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Bestattung
Eine Bestattung schließt in der Regel eine religiöse (z. B. kirchliche) oder weltliche Trauerzeremonie ein. Markante Unterschiede bestehen insbesondere zwischen …
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Definition, Zweck und Ablauf
Eine Bestattung ist die Verbringung des Leichnams oder der Asche eines verstorbenen Menschen – gegebenenfalls auch eines Tieres – an einen festen, endgültig bestimmten Bestattungsplatz oder die Ausbringung der Asche in die Natur. Sie umfasst gewöhnlich eine religiöse oder weltliche Trauerzeremonie. Grundlegend unterschieden werden Erdbestattung und Feuerbestattung. Im engeren Sprachgebrauch bezeichnet „Beisetzung“ das Setzen einer Urne, während „Beerdigung“ und „Begräbnis“ das Einbringen in die Erde meinen.
Der Vorgang beginnt mit der sicheren Identifizierung durch den Fußzettel und der Leichenschau, also der amtlichen Feststellung des Todes. Es folgen die Abschiednahme sowie gegebenenfalls Aufbahrung, Leichenwaschung, Ankleiden und Einsargen. Danach findet meist eine ritualisierte Feier statt: als Gottesdienst, weltliche Trauerfeier oder besondere Form wie ein Begräbnis mit militärischen Ehren. Bei der Erdbestattung wird der Sarg in ein Grab oder eine Gruft hinabgelassen. Bei der Feuerbestattung kann die Feier vor der Einäscherung am Sarg oder anschließend an der Urne stattfinden.
Bestattungsrituale dienen vor allem der Trauerbewältigung. Trauerrede, Gebete, Musik, gemeinsames Essen und Beileidsbekundungen helfen den Hinterbliebenen beim Abschied und bewahren die Erinnerung an den Verstorbenen. Die Formen hängen von kulturellen und religiösen Vorstellungen über Tod, Auferstehung, Wiedergeburt oder Vergänglichkeit ab. Die Bestattung endet mit dem vorgesehenen Ritual; spätere Grabgestaltung und das Aufstellen eines Grabmals gehören nicht mehr dazu.
Historische Entwicklung
Die ältesten vermutlich bewusst vorgenommenen bekannten Bestattungen stammen aus der Qafzeh-, Skhul- und Tinshemet-Höhle in Israel und sind 90.000 bis 120.000 Jahre alt. Bestattungen von Neandertalern werden ab etwa 70.000 vor unserer Zeitrechnung diskutiert. Solche Handlungen gelten als Hinweis auf frühe metaphysische Vorstellungen. In der akeramischen Jungsteinzeit wurden Verstorbene im Mittelmeerraum teilweise unter den Fußböden von Wohnhäusern beigesetzt.
Im Alten Ägypten entwickelten sich einfache Erdgruben zu Bestattungen in Särgen und Sarkophagen mit besonderen Grabbeigaben. Für Pharaonen entstanden aus Formen wie der Mastaba aufwendige Pyramiden; bestimmend war die Vorstellung einer Reise ins Jenseits. Im antiken Griechenland, etwa 800 v. Chr. bis 30 v. Chr., legte man dem Toten als „Charonspfennig“ zwei Münzen auf die Augen. Sie sollten Charon für die Überfahrt der Seele ins Totenreich bezahlen. In den römischen Provinzen überwog während der Kaiserzeit von 24 v. Chr. bis 284 n. Chr. die Brandbestattung. Erwachsene mussten grundsätzlich außerhalb der Stadt begraben werden; Gräber enthielten unter anderem Geschirr, Werkzeuge, Kleidung, Schmuck oder selten Waffen.
Das Christentum bevorzugte lange die Erdbestattung und lehnte die Verbrennung ab. Im Mittelalter lagen Gräber meist auf Kirchhöfen; Plätze in der Kirche und nahe am Altar wurden zu käuflichen Statussymbolen. Die Reformation veränderte Vorstellungen über Fegefeuer, Fürbitten, Seelenmessen und Ablass, doch blieben örtliche Traditionen unterschiedlich. Seit der Aufklärung wurde das Bestattungswesen zunehmend staatlich geregelt. Eine 1776 unter Ludwig XVI. eingeleitete französische Hygienekampagne förderte europaweit Vorschriften zur Friedhofshygiene und Verbote von Bestattungen in Kirchen.
Rechtliche Regeln und Verantwortung
Bestattungsgesetze sollen gesundheitliche Gefahren verhindern und zugleich die Menschenwürde über den Tod hinaus schützen. In Deutschland regeln die Bundesländer das Bestattungswesen durch Bestattungs- und Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen und kommunale Friedhofsordnungen. Sie bestimmen unter anderem Bestattungszwang, zulässige Formen und Friedhofspflicht. Für Verstorbene sowie tot geborene Kinder ab einem landesrechtlich bestimmten Entwicklungsstand besteht eine Bestattungspflicht. Die Grenze von 500 Gramm trennt regelmäßig Bestattungspflicht und Bestattungsrecht: Eltern eines unter 500 Gramm schweren „Sternenkindes“ dürfen es bestatten, müssen es aber nicht.
