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Immigration nach Deutschland

Die Einwanderung oder Immigration nach Deutschland ist der Vorgang der temporären oder dauerhaften Neu- oder Wiederansiedlung in Deutschland.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und historische Entwicklung
  2. 2. Migration im 20. Jahrhundert
  3. 3. BRD, DDR und neue Fluchtbewegungen
  4. 4. Staatsangehörigkeit, EU und rechtlicher Status
  5. 5. Aktuelle Flucht, Wirtschaft und Arbeitsmarkt
  6. 6. Statistiken, Kriminalität und Akzeptanz

Grundbegriff und historische Entwicklung

Einwanderung oder Immigration nach Deutschland bezeichnet die temporäre oder dauerhafte Neu- oder Wiederansiedlung in Deutschland. Sie kann freiwillig oder unter Druck geschehen und umfasst verschiedene Formen von Migration, etwa Auswanderung, Durchwanderung, zirkuläre Wanderung oder Rückwanderung.

Historisch gab es sehr unterschiedliche Einwanderungsbewegungen. 1685 bot der brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm mit dem Edikt von Potsdam verfolgten Hugenotten aus Frankreich freie und sichere Niederlassung in Brandenburg an. Sie erhielten Privilegien wie Steuer- und Zollbefreiungen, Subventionen und die Bezahlung ihrer Pfarrer. Ab 1722 wanderten außerdem Anhänger der Böhmischen Brüder nach Sachsen ein; 1727 entstand in Herrnhut die Brüderunität, deren Gruppen sich später auch in Berlin und anderen Orten ansiedelten.

Im Kaiserreich wurde Deutschland ab 1890 in der Hochkonjunktur zu einem wichtigen Einwanderungsland. Bis 1914 stieg die Zahl der beschäftigten Ausländer auf schätzungsweise 1,2 Millionen. Viele kamen als Arbeitskräfte, unter anderem Polen aus dem russischen und österreichisch-ungarischen Kaiserreich. Gleichzeitig versuchte der Staat, Zuwanderung politisch zu steuern und zu kontrollieren. Im Ersten Weltkrieg wurden wegen Arbeitskräftemangels zunehmend ausländische Arbeitskräfte aus besetzten Gebieten rekrutiert, teils mit Zwangsmitteln und Deportationen.

Migration im 20. Jahrhundert

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Versailler Vertrag versuchte die Weimarer Republik, dauerhafte Einwanderung zu verhindern. Gleichzeitig wanderten bis Mitte der 1920er Jahre etwa eine Million Menschen aus abgetretenen Gebieten zu. Jochen Oltmer nennt darunter 150.000 aus Elsass-Lothringen, 16.000 aus den Kolonien, 850.000 deutsche „Grenzlandvertriebene“ aus den polnischen Westgebieten und 120.000 Russlanddeutsche. Berlin wurde zudem ein Zentrum der russländischen Emigration nach Oktoberrevolution und Bürgerkrieg.

Im Nationalsozialismus wurden wegen Arbeitskräftemangel ab 1938 Anwerbeverträge mit Italien, Jugoslawien, Ungarn, Bulgarien und den Niederlanden geschlossen. Nach Kriegsbeginn folgten Anwerbung, Rekrutierung und Deportation von zivilen Arbeitskräften aus besetzten Gebieten. Fritz Sauckel wurde 1942 Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz. Für Herbst 1944 nennt Ulrich Herbert 5,7 Millionen eingesetzte Menschen; Mark Spoerer nennt für den gesamten Kriegszeitraum 13,6 Millionen. Gleichzeitig betrieb das NS-Regime die Umsiedlung sogenannter Volksdeutscher aus Mittelosteuropa, verbunden mit rassistischer Auslese, Vertreibung anderer Bevölkerungsgruppen und einer Radikalisierung der Gewaltpolitik.

Nach 1945 kamen durch Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel- und Osteuropa zwischen 1945 und 1950 rund 6 Millionen Menschen in die spätere Bundesrepublik; sie machten etwa 15 Prozent der westdeutschen Bevölkerung aus. Hinzu kamen 3,8 Millionen Deutsche aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Auch Displaced Persons strandeten in Deutschland, viele von ihnen jüdischer Herkunft.

