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Jüdische Bestattung
Die vorgeschriebene Leichenbestattung im Judentum ist die קְבוּרָה Kevura – Beerdigung. Die Ruhefrist auf dem jüdischen Friedhof gilt als zeitlich …
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Grundzüge von Tod und Bestattung
Die jüdische Bestattung heißt Kevura (Beerdigung) und ist vorgeschrieben. Gräber auf jüdischen Friedhöfen dürfen nach der Halacha, dem jüdischen Religionsgesetz, niemals eingeebnet oder neu belegt werden. Die zeitlich unbegrenzte Ruhefrist hängt mit dem Glauben an die Auferstehung zusammen: Grab und Friedhof gelten deshalb als heilig.
Sterbenden gebührt besondere Hochachtung. Sie dürfen nicht berührt werden; ihr Sterben darf weder verzögert noch beschleunigt werden. Fragen sie nach ihrer Lage, darf die Wahrheit nicht verschwiegen werden. Bei einem Todesfall zu Hause beten Nahestehende mit dem Sterbenden das Widduj, das Sündenbekenntnis, sowie Psalmenverse, etwa Psalm 121, 130 und 91. Das Widduj nennt in alphabetischer Folge für die 22 Buchstaben des hebräischen Alphabets Vergehen und stellt damit ein vollständiges Bekenntnis dar.
Beim Erfahren einer Todesnachricht wird der Segensspruch „Baruch atah ʿAdonai Eloheinu melech haʿolam, dayan haʾemet“ gesprochen: „Gesegnet seist du, Herr, unser Gott, König des Universums, Richter der Wahrheit.“
Versorgung des Verstorbenen und Vorbereitung
Nach Eintritt des Todes werden Augen und Mund geschlossen; das Gesicht wird bedeckt. Eine Kerze am Haupt und eine Totenwache, Schemira, gehören zu den überlieferten Bräuchen. Ein Schomer oder eine Schomeret wacht bis zur Beerdigung beim Verstorbenen. Weitere Bräuche sind geöffnete Fenster, angehaltene Uhren, ausgeschüttetes Wasser und verhängte Spiegel. Der Artikel ordnet diese weitgehend dem Aberglauben zu. Tora und Judentum lehnen Aberglauben, Okkultismus, Totenbeschwörung und Wahrsagerei ausdrücklich ab, doch werden die Rituale oft als Tradition und Zeichen der Trauer beibehalten.
Der Gabbai organisiert das Begräbnis; die Chewra Kadischa, die Heilige Bruderschaft, übernimmt die rituelle Versorgung. Bei der Tahara wird der Körper gereinigt, gepflegt und rituell mit Wasser übergossen. Danach erhält der Verstorbene weiße Tachrichim, die Reinheit und Heiligkeit ausdrücken. Ein Mann trägt außerdem seinen Tallit; dessen Atara und einer der vier Zizijot werden entfernt, weil Tote keine Mitzwot, also Gebote, mehr erfüllen.
Traditionell erfolgt die Beerdigung im Leinentuch statt im Sarg. In Deutschland verwenden jüdische Gemeinden jedoch weiterhin schlichte, unverzierte Holzsärge ohne Metall, Lack oder Lasur; Löcher sollen den Zerfall beschleunigen. Wohlhabende und Arme werden gleich schlicht bestattet. Die Beerdigung findet meist am Folgetag statt, nicht an Schabbat oder jüdischen Feiertagen; Ausnahmen bis zu drei Tagen sind möglich. Eine Obduktion ist grundsätzlich abgelehnt, bei gesetzlichen Vorgaben aber erlaubt; dies entspricht dem Prinzip Dina de-malchuta dina: „Das Gesetz des Landes ist Gesetz.“ Einäscherung, Einbalsamierung und offene Aufbahrung sind verboten.
Der Onen, ein naher Trauernder zwischen Tod und Begräbnis, ist von religiösen Pflichten entbunden, damit er die Bestattung vorbereiten kann. Die klassischen Vorschriften gelten nicht für Jungen unter 13 und Mädchen unter 12. Bei Kindern, die höchstens 30 Tage alt wurden, gelten die Trauergesetze traditionell nicht, Tahara und Beerdigung aber schon; heute halten viele Juden dennoch Trauerbräuche für Totgeburten oder früh verstorbene Kinder ein. Kohanim dürfen wegen der rituellen Reinheit grundsätzlich weder Tote berühren noch Friedhöfe besuchen; für engste Angehörige gibt es Ausnahmen mit anschließendem Mikwebad.
Trauerfeier und Beisetzung
Der Friedhof heißt auch Bejt-hachajim, „Haus des ewigen Lebens“, oder Bejt olam, „Haus der Ewigkeit“. Trauergäste tragen eine Kopfbedeckung und verzichten auf Händedruck, Umarmungen und private Gespräche. Blumen und Kränze sind unüblich und eher verpönt; eine begrenzte Ausnahme können Blumen von mit den Bräuchen nicht vertrauten Nichtjuden sein.
Die Trauerfeier beginnt mit einem Gebet, das den Satz aus dem Buch Hiob enthält: „Der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen; der Name des Herrn sei gelobt.“ Der Rabbiner hält die Gedächtnisrede, den Hesped; weitere Reden sind möglich, sofern der Verstorbene dies nicht untersagt hat. Gesang und Musik finden auf dem Friedhof nicht statt. An Freitagnachmittagen, Rosch Chodesch, den vier Tagen zwischen Jom Kippur und Sukkot, an Chol HaMoed und im Monat Nisan werden umfangreiche Lobreden nicht gehalten. Das El-male-rachamim-Gebet bittet Gott um Frieden für die Seele.
