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Gustav Heinemann

Er engagierte sich in der Friedensbewegung und argumentierte, dass eine Integration der Bundesrepublik in die NATO die Wiedervereinigung erschweren würde. Als …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Profil und politische Entwicklung
  2. 2. Widerstand, Nachkriegsämter und Rücktritt
  3. 3. SPD, Atombewaffnung und Justizreformen
  4. 4. Bundespräsident als Bürgerpräsident
  5. 5. Rückzug, Nachlass und Ehrungen

Profil und politische Entwicklung

Gustav Walter Heinemann (* 23. Juli 1899 in Schwelm; † 7. Juli 1976 in Essen) war ein deutscher Politiker und vom 1. Juli 1969 bis zum 30. Juni 1974 der dritte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Er verstand Politik als Dienst an Freiheit, Demokratie, Frieden und sozial Benachteiligten. In seinem Leben war er mit fünf Parteien beziehungsweise politischen Richtungen verbunden: der linksliberalen DDP, dem christsozialen CSVD, der CDU, der von ihm mitgegründeten pazifistischen Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP) und schließlich der SPD.

Heinemann wuchs in einem radikaldemokratischen, linksliberalen und kirchenfernen Elternhaus auf. Nach einem Notabitur 1917 nahm er kurz als Soldat am Ersten Weltkrieg teil, musste die Militärlaufbahn aber nach drei Monaten wegen einer Herzklappenentzündung abbrechen; die Front erlebte er nicht. Von 1919 bis 1922 studierte er Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Geschichte in Münster, Marburg, München, Göttingen und Berlin. Er legte 1922 das erste und 1926 das zweite juristische Staatsexamen ab, promovierte 1922 zum Dr. rer. pol. und 1929 zum Dr. jur. Von 1926 bis 1928 war er Rechtsanwalt in Essen. Von 1929 bis 1949 arbeitete er als Justitiar der Rheinischen Stahlwerke, von 1936 bis 1949 zusätzlich als Bergwerksdirektor. Von 1933 bis 1939 lehrte er Berg- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln.

Seit 24. Oktober 1926 war Heinemann mit Hilda Ordemann verheiratet. Das Paar hatte vier Kinder: Uta (1927), Christa (1928), Barbara (1933) und Peter (1936). Der evangelische Glaube, die Begegnung mit dem Pfarrer Friedrich Wilhelm Graeber und der Einfluss des Theologen Karl Barth prägten Heinemanns Ablehnung von Nationalismus und Antisemitismus.

Widerstand, Nachkriegsämter und Rücktritt

In der Zeit des Nationalsozialismus war Heinemann Presbyter der Essener Paulusgemeinde und wurde überregionaler Rechtsberater der Bekennenden Kirche. Er nahm 1934 an der Barmer Bekenntnissynode teil und arbeitete an der Barmer Theologischen Erklärung mit. Im Keller seines Hauses vervielfältigte und versandte er illegale kirchliche Flugschriften. Als Presbyter half er verfolgten Christen rechtlich und versorgte versteckte Juden mit Lebensmitteln. Bis 1945 wurde er nicht verhaftet. 2009 wurde bekannt, dass er Mitglied im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB) und in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) gewesen war; Parteimitglied der NSDAP war er nicht. In seinem Lebenslauf für die alliierten Besatzungsbehörden vom 23. Januar 1946 hatte er diese Mitgliedschaften nicht angegeben. 1939 legte er seine Ämter in der Bekennenden Kirche nieder, weil seine Kritik an deren innerprotestantischer Spaltung abgelehnt worden war.

Nach 1945 unterzeichnete Heinemann im Oktober 1945 das Stuttgarter Schuldbekenntnis. Er war von 1949 bis 1962 Mitglied der Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland, von 1949 bis 1955 Präses der gesamtdeutschen Synode der EKD und bis 1967 Mitglied des Rates der EKD. Von 1948 bis 1961 gehörte er der Kommission für internationale Angelegenheiten im Weltrat der Kirchen an. Nach dem Krieg war er Mitbegründer der CDU. Die britische Besatzungsmacht setzte ihn als Bürgermeister von Essen ein; 1946 wurde er zum Oberbürgermeister gewählt, ein Amt, das er bis 1949 ausübte. Von 1946 bis 1950 war er CDU-Abgeordneter im Landtag Nordrhein-Westfalen und vom 17. Juni 1947 bis zum 7. September 1948 Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen.