BRD, DDR und neue Fluchtbewegungen

In der Bundesrepublik wurden während des „Wirtschaftswunders“ ausländische Arbeitskräfte als sogenannte Gastarbeiter angeworben. Anwerbeabkommen bestanden unter anderem mit Italien 1955, Spanien 1960, Griechenland 1960, der Türkei 1961, Marokko 1963, Portugal 1964, Tunesien 1965, Jugoslawien 1968 und Südkorea 1963 und 1971. 1973 wurde ein Anwerbestopp verhängt. Danach wurde Familienzusammenführung zur wichtigsten Einwanderungsmöglichkeit. Viele Gastarbeiter kehrten zurück, Millionen blieben jedoch langfristig in Deutschland.

Auch die DDR hatte Arbeitskräftemangel, vor allem wegen der Abwanderung junger Fachkräfte in die BRD. Sie schloss Verträge mit sozialistischen „Bruderländern“, darunter Polen 1963, Ungarn 1967, Algerien 1974, Kuba 1975, Mosambik 1979, Vietnam 1980 und Angola 1984. Grundlage war ein Rotationsprinzip: Arbeitsmigranten sollten nach einigen Jahren zurückkehren und ersetzt werden. Ende der 1980er Jahre lebten rund 94.000 Vertragsarbeiter in der DDR, meist Männer unter 35 Jahren, häufig getrennt von der übrigen Gesellschaft in Wohnheimen.

Seit den 1970er Jahren prägten Asylfragen die Debatte. Menschen flohen unter anderem wegen des Libanonkriegs, der Kriege in Afghanistan, des Ersten Golfkriegs, Konflikten in Afrika, der Verfolgung von Kurden, der Iranischen Revolution und des Vietnamkriegs nach Deutschland. In den 1990er Jahren kamen außerdem viele Menschen aus den Balkanländern wegen der Jugoslawienkriege. 1992 vereinbarten CDU/CSU, FDP und SPD den Asylkompromiss, der durch Änderungen im Grundgesetz und im Asylverfahrensgesetz die Möglichkeiten einschränkte, Asyl in Deutschland zu erhalten.

Staatsangehörigkeit, EU und rechtlicher Status

Seit etwa 2000 veränderte sich das Selbstverständnis Deutschlands stärker in Richtung Einwanderungsland. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder näherte das Recht dem Ius soli an. Während das Gesetz von 1913 nach dem Ius sanguinis die Staatsangehörigkeit vor allem über Abstammung bestimmte, erhielten in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern der zweiten Generation nun Möglichkeiten der Einbürgerung, unter anderem im „Optionsmodell“.

Ein wichtiger rechtlicher Rahmen ist die EU-Freizügigkeit. Nach Artikel 6 und 7 der Richtlinie 2004/38/EG dürfen Unionsbürger in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten. Die Zuwanderung aus EU-Staaten betrug 2014 623.000, 2015 676.000, 2016 624.000, 2017 625.000, 2018 626.000, 2019 584.000, 2020 492.000, 2021 469.000 und 2022 482.000 Personen. 2022 stammten etwa 32 Prozent der 23,8 Millionen Personen mit Migrationshintergrund aus einem EU-Staat.

Das deutsche Einwanderungsrecht unterscheidet mehrere Gruppen: Spätaussiedler, Unionsbürger und EWR-Angehörige mit Familien, Arbeitsmigranten aus Drittstaaten, Familienangehörige Deutscher oder hier lebender Ausländer, Studenten, Asylsuchende, Personen mit humanitärem, politischem oder völkerrechtlichem Aufenthaltsrecht, Kontingentflüchtlinge und illegale Einwanderer ohne regulären Status. Die Begriffe „Ausländer“ und „Migrationshintergrund“ sind nicht gleichbedeutend: Eingebürgerte Personen gelten nicht mehr als Ausländer, können aber weiterhin einen Migrationshintergrund haben.