Die Bestattungspflicht regelt, wer die Bestattung veranlassen muss; die Kostentragungspflicht bestimmt, wer sie endgültig bezahlt. In Deutschland trägt nach § 1968 BGB vor allem der Erbe die Kosten. Auch Unterhaltspflichtige können nach § 1615 beziehungsweise § 1615m BGB verpflichtet sein. Hat eine andere Person den Tod verursacht, können Kosten nach § 844 BGB zurückverlangt werden. Kümmert sich niemand fristgerecht, veranlasst die Ordnungsbehörde eine Bestattung und fordert die Ausgaben gegebenenfalls von Erben zurück. Ist die Zahlung unzumutbar, kann das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten übernehmen. 2020 geschah dies in 17.995 Fällen, 33 Prozent weniger als 2010.
In Österreich gelten unterschiedliche Landesgesetze; Friedhofsordnungen erlassen Glaubensgemeinschaften oder Kommunen. In der Schweiz bestimmen Kantone und Gemeinden die Regeln. Dort besteht die Friedhofspflicht nur für Erdbestattungen; nach einer Kremation dürfen Urnen außerhalb von Friedhöfen beigesetzt oder Aschen verstreut werden, sofern kommunale Auflagen eingehalten werden. Die Störung einer Bestattungsfeier ist in Deutschland nach § 167a StGB mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in Österreich nach § 191 StGB mit Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe bedroht.
Bestattungsarten und neue Verfahren
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam im Sarg gewöhnlich auf einem Friedhof beigesetzt. Möglich sind Einzel-, Reihen-, Wahl-, Familien- und Gemeinschaftsgräber, Grüfte oder Mausoleen; in Krisenzeiten auch Massengräber. Bei der Feuerbestattung wird der Körper im Krematorium verbrannt. Die Asche kann in einem Erdgrab, einer Urnenwand beziehungsweise einem Kolumbarium, im Wurzelbereich eines Baumes, auf einer ausgewiesenen Streuwiese oder auf See beigesetzt werden. Sonderformen verwenden einen kleinen Teil der Asche für einen Erinnerungsdiamanten oder eine Weltraumbestattung. Die Entnahme von Asche ist in Deutschland nicht erlaubt und in Brandenburg ausdrücklich verboten.
Der Anteil der Feuerbestattungen hat stark zugenommen: In der DDR lag er bei 90 Prozent, während 1950 in der BRD nur 7,5 Prozent der Verstorbenen eingeäschert wurden. 1999 betrug der Anteil bundesweit 40,3 Prozent, 2022 wurden 78 Prozent Urnenbestattungen angegeben. Ebenfalls 2022 nannten 25 Prozent der Befragten eine Baumbestattung als eigenen Wunsch. Bei einer anonymen Bestattung bleiben Name, genauer Ort oder Zeitpunkt ganz oder teilweise unbekannt. Sie ist meist besonders kostengünstig und kommt auch bei nicht identifizierten Toten oder fehlender Grabpflege infrage.
Eine Flussbestattung nach der Kremation ist in Deutschland nicht erlaubt, wird aber etwa in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz angeboten. Ökologisch ausgerichtete Bestattungen verwenden unter anderem schadstoffarme Lacke und biologisch abbaubare Särge oder Urnen. Bei der alkalischen Hydrolyse wird ein Körper bei 170 °C in Kalilauge innerhalb von zwei bis drei Stunden aufgelöst; verbleibende Knochen werden gemahlen. Belastbare Ökobilanzen fehlen. Das Verfahren war 2020 in 20 US-Bundesstaaten zugelassen, außerdem in Kanada, Großbritannien und Australien.
Bei der Reerdigung wird der Leichnam mit Stroh, Heu und Gräsern in einen Kokon gelegt. Körpereigene Mikroorganismen wandeln ihn innerhalb von 40 Tagen in Humus um; Knochenreste werden gemahlen und beigemischt. Die Promession soll einen tiefgefrorenen Körper durch flüssigen Stickstoff bei −196 °C verspröden und anschließend kompostieren. Ihre praktische Umsetzung ist jedoch nicht über die Konzeptphase hinausgekommen. Die Kryonik ist keine gewöhnliche Bestattung, sondern eine Konservierung unter −125 °C in der Hoffnung auf eine zukünftige Wiederbelebung; sie beruht auf der umstrittenen Annahme eines erst später eintretenden „informationstheoretischen Todes“.
