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Innerdeutsche Grenze
Literatur über Deutsch-deutsche Grenze im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek · Zeitzeugenberichte, Dokumente und Bilder zur deutsch-deutschen Grenze · Der …
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Kern und Bedeutung
Die innerdeutsche Grenze, auch deutsch-deutsche Grenze genannt, war die knapp 1400 Kilometer lange Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Sie bestand in dieser geografischen Form nach der Gründung beider deutscher Staaten 1949 fort. Ihr Verlauf ging auf die Demarkationslinien zwischen den westlichen Besatzungszonen und der Sowjetischen Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Sie begann im Süden am Dreiländereck Bundesrepublik Deutschland, DDR und Tschechoslowakei und endete an der Ostsee in der Lübecker Bucht auf der Halbinsel Priwall.
Bis 1989 hinderte diese Grenze die Einwohner der DDR durch massive Befestigungen, Schießbefehl und Selbstschussanlagen daran, vorübergehend in die Bundesrepublik zu reisen oder dauerhaft in Richtung Westen auszureisen. Im Kalten Krieg war sie militärisch und geopolitisch Teil des Eisernen Vorhangs, also der Trennlinie zwischen dem sowjetisch geprägten Machtbereich und dem Westen. Die Berliner Mauer um West-Berlin gehörte nicht zur innerdeutschen Grenze, war aber eng mit demselben Grenzsystem verbunden.
Nach der friedlichen Revolution in der DDR wurde die Grenze seit November 1989 zurückgebaut. Teile des ehemaligen Grenzstreifens entwickelten sich wegen der jahrzehntelangen Sperrung zu einem Rückzugsraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Daraus entstand das Naturschutzprojekt Grünes Band Deutschland.
Politische Einordnung und Entwicklung
Bis 1956 bezeichneten beide deutschen Staaten die Grenze offiziell als „Demarkationslinie“. Die DDR sprach später von „Grenze“ und ab 1964 von „Staatsgrenze“. In Westdeutschland blieb die Bezeichnung „Demarkationslinie“ gebräuchlich, umgangssprachlich auch „Zonengrenze“. Erst mit dem Grundlagenvertrag von 1972 erkannte die Bundesrepublik die DDR staatsrechtlich als eigenen Staat an. Völkerrechtlich betrachtete die Bundesrepublik die DDR aber bis zu deren Ende nicht als Ausland, weil dies dem Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes widersprochen hätte. DDR-Bürger galten in der Bundesrepublik weiterhin als Deutsche im Sinne der Artikel 16 und 116 des Grundgesetzes.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in Besatzungszonen eingeteilt. Durch Bizone und Trizone verschwanden die Zonengrenzen innerhalb Westdeutschlands, sodass sich der Begriff „Zonengrenze“ vor allem auf die Grenze zwischen der Sowjetischen Besatzungszone und den westlichen Zonen bezog. 1949 wurde daraus mit der Gründung der Bundesrepublik und der DDR die deutsch-deutsche Grenze.
Am 26. Mai 1952 verschärfte die DDR mit einer Verordnung die Abriegelung. Entlang der gesamten Grenze entstand eine 5 Kilometer breite Sperrzone. Der grenznahe Verkehr mit Interzonenpässen wurde aufgehoben. Von 345.000 betroffenen Personen in der Sperrzone wurden 11.000 enteignet und zwangsweise umgesiedelt, weil sie verdächtigt wurden, Fluchthelfer gewesen zu sein. Der Grenzstreifen wurde gerodet und streng überwacht; Grenzübertritte waren nur mit Sondergenehmigung und Stempel im Personalausweis möglich.
1972 vereinbarten Bundesrepublik und DDR im Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag eine Überprüfung und eindeutige Markierung des Grenzverlaufs. Die deutsch-deutsche Grenzkommission begann 1973 ihre Arbeit. Ab 1974 bestanden Ständige Vertretungen in Ost-Berlin und Bonn, aber keine Botschaften oder Konsulate. 1984 wurden als Gegenleistung für einen von Franz Josef Strauß vermittelten Kredit von einer Milliarde Deutsche Mark Selbstschussanlagen abgebaut, Erdminen gesprengt und Hundelaufanlagen entfernt. 1989/90 führten die Öffnung des Eisernen Vorhangs, die Prager Ausreise von 17.000 Botschaftsflüchtlingen und der Fall der Berliner Mauer zur deutschen Wiedervereinigung. Von 1949 bis zum Mauerfall flüchteten ungefähr vier Millionen Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik; etwa 200.000 siedelten im selben Zeitraum von der Bundesrepublik in die DDR über.
