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Juden in Rom
Die Geschichte der Juden in der Spätantike ist aus verschiedenen lateinischen und griechischen Quellen bekannt. Heutzutage leben in Rom um die 16.000 Juden.
Inhalt5 Abschnitte
Überblick und antike Anfänge
Die jüdische Gemeinde Roms besteht seit mehr als 2000 Jahren und gehört damit zu den ältesten jüdischen Gemeinden Europas. Heute leben in Rom etwa 16.000 Juden.
Erstmals werden Juden in Italien im Zusammenhang mit einer angeblichen Gesandtschaft des Judas Makkabäus von 161 v. Chr. erwähnt; deren Historizität ist umstritten. Als gesichert gilt eine Gesandtschaft des Hasmonäers Simon um 139 v. Chr., die das Bündnis mit Rom gegen die Seleukiden stärken sollte. Zu dieser Zeit gab es bereits eine etablierte jüdische Gemeinde in Rom. Ebenfalls 139 v. Chr. ordnete der Praetor peregrinus Gnaeus Cornelius Scipio Hispanus an, dass stadtrömische Juden in ihre Heimat zurückkehren sollten; als mögliche Gründe gelten eigene Kultausübung oder Missionstätigkeit.
Die römischen Behörden behandelten jüdische Gemeinden als collegia oder thiasoi, also anerkannte Kultgemeinschaften. Nachdem die Sonderrechte aller collegia 64 v. Chr. aufgehoben worden waren, wurden sie um 58 v. Chr. wieder zugelassen. Gaius Iulius Caesar nahm die jüdischen Gemeinden zwischen 49 und 44 v. Chr. vom allgemeinen Verbot der collegia aus. Er erlaubte ihnen Versammlungen und Geldwechsel; Augustus bestätigte diese Rechte. Nach Philon von Alexandria schützte Augustus Synagogen, Versammlungen und das römische Bürgerrecht der Juden und berücksichtigte den Sabbat bei der Verteilung von Naturalien.
Zeitweise kam es dennoch zu Ausweisungen. Im Jahr 19 n. Chr. zog Tiberius 4000 freigelassene Juden zum Militärdienst ein und wies peregrine, also nicht mit römischem Bürgerrecht ausgestattete Juden aus Rom und Italien aus. Eine weitere Ausweisung erfolgte 49 n. Chr. unter Claudius. Rückkehr wurde jedoch meist bald wieder gestattet.
Gemeinde im Römischen Reich
Nach der Eroberung Jerusalems und der Besetzung Judäas durch Titus im Jahr 70 n. Chr. gelangten viele Juden als Gefangene und Sklaven nach Rom. Cecil Roth schätzte ihre Zahl auf 100.000. Manche wurden von der jüdischen Gemeinde freigekauft oder von ihren Herren freigelassen und erhielten teilweise das römische Bürgerrecht. Viele siedelten zunächst im Transtiberinum am rechten Tiberufer, später auch auf dem Campus Martius und in der Subura. Der jüdische Bevölkerungsanteil erreichte zeitweise etwa 10 Prozent.
Spätestens 40 n. Chr. bestanden mehrere Synagogen. Aus dem 3. und 4. Jahrhundert sind die Namen von mindestens elf, möglicherweise vierzehn Synagogen bekannt. Die Synagoge der Hebraei gilt vermutlich als älteste; die Agrippenses und Augustenses könnten bereits vor 12 v. Chr. beziehungsweise 14 n. Chr. gegründet worden sein. In Rom selbst sind keine baulichen Überreste dieser Synagogen erhalten. In Ostia wurde dagegen 1961 eine antike Synagoge entdeckt, deren Gemeinde seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. nachweisbar ist.
Inschriften deuten auf stärkere Assimilation und mehr Austausch mit Nichtjuden hin, als früher angenommen wurde. Im 2. und 3. Jahrhundert sprachen die römischen Juden überwiegend Griechisch und teilweise Latein; Aramäisch und Hebräisch wurden fast nur in der Liturgie, also im Gottesdienst, verwendet. Sie übernahmen viele römische Namen, jedoch nicht das vollständige dreigliedrige Namenssystem aus Praenomen, Nomen gentile und Cognomen. Frauen nahmen in den Diasporagemeinden eine ungewöhnlich sichtbare Stellung ein.
