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Halacha

Halacha und mündliche Tora. Bearbeiten. Historisch ist die Halacha ein Teil des Talmuds. Sie gehört zur so genannten mündlichen Überlieferung, die sowohl in …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Überlieferung und Entwicklung
  3. 3. Schriftliche und mündliche Tora
  4. 4. Halacha als mündliche Überlieferung
  5. 5. De-oraita und de-rabbanan

Begriff und Bedeutung

Die Halacha ist der rechtliche Teil der jüdischen Überlieferung; ihr steht die Aggada gegenüber. Sie umfasst die 613 Mizwot, also Gebote und Verbote, ihre spätere Auslegung im Talmud, Bräuche und Traditionen, die im Schulchan Aruch zusammengefasst wurden, sowie allgemeine Rechtsgrundsätze. Von den 613 Mizwot sind 365 Schessah, also Verbote, und 248 Remach, also Gebote.

Halachische Auslegungen sollen Verhaltensregeln für das gesamte Leben der Gläubigen geben. Dabei spiegeln sich unterschiedliche Auffassungen von Rabbinern, Weisen und Gelehrten wider.

Überlieferung und Entwicklung

Halachische Texte wurden unter anderem in der Mischna aus dem 2. Jahrhundert, im Babylonischen und Jerusalemer Talmud aus dem 5. und 6. Jahrhundert sowie in späteren Kommentarwerken gesammelt. Zu diesen gehört die Mischne Tora des Rechtsgelehrten und Philosophen Maimonides aus dem 12. Jahrhundert.

Ein wichtiger Teil der Entwicklung vollzog sich durch Responsen: schriftliche „Fragen und Antworten“ (sche’elot u-teshuvot) zwischen Gelehrten. Rabbiner waren innerhalb der jüdischen Gemeinden eine kleine Gruppe spezialisierter Textgelehrter. Sie legten die sich entwickelnde Halacha aus, obwohl die religiöse Alphabetisierung in den Gemeinden unterschiedlich stark war.

Das rabbinische Briefnetzwerk nutzte die weite Verteilung jüdischer Gemeinden in der Diaspora und ihre Kommunikationsstrukturen. Boten, Handelswege, Synagogenknotenpunkte und mündliche Vermittlung verbreiteten Responsen. So konnte rabbinische Autorität trotz der geographischen Streuung aufrechterhalten werden. In der Forschung, etwa bei Hezser und Schäfer, wird der Aufstieg der Rabbiner vor allem als administrative und ordnungsleitende Institution gesehen, deren Legitimität auf der Tora beruhte; spirituelle Funktionen entwickelten sich demnach erst sekundär stärker.

Schriftliche und mündliche Tora

Eine zentrale Frage des rabbinischen Judentums ist das Verhältnis von schriftlicher Tora (Tora Schebichtaw) und mündlicher Tora (Tora Shebe'al Peh). Neben der Vorstellung von zwei gleich ursprünglichen Torot gibt es die Hypothese, dass Halacha durch Methoden der Bibelauslegung aus der schriftlichen Tora abgeleitet wurde.

Aus heutiger Sicht werden drei Arten unterschieden:

  • Gebote, die aus der jüdischen Bibel, dem Tanach, abgeleitet sind.
  • Gebote, die unabhängig von der Bibel bestehen.
  • Gebote, die unabhängig von der Bibel bestehen, aber nachträglich eine biblische Begründung erhielten.

Halacha als mündliche Überlieferung

Historisch ist die Halacha Teil des Talmuds und gehört zur mündlichen Überlieferung. Diese wurde in Jerusalem und Babylon seit der Zeit nach der Zerstörung des ersten Jerusalemer Tempels und dem babylonischen Exil festgehalten.

Die Halacha hat verschiedene Komponenten: Manche gelten als sinajitischen, andere als rabbinischen Ursprungs. Wie verbindlich eine halachische Anweisung ist, hängt von mehreren Kriterien ab. Besonders wichtig sind der Nachweis einer langen Tradition und die Berufung auf eine anerkannte Autorität. Unter bestimmten Umständen kann ein Brauch, ein Minhag, eine Halacha ersetzen, wenn er ihr widerspricht.

De-oraita und de-rabbanan

Die jüdische Rechtsphilosophie unterscheidet Halachot und Taqqanot, also Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, nach ihrem Ursprung. De-oraita bedeutet „aus der Tora“. De-rabbanan bedeutet „von den Rabbanim“ und bezeichnet Regeln, die aus späteren Diskussionen von Rabbinern und Rechtsgelehrten hervorgehen.

Die Zuordnung ist oft nicht einfach. Zu de-oraita zählen nicht nur schriftlich in der Tora festgehaltene Vorschriften, sondern auch Regeln, die durch Midrasch, also Auslegung des Textes, gewonnen werden können, sowie Gesetze der mündlichen Überlieferung.

Nach Günter Stemberger gibt es für die Rabbinen keine klassische Unterscheidung zwischen Naturrecht und göttlich geoffenbartem Recht: Das gesamte religiöse Recht geht unmittelbar auf Gott zurück. Unterschieden wird jedoch zwischen Recht, das allen Menschen offenbart wurde, und Recht, das nur Israel offenbart wurde.

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