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Island und die Europäische Union
Island war von 2010 bis 2015 Beitrittskandidat der Europäischen Union. Das Land hatte am 17. Juli 2009 den Beitritt zur EU beantragt. Seit Annahme dieses …
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Verhältnis zwischen Island und der EU
Island ist kein Mitglied der Europäischen Union, aber durch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und den Schengen-Raum eng mit ihr verbunden. Der EWR bindet Island in weite Teile des europäischen Binnenmarkts ein. Durch Schengen nimmt das Land am gemeinsamen Raum ohne reguläre Personenkontrollen an den Binnengrenzen teil.
Island beantragte am 17. Juli 2009 den EU-Beitritt. Die EU erkannte das Land am 17. Juni 2010 als offiziellen Beitrittskandidaten an; am 27. Juli 2010 begannen die Verhandlungen. Besonders umstritten war ein möglicher Verlust von Einfluss auf die für Island wichtigen Fischereirechte. Nach dem Regierungswechsel von 2013 wurden die Gespräche ausgesetzt. Die Regierung erklärte am 12. März 2015 den Antrag für zurückgezogen, ohne dass das Parlament Althing darüber abgestimmt hatte. Daher betrachteten der zuständige EU-Kommissar im Januar 2025 und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Juli 2025 den Antrag weiterhin als aktiv. Auch das isländische Außenministerium betonte 2026, der Antrag von 2009 sei weiterhin gültig.
Ende 2024 wurde ein Referendum über die Wiederaufnahme der Gespräche angekündigt. Die Volksabstimmung fand am 29. August 2026 statt: Die Wiederaufnahme scheiterte mit 52,8 zu 47,2 Prozent.
Einbindung ohne EU-Mitgliedschaft
Island trat am 1. Dezember 1955 der Nordischen Passunion bei. Ihr gehörten außerdem Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen an. Ein Arbeitsmarktabkommen sollte unter anderem helfen, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen; später wurden auch Grenzkontrollen abgeschafft.
Seit 1970 ist Island Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Diese war 1960 auf Initiative des Vereinigten Königreichs als Freihandelsalternative zur Europäischen Gemeinschaft (EG) gegründet worden. Am 3. Mai 1992 wurde das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum unterzeichnet. Dadurch entfielen unter anderem die Zölle zwischen den EG-Staaten und den EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz.
Als Dänemark, Finnland und Schweden dem Schengener Abkommen beitraten, drohten neue Grenzkontrollen zwischen ihnen sowie Norwegen und Island. Deshalb vereinbarten Norwegen und Island am 18. Mai 1999 ihre Teilnahme an Schengen. Die Färöer und Grönland wurden durch ein Kooperationsabkommen ebenfalls von Grenzkontrollen befreit.
Finanzkrise und Beitrittsantrag
Vor 2008 stand die isländische Bevölkerung einem EU-Beitritt überwiegend abwartend oder ablehnend gegenüber. Neben der Sorge um die Fischereirechte spielte die Bewahrung politischer Selbstständigkeit eine wichtige Rolle. Nach dem Abzug der US-Streitkräfte 2006 wuchs allerdings die Angst vor politischer Isolation. Eine Regierungsankündigung, Island werde noch vor 2015 beitreten, wurde nach der Wahl von 2007 zunächst nicht weiterverfolgt.
Die Finanzkrise von 2008 veränderte die Lage. Mehrere große Banken mussten verstaatlicht werden, die Isländische Krone verlor stark an Wert und der Staatshaushalt geriet in schwere Schwierigkeiten. Die Krise wurde vor allem der Regierung angelastet und führte zu den größten Demonstrationen der isländischen Geschichte. Ein EU-Beitritt und besonders die Aussicht auf den Euro als stabilere Währung gewannen an Unterstützung. Die Fortschrittspartei sprach sich am 17. Januar 2009 mit Vorbehalten, vor allem zur Fischerei, für den Beitritt aus. Die Unabhängigkeitspartei verlangte Volksabstimmungen sowohl vor Beginn der Verhandlungen als auch über ein späteres Verhandlungsergebnis.
Am 26. Januar 2009 trat die Regierung wegen der Proteste zurück. Jóhanna Sigurðardóttir führte anschließend eine Minderheitsregierung aus Allianz und Links-Grüner Bewegung. Nach dem Wahlsieg dieser Koalition am 25. April 2009 legte sie dem Parlament einen Entwurf zur Ermächtigung für Beitrittsverhandlungen vor. Das Althing stimmte am 16. Juli mit 33 zu 28 Stimmen zu. Am folgenden Tag wurde das Gesuch in Brüssel und beim schwedischen EU-Ratsvorsitz eingereicht.