Christliche Herrschaft, Mittelalter und Renaissance
Nach dem Edikt von Mailand von 313 und der Anerkennung des Christentums verschlechterte sich die Lage der Juden. Konstantin der Große untersagte ihnen christliche Diener. Christen durften nicht zum Judentum übertreten, während der Übertritt von Juden zum Christentum gefördert wurde. Im 4. Jahrhundert führten antijüdische Kampagnen von Geistlichen zu Unruhen und zur Verbrennung von Synagogen. Papst Leo I. äußerte sich im 5. Jahrhundert abwertend über Juden; Verfolgungen durch Bischöfe dauerten bis ins 6. Jahrhundert. Gregor I. stellte sie während seines Pontifikats von 590 bis 604 unter Schutz, den seine Nachfolger fortführten.
1215 erließ das 4. Laterankonzil unter Innozenz III. mehrere Einschränkungen. Juden und Sarazenen mussten sich durch ihre Kleidung sichtbar von Christen unterscheiden; für Juden wurde der gelbe Ring eingeführt.
Im 15. und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts erlebte die Gemeinde dagegen eine kulturelle und besonders literarische Blüte. Der persönliche und geistige Austausch mit Christen war vergleichsweise frei, der Konversionsdruck gering. Juden übernahmen Bestandteile der Mehrheitskultur, darunter Titel und Familienwappen. Nach dem Alhambra-Edikt von 1492 kamen zahlreiche Juden aus Spanien, Portugal und der Provence nach Rom; Anfang des 16. Jahrhunderts bildeten Sepharden die Mehrheit unter den italienischen Juden. Bereits seit dem 14. Jahrhundert waren Aschkenasim aus deutschsprachigen Gebieten, Böhmen, Mähren und Polen eingewandert.
Der Einmarsch Karls VIII. in Rom und die Flucht der päpstlichen Kurie 1495 wurden von vielen Juden als Zeichen eines neuen Zeitalters verstanden. Dieser Millenarismus, also die Erwartung eines grundlegenden religiösen Zeitalterwechsels, lebte infolge der Repressionen der Gegenreformation seit den 1560er Jahren erneut auf.
Ghetto, Einschränkungen und Emanzipation
Die päpstlich anerkannten Capitoli des Daniel von Pisa schufen 1524 eine autonome Gemeindeverfassung. Mit der Bulle Cum nimis absurdum ließ Paul IV. 1555 jedoch im Rione Sant’Angelo ein ummauertes Ghetto errichten. Juden mussten dort wohnen und durften es nachts nicht verlassen. Sie mussten diskriminierende Kennzeichen tragen, unterlagen weitreichenden Berufsverboten und durften nicht in Häusern von Christen arbeiten. Die Päpste setzten diese Regeln unterschiedlich streng um: Pius V. wies alle Juden außer denen in Rom und Ancona aus dem Kirchenstaat aus; Gregor XIII. verpflichtete die Verbliebenen zur wöchentlichen Bekehrungspredigt und unterstellte sie 1581 in Glaubensfragen der Inquisition. Viele Verbote wurden seit Ende des 16. Jahrhunderts weniger streng angewandt, weil Rom wirtschaftlich von jüdischen Kaufleuten profitierte. Im Ghetto bestanden fünf nach Herkunft getrennte Synagogen: eine italienische, aschkenasische, sizilianische, kastilische und katalanische.
Das überfüllte Ghetto wurde häufig vom Tiber überschwemmt; Grundbesitz war Juden untersagt. Pius IV. schrieb 1562 die Mieten fest. Das Jus Gazzagà von 1604 gewährte ein erbliches lebenslanges Wohnrecht zu einem unveränderlichen Mietzins, verringerte aber den Anreiz zur Instandhaltung. Nach dem Verbot jüdischer Geldhäuser 1682 und der Beschränkung auf kleinen Textil- und Trödelhandel verarmten viele Bewohner. Juden mussten dem Magistrat huldigen, Tribut zahlen und an teilweise demütigenden Karnevalsritualen teilnehmen.
Im 18. Jahrhundert wechselten Verschärfungen und Lockerungen. Pius VI. fasste 1775 im Editto sopra gli Ebrei die Beschränkungen zusammen und verschärfte sie. Über ihre praktische Bedeutung bestehen unterschiedliche Einschätzungen: Abraham Berliner bezeichnete das Edikt als besonders grausam, Thomas Brechenmacher zufolge bestanden viele Vorschriften nur auf dem Papier und die Not war vor allem Folge des allgemeinen wirtschaftlichen Niedergangs.