Am 20. September 1949 ernannte Konrad Adenauer Heinemann zum ersten Bundesminister des Innern im Kabinett Adenauer I. Heinemann nahm das Amt nur widerstrebend an und wollte seine kirchlichen Aufgaben behalten. Im August 1950 erfuhr er, dass Adenauer ohne ausreichende Beteiligung des Kabinetts Geheimverhandlungen über eine Bundespolizei und einen deutschen Wehrbeitrag in einer Europäischen Armee geführt hatte. Heinemann erklärte, er könne sich in bedeutenden Fragen nicht vor vollendete Tatsachen stellen lassen, und trat zurück. Adenauer nahm den Rücktritt am 9. Oktober 1950 an. Heinemann war der erste Bundesminister, der von seinem Amt zurücktrat.

Er lehnte die Wiederbewaffnung ab, weil sie seiner Ansicht nach die Wiedervereinigung erschweren, Deutschland zum Schlachtfeld machen und antidemokratische Tendenzen sowie eine „Renazifizierung“ fördern konnte. 1952 gründete er mit anderen die GVP, die Neutralität zwischen NATO und Ostblock, den Verzicht auf eine Verteidigungsarmee und die Offenhaltung der Wiedervereinigungschance forderte. Bei der Bundestagswahl 1953 erhielt die GVP nur 1,2 Prozent der Stimmen, hielt die Debatte aber weiter aufrecht.

SPD, Atombewaffnung und Justizreformen

1957 löste Heinemann die GVP auf, empfahl ihren Mitgliedern den Eintritt in die SPD und wurde selbst SPD-Mitglied. Bei der Bundestagswahl 1957 zog er über die niedersächsische Landesliste in den Bundestag ein. Von 1958 bis 1969 gehörte er dem SPD-Bundesvorstand an. Er vertrat den sozialen und radikaldemokratischen Flügel des deutschen Protestantismus. 1957 verteidigte er Viktor Agartz in einem Landesverratsprozess vor dem Bundesgerichtshof und nach der Spiegel-Affäre das Nachrichtenmagazin Der Spiegel gegen Franz Josef Strauß.

1957/58 war Heinemann einer der schärfsten Gegner der geplanten Atombewaffnung der Bundeswehr und lehnte darüber hinaus alle ABC-Waffen ab. In seiner Bundestagsrede vom 23. Januar 1958 kritisierte er die Deutschlandpolitik Adenauers und die Vereinnahmung christlicher Werte im Kalten Krieg. In der Debatte vom März 1958 berief er sich auf Artikel 25 des Grundgesetzes, wonach Völkerrecht auch Bundesrecht ist. Er stellte infrage, ob die kirchliche Lehre vom Gerechten Krieg angesichts moderner Massenvernichtungsmittel noch eine Wehrdienstpflicht rechtfertige. Seine zentrale Aussage lautete: „Notwehr mit Massenvernichtungsmitteln ist unmöglich.“ Aus der Barmer Theologischen Erklärung leitete er für diesen Fall ein „Recht […], ja sogar die Pflicht zur Gehorsamsverweigerung“ ab.

Vom 1. Dezember 1966 bis 1969 war Heinemann im Kabinett Kiesinger Bundesminister der Justiz. Im Mittelpunkt stand eine Große Strafrechtsreform. In einem Kompromiss zwischen einem konservativen Entwurf von 1962 und einem liberalen Entwurf von 1966 setzte er viele Ziele der Kriminalprävention und Resozialisierung um. 1969 wurden Zuchthausstrafen durch Freiheitsstrafen ersetzt, die regulär Resozialisierungsangebote einschlossen. Haftstrafen unter sechs Monaten sollten nur noch ausnahmsweise verhängt werden; Bagatelldelikte wurden zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft.

