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Judenrat
Judenrat ist der Begriff, der für die während der Zeit des Nationalsozialismus errichteten Zwangskörperschaften der Juden in den vom Deutschen Reich …
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Begriff und Bedeutung
Ein Judenrat war eine von SS, Gestapo oder anderen nationalsozialistischen Besatzungsbehörden zwangsweise eingesetzte jüdische Körperschaft. Solche Einrichtungen bestanden während der Zeit des Nationalsozialismus in Gebieten, die das Deutsche Reich besetzt oder kontrolliert hatte. Sie konnten für ein einzelnes Ghetto, eine Region oder ein ganzes Land zuständig sein; deshalb unterschieden sich ihre Strukturen und Aufgaben.
Judenräte besaßen keine unabhängige politische Macht. Sie mussten Anordnungen der Besatzer an die jüdische Bevölkerung weitergeben und umsetzen. Zugleich versuchten sie teilweise, die Versorgung der Verfolgten aufrechtzuerhalten, Befehle abzumildern oder deren Ausführung hinauszuzögern. Damit standen sie in einer extremen Zwangslage zwischen den nationalsozialistischen Behörden und den Menschen, für die sie Verwaltungsaufgaben übernehmen mussten.
Vorläufer und Errichtung
Bereits in einem Anfang April 1933 vorgelegten Bericht zur „Judenbekämpfung“ wurde ein rechtlich anerkannter „Verband der Juden in Deutschland“ vorgeschlagen. Alle Juden Deutschlands sollten ihm zwangsweise beitreten. Der Verband sollte einem vom Reichskanzler ernannten deutschen „Volkswart“ unterstehen; als führendes Organ war ein alle vier Jahre von den Mitgliedern gewählter, 25-köpfiger „Judenrat“ vorgesehen. Dieser Vorschlag einer Regierungskommission wurde nicht offiziell umgesetzt.
Der Historiker Dan Michman hält es für wahrscheinlich, dass die Kommission die aus dem Mittelalter, beispielsweise aus Augsburg und Nürnberg, bekannte Bezeichnung „Judenrat“ aufgriff. Nach seiner Deutung verdeutlicht dies ihr Ziel, die Emanzipation und Assimilation der Juden rückgängig zu machen und sie auf einen mittelalterlichen Rechtsstatus zurückzuwerfen.
Judenräte in den besetzten Gebieten
Die ersten tatsächlich eingerichteten Judenräte entstanden kurz nach dem deutschen Überfall auf Polen. Reinhard Heydrich befahl ihre Bildung ab dem 21. September 1939 im westlichen und mittleren Teil Polens. Sie sollten möglichst aus Rabbinern und anderen einflussreichen Mitgliedern der bestehenden jüdischen Gemeinden bestehen. Die Besatzer wollten dadurch erreichen, dass bekannte Führungspersonen ihre Anweisungen unter deutscher Kontrolle ausführten. Gleichzeitig sollte deren Glaubwürdigkeit bei der jüdischen Bevölkerung geschwächt werden.
Für Ostpolen ordnete Hans Frank, der Chef des neu gebildeten Generalgouvernements, am 18. November 1939 weitere Judenräte an. In Orten mit bis zu 10.000 jüdischen Einwohnern sollten sie 12 Mitglieder haben, in größeren Orten 24. Die Gemeinden sollten die Mitglieder bis zum Jahresende wählen; anschließend sollten diese einen ersten und einen zweiten Vorsitzenden bestimmen. Das Ergebnis musste jedoch vom zuständigen deutschen Stadt- oder Kreishauptmann anerkannt werden.
Die Wahlen waren daher nur formal demokratisch. Tatsächlich bestimmten die Besatzer die Rahmenbedingungen und konnten über die Anerkennung der Räte entscheiden. In die Auswahl einzelner Kandidaten griffen sie teilweise nur begrenzt ein. Manche von ihnen benannten Personen lehnten eine Mitarbeit ab, weil sie sich nicht von den Besatzern missbrauchen lassen wollten. Häufig wurden die traditionellen Sprecher der jüdischen Gemeinden gewählt und anschließend ernannt.
Erzwungene Aufgaben und Selbsthilfe
Die Nationalsozialisten wollten die jüdischen Gemeinden Osteuropas aushungern und ihre Möglichkeiten zum Widerstand systematisch schwächen. Die ersten Judenräte mussten die jüdische Bevölkerung zählen, Wohnungen räumen und den Besatzern übergeben, Zwangsarbeiter bereitstellen, Wertsachen konfiszieren sowie Tribute sammeln und auszahlen.