Aufbau der Grenzsicherung
Das Grenzsystem der DDR bestand aus mehreren Zonen und Sperranlagen. Im 5 Kilometer breiten Sperrgebiet galt Passierscheinpflicht. Direkt an der Grenze lagen ein etwa 500 Meter breiter Schutzstreifen und davor ein 10 Meter breiter Kontrollstreifen, der auch „Todesstreifen“ genannt wurde. Das Betreten des Kontrollstreifens war verboten. Bewohner mussten registriert sein; Besucher brauchten einen besonderen Passierschein.
Die DDR setzte entlang der Grenze etwa 30.000 Grenzsoldaten ein. Bis April 1989 hatten sie den Befehl, Fluchten notfalls durch Todesschüsse zu verhindern. Wachtürme aus Holz wurden in den 1960er Jahren zuerst durch zylindrische, später durch viereckige Betontürme ersetzt. Sie waren mit Waffen, Signalmitteln, Karten, Fernmeldestandleitungen und Suchscheinwerfern ausgerüstet, später teilweise auch mit Videokameras.
Der Schutzstreifen wurde von Sichthindernissen geräumt, beleuchtet und mit Stacheldraht, Metallgitterzäunen, Signalanlagen, Gräben und Kettenhunden überwacht. Insgesamt gab es 870 Kilometer Grenzzaun, davon waren 602 Kilometer mit Kfz-Sperrgräben und 434 Beobachtungstürmen versehen. Flüsse und Übergänge wurden mit tiefreichenden Sperrgittern gesichert. In grenznahen Siedlungen wie Mödlareuth oder Dassow wurden Betonelemente ähnlich wie bei der Berliner Mauer verwendet.
Zur Grenzsicherung gehörten außerdem etwa 1,3 Millionen Landminen und ab 1971 auf 450 Kilometern 71.000 Selbstschussanlagen des Typs SM-70. 230 Kilometer Grenzzaun bestanden aus Minenfeldern PPM-2. Auf Druck der Bundesrepublik wurden die Landminen 1984 gesprengt und die Selbstschussanlagen abgebaut.
Auch weit vor der eigentlichen Grenze wurde überwacht. Die Staatssicherheit beobachtete Fluchtwillige, und die Vorbereitung oder der Versuch der „Republikflucht“ war ab 1968 strafbar; die Höchststrafe betrug fünf Jahre Gefängnis. Reisende in Zügen in Grenznähe wurden kontrolliert. Nach Angaben des Artikels konnten durch diese Überwachung 90 Prozent aller Fluchtwilligen schon weit vor dem Grenzzaun gestellt werden. Besonders schwer zu kontrollierende Gehöfte und Dörfer nahe der Grenze wurden teilweise geräumt und abgetragen, darunter Billmuthausen, Erlebach und Leitenhausen. Solche Orte wurden zu politischen Wüstungen.
Übergänge, Einreise und Ausreise
Die Zahl der Grenzübergänge veränderte sich im Laufe der Jahrzehnte. 1952 schloss die DDR viele Straßen- und Eisenbahnübergänge. Im Verkehrsvertrag vom 26. Mai 1972, im Umfeld des Grundlagenvertrags, wurden mehrere Übergänge für den kleinen Grenzverkehr geöffnet und auf vorhandenen Eisenbahnübergängen zusätzliche Züge eingeführt.
Für den Straßenverkehr gab es Übergänge für den Transit nach Berlin sowie für Reise- und Güterverkehr in die DDR, etwa Helmstedt/Marienborn, Wartha/Herleshausen, Rudolphstein/Hirschberg und später Gudow/Zarrentin. Der „Kleine Grenzverkehr“ bezeichnete Reisen in den grenznahen Bereich der DDR, aber nicht den Transit nach Berlin. Dafür wurden nach 1972 unter anderem Bergen an der Dumme/Salzwedel, Duderstadt/Worbis, Eußenhausen/Meiningen und Rottenbach/Eisfeld geöffnet. Nach dem 9. November 1989 entstanden an vielen Stellen neue Übergänge, zunächst für DDR-Bürger, ab dem 24. Dezember 1989 auch für Bundesbürger.
Im Eisenbahnverkehr wurden nach 1952 nur noch bestimmte Übergänge genutzt, etwa Schwanheide/Büchen, Marienborn/Helmstedt, Wartha beziehungsweise Gerstungen/Bebra, Probstzella/Ludwigsstadt und Gutenfürst/Hof. Nach dem Mauerbau 1961 verloren Transit-Züge nach West-Berlin ihre Verkehrshalte auf DDR-Gebiet, außer an Grenzbahnhöfen. Grenzbahnhöfe galten als wichtige Fluchtpunkte und wurden zwischen 1975 und 1980 auf DDR-Seite mit Gittern, Sichtschutz, Flutlicht, Schutzweichen und weiteren Sicherungen umgebaut.