Religiöse und weltliche Formen
Eine weltliche Trauerfeier wird meist von einem freien Trauerredner oder einer Weltanschauungsgemeinschaft geleitet. Nach Schätzungen des Bundesverbands Deutscher Bestatter finden von jährlich 800.000 Bestattungen in Deutschland rund 500.000 christlich statt, jeweils etwa zur Hälfte katholisch und evangelisch; 250.000 werden von freien Trauerrednern gestaltet, die übrigen sind anonym oder ohne professionelle Begleitung.
Die christliche Bestattung besteht traditionell aus Aussegnung oder Eröffnung im Trauerhaus, Gottesdienst und Beisetzung am Grab. Im Mittelpunkt steht die Hoffnung auf Auferstehung; Gebet, Lied und Segen verbinden sie mit der Erinnerung an das Leben des Verstorbenen.
Im Islam sind Gebete, rituelle Waschung und Beerdigung genau geregelt. Männer sollen Männer, Frauen Frauen waschen; der Körper wird in Leinentücher gewickelt, ohne Sarg erdbestattet und nach Mekka ausgerichtet. Die Bestattung soll möglichst am Todestag stattfinden. Feuerbestattung, Personenkult und aufwendiger Grabschmuck sind nicht vorgesehen. In Deutschland kollidierten diese Regeln lange mit Sargpflicht, Mindestwartezeit – gewöhnlich 48 Stunden – und begrenzten Ruhefristen. Seit Ende der 1990er Jahre entstanden islamische Grabfelder. Sachsen und Sachsen-Anhalt ermöglichten 2023 als letzte Länder mit Sargpflicht durch Gesetzesänderungen die Tuchbestattung.
Im Judentum ist eine möglichst schnelle Erdbestattung vorgeschrieben. Der schlichte Sarg und das weiße Totengewand drücken die Gleichheit im Tod aus. Die Chewra Kadischa übernimmt Waschung und Bekleidung; Psalmen und Kaddisch gehören zum Ritual. Es folgt die siebentägige Trauerwoche Schiv’a. Jüdische Friedhöfe und Grabfelder sollen die ewige Ruhe sichern.
Im Hinduismus unterscheiden sich Einzelheiten nach Tradition, Familie und Kaste, doch gilt der Tod als Rückkehr in den Kreislauf der Wiedergeburt. Hindus werden kremiert; in Varanasi geschieht dies traditionell öffentlich, danach wird die Asche dem Ganges übergeben. Im Buddhismus wird der Tote zunächst aufgebahrt, begleitet von Gesängen wie dem Herz-Sutra. Anschließend wird er verbrannt und die Asche der Erde übergeben. Die Himmelsbestattung ist dagegen eine religiös und landschaftlich geprägte Form: Im tibetanischen Hochland wird der Körper Geiern überlassen, die den Verstorbenen nach dem Glauben ins Bardo, den Zustand zwischen Tod und Wiedergeburt, bringen.
Kosten und steuerliche Behandlung
Die Kosten hängen vor allem von Bestattungsart, Friedhofsgebühren, Leistungen des Bestattungsunternehmens, Trauerfeier und Grabgestaltung ab. Für Deutschland nannte Statista 2020 durchschnittliche Gesamtkosten einschließlich Grabgestaltung und -pflege von rund 13.000 Euro: etwa 3.000 Euro für das Bestattungsinstitut, durchschnittlich 2.500 Euro Friedhofsgebühren und rund 5.000 Euro für Gedenksteine. Aeternitas nennt ohne Grabgestaltung 4.000 bis 5.000 Euro; die Stiftung Warentest gab 2024 eine Spanne von 2.500 bis 10.000 Euro an. Die voneinander abweichenden Werte beruhen auf unterschiedlichen einbezogenen Leistungen. Angehörige können etwa Musik, Trauerrede oder das Tragen der Urne selbst übernehmen und dadurch Kosten senken sowie den Abschied persönlich gestalten.
In Deutschland werden Kosten grundsätzlich aus dem Nachlass bezahlt. Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Bei der Erbschaftsteuer können Nachlassverbindlichkeiten einschließlich Bestattungskosten pauschal mit 10.300 Euro abgezogen werden; höhere nachgewiesene Kosten sind möglich. Reicht der Nachlass nicht, kommen unter Umständen außergewöhnliche Belastungen infrage. In Österreich zahlt ebenfalls grundsätzlich der Nachlass, andernfalls die Hinterbliebenen. Ohne vorhandenes Nachlassvermögen können Begräbniskosten bis höchstens 20.000 Euro als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. In der Schweiz unterscheiden sich die steuerlichen Regeln nach Kanton und Gemeinde; im Kanton Freiburg sind beispielsweise pauschal 10.000 CHF oder mit Belegen bis zu 15.000 CHF abziehbar.
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