Weil die Besatzer staatliche Dienstleistungen einstellten oder verhinderten, entstanden schwere Versorgungsprobleme. Judenräte bauten deshalb teilweise eigene Ersatzinstitutionen auf. Sie organisierten die Verteilung von Lebensmitteln und richteten Krankenstationen, Altenheime, Waisenhäuser und Schulen ein.
Mit ihren sehr begrenzten Handlungsmöglichkeiten versuchten manche Räte außerdem, Zeit zu gewinnen. Sie verzögerten Befehle, bemühten sich um Abschwächungen und nutzten Rivalitäten zwischen verschiedenen Besatzungsstellen. Teilweise stellten sie jüdische Arbeitskräfte als für die Deutschen unentbehrlich dar, um deren Versorgung zu verbessern oder die Rücknahme von Kollektivstrafen zu erreichen. Diese Bemühungen hatten jedoch nur sehr begrenzten Erfolg.
Die von den Besatzern geschaffene Notlage begünstigte zugleich persönliche Vorteilsnahme, Günstlingswirtschaft und den Schutz relativ wohlhabender Menschen. Deshalb wurden die Judenräte innerhalb der jüdischen Gemeinden teilweise heftig kritisiert oder abgelehnt.
Verwaltung der Ghettos und Deportationen
In einem Ghetto war der Judenrat für die örtliche Verwaltung verantwortlich. Er stand zwischen der nationalsozialistischen Besatzungsmacht und der einfachen Ghettobevölkerung und setzte sich meist aus Angehörigen der bisherigen jüdischen Eliten zusammen. Ihm unterstand eine jüdische Ordnungspolizei.
Die Räte wurden gezwungen, jüdische Menschen als Sklavenarbeiter an die Deutschen auszuliefern und bei Deportationen in Konzentrationslager mitzuwirken. Wer sich weigerte, Befehle auszuführen, riskierte, erschossen oder selbst in ein Konzentrationslager deportiert zu werden. Die Besatzer ersetzten solche Personen sofort durch andere Gefangene. Die Tätigkeit war somit nicht frei gewählt, sondern wurde unter unmittelbarer Gewalt- und Todesdrohung ausgeübt.
Beispiele und verwandte Funktionen
Zu den bekanntesten zwangsweise eingesetzten Personen gehörte Adam Czerniaków (1880–1942), zuvor Ingenieur und polnischer Senator. Er wirkte im Warschauer Ghetto, führte ein Tagebuch und nahm sich vor den Massendeportationen das Leben.
Chaim Rumkowski (1877–1944) wurde am 13. Oktober 1939 in Łódź von den nationalsozialistischen Behörden zum „Judenältesten“ des eingerichteten jüdischen Wohnbezirks bestimmt und musste einen Judenrat bilden. Dessen Mitglieder wurden am 11. November 1939 verhaftet, deportiert und größtenteils ermordet. Rumkowski wurde schwer misshandelt und gezwungen, einen neuen Rat zu bilden. Dieser sollte eine Liste von etwa 50.000 Menschen erstellen, die in das Generalgouvernement deportiert werden sollten.
Weitere Beispiele sind Abraham Asscher (1880–1950) und David Cohen (1882–1967) im Judenrat Amsterdam sowie Leo Baeck (1873–1956), der 1943 nach Theresienstadt/Terezin deportiert und dort Mitglied des ernannten Ältestenrats wurde. Benjamin Murmelstein (1905–1989) wurde 1943 dorthin deportiert und 1944 von der SS als Judenältester eingesetzt.
Verwandte, aber nicht mit dem Judenrat gleichzusetzende Zwangsfunktionen bestanden in deutschen Ghettos, „Judenlagern“, Zwangsarbeitslagern und Konzentrationslagern. Zu den sogenannten Funktionshäftlingen gehörten Lagerälteste und Blockälteste. Ein Lagerältester war am linken Oberarm durch eine schwarze Binde mit den gotischen Buchstaben „LA“ gekennzeichnet; in entsprechend großen Konzentrationslagern bezeichneten „LA I“ den Lagerältesten und „LA II“ dessen Stellvertreter. Blockälteste beaufsichtigten die Gefangenen einer KZ-Baracke.