkere Individualisierung. Nach dem Artikel ist die Bereitschaft gestiegen, regionale und lokale politische Entscheidungen mitzubestimmen. Dies wird als „neue Subsidiaritätsordnung“ beschrieben, in der Bürger zunehmend „für sich selbst sorgen“. Die Agenda 2010 brachte dabei das Leitbild des „Unternehmers in eigener Sache“ beziehungsweise der Ich-AG hervor. Der computergestützte Zugang zu umfassenden Informationen und deren Organisation, etwa in Open-Source-Projekten, stellt die Legitimation einer auf Herrschaftswissen beruhenden repräsentativen Demokratie in Frage.

Als „motivierender“, „moderierender“ oder „aktivierender Staat“ (enabling state) soll der Staat zwischen hierarchischer Steuerung, Marktmechanismen und gesellschaftlicher Selbstverantwortung ausgleichen. Weil Märkte allein Probleme wie Massenerwerbslosigkeit, Armut und soziale Ungleichheit vernachlässigten, soll der Staat soziale Standards sichern und zugleich neue Märkte erschließen. Die Governance-Diskussion befasst sich mit dem Verhältnis von staatlicher Regulierung, Wettbewerb und gesellschaftlicher Teilhabe.

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages legte 2002 rechtspolitische Empfehlungen zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements vor, die Verwaltungsreform und Corporate Citizenship der Wirtschaft einbezogen. Als theoretisches Modell wird die Mehrebenendemokratie der Europäischen Union weiterentwickelt: Föderalismus, Subsidiarität und Wettbewerb um Lösungen sollen den Nationalstaat mit der lokalen „Lebens- und Verantwortungspolitik“ vernetzen und moderieren. Nach Antonio Gramsci sind Staat und Bürgergesellschaft jedoch nicht getrennt: In Schulen, Universitäten, Kirchen, Vereinen, Gewerkschaften und Massenmedien organisiere der Staat Zustimmung zum Zwangsapparat. So entstehe durch Hegemonie und Konsens ein „integraler Staat“. Der bürgerliche Rechtsstaat soll dagegen Gleichheit und Autonomie als Voraussetzungen einer wirksamen Zivilgesellschaft gewährleisten.

Kritische Einwände

Kritiker bezweifeln, dass es eine Gesellschaft aus bloßen, gleichartigen „Bürgern“ gibt. Der Begriff könne reale Interessengegensätze verdecken und einen fiktiven Volonté générale, also einen angenommenen allgemeinen Willen, behaupten. Dadurch erscheine der Gegensatz zwischen Bourgeois und Citoyen als aufgehoben, obwohl er liberale Demokratien und deren Krisen präge.

Auch die staatliche Forderung nach Ehrenamt und „Zivilcourage“ wird teils als paternalistisch kritisiert. Sie könne politische Beteiligung und Demokratisierung unterschlagen und mittels subtiler Steuerung wie Nudging Freiwilligkeit nur vortäuschen. Außerdem bleibe das Konzept unvollständig, wenn die Steuerungsmacht kapitalistischer Ökonomie und wirtschaftliche Bedingungen ausgeblendet würden. Die Bewegung gegen Sozialabbau in Deutschland wird als unmittelbare Reaktion auf die Agenda 2010 genannt.

Wenn der Staat Aufgaben aus Haushaltsgründen an die Bürgergesellschaft delegiere, könne diese zu einem Reparaturbetrieb werden. Gerade in benachteiligten Wohngebieten seien gemeinnützige Angebote und gesellschaftliche Einbindung oft schwächer als in bevorzugten Wohngebieten. John F. Kennedys Satz von 1961 „Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann, frage lieber, was Du für Dein Land tun kannst“ wird als Absage an das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes verstanden. Gefahren für demokratische Gleichheit werden auch in Lobbyismus und im historisch ungleichen Zugang zu Gruppen, besonders für Männer, gesehen. Dagegen gilt glaubwürdige Dezentralisierung mit Anpassung an regionale und lokale Traditionen und Ressourcen als möglicher politischer Steuerungsgewinn.

Bedeutung außerhalb Westeuropas

In Mittel- und Osteuropa ist die Verbreitung des Begriffs Zivilgesellschaft eng mit dem Zerfall des Kommunismus verbunden. Bürgerrechtsbewegungen in Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien bezeichneten mit „ziviler Gesellschaft“ die Ausweitung gesellschaftlicher Räume in außerstaatlichen Organisationen und Vereinigungen. Sie richteten sich gegen starre Parteibürokratie und verbanden dies mit der Vorstellung gesellschaftlicher Transformation, der Perestroika.

Wo soziale Bewegungen gegen kapitalistisches Marktkalkül oder autoritäre Herrschaftsansprüche hervorgehoben werden sollen, etwa in osteuropäischen Dissidentenbewegungen und im Widerstand gegen Militärdiktaturen in Lateinamerika, Afrika und Asien, wird meist von Zivilgesellschaft gesprochen. Viele Nichtregierungsorganisationen verwenden ebenfalls diesen Begriff und fordern staatliche Übernahme ihrer Aufgaben oder zumindest aktive Unterstützung.

Transitionsprozesse in der arabischen Welt, beispielsweise der Arabische Frühling, zielen auf demokratische Strukturen wie Mehr-Parteien-Systeme, Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit. Wegen kultureller, religiöser, sozialer und wirtschaftlicher Besonderheiten, einschließlich Rentierstaaten, folgen sie jedoch eigenen Regeln und können nicht mit einer Zivilgesellschaft nach westlichem Verständnis gleichgesetzt werden.

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