1798 brachte die Römische Republik etwa sechs Monate rechtliche Gleichstellung. Diese galt nach der Eingliederung des Kirchenstaates in die Französische Republik 1808 erneut, endete aber 1815 mit der päpstlichen Restauration. Pius IX. hob ab 1846 zunächst Bekehrungspredigten, geschlossene Ghettotore, Tributzahlungen und Sondergerichtsbarkeit auf, kehrte nach der Revolution von 1848/49 jedoch zu einer antiliberalen und antijüdischen Politik zurück. 1864 wurde der neunjährige Giuseppe Coen seinen Eltern entzogen und in eine katholische Katechumenatseinrichtung gebracht.
Erst nach dem Anschluss Roms an den italienischen Nationalstaat 1870 wurde das Ghetto endgültig aufgelöst. Viele Gebäude wurden abgerissen. Als Zeichen der rechtlichen Gleichstellung entstand Ende des 19. Jahrhunderts die Große Synagoge. Antijüdische Rhetorik blieb dennoch in Teilen der Kirche und der katholischen Presse bestehen. Pius X. verurteilte 1905 die Pogrome in Russland und empfing Theodor Herzl, unterstützte aber keinen zionistischen Staat.
Verfolgung, Nachkriegszeit und Versöhnung
Im August 1938 lebten nach einem faschistischen Sonderzensus etwa 13.000 Juden in Rom, zahlenmäßig mehr als in jeder anderen italienischen Stadt. Die italienischen Rassengesetze und die verschärfte faschistische Politik führten zu Auswanderung: Von etwa 45.000 Juden Anfang 1938 waren im Januar 1943 noch ungefähr 33.000 im Land; fast 6000 waren emigriert.
Nach der deutschen Besetzung Italiens im September 1943 begann auch dort die nationalsozialistische Vernichtungspolitik. Am 16. Oktober 1943 wurden in Rom 1259 Juden festgenommen; 1023 von ihnen wurden nach Auschwitz deportiert. Insgesamt wurden etwa 20 Prozent der italienischen Juden ermordet. Viele konnten sich verstecken, besonders in katholischen Einrichtungen. In Rom sollen Klöster, Pfarrhäuser, Konvente und der Vatikan mehr als 4000 Juden aufgenommen haben; nach einer 2023 wiederentdeckten Dokumentation von Gozzolino Birolo sind 3200 von ihnen namentlich bekannt. Beim Massaker in den Ardeatinischen Höhlen wurden am 24. März 1944 insgesamt 335 italienische Zivilisten ermordet, darunter 75 jüdische Geiseln.
Nach Kriegsende hielten sich viele jüdische Flüchtlinge vorübergehend in Italien auf. Die UNRRA brachte etwa 25.000 Menschen in drei Lagern unter, eines davon in der Cinecittà in Rom. Bis 1948 durchquerten ungefähr 50.000 Flüchtlinge Italien; im Sommer 1950 waren nur noch 2000 geblieben. Am 31. Oktober 1946 verübte die Irgun einen Bombenanschlag auf die britische Botschaft in Rom.
Die Große Synagoge wurde zum wichtigen Ort der christlich-jüdischen Annäherung. Johannes XXIII. segnete dort am 17. März 1962 spontan die herausströmenden Juden. Johannes Paul II. betrat am 13. April 1986 als erster Papst eine Synagoge und umarmte Großrabbiner Elio Toaff. Seit der Erklärung Nostra aetate von 1965 wandelte sich das Verhältnis der katholischen Kirche zum Judentum nach Brechenmacher hin zur Vorstellung einer unlösbaren brüderlichen Verbundenheit; damit endete auch die kirchliche Politik des Konversionsdrucks.
Seit den 1990er Jahren wurde in Italien deutlicher anerkannt, dass die nationalsozialistische Vernichtungspolitik gezielt gegen Juden gerichtet war. Das vatikanische Dokument Wir erinnern: Eine Reflexion über die Shoah von 1998 galt einigen jüdischen Vertretern als Fortschritt, wurde von anderen aber wegen unzureichender historischer Aufarbeitung kritisiert. Umstritten blieb besonders das Verhalten Pius’ XII. gegenüber dem NS-Regime. Seit 1994 erinnern die Gemeinschaft Sant’Egidio und die jüdische Gemeinde Roms jährlich gemeinsam an die Deportation vom 16. Oktober 1943; 2002 wurde am Ort der Deportation eine Gedenkplakette angebracht.