Aktuelle Flucht, Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Ab 2015 beantragten Millionen Menschen, meist aus dem Nahen Osten, vor allem Syrien, Afghanistan sowie Afrika, in Deutschland Asyl. Diese Entwicklung bestätigte laut Artikel die Wahrnehmung Deutschlands als Einwanderungsland. Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine am 24. Februar 2022 flohen Hunderttausende aus der Ukraine. Die EU aktivierte am 4. März 2022 einen Mechanismus für einen „Massenzustrom“. Geflüchtete Ukrainer erhielten nach Meldung vor Ort automatisch für drei Jahre Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis in der EU sowie Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung, Bildung für Minderjährige und unter bestimmten Bedingungen Familienzusammenführung.

Die wirtschaftliche Bewertung von Migration ist uneinheitlich. Eine Analyse der Stiftung Marktwirtschaft von 2009 kam zu dem Ergebnis, dass viele Ausländer wegen niedrigerem Qualifikations- und Lohnniveau im Lebensverlauf weniger Steuern und Abgaben zahlten, als sie an Leistungen erhielten. Das ZEW berechnete 2014 dagegen, jeder Ausländer zahle jährlich durchschnittlich 3300 Euro mehr Steuern und Sozialabgaben, als er an staatlichen Leistungen erhalte; über ein Leben seien es durchschnittlich 22.300 Euro. Zugleich betonte das ZEW, dass bessere Qualifikation der zweiten Generation wichtig sei.

Auf dem Arbeitsmarkt galt das Bild des schlecht qualifizierten Zuwanderers 2013 nur noch bedingt; neue Zuwanderer waren durchschnittlich besser qualifiziert als Deutsche. Werner Eichhorst vom IZA erklärte 2014, es gebe keine Anzeichen für Zuwanderung in Arbeitslosigkeit oder Armut. Für ausländische Fachkräfte war Deutschland laut OECD-Studie von 2019 im Vergleich von 30 Industrienationen nur bedingt attraktiv und lag auf Platz zwölf. 2022 waren 38.820 Beschäftigte aus Drittstaaten Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss nach § 18 AufenthG. Eine OECD-Studie von 2024 berichtete, zugewanderte Fachkräfte erlebten in Deutschland mehr Diskriminierung als erwartet.

Statistiken, Kriminalität und Akzeptanz

Die Zuwanderungszahlen schwankten stark. Bei Ausländern wurden 2014 1.342.529 Zuzüge gezählt, 2015 2.016.241, 2016 1.719.075, 2017 1.384.018, 2018 1.383.581, 2019 1.345.943, 2020 994.819, 2021 1.139.816 und 2022 2.481.019. Bei Deutschen lagen die Zahlen im selben Zeitraum zwischen 120.713 im Jahr 2015 und 212.669 im Jahr 2019.

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich ein Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Dabei meint „Zuwanderer“ nicht alle Immigranten, sondern registrierte Personen aus den Segmenten „Asylbewerber“, „Schutzberechtigte und Asylberechtigte, Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“. Die Zahl tatverdächtiger „Zuwanderer“ ohne ausländerrechtliche Verstöße lag 2018 bei 165.769, 2019 bei 151.009, 2020 bei 136.588, 2021 bei 127.489 und 2022 bei 142.721. Als Opfer einer Straftat wurden 2018 47.042, 2019 50.466, 2020 57.205, 2021 51.166 und 2022 55.929 Fälle gezählt; bei Opfern wird das „Opferwerden“ gezählt, nicht zwingend die Zahl der Personen. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist auf unterschiedliche Kriminalisierungswahrscheinlichkeiten hin, etwa durch Racial/Ethnic Profiling, unterschiedliche Anzeigehäufigkeit und geschlossene Milieus, in denen Straftaten seltener polizeilich erfasst werden.

Eine repräsentative Befragung von Kantar Emnid im Auftrag der Bertelsmann Stiftung von Mitte 2019 zeigte Skepsis und Pragmatismus. 49 Prozent meinten, Deutschland könne keine weiteren Flüchtlinge mehr aufnehmen; 2017 waren es 54 Prozent, 2015 40 Prozent. 37 Prozent meinten, Deutschland könne weitere Flüchtlinge aufnehmen. Gegenüber Einwanderern, die in Deutschland arbeiten oder studieren, wurde die Willkommenskultur als „robust“ beschrieben: 79 Prozent sahen sie bei Behörden und 71 Prozent bei der Bevölkerung vor Ort mehrheitlich willkommen.

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