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Sexualethik
Häufig diskutierte Themen der Sexualethik sind Sexualerziehung, Masturbation, vorehelicher Geschlechtsverkehr, eheähnliche Gemeinschaften, Homosexualität, …
Inhalt6 Abschnitte
Grundidee und Maßstäbe
Sexualethik, in gewissem Sinne auch Sexualmoral, ist ein Teilbereich der Angewandten Ethik. Sie beschäftigt sich mit der Sexualität des Menschen, dem Geschlechtsleben und dessen Beurteilung. Dabei werden soziale Normen und Wertvorstellungen zum sexuellen Verhalten anhand allgemeiner ethischer Prinzipien geprüft. Sexualethik ist die wissenschaftliche Reflexion über Sexualmoral, also über die in einer Gesellschaft geltenden Normen und Werte zur menschlichen Sexualität.
Sexualethische Vorstellungen hängen stark von Kultur, Staat und Epoche ab. Sie wirken auch auf Gesetze, etwa auf das Schutzalter, Ehe- und Familienrecht, den rechtlichen Status von Homosexualität und das Sexualstrafrecht. Berührungspunkte bestehen mit Bioethik, Medizinethik und Sozialethik, besonders bei Fortpflanzungsmedizin, Samen- und Eizellspenden, Leihmutterschaft, Prostitution und Pornografie.
Zentrale Maßstäbe moderner Sexualethik sind die Würde der Person, Freiwilligkeit, Verantwortung und Menschenrechte. In vielen Ländern werden vielfältige Ausdrucksformen menschlicher Sexualität heute vor allem danach bewertet, ob sie anderen psychischen oder physischen Schaden zufügen. Die AIDS-Problematik machte sexuelle Aufklärung und Safer Sex zu wichtigen öffentlichen Anliegen.
Entwicklung in Europa
Bis zum 18. Jahrhundert war Sexualmoral in Europa wesentlich vom Christentum geprägt. In der Antike wurde Sexualität im griechischen Raum als normaler menschlicher Trieb gesehen, zugleich galt weibliche Jungfräulichkeit bis zur Ehe als strenges Gebot. Männliche Homosexualität konnte akzeptiert sein, etwa in Theben im 4. Jahrhundert v. Chr. mit der heiligen Schar. In der römischen Gesellschaft hing Sexualmoral stark vom Stand ab: Sklaven waren sexueller Ausbeutung ausgeliefert, während freie Frauen am Ideal der pudicitia, also sexueller Zurückhaltung und Reinheit, gemessen wurden.
Mit der Ausbreitung des Christentums wandelte sich die Bewertung. Verstöße gegen sexuelle Moral galten als Sünde mit Folgen für das Leben nach dem Tod. Monogamie gewann zentrale Bedeutung, Polygamie und Homosexualität wurden abgelehnt. Augustinus von Hippo prägte mit seiner Erbsündenlehre und einem ausgeprägten Sexualpessimismus die christliche Sexualmoral des Mittelalters, auch für Mönchtum und priesterlichen Zölibat.
Im Mittelalter wurden verheiratete Frauen oft wie Eigentum des Mannes behandelt. Weibliche Sexualität wurde streng kontrolliert, auch wegen Erbfragen. Gegen Männer wurde lockerer verfahren; in vielen Städten wurden Bordelle betrieben, um Prostitution zu kontrollieren. Thomas von Aquin sah Sexualität grundsätzlich als gut, verurteilte aber Ehebruch, Prostitution, Selbstbefriedigung, Coitus interruptus und Homosexualität als „nicht naturgemäß“ oder „nicht vernunftgemäß“.
In der frühen Neuzeit verschärften sich Verbote unehelicher Sexualität, im 16. und 17. Jahrhundert wurden Bordelle geschlossen und Verstöße bestraft. Zugleich brachte die Aufklärung einen Bedeutungsverlust kirchlicher Autorität und mehr Betonung privater Freiheit. Im 19. Jahrhundert entstand die viktorianische Sexualethik: Abstinenz, Unterdrückung sexueller Bedürfnisse und die Vorstellung, Selbstbefriedigung sei schädlich oder Zeichen psychischer Probleme, wurden stark betont.
Liberalisierung und Gegenwart
Im 20. Jahrhundert veränderten Psychologie und Medizin die Bewertung von Sexualität. Nicht jede Sexualität, die nicht direkt der Fortpflanzung diente, galt nun automatisch als schädlich. Christian von Ehrenfels (1859–1932) kritisierte die bürgerliche Moral des 19. Jahrhunderts als verlogene Doppelmoral. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts setzten sich im deutschsprachigen Raum neue Normen durch: „Sexualität ohne Schuldgefühle, basierend auf einer Konsensmoral, lustvoll für beide Partner und nicht unbedingt reproduktiv“. Sigmund Freud und Wilhelm Reich beeinflussten später die sexuelle Revolution.
