Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Homosexualität und römisch-katholische Kirche
Homosexualität und römisch-katholische Kirche behandelt das Themengebiet Homosexualität und Christentum im Kontext der katholischen Soziallehre, …
Inhalt6 Abschnitte
Grundposition der Kirche
Der Artikel behandelt Homosexualität im Zusammenhang mit katholischer Soziallehre, Anthropologie, Sexualethik und Moraltheologie. Die römisch-katholische Kirche unterscheidet in ihrer Lehre zwischen einer homosexuellen Neigung und homosexuellen Handlungen. Die Neigung gilt nicht als Sünde, weil sie nach kirchlicher Auffassung nicht bewusst gewählt ist; sie wird aber als „objektiv ungeordnet“ bezeichnet, weil sie auf ein Verhalten ausgerichtet sei, das moralisch schlecht bewertet wird. Homosexuelle Handlungen gelten dagegen als „moralische Unordnung“ und als Verstoß gegen das Naturrecht, weil beim Geschlechtsakt die „Weitergabe des Lebens“ ausgeschlossen bleibe und keine „wahre affektive und geschlechtliche Ergänzungsbedürftigkeit“ vorliege.
Nach katholischem Verständnis besteht die Ehe aus Mann und Frau. Gleichgeschlechtliche Ehe wird sowohl als kirchliches Ehesakrament als auch als rein staatliche Zivilehe abgelehnt. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden in älteren lehramtlichen Texten als ungeeignete Umgebung für Kinder beschrieben; Legalisierungsbestrebungen gelten dort als schädlich für die Gesellschaft. Zugleich fordert die Kirche, homosexuellen Menschen mit „Achtung, Mitleid und Takt“ beziehungsweise „Achtung, Mitgefühl und Takt“ zu begegnen und sie nicht ungerecht zurückzusetzen.
Lehramtliche Texte
Die Erklärung Persona humana der Kongregation für die Glaubenslehre von 1975 beschreibt Sexualität als zentrales Element der Persönlichkeit. Sie verbindet die Würde des geschlechtlichen Aktes mit seiner Ausrichtung auf Zeugung und lehrt, dass Sexualität ihren Sinn und ihre Würde nur in der Ehe habe und grundsätzlich auf Fortpflanzung ausgerichtet sein müsse. Homosexuelle Handlungen werden deshalb als „in sich nicht in Ordnung“ bezeichnet. Die Verschiedenheit der Geschlechter gehört nach dieser Sicht zur natürlichen Ordnung.
Der Katechismus der Katholischen Kirche behandelt das Thema in den Nummern 2357 bis 2359 unter „Keuschheit und Homosexualität“. Er beruft sich auf Persona humana, mehrere biblische Texte und die kirchliche Tradition. Homosexuelle Menschen werden zur Keuschheit aufgerufen; Absatz 2359 nennt als Hilfe auch „eine selbstlose Freundschaft“. In der Fassung von 1997 wird Homosexualität als „tiefsitzende Tendenz“ beschrieben, deren psychische Entstehung weitgehend ungeklärt sei. Die Neigung sei „objektiv ungeordnet“ und stelle für die meisten Betroffenen eine Prüfung dar. Zugleich warnt Nr. 2358 vor ungerechter Zurücksetzung.
Das Schreiben Über die Seelsorge für homosexuelle Personen von 1986 sollte nach Darstellung des Artikels Unklarheiten über die Toleranz homosexueller Orientierung ausräumen. Es erklärt, homosexuelle Orientierung sei keine Sünde, bringe aber eine Tendenz zu „moralisch schlechten“ Handlungen mit sich und müsse deshalb als „objektive Unordnung“ gelten. Physische oder verbale Gewalt gegen Homosexuelle wird klar verurteilt. Bischöfe werden zugleich davor gewarnt, Organisationen zu unterstützen, die der kirchlichen Lehre widersprechen.