Mit dem 8. Strafrechtsänderungsgesetz vom Juni 1968 wurden Rechtsmittel gegen zuvor unanfechtbare Urteile in Staatsschutz-Strafsachen zugelassen und politische Gefangene amnestiert. Heinemann setzte sich außerdem für eine längere Verjährungsfrist bei NS-Verbrechen ein. Gleichzeitig führte das im Oktober 1968 in Kraft getretene Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) dazu, dass die Taten aller Gehilfen von nationalsozialistischen Morden auf einen Schlag verjährt waren.

Heinemann sorgte dafür, dass Ehebruch und praktizierte männliche Homosexualität nach Paragraph 175 keine Straftaten mehr waren. Eheliche und nichteheliche Kinder wurden rechtlich gleichgestellt und erhielten denselben Unterhaltsanspruch. Beim Schwangerschaftsabbruch befürwortete er entgegen der SPD-Mehrheit nur die ethische Indikation im Fall einer Vergewaltigung. Er unterstützte außerdem die Anerkennung einer aus Gewissensgründen dauerhaften Totalverweigerung von Kriegs- und Ersatzdienst. Das Bundesverfassungsgericht verbot am 7. März 1968 die Mehrfachbestrafung, wenn die Dienstverweigerung auf einer einmalig getroffenen Gewissensentscheidung beruhte.

Obwohl die Studentenbewegung und Teile der Gewerkschaften die Notstandsgesetze ablehnten, trat Heinemann am 10. Mai 1968 für sie ein. Er argumentierte, gesetzliche Regelungen sollten die Bürger vor ungeregelter Regierungswillkür schützen. Zugleich verteidigte er das Demonstrationsrecht und erklärte Gewalt zwar für Unrecht und „Dummheit obendrein“, sah Protest aber als Ausdruck einer tiefen Vertrauenskrise der Demokratie.

Bundespräsident als Bürgerpräsident

Am 5. März 1969 wurde Heinemann zum dritten Bundespräsidenten gewählt. Im ersten Wahlgang erhielt er 513 von 1036 Wahlmännerstimmen, im zweiten 511, während Gerhard Schröder 507 erhielt. Im dritten Wahlgang gewann Heinemann mit der einfachen Mehrheit von 512 zu 506 Stimmen. Ausschlaggebend waren 78 von 83 FDP-Mitgliedern der Bundesversammlung, die ihm vorab ihre Unterstützung zugesagt hatten. Die Wahl zeigte, dass eine SPD/FDP-Koalition im Bund möglich war. Nach der Bundestagswahl am 28. September 1969 entstand eine solche Koalition mit Willy Brandt als Bundeskanzler.

Heinemann verstand sich als „Bürgerpräsident“. Bei seinem Amtsantritt am 1. Juli 1969 forderte er „Nicht weniger, sondern mehr Demokratie“ und bezeichnete Deutschland als „schwieriges Vaterland“, aber als das eigene Vaterland. Er wollte die Eigeninitiative der Bürger gegenüber Parteien und Behörden sowie plebiszitäre Elemente als Ergänzung des Parlamentarismus stärken. Dadurch wurde er von manchen Konservativen als „Apo-Opa“ kritisiert. Seine Grundüberzeugung zur Friedenspolitik fasste er in dem Satz zusammen: „Nicht der Krieg ist der Ernstfall […], sondern der Friede ist der Ernstfall.“ Auf seine Initiative wurde am 28. Oktober 1970 die Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK) gegründet. Sie erhielt rund drei Millionen DM jährlich und wurde 1983 von der Bundesregierung unter Helmut Kohl und CDU-geführten Ländern nicht weiter unterstützt.