Das NS-Regime vertrat eine widersprüchliche Sexualethik: Es begann mit konservativer Ehe- und Fortpflanzungsmoral, verband Sexualpolitik dann aber mit rassistischen Zielen. Der § 175 wurde verschärft, Homosexualität wurde verfolgt. In den 1950er Jahren kam es zu einer Restauration christlich-bürgerlicher, restriktiver Sexualmoral.
Ab den 1960er Jahren liberalisierte sich die öffentliche Sexualmoral. Gründe waren die Aufarbeitung des Nationalsozialismus, Kritik an repressiver Moral, die zweite Frauenbewegung, die Forderung nach Selbstbestimmung über weibliche Sexualität, das Recht auf Abtreibung, die Kritik an Pornografie und Prostitution als patriarchaler Unterdrückung sowie die Antibabypille. Regeln von Kirche und Staat wurden zunehmend durch eine demokratische Verhandlungsmoral mit Autonomie, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung ersetzt. AIDS rückte seit den 1980er Jahren Verantwortung wieder stärker in den Vordergrund.
Heute haben Säkularisierung und kultureller Pluralismus die Kirchen als Moralinstanzen in den Hintergrund gedrängt. Berufliche Selbständigkeit von Frauen, Empfängnisverhütung, höheres Lebensalter und eine weniger wirtschaftlich gebundene Ehe ermöglichen individuellere sexuelle Lebensentwürfe. Früher abgelehnte Themen wie BDSM, Bisexualität, Fetischismus, Gruppensex, Homosexualität, Polyamorie, Selbstbefriedigung und selbstbestimmte Sexualität Jugendlicher werden stärker akzeptiert oder offen diskutiert. Gleichzeitig bleiben Wünsche nach Beziehung und Treue verbreitet, und Doppelmoral sowie Tabuisierungen bestehen teilweise weiter.
Ethische Begründungen und Regeln
Die moderne Sexualethik greift auf allgemeine ethische Traditionen zurück. Im Hedonismus Epikurs gehört sinnliche Lust zu unvernünftigen Begierden, weil sie kurzfristig Freude, langfristig aber Schmerz verursachen kann; Ziel ist Ataraxie, also emotionale Gelassenheit. Bei Aristoteles gehört sinnliche Lust zur untersten Stufe des Glücks, den Gütern des Leibes; sie darf nicht zum Selbstzweck werden. Kant begründet Menschenwürde damit, dass der Mensch „als Zweck an sich selbst“ existiert und nie bloß Mittel sein darf. Der Utilitarismus John Stuart Mills betont Selbstbestimmung und den Schutz anderer vor Schaden.
Aus Menschenwürde und Autonomie folgt die heutige Forderung, dass alle Menschen unabhängig von sexueller Orientierung in ihrer Würde zu achten sind. Handlungsempfehlungen lauten: Verantwortung für eigene psychische und körperliche Gesundheit übernehmen, Sexualität gewaltfrei und ohne Zwang leben, Sexualität in Beziehung und beiderseitiger Freiwilligkeit leben, Sex im Einvernehmen praktizieren, Verantwortung für Fruchtbarkeit übernehmen sowie Verantwortung für gezeugte Kinder und Familie tragen.
Menschenrechte sind eine wichtige Grundlage gegen moralischen Relativismus. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 enthält relevante Grundsätze in Artikel 7 zum Diskriminierungsverbot, Artikel 12 zum Recht auf Privatleben und Artikel 16 zur Freiwilligkeit bei Eheschließung und Scheidung sowie zum Schutz der Familie. Die UNO bekräftigte 2008 und 2011 Gleichheit und Nichtdiskriminierung unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Die UN-Kinderrechtskonvention schützt in Artikel 34 vor sexuellem Missbrauch.
Bei Lustbefriedigung und Prostitution unterscheiden sich Deontologie und Utilitarismus. Deontologie bewertet Sexualität stärker nach Prinzipien wie Würde, Treue und dauerhafter Beziehung; Prostitution oder One-Night-Stands können deshalb abgelehnt werden. Utilitarismus fragt nach Nutzen, Einvernehmen und Schaden: Ein One-Night-Stand oder Prostitution wären dann nicht grundsätzlich problematisch, wenn alle freiwillig zustimmen und niemand geschädigt wird. Beide Ansätze stimmen darin überein, dass Sexualkontakt niemanden schädigen darf und Folgen wie Schwangerschaft, Infektion oder finanzielle Verpflichtungen verantwortet werden müssen.