Recht, Partnerschaften und Segnungen
In einem Schreiben von 1992 an die amerikanischen Bischöfe erklärte die Glaubenskongregation zu Gesetzesinitiativen gegen Diskriminierung, homosexuelle Menschen hätten als Menschen dieselben Rechte wie andere. Diese Rechte seien jedoch nicht absolut und könnten nach kirchlicher Auffassung eingeschränkt werden, wenn dies dem Allgemeinwohl diene. Der Moraltheologe Richard Peddicord kritisierte das Schreiben 1996 als unbelegt und als Aufruf zu Diskriminierung ohne hinreichenden Grund.
Die Stellungnahme vom 3. Juni 2003 über die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften lehnt eheähnliche Partnerschaften ab und fordert besonders katholische Politiker zum Widerstand gegen ihre Legalisierung auf. Die Achtung homosexueller Personen führe demnach „in keiner Weise“ zur Billigung homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung solcher Lebensgemeinschaften. Gleichgeschlechtlichen Partnerschaften fehlten nach dieser Argumentation die biologischen und anthropologischen Grundlagen von Ehe und Familie sowie die Offenheit für die Weitergabe des Lebens.
Spätere Entwicklungen werden differenzierter dargestellt: Papst Franziskus sprach sich im Dokumentarfilm Francesco, der im Oktober 2020 uraufgeführt wurde, für eingetragene Partnerschaften aus, die homosexuellen Paaren rechtliche Anerkennung und Absicherung geben. Am 15. März 2021 erklärte die Glaubenskongregation im Responsum ad dubium jedoch, die Segnung einzelner homosexueller Personen sei möglich, die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen aber ausgeschlossen. Am 18. Dezember 2023 erklärte das Dikasterium für die Glaubenslehre in Fiducia supplicans, dass Priester und Diakone Personen in gleichgeschlechtlichen oder anderen von der Kirche als irregulär bezeichneten Beziehungen segnen dürfen. Die Beziehung als solche darf dabei nicht gesegnet werden, der Segen darf nicht wie eine Eheschließung wirken und soll die kirchliche Lehre über die Ehe nicht ändern.
Praktische Auswirkungen
Der Artikel beschreibt mehrere Folgen der kirchlichen Lehre. Die Kirche unterscheidet zwischen aus ihrer Sicht gerechtfertigten und ungerechtfertigten Zurücksetzungen. Strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität wird abgelehnt, etwa im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf in Uganda, der die Todesstrafe für Homosexualität „in besonders schweren Fällen“ vorsah. In anderen Bereichen werden Einschränkungen befürwortet, zum Beispiel bei bestimmten kirchlichen Aufgaben in Erziehung und Ausbildung; ein Schreiben von 1992 nennt zusätzlich das Militär.
Im kirchlichen Dienst können Lebensformen, die nicht mit der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre übereinstimmen, arbeitsrechtliche Folgen haben. Dazu gehörten lange auch eingetragene Lebenspartnerschaften, ähnlich wie die Wiederheirat Geschiedener. In Deutschland lockerte die Deutsche Bischofskonferenz 2015 die Grundordnung insofern, als das Eingehen einer Lebenspartnerschaft zwar weiterhin als Loyalitätsverstoß galt, aber nur noch in Ausnahmefällen geahndet werden sollte.
Auch kirchenrechtliche Fragen werden genannt: Nach Can. 1184 CIC von 1983 kann öffentlichen Sündern ein kirchliches Begräbnis verweigert werden, wenn sie vor dem Tod keine Zeichen der Reue gegeben haben und ein öffentliches Ärgernis entstehen würde. Nach Can. 1095 Nr. 3 CIC können Personen, die aus Gründen psychischer Beschaffenheit wesentliche Verpflichtungen der Ehe nicht übernehmen können, eheunfähig sein; der Artikel nennt in diesem Zusammenhang auch homosexuelle Neigungen, wobei ihre Bedeutung als Ehenichtigkeitsgrund von ihrer Intensität abhänge. Außerdem versuchte der Heilige Stuhl wiederholt, Pride-Veranstaltungen in Rom, Jerusalem und Moskau zu verhindern oder zu kritisieren. In Kalifornien unterstützten katholische Akteure 2008 die Proposition 8 gegen die zivilrechtliche gleichgeschlechtliche Ehe.
