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Ghetto in der Zeit des Nationalsozialismus
Ghettos wurden während des Zweiten Weltkrieges (1939–1945) von den Nationalsozialisten für von ihnen verfolgte und deportierte Juden im okkupierten Polen, …
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Funktion und Umfang der Ghettos
Ghettos in der Zeit des Nationalsozialismus waren von den Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs (1939–1945) eingerichtete Haftlager für verfolgte und deportierte Juden. Sie entstanden im okkupierten Polen, im annektierten Tschechien und in der deutsch besetzten Sowjetunion. Ihre wichtigste Funktion war, Menschen vor dem Transport in Vernichtungslager zu konzentrieren; sie waren somit Übergangsstationen im Ablauf der Schoah.
Die SS bezeichnete solche Sammellager meist als „Jüdischer Wohnbezirk“ oder „Jüdische Wohnsiedlung“. „Getto“ beziehungsweise „Ghetto“ wurde als Kurzbezeichnung oder Übersetzung verwendet, erhielt unter der nationalsozialistischen Besatzung aber eine andere Bedeutung als der ältere Begriff für jüdische Wohnviertel. Zwischen 1939 und 1944 errichteten die deutschen Besatzer in Osteuropa ungefähr 1150 Ghettos, davon etwa 400 auf polnischem und etwa 400 auf sowjetischem Territorium. Häufig waren jüdische Bewohner der betreffenden Orte zuvor vertrieben oder ermordet worden.
Errichtung und Kontrolle
Am 21. September 1939 beauftragte Reinhard Heydrich die Führer der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD, Juden aus dem Land in größeren polnischen Städten in „Ghettos“ zu konzentrieren. Zunächst sollte dies einen raschen Abtransport in ein damals geplantes „Judenreservat“ bei Krakau ermöglichen. Zugleich sollten die Besatzer die Menschen leichter überwachen, als Zwangsarbeiter wirtschaftlich ausbeuten und ihr Vermögen zur Arisierung, also zum Raub, systematisch erfassen.
Im Generalgouvernement, dem besetzten Teil Polens, führten die Deutschen erstmals eine Kennzeichnungspflicht ein. Hans Frank ordnete Ende November 1939 weiße Armbinden mit einem sogenannten Judenstern an. Hinzu kamen nächtliche Ausgangssperren sowie das Verbot, sich außerhalb des damaligen Wohnorts niederzulassen.
Die Besatzer zwangen jüdische Gemeinden zur Bildung von Judenräten mit jeweils 24 Mitgliedern. Diese jüdischen Selbstverwaltungsorgane waren Befehlsempfänger der deutschen Verwaltung, zunächst der Zivilverwaltung und später SS- und Polizeikräften unterstellt. Sie mussten unter anderem Arbeitskräfte für Zwangsarbeit bereitstellen, Vermögen ausliefern und ab 1942 bei der Deportation von Gefangenen in Vernichtungslager mitwirken.
Die eigentliche Ghettoisierung, also die Zusammenpferchung der jüdischen Bevölkerung in abgegrenzten Stadtteilen, erfolgte in Polen hauptsächlich von April 1940 bis Ende 1941. Teilweise waren die Bezirke durch Mauern und Kontrollposten abgesperrt, etwa das Warschauer Ghetto. Zu den größten Ghettos gehörten Warschau mit 450.000 internierten Juden von Oktober 1940 bis Mai 1943, Litzmannstadt mit 200.000 von Februar 1940 bis August 1944 und Lemberg mit 115.000 von November 1941 bis Juni 1943. Die Transporte führten unter anderem nach Treblinka, Majdanek, Chełmno, Auschwitz, Bełżec und Janowska. In Budapest waren von November 1944 bis Januar 1945 120.000 Juden in Ghettos interniert; sie wurden nach Auschwitz transportiert.
Während der Aktion Reinhardt dienten Ghettos in der Umgebung als Transitghettos: Dort wurden Menschen für Transporte in Todeslager gesammelt. Das größte und bekannteste war Izbica. Weitere Ghettos bestanden unter anderem in Kaunas, Wilna und Riga. Dort sperrten die Besatzer vor allem Juden ein, die die erste Tötungswelle der Einsatzgruppen in der zweiten Hälfte des Jahres 1941 überlebt hatten. Theresienstadt wurde als Vorzeigeghetto eingerichtet und für Propaganda genutzt.
Alltag, Hunger und Zwangsarbeit
Der Alltag war von Unterernährung, Krankheiten und Tod bestimmt. Wegen katastrophaler hygienischer Bedingungen und Ernährung breiteten sich Seuchen wie Fleckfieber aus. Hohe NS-Führer senkten die Brotration und die Ration Marmelade auf 50 beziehungsweise 30 Gramm im Monat. Im Warschauer Ghetto konnten Bewohner sich teilweise nur durch Lebensmittelschmuggel versorgen; dort wurde sogar eine Kuh eingeschmuggelt, um Neugeborenen Milch zu geben.
Nach Heinz Auerswald, dem Kommissar des Warschauer Ghettos, stieg die Zahl der Todesfälle in den jüdischen Wohnbezirken Warschaus von Januar bis August 1941 von 898 auf 5560 Fälle, also um über 500 Prozent. Als Ursachen nannte er Mangelernährung und Fleckfieber.
Lebensmittel wurden von den deutschen Besatzungsbehörden streng kontingentiert. Zugleich ließen sie Gefangene in ghettoeigenen Betrieben, externen Betrieben oder Arbeitslagern arbeiten und vermieteten sie quasi als Leiharbeiter. So sollten die Kosten der Versorgung gesenkt und Einnahmen erzielt werden. Manche Industrielle häuften durch solche „Ghetto-Geschäfte“ große Vermögen an.
Auflösung und Ermordung der Insassen
1942 begann die systematische Leerung der Ghettos, nachdem die „Endlösung der Judenfrage“ im Januar auf der Wannseekonferenz in Berlin regierungsintern bekanntgegeben, in Einzelheiten geregelt und mit Geheimhaltungsbefehlen verbunden worden war. Ein großer Teil der Ghettobewohner wurde in Zügen in die Mordzentren der Vernichtungslager deportiert. Im Warschauer Ghetto führte dies schließlich zu einem bewaffneten Aufstand.
Andere Ghettos wurden liquidiert, indem die SS ihre Bewohner am Ort erschoss. Dies geschah besonders in den besetzten Teilen der Sowjetunion, beispielsweise in Minsk und Riga, sowie in weiten Teilen Polens, etwa in Mielec und Izbica.
Sinti und Roma sowie rechtliche Folgen
Die Verfolgung von Sinti und Roma war oft eng mit der Judenverfolgung verknüpft. Deshalb deportierten die deutschen Besatzer auch Sinti und Roma in Ghettos des Generalgouvernements, zum Beispiel nach Siedlce und Lodz.
Die durch Judenräte organisierte Zwangsarbeit wies Merkmale eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses auf. Daraus ergaben sich Rentenansprüche für Arbeiter oder ihre Hinterbliebenen. Das Ghettorentengesetz präzisierte dies 2002 nach verschiedenen Gerichtsverfahren. Weil die Regelung zunächst nur als Anspruch bei freiwilliger Arbeitsaufnahme ausgelegt wurde, stellte das Bundessozialgericht 2009 nach mehreren Revisionsverfahren zugunsten der Antragsteller klar.