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Homosexualität in Deutschland
Homosexualität in Deutschland war lange Zeit, besonders während der Zeit des Nationalsozialismus und in den ersten beiden Jahrzehnten nach Gründung der …
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Grundlagen und heutige Lage
Homosexualität in Deutschland war über lange Zeit von gesellschaftlicher Ächtung, diskriminierender Gesetzgebung und Strafverfolgung geprägt. Besonders schwer war die Situation während der Zeit des Nationalsozialismus und in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland. Heute ist Homosexualität vor allem in größeren Städten weitgehend akzeptiert. Es gibt keine Gesetze mehr, die homosexuellen Geschlechtsverkehr bestrafen.
Seit dem 1. Oktober 2017 steht die Ehe in Deutschland auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Vorher konnten sie seit dem 1. August 2001 eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die sich nur in wenigen Rechtsbereichen von der Ehe unterschied. Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen werden in Deutschland als Ehen anerkannt.
Trotz rechtlicher Gleichstellung zeigen Umfragen, dass Diskriminierung weiter eine Rolle spielt. Eine Online-Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ergab 2013 für Deutschland unter anderem: 46 % der befragten LGBT fühlten sich im letzten Jahr diskriminiert, 68 % hatten ihre sexuelle Identität während der Schulzeit oft oder immer versteckt, und 6 % wurden im letzten Jahr Opfer physischer oder sexueller Gewalt. Anfang 2017 wurden Ergebnisse einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2016 bekannt: 95 % der Befragten befürworteten gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung, 80,6 % meinten, Lesben und Schwule litten auch heute noch unter Herabwürdigung und Ungleichbehandlung.
Verfolgung und Strafrecht bis 1945
Die Verfolgung homosexueller Männer im deutschsprachigen Raum reicht bis zu den Anfängen des Christentums zurück. Männer, denen gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen vorgeworfen wurden, wurden unter Begriffen wie „Sodomie“, „widernatürliche Wollust“ oder „Unzucht wider die Natur“ verfolgt oder hingerichtet.
Im Deutschen Kaiserreich war Homosexualität gesellschaftlich und politisch geächtet. Am 15. Mai 1871 wurde § 175 eingeführt. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts im ganzen Kaiserreich unter Strafe. Zugleich begann frühe politische Gegenwehr: Am 15. Mai 1897 gründeten Magnus Hirschfeld, Max Spohr, Eduard Oberg und Franz Joseph von Bülow das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee. Es gilt als erste Organisation der Geschichte, die sich um eine liberalere Einstellung zur Homosexualität bemühte, besonders um die Beseitigung des § 175. Hirschfelds Institut für Sexualwissenschaft vertrat die damals wichtige, heute historisch einzuordnende These, Homosexuelle seien ein biologisches „drittes Geschlecht“ und Homosexualität eine angeborene Eigenschaft.
In der Weimarer Republik gab es Versuche, die „einfache Homosexualität“ unter Erwachsenen straffrei zu stellen. Am 16. Oktober 1929 empfahl der Strafrechts-Ausschuss des Reichstages mit knapper Mehrheit ihre Straffreiheit. Wegen der Krisen der Weimarer Republik und der Stimmengewinne der Nationalsozialisten wurde dies nicht umgesetzt.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde § 175 1935 stark verschärft und durch § 175a für „schwere Fälle“ ergänzt. Bestraft werden konnten nun auch Handlungen wie Streicheln, Umarmen oder Küssen; theoretisch sollten sogar das „bloße Anschauen“ oder „bloße Berühren“ ausreichen. Homosexuelle Männer wurden nach Strafhaft oft in Konzentrationslager verschleppt und mit dem Rosa Winkel gekennzeichnet. Am 10. Juni 1936 wurde die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung gegründet. Ihre Rosa Liste enthielt schließlich Dateien von etwa 100.000 als homosexuell bestraften oder verdächtigten Männern. In Haftanstalten und Konzentrationslagern wurden Männer misshandelt, gefoltert, zu „freiwilligen“ Kastrationsanträgen gedrängt oder für Menschenversuche missbraucht.
Lesbische Frauen wurden nicht wegen ihres Lesbischseins verfolgt. Jüdische oder politisch missliebige Lesben konnten jedoch aus diesen Gründen verschleppt werden. Eine besondere Kennzeichnung von Lesben, etwa durch einen rosa Winkel mit Zusatz oder pauschal durch den schwarzen Winkel als „Asoziale“, ist laut Artikel nicht nachweisbar.
Entwicklung nach 1945
In der DDR wurde der seit 1871 geltende und von den Nationalsozialisten verschärfte § 175 im Jahr 1957 auf sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 21 Jahren beschränkt. Der neue § 151 war damit ein Jugend-Schutzparagraph und richtete sich nicht mehr gegen homosexuelle Handlungen an sich. 1968 wurde das Schutzalter auf 18 Jahre gesenkt. Am 11. August 1987 kassierte das oberste Gericht ein Urteil nach § 151 StGB-DDR und begründete, Homosexualität sei wie Heterosexualität eine Variante des Sexualverhaltens; homosexuelle Menschen stünden nicht außerhalb der sozialistischen Gesellschaft. 1989 strich die Volkskammer die gegen Homosexualität gerichtete Sondergesetzgebung ersatzlos. Das Schutzalter lag damit wie bei Heterosexuellen bei 14 Jahren.