Religionen und kulturelle Unterschiede
Religiöse Sexualethik orientiert sich zusätzlich an Heiligen Schriften und Traditionen. Deshalb kommt sie teils zu anderen Schlüssen als allgemeine Ethik. Christliche Sexualethik ist nicht einheitlich. Früh wurden Geschlechtsverkehr Unverheirateter, Ehebruch, Inzest und Homosexualität als nicht akzeptabel gelehrt; Ehelosigkeit wurde im Heidenchristentum besonders wertgeschätzt. Heute lehnen katholische, evangelische und orthodoxe Amtskirchen Ehebruch, Promiskuität und Pornographie ab. Liberale christliche Ansätze betonen stärker Motivation, Liebe und Gewissen; moderne moraltheologische Ansätze verschieben den Schwerpunkt von Verboten zu einer Beziehungsethik.
Im Judentum wird Sexualität grundsätzlich positiver bewertet als in christlich geprägter Sexualmoral. Rituelle Unreinheit bedeutet dort weder Sünde noch körperliche Verschmutzung; sie kann etwa durch Samenerguss, Geburt, Berührung eines Toten oder Menstruation entstehen und durch rituelle Reinigung, etwa in einer Mikwe, aufgehoben werden. Neben Reinheitsregeln gibt es sexualethische Gebote. Orthodoxe Juden bewerten praktizierte männliche Homosexualität streng, während konservatives und liberales Judentum Regeln freier auslegen; im Reformjudentum sind Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare generell zugelassen.
Im Islam variiert Sexualethik stark nach Region und Gesellschaftsschicht. Die Ehe gilt als Manifestation des göttlichen Willens; Ehelosigkeit wird negativ gesehen. Analverkehr ist bei Sunniten haram, bei Schiiten makruh. Für Männer und Frauen gelten unterschiedliche moralische Traditionen, besonders mit Blick auf weibliche Jungfräulichkeit, Schamhaftigkeit und Ehre; Polygynie wird in der islamischen Ehe prinzipiell akzeptiert.
Im Buddhismus spielt Sexualethik weniger zentrale Rolle, es gibt aber moralische Regeln. Einer der fünf Grundsätze lautet, sexuellen Ehebruch zu vermeiden. Spätere Kommentatoren wie Vasubandhu und Tsongkhapa erweiterten sexuelles Fehlverhalten. Der Dalai Lama bezog sich auf traditionelle Regeln, betonte aber 1997, Normen könnten im Kontext von Zeit, Kultur und Gesellschaft verstanden werden; entscheidend sei die Qualität der Liebe, nicht ihre Orientierung. Für buddhistische Mönche und Nonnen verbietet die Vinaya jede Form von Geschlechtsverkehr.
Kulturvergleich und Grenzen
Sexualmoral unterscheidet sich zwischen Kulturen stark. Unterschiede betreffen etwa Beschneidungstraditionen oder Genitalverstümmelung, Alter der Ehefähigkeit, Existenz und Form der Ehe, Ehebruch, Monogamie, Polygynie, Polyandrie, Polygynandrie, Sexualität vor oder außerhalb der Ehe, Prostitution, Homosexualität, Formen sexueller Interaktion ohne Geschlechtsverkehr sowie Zeiten und Ausführungen des Geschlechtsverkehrs. Universelle Normen gibt es laut Artikel nicht, aber manche Regeln gelten kulturübergreifend weitgehend: Geschlechtsverkehr geschieht im Privaten, Vergewaltigung ist geächtet, Inzest ist tabuisiert.
BDSM hat eine widersprüchliche Sonderrolle, weil es auf Einvernehmlichkeit basiert. In westlichen und einigen asiatischen Gesellschaften nimmt die Akzeptanz zu, zugleich bleibt die Abgrenzung zu Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung oder Körperverletzung rechtlich schwierig. Die Rechtslage unterscheidet sich international stark. In Deutschland, den Niederlanden, Japan und skandinavischen Ländern sind BDSM-Praktiken in der Regel nicht strafbar; in Deutschland liegt die Grenze spätestens bei schwerer Körperverletzung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 19. Februar 1997 im Fall Laskey, Jaggard and Brown v. The United Kingdom, dass Staaten eigene Gesetze gegen Körperverletzung erlassen dürfen, unabhängig von Einvernehmlichkeit.
Weitgehende Übereinstimmung besteht bei der Ablehnung von Kindesmissbrauch und nichteinvernehmlichem Sadismus. Sexuelle Handlungen gegen den Willen Beteiligter, also Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, werden in vielen Gesellschaften strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für sexuelle Handlungen mit Kindern, bestimmten Menschen mit Behinderungen, hilflosen Personen und Tieren, weil sie nicht wissentlich einwilligen können.