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Holm Putzke

Positionen in Politik und Recht · Beschneidung von Jungen · Reform des Betäubungsmittelstrafrechts · Polygrafische Untersuchungen („Lügendetektoren“) · Sterbehilfe.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Person und Ausbildung
  2. 2. Wissenschaftliche Laufbahn
  3. 3. Politische Tätigkeit
  4. 4. Positionen zu Politik und Recht
  5. 5. Strafverteidigung
  6. 6. Weitere Tätigkeiten und Veröffentlichungen

Person und Ausbildung

Holm Putzke (* 1973 in Dohna) ist deutscher Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer, Strafverteidiger und Politiker. Öffentliche Bekanntheit erlangte er 2012 durch seine Beiträge zur Debatte über die religiöse Knabenbeschneidung. Er ist Bruder des Radsportfunktionärs und ehemaligen Radrennfahrers Falk Putzke.

Nach dem Abitur 1992 an der Polytechnischen Oberschule „Rainer Fetscher“ in Pirna studierte Putzke von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und legte 1997 die erste juristische Staatsprüfung ab. Von 2000 bis 2002 war er Rechtsreferendar an den Landgerichten Bochum und Dortmund; 2002 bestand er die zweite juristische Staatsprüfung. Während Studium und Promotion erhielt er ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung, 2003 während eines Auslandsstudiums an der Jagiellonen-Universität in Krakau ein DAAD-Stipendium. 2003 promovierte ihn die Ruhr-Universität Bochum mit der Arbeit „Beschleunigtes Verfahren bei Heranwachsenden“.

Wissenschaftliche Laufbahn

Von 2003 bis 2010 war Putzke wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft von Thomas Feltes in Bochum. Dort begann er ein Habilitationsvorhaben. Von 2006 bis 2010 lehrte er Strafrecht, Strafprozessrecht und Jugendstrafrecht im Masterstudiengang „Kriminologie und Polizeiwissenschaft“. Ein postgraduales Studium des polnischen Wirtschaftsrechts an der Jagiellonen-Universität schloss er 2009 mit dem Grad „Legum Magister“ (LL.M.) ab.

Seit 2010 ist Putzke Inhaber einer Lehrprofessur für Strafrecht an der Universität Passau und Mitglied des dortigen Instituts für Rechtsdidaktik. Seit 2016 ist er außerdem außerplanmäßiger Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel. 2023 wurde er Gastprofessor an der Bahçeşehir-Universität (BAU) Istanbul. Von September 2016 bis August 2019 war er Studiendekan der Juristischen Fakultät in Passau.

Als Sachverständiger arbeitete Putzke unter anderem für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Europäische Union sowie Ausschüsse des Landtags Nordrhein-Westfalen, des Deutschen Bundestags und 2023 des Bayerischen Landtags. Zu seinen Themen gehörten Jugendstrafvollzug, ein Integrationsgesetz und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Kirche.

Putzke ist Mitherausgeber beziehungsweise Redaktionsmitglied mehrerer juristischer Zeitschriften, Schriftenreihen und Kommentare, darunter der Zeitschrift für das Juristische Studium, des Beck’schen Onlinekommentars zum Jugendgerichtsgesetz, der Schriften zum Weltanschauungsrecht und des Nomos-Kommentars zum Anti-Doping-Gesetz.

Politische Tätigkeit

Während der friedlichen Revolution in der DDR war Putzke 1989/1990 Geschäftsführer des Demokratischen Aufbruchs im Landkreis Pirna/Sebnitz sowie Vorsitzender und Pressesprecher der „Jugend des Demokratischen Aufbruchs“. Von 1991 bis 1992 arbeitete er als Geschäftsführer und Kreisvorstandsmitglied der Jungen Union in Pirna. Von Januar 1994 bis Februar 1995 war er stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen. Von 1996 bis 2017 gehörte er der CDU an; 2015 trat er in die CSU ein.

2016 wurde Putzke Beisitzer im CSU-Kreisvorstand Passau-Stadt, im Mai 2017 dessen Vorsitzender. Seit 2017 ist er außerdem Bezirksvorsitzender des CSU-Arbeitskreises Juristen in Niederbayern und Mitglied im Landesvorstand dieses Arbeitskreises. Bei der Europawahl 2019 kandidierte er auf Platz 37 der CSU-Liste. Bei der Passauer Stadtratswahl im März 2020 wurde er zunächst nicht gewählt, sondern erster Nachrücker: Er erreichte Listenplatz 10, während die CSU ein Viertel ihrer zuvor 12 Mandate verlor.

Nach der Wahlniederlage forderten mehrere CSU-