In der Bundesrepublik waren homosexuelle Handlungen zunächst weiter strafbar. Grundlage war § 175. Die Frankfurter Homosexuellenprozesse 1950/51 gelten als früher Höhepunkt der Verfolgung und zeigten Kontinuitäten zur NS-Zeit. Am 10. Mai 1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, gleichgeschlechtliche Betätigung verstoße gegen das Sittengesetz; § 175 blieb gültig. In der Bundesrepublik wurden über 50.000 Männer verurteilt und 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
1969 wurde gleichgeschlechtlicher sexueller Verkehr unter Erwachsenen in Westdeutschland entkriminalisiert; das Schutzalter lag bei 21 Jahren. 1973 wurde es auf 18 Jahre gesenkt. Rosa Listen, also polizeiliche Datensammlungen über Homosexuelle, wurden allerdings noch fortgeführt. 1994 hob der Deutsche Bundestag im Zuge der Rechtsangleichung nach der Wiedervereinigung § 175 auf und vereinheitlichte das Schutzalter für Homo- und Heterosexuelle auf 14 beziehungsweise 16 Jahre.
Seit den 1970er Jahren entwickelte sich die moderne Lesben- und Schwulenbewegung. Ein wichtiger Auslöser war Rosa von Praunheims Film „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt“ von 1971. Ab Ende der 1990er Jahre wurde verstärkt um staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare gekämpft. Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde im Februar 2001 verabschiedet. Am 30. Juni 2017 stimmte der Bundestag mit 393 zu 226 Stimmen für die gleichgeschlechtliche Ehe; am 7. Juli 2017 folgte der Bundesrat, am 21. Juli 2017 unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz.
Rechte und politische Fragen
Die rechtliche Gleichstellung betrifft viele Lebensbereiche. Beim Blutspenden galt seit der AIDS-Krise der 1980er Jahre zunächst ein generelles Blutspendeverbot für bi- und homosexuelle Männer. Ab 2017 durften sie spenden, wenn sie im Zeitraum bis zu einem Jahr zuvor keinen Sex mit einem anderen Mann hatten. Diese Regelung wurde als diskriminierend kritisiert. Seit Herbst 2021 sollte jede Person zugelassen werden, die unabhängig vom Geschlecht seit mindestens vier Monaten ausschließlich Sex mit demselben Menschen hatte. 2023 wurde die Viermonatsfrist aufgehoben.
Im Adoptionsrecht durften homosexuelle Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft bis Oktober 2017 nicht gemeinsam Kinder adoptieren; die Stiefkindadoption war möglich. 2013 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Verbot der sukzessiven Zweitadoption verfassungswidrig ist. Seit der Ehe für alle können gleichgeschlechtliche verheiratete Paare gemeinschaftlich nichtleibliche Kinder adoptieren. Seit einem Urteil des Amtsgerichts München vom 5. August 2016 können verpartnerte homosexuelle Paare außerdem gemeinsam die Vormundschaft für Pflegekinder und Jugendliche ausüben.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat am 18. August 2006 in Kraft. Es setzte europäische Vorgaben gegen Diskriminierung wegen sexueller Identität um und verbietet Diskriminierung nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Zivilrecht. Einige Bundesländer hatten entsprechende Regelungen schon früher, etwa Berlin seit 1995, Brandenburg seit 1992 und Thüringen seit 1993.
In der Bundeswehr sind homosexuelle Soldaten rechtlich gleichgestellt. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen unter anderem wegen der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.
Politisch unterscheiden sich die Parteien weiterhin. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke unterstützen eher weitere Liberalisierungen. Von konservativer und rechter Seite gab und gibt es Vorbehalte; die AfD wird im Artikel als offen homophob beschrieben und setzt sich für die Abschaffung der gleichgeschlechtlichen Ehe ein. CDU und CSU erkennen den heutigen Status an; 2023/2024 erneuerten sie ihre Grundsatzprogramme und definieren Ehe nicht mehr nur aus Mann und Frau. Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen vom 12. Juni 2020 verbietet sogenannte Konversionstherapien bei Minderjährigen bis 18 Jahre, Werbung dafür sowie Behandlungen bei Erwachsenen, wenn ihre Einwilligung wegen eines Willensmangels zustande kam.
Bewegung, Religion und Gedenken
Die Lesben- und Schwulenbewegung in Deutschland umfasst viele Organisationen, die für Gleichbehandlung, rechtlichen Schutz und gesellschaftliche Akzeptanz arbeiten. Die Homosexuelle Aktion Westberlin wurde am 15. August 1971 gegründet und war die erste Organisation der neueren deutschen Schwulenbewegung. 1974 folgte die Allgemeine Homosexuelle Arbeitsgemeinschaft in West-Berlin. Seit 1982 besteht der Lesbenring. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland ist mit fast 3.000 Einzelmitgliedern und 70 Mitgliedsorganisationen die größte Bürgerrechts- und Selbsthilfeorganisation von Lesben und Schwulen in Deutschland. Er wurde am 18. Februar 1990 in Leipzig als „Schwulenverband in der DDR“ gegründet.