Island erhielt im September 2009 einen Fragebogen mit etwa 2.500 Fragen und übergab bereits am 22. Oktober eine 8.870 Seiten umfassende Antwort. Ein Konflikt über die Entschädigung ausländischer Sparer nach dem Zusammenbruch der Icesave-Bank gefährdete zeitweise internationale Kredite. Die spanische EU-Ratspräsidentschaft und die Niederlande erklärten jedoch, die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen nicht deshalb blockieren zu wollen. Am 24. Februar 2010 empfahl die Europäische Kommission die Verhandlungen; Rat und Europäisches Parlament stimmten im Juni beziehungsweise Juli 2010 zu.
Ablauf und Stand der Verhandlungen
Die offiziellen Verhandlungen begannen am 27. Juli 2010. Zunächst erfolgte das sogenannte Screening: Dabei prüften Island und die EU, inwieweit das isländische Recht bereits dem EU-Recht entsprach. Es lief vom 15. November 2010 bis Juni 2011; der Artikel nennt als Enddatum einmal den 27. Juni und an anderer Stelle den 17. Juni 2011.
Nach Einschätzung der EU hatte Island zehn der 33 Verhandlungskapitel schon vollständig umgesetzt. Elf Kapitel waren wegen der EWR-Mitgliedschaft teilweise umgesetzt, zwölf mussten neu verhandelt werden. Am 27. Juni 2011 wurden die ersten vier Kapitel eröffnet, zwei davon sofort vorläufig abgeschlossen. Weitere Kapitel folgten bis Dezember 2012. Insgesamt wurden 27 von 33 zu prüfenden Kapiteln eröffnet und elf vorläufig abgeschlossen. Die Kapitel „Institutionen“ und „Andere Fragen“ entfielen. Schwierige Bereiche wie „Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ und „Fischerei“ wurden nicht eröffnet.
Der ursprünglich geplante Zeitplan erwies sich als zu ehrgeizig. Im Januar 2013 waren elf Kapitel geschlossen, 16 weitere geöffnet und sechs noch nicht eröffnet. Die Regierung wollte die Gespräche innerhalb eines Jahres abschließen und in der ersten Hälfte 2014 ein Beitrittsreferendum durchführen. Wegen der Parlamentswahl vom 27. April 2013 beschloss sie jedoch am 14. Januar 2013, vorerst keine neuen Kapitel zu öffnen. Bereits eröffnete Kapitel wurden zunächst weiterverhandelt. Nach dem Regierungswechsel setzte die Koalition aus Unabhängigkeitspartei und Fortschrittspartei die Gespräche aus.
Rückzugsstreit und öffentliche Meinung
Im Februar 2014 wollten die Regierungsparteien den Beitrittsantrag durch ein Gesetz zurückziehen. Dagegen kam es zu Protesten und Forderungen nach einer Volksabstimmung. Im Januar 2014 befürworteten 67,5 Prozent ein Referendum über die Fortsetzung der Gespräche, Ende Februar waren es 82 Prozent. Mehr als 40.000 Menschen, entsprechend 16,5 Prozent der Wahlberechtigten, unterschrieben eine Petition. Das Vorhaben wurde am 13. Mai 2014 zunächst zurückgenommen.
Am 12. März 2015 erklärte die Regierung den Antrag dennoch offiziell für zurückgezogen. Außenminister Gunnar Bragi Sveinsson begründete dies damit, Islands Interessen seien außerhalb der EU besser aufgehoben. Weil das Althing nicht beteiligt worden war, protestierten am 15. März ungefähr 7.000 Menschen vor dem Parlament. Mehr als 20 Prozent der Bevölkerung hatten eine Petition für die versprochene Volksabstimmung unterschrieben. Die Opposition bestritt die Zuständigkeit des Außenministers, während dieser ihren Protestbrief an die EU als „Putsch“ bezeichnete. Die spätere Auffassung von EU-Vertretern und des isländischen Außenministeriums, der Antrag sei nie formell zurückgezogen worden, zeigt, dass sein rechtlicher Status umstritten blieb.
Auch die Zustimmung zum EU-Beitritt schwankte stark. Im Oktober 2008 wollten 70 Prozent ein Referendum; je nach Erhebung befürworteten 49 Prozent oder sogar mehr als 70 Prozent den Beitritt, 72 Prozent den Euro. Im März 2009 lagen Befürworter und Gegner gleichauf. Im September 2009 erreichte die Ablehnung mit 61,5 Prozent einen Höchststand; nur 38,5 Prozent waren dafür. Von 2009 bis 2022 zeigten veröffentlichte Umfragen meist eine Mehrheit gegen den Beitritt. Im März 2022 ergab eine Gallup-Umfrage erstmals seit Jahren wieder eine relative Mehrheit von 47 Prozent dafür und 33 Prozent dagegen. Im Juni 2024 unterstützten 54 Prozent eine EU-Mitgliedschaft. Selbst nach erfolgreichen Verhandlungen wäre ein Beitritt nur nach einer positiven Volksabstimmung möglich gewesen.