Die Lewaja ist das letzte Geleit: Gemeindemitglieder sollen den Toten wenigstens einige Ellen begleiten. In sephardischen, chassidischen und jemenitischen Traditionen können Trauernde die Bahre vor der Bestattung siebenmal umschreiten. Bei der Kria wird die Kleidung der Nahen eingerissen: etwa eine Handbreit links auf der Brust beim Tod eines Elternteils, rechts bei anderen nahen Verwandten. Der Riss soll den Riss im Herzen zeigen.
Gräber sind nach Osten in Richtung Jerusalem ausgerichtet, jeder Verstorbene erhält ein eigenes Grab. Die Anwesenden beteiligen sich mit drei Schaufeln Erde und sprechen: „Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden“ (1. Mose 3,19). Die Schaufel wird nicht weitergereicht, sondern wieder in die Erde gesteckt. Nach dem Zuschütten folgen unter anderem Zidduk ha-din, Psalm 16 und Kaddisch. Für das Kaddisch ist ein Minjan erforderlich, mindestens zehn religiös mündige männliche Juden.
Trauerzeiten und Erinnerung
Die Aninut umfasst die Zeit von der Todesnachricht bis zur Beerdigung. Die Angehörigen organisieren die Bestattung; andere religiöse Pflichten treten zurück. Der Onen darf weder beten noch Segenssprüche sprechen sowie kein Fleisch und keinen Wein zu sich nehmen.
Die Schiv’a ist die siebentägige Trauerwoche unmittelbar nach der Beerdigung. Trauernde arbeiten nicht, sitzen auf niedrigen Hockern oder am Boden, verlassen das Haus nicht und verzichten auf Fleisch, Alkohol und Körperpflege. Spiegel und Bilder sind verhängt. Besuchende bringen Essen; sie grüßen nicht und beginnen ein Gespräch nur, wenn der Trauernde es beginnt. Täglich versammelt sich ein Minjan zum Kaddisch. Eine Kerze brennt ab Beginn der Schiv’a 30 Tage lang. Schabbat und genannte Feiertage unterbrechen die Schiv’a und zählen nicht zu ihren sieben Tagen.
Während der Schloschim, der ersten 30 Tage, wird der Alltag wieder aufgenommen, doch bleiben Einschränkungen wie tägliches Kaddisch, kein Haarschneiden oder Rasieren sowie der Verzicht auf fröhliche Veranstaltungen. Nach dem Tod eines Elternteils dauert das Trauerjahr zwölf Monate; Kaddisch wird dabei elf Monate gesprochen. Für Bruder, Schwester, Sohn, Tochter sowie Ehefrau oder Ehemann werden traditionell 30 Tage getrauert. Nach Ende der Trauerzeit soll Trauer nicht mehr sichtbar zur Schau gestellt werden.
Der Gedenktag des Todes heißt Nachala, im aschkenasischen Raum Jahrzeit und im sephardischen Judentum Meldado. Er wird mit einer 24 Stunden brennenden Kerze und Kaddisch begangen. Jiskor ist ein Gebet für verstorbene Eltern an Jom Kippur, Schmini Azeret, dem letzten Pessachtag und dem zweiten Tag von Schawuot. Aw HaRachamim wird zweimal jährlich am Schabbat vor Sukkot und am Schabbat vor dem 9. Aw gesprochen.
Grab, Friedhofsbesuch und progressive Praxis
Die Mazewa, der jüdische Grabstein, wird spätestens ein Jahr nach der Bestattung in einer Enthüllungszeremonie gesetzt; in Israel geschieht dies nach den ersten 30 Trauertagen. Bilder des Verstorbenen sind weder beim Begräbnis noch auf dem Grabstein erlaubt. Erdgräber erhalten kein Blumenbeet, sondern eine Steinplatte; Symbole können Stellung, Aufgaben oder Lebensführung des Verstorbenen zeigen.
Im ersten Jahr soll der Friedhof möglichst selten besucht werden, vorgesehen sind besonders der siebte und dreißigste Tag sowie der Jahrestag nach der Beerdigung. An Schabbat und Feiertagen wird der Besuch verschoben. Statt Blumen werden häufig kleine Steine mit der linken Hand auf Grabplatte oder Grabstein gelegt. Dies ist keine religiöse Vorschrift, sondern ein Minhag, ein Brauch, der auf frühere Bestattungen in Grabhöhlen und Steinhügel zurückgeführt wird. Beim Verlassen des Friedhofs wählt man einen anderen Weg und wäscht dreimal abwechselnd beide Hände, ohne sie abzutrocknen, um die Unreinheit durch den Kontakt mit dem Tod zu beseitigen. Freunde und Nachbarn bereiten zu Hause die Se’udat Hawra’a; hartgekochte Eier, Bagels und Linsen erinnern durch ihre runde Form an Kreislauf des Lebens und Auferstehung.
Das progressive Judentum richtet Tod, Trauer und Bestattung stärker nach dem Willen des Verstorbenen und der Hinterbliebenen aus. Es übernimmt abergläubisch begründete Bräuche nicht, erlaubt Gebete in der Landessprache und hebt die Unterscheidung von Kohanim, Leviim und Am Israel auf. Daher können Kohanim an jeder Beerdigung teilnehmen. Frauen und Männer werden nicht getrennt; auch Frauen können Kaddisch sprechen oder als Rabbanit die Feier leiten. Ein Minjan aus zehn erwachsenen Männern ist nicht Voraussetzung. Lobreden sind auch an sonst ausgeschlossenen Tagen möglich, Einäscherung gilt als legitime persönliche Alternative, und Händewaschen beim Verlassen des Friedhofs ist nicht zwingend.