Ziele vieler Verbände sind bessere Antidiskriminierungsmaßnahmen, Reformen im Grundgesetz, stärkerer Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben, insbesondere bei kirchlichen Arbeitgebern, sowie weltweite Entkriminalisierung homosexueller Handlungen. Laut Artikel bestehen entsprechende Strafrechtsbestimmungen noch in rund 65 Schwellen- und Drittweltstaaten (Stand: 2026).
Christliche Glaubensgemeinschaften bewerten Homosexualität unterschiedlich. Viele römisch-katholische Bistümer orientieren sich bei Priesteranwärtern an der Instruktion des Vatikans von 2005, nach der Kandidaten nicht zugelassen werden sollen, wenn sie Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine homosexuelle Kultur unterstützen. In der altkatholischen Kirche, der Metropolitan Community Church und der Evangelischen Kirche in Deutschland ist Homosexualität kein Amtshindernis. In 19 von 20 Landeskirchen der EKD und in der altkatholischen Kirche waren 2020 Segnungs- oder Trauungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt. Seit Dezember 2023 sind durch das Schreiben „Flehendes Vertrauen“ auch öffentliche Segnungsfeiern für homosexuelle Paare in der römisch-katholischen Kirche erlaubt.
Homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus waren lange aus öffentlichem Gedenken und Entschädigung ausgeschlossen. Erst 1985 bezog Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner Rede zum 40. Jahrestag der Befreiung auch zuvor verschwiegene Verfolgtengruppen ein. 2002 wurde die gesetzliche Rehabilitierung der Opfer des Homosexuellen-Paragraphen 175 aus der NS-Zeit durchgesetzt. Am 27. Mai 2008 wurde in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen eingeweiht; in Köln erinnert seit 1995 ein Mahnmal am Rheinufer, in Frankfurt seit 1994 der Frankfurter Engel.
Kultur, Städte und Medien
In vielen deutschen Großstädten gibt es ausgeprägte Lesben- und Schwulenszenen. Berlin war bereits in den 1920er Jahren ein Zentrum der deutschen Homosexuellenszene und gilt weiterhin als besonders schwulen- und lesbenfreundlich. Die Zahl der Homosexuellen in Berlin wird auf rund 300.000 geschätzt. Besonders bekannt ist Schöneberg rund um die Motzstraße und den Nollendorfplatz. München entwickelte seit den 1960er Jahren im Glockenbachviertel und rund um den Gärtnerplatz das „Rosa Viertel“ und galt in den 1970er Jahren als wichtige Schwulenmetropole. Köln löste München in den 1990er Jahren als Schwulenhochburg ab und wird als „Schwulen- und Lesbenhauptstadt Deutschlands“ bezeichnet; dort leben laut Artikel etwa 100.000 homosexuelle Menschen. Hamburg gilt als norddeutsches Zentrum, besonders der Stadtteil St. Georg.
Der Christopher Street Day ist die wichtigste jährliche Demonstrations- und Feierform der Bewegung. Die ersten deutschen CSDs fanden 1979 in Berlin mit 400 teils vermummten Teilnehmenden und in Bremen statt. Größere Demonstrationen gab es aber schon seit 1972, darunter die erste in der Bundesrepublik am 29. April 1972 in Münster. Inzwischen gibt es CSDs in fast jeder größeren Stadt. Der Umzug in Köln zum Europride 2002 war mit etwa einer Million Teilnehmenden europaweit der größte; jährlich kommen in Köln zur Abschlussparade des Cologne Pride 600.000 bis 700.000 Zuschauer und Teilnehmende zusammen.
Auch Medien spielten eine große Rolle. „Der Eigene“ war die weltweit erste Zeitschrift mit homosexuellen Themen und erschien von 1896 bis 1932. Nach der Reform des § 175 im Jahr 1969 wurden in der Bundesrepublik Zeitschriften wie „DU&ICH“, „him“ und „DON“ möglich. Im Film prägte besonders Rosa von Praunheim das Thema; sein Film von 1971 wurde ein Auslöser der modernen Schwulenbewegung. In der DDR griff 1989 der Spielfilm „Coming Out“ Homosexualität erstmals auf. Seit 1987 wird bei der Berlinale der Teddy Award für Filme mit schwul-lesbisch-transgender Hintergrund vergeben.
Der Artikel betont außerdem unterschiedliche Diskriminierungserfahrungen. Lesbische Lebenswelten blieben historisch oft unsichtbar, weil Frauen weniger Möglichkeiten gesellschaftlichen Ausdrucks hatten und weibliche Sexualität weniger ernst genommen wurde. Gegen schwule Männer wurde dagegen besonders explizit vorgegangen, etwa durch § 175, die Kennzeichnung im Nationalsozialismus und Stigmatisierung während der AIDS-Krise.