Priesteramt und innerkirchliche Debatten
Für das Priesteramt gelten besondere Regeln. Die Instruktion Religiosorum Institutio von 1961 erklärte, Menschen mit Tendenzen zur Homosexualität oder Päderastie sollten nicht zu Ordensgelübden und Ordination zugelassen werden, weil gemeinsames Leben und priesterliches Amt für sie eine ernste Gefahr darstellen könnten. Eine Instruktion von 2005 legt fest, dass Personen, „die Homosexualität praktizieren, die tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweisen oder eine sogenannte homosexuelle Kultur unterstützen“, nicht zum Priesterseminar oder zu den heiligen Weihen zugelassen werden können.
Zur tatsächlichen Zahl homosexueller Priester nennt der Artikel nur Schätzungen. Diese reichen je nach Quelle ohne klare Methodik von 20 bis 60 %, für die Vereinigten Staaten von 25 bis 50 %. Eine 2002 veröffentlichte amerikanische Studie nannte 7 % der befragten Priester, die ihr Amt niederlegten, als Personen, die sich als Homosexuelle nicht ausreichend verstanden oder unterstützt fühlten; zugleich sei die Wahrscheinlichkeit eines Amtsverzichts bei homosexuellen Priestern geringer als bei heterosexuellen. Papst Franziskus sagte im Juli 2014, er werde über schwule Priester nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung urteilen.
Die Rezeption ist vielfältig. Organisationen wie Homosexuelle und Kirche, DignityUSA und Call to Action kritisieren die kirchliche Lehre; Courage International vertritt sie und fordert sexuelle Enthaltsamkeit. Studien in Österreich und an amerikanischen katholischen High Schools zeigen Spannungen zwischen homosexuellen oder bisexuellen Menschen und kirchlicher Zugehörigkeit. Das Memorandum Kirche 2011 forderte Respekt und Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Befragungen vor der Bischofssynode zeigten in Essen und der Schweiz Unterstützung für Segnungen, aber auch Polarisierung. 2022 nahm die vierte Synodalversammlung des Synodalen Wegs den Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“ mit 92 Prozent der Delegierten und 83 Prozent der Bischöfe an; darin heißt es, gleichgeschlechtliche Sexualität in verantworteten Beziehungen sei keine Sünde, die von Gott trenne, und nicht als in sich schlecht zu beurteilen.
Einzelne Stellungnahmen und Kultur
Der Artikel nennt zahlreiche einzelne Stellungnahmen. Zur Erklärung von 2003 reagierten deutsche Politiker unterschiedlich: Volker Beck kritisierte sie scharf, Guido Westerwelle sprach von einem überholten Gesellschaftsbild, Wolfgang Bosbach verwies darauf, dass die Kirche diese Lehre schon zuvor vertreten habe. Robert Zollitsch sprach von Homosexualität als „Veranlagung“ und „gesellschaftlicher Realität“, lehnte aber die Bezeichnung Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab. Diarmuid Martin wandte sich 2014 gegen Homophobie, aber auch gegen die gleichgeschlechtliche Ehe. Papst Franziskus forderte 2016 eine Entschuldigung der Kirche für Ausgrenzung und Diskriminierung Homosexueller und sagte, transsexuelle Menschen sollten integriert und begleitet werden.
Einige Aussagen lösten Kritik aus: Tarcisio Bertone stellte 2010 einen Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie her; Franz-Josef Overbeck bezeichnete Homosexualität 2010 als Sünde, revidierte seine frühere Bewertung aber 2019. Andere Stimmen, etwa Stefan Heße beim Synodalen Weg 2020, forderten eine neue Beurteilung und mehr Begegnung auf Augenhöhe.
Künstlerisch wird das Thema unter anderem in Filmen wie Der Priester von 1994 und Im Namen des Vaters von 2013 sowie in literarischen Werken wie Jugend von Julien Green, Und in uns der Himmel von Johannes Albendorf und Confiteor von Ingo-Michael Feth behandelt.