Als Präsident blieb Heinemann gegenüber Regierungen und Parteien kritisch. Er betonte, auch eine Bundeswehr müsse sich zugunsten einer besseren politischen Lösung grundsätzlich infrage stellen lassen, pflegte aber zugleich freundschaftliche Beziehungen zu Bundeswehrspitzen und besuchte Soldaten sowie Zivildienststellen. Bei Neujahrsempfängen lud er neben Diplomaten auch Krankenschwestern, Müllabfuhrarbeiter, Bademeister, Gastarbeiter, Behinderte und Zivildienstleistende ein. Er mied große Bankette und wollte höfisches Zeremoniell abbauen. Gegenüber RAF-Terror und dem Attentat auf israelische Sportler bei den Olympischen Sommerspielen 1972 in München war er eindeutig ablehnend, warnte aber vor staatlichen Überreaktionen.

Heinemann förderte die Versöhnung mit den von Deutschland besetzten Staaten. Im November 1969 besuchte er als erster Bundespräsident die Niederlande und bekannte öffentlich die deutsche Verantwortung für das dort zugefügte Leid. Im Mai 1970 besuchte er während einer Japanreise Hiroshima und legte an der Atombombenkuppel einen Kranz nieder. 1971 reiste er nach Venezuela, Kolumbien, Ecuador und als erster deutscher Bundespräsident in ein Ostblockland, Rumänien. Weitere Staatsbesuche führten ihn 1972 in die Schweiz und nach Großbritannien, 1973 nach Italien, in den Vatikan und nach Luxemburg sowie 1974 nach Belgien. Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit gründete er die Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte in Rastatt und eröffnete sie am 26. Juni 1974.

Rückzug, Nachlass und Ehrungen

Obwohl eine Wiederwahl wegen der Mehrheitsverhältnisse möglich gewesen wäre, kandidierte Heinemann aus Gesundheits- und Altersgründen nicht für eine zweite Amtszeit. Er schied am 1. Juli 1974 aus dem Amt aus und ersetzte den üblichen Großen Zapfenstreich durch eine Bootsfahrt auf dem Rhein.

In seinen letzten Jahren wandte er sich weiterhin gegen Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte. Den Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 lehnte er ab, weil das geltende Beamtenrecht seiner Ansicht nach ausreiche. In seinem Aufsatz „Freimütige Kritik und demokratischer Rechtsstaat“ vom 22. Mai 1976 warnte er davor, das Grundgesetz mit Methoden zu schützen, die seinem Ziel und Geist widersprechen. Regelanfragen zur Überprüfung ganzer Jahrgänge hielt er für „übertrieben“ und sah die Gefahr, radikale Verfassungskritik mit verfassungsfeindlichem Extremismus zu verwechseln. 1995 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die mit dem Radikalenerlass verbundene Einstellungspraxis deutscher Behörden mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar war.

Heinemann starb am 7. Juli 1976 in Essen an den Folgen von Durchblutungsstörungen des Gehirns und der Nieren. Er wurde auf eigenen Wunsch von seinem Freund Helmut Gollwitzer auf dem Parkfriedhof Essen beerdigt und erhielt ein Ehrengrab. Sein Nachlass liegt im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Er hielt mindestens 2.500 öffentliche Reden; für die Jahre 1946 bis 1969 hatte er selbst 2.074 Redemanuskripte verzeichnet. Die Bibliografie seines Nachlassverwalters Werner Koch umfasst 1.285 Einzeltitel.

Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören politische Reden und Aufsätze zur Friedenspolitik, Deutschlandpolitik, Kirche, Gesellschaft und zum Rechtsstaat, darunter „Deutsche Friedenspolitik“ (1952), „Verfehlte Deutschlandpolitik“ (1966), „Warum ich Sozialdemokrat bin“ (1968), „Plädoyer für den Rechtsstaat“ (1969) und „Präsidiale Reden“ (1975). Zu Lebzeiten erhielt er unter anderem 1969 die Sonderstufe des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, 1973 mehrere ausländische Großkreuze und 1974 die Ehrenbürgerwürde Berlins. Ehrendoktorwürden verliehen ihm 1963 die Universität Bonn, 1970 die Philipps-Universität Marburg, am 27. Oktober 1972 die University of Edinburgh und am 21. Juni 1974 die New School for Social Research in New York. Obwohl er Orden ablehnte, wurde er vielfach geehrt. Zahlreiche Schulen, Brücken, Straßen und politische Bildungs- und Friedenspreise tragen seinen Namen.

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