Für westdeutsche Bürger galten ab 1972 genaue Einreiseformalitäten. Bei privaten Besuchen musste ein Gastgeber in der DDR spätestens vier Wochen vorher einen „Berechtigungsschein“ beantragen. Bei Vorlage von Reisepass und Berechtigungsschein wurde an der Grenze ein Visum erteilt. Jährlich waren eine oder mehrere Einreisen bis höchstens 30 Tage möglich. Für Touristenreisen mussten Reisebüro, Hotelbuchung und Berechtigungsschein vorab organisiert werden. Es gab besondere Regeln für Todesfälle, Campingreisen, die Leipziger Messe, Tagesbesuche in Ost-Berlin und Seebäderschiffe nach Rostock oder Warnemünde.
Für das Visum wurde eine Gebühr von 15 Deutsche Mark erhoben, Kinder unter 16 Jahren waren gebührenfrei. Zusätzlich mussten seit dem 13. Oktober 1980 pro Person und Aufenthaltstag 25,00 DM in 25,00 Mark der DDR umgetauscht werden; dieser Betrag war nicht rücktauschbar. Einreisende mussten sich innerhalb von 24 Stunden bei der Volkspolizei anmelden und vor der Rückreise wieder abmelden. DDR-Bürger hatten nur sehr eingeschränkte legale Möglichkeiten zur Ausreise. Reisefreiheit gab es meist nur beruflich bei politischer Loyalität, für Rentner weitgehend, soweit sie keine wichtigen Staats- oder Betriebsgeheimnisse kannten, und in besonderen familiären Fällen. Von 1961 bis 1988 reisten etwa 383.000 Menschen legal aus der DDR aus.
Todesopfer, Kosten und Erinnerung
Zur Zahl der Todesopfer an der innerdeutschen Grenze gibt es unterschiedliche Angaben; die Forschungen sind laut Artikel nicht abgeschlossen. Eine Tabelle im Artikel nennt insgesamt 790 Tote bis 1989, darunter 371 an der innerdeutschen Landgrenze, 173 an der Berliner Grenze beziehungsweise Mauer, 189 an der Ostsee, 7 auf sonstigen Fluchtwegen, 27 Angehörige des DDR-Grenzdienstes im Einsatz, 6 sowjetische Fahnenflüchtige und 17 Todesfälle durch Flugzeugabschüsse im Grenzgebiet.
Andere Institutionen nennen abweichende Zahlen. Die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen Salzgitter zählte insgesamt 872 Todesopfer. Die Berliner Staatsanwaltschaft sprach von 270 nachgewiesenen Todesfällen an der innerdeutschen Grenze einschließlich Berlins infolge eines Gewaltakts der Grenzsicherungskräfte. Die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität registrierte 421 Verdachtsfälle. Die Arbeitsgemeinschaft „13. August“ veröffentlichte 2003 die Zahl von 1008 Opfern des DDR-Grenzregimes von 1949 bis 1989 und verwendete dabei einen weiten Opferbegriff. 2010 nannte das Mauermuseum am Checkpoint Charlie 1393 Tote. Klaus Schroeder kritisierte diesen sehr weiten Begriff, rechnete aber wegen noch unerforschter Bereiche ebenfalls mit etwa 1000 Opfern des DDR-Grenzregimes.
Die Grenze verursachte hohe Kosten für die DDR. Bau, Ausbau und Unterhaltung banden Baumaterial und etwa 40.000 Mann Grenztruppen. Von 1961 bis 1964 kosteten Aufbau und Betrieb der Grenze insgesamt 1,822 Milliarden Mark der DDR, davon 400 Millionen Mark für die Berliner Mauer. Die laufenden Kosten wurden auf jährlich etwa 500 Millionen Mark geschätzt. Hinzu kamen die Passkontrolleinheiten des MfS mit etwa 38 Millionen Mark jährlich. Die Ausgaben für Staatssicherheit und Grenzsicherung stiegen von 3,7 Milliarden DDR-Mark im Jahr 1981 auf 6,0 Milliarden DDR-Mark im Jahr 1988.
Heute erinnern Grenzmuseen, Gedenkorte und Quellenbestände an die innerdeutsche Grenze. Genannt werden unter anderem das Deutsch-Deutsche Museum Mödlareuth, Grenzmuseen in Eichsfeld, Schifflersgrund und Sorge, das Mauermuseum sowie die Grenz-Dokumentationsstätte Lübeck-Schlutup. Schriftliche Quellen befinden sich im Hessischen Staatsarchiv Marburg, im Bundesarchiv in Freiburg und im Bundesarchiv Berlin-Lichtenberg, darunter Unterlagen des Bundesgrenzschutzes, der Grenztruppen der DDR und des Ministeriums für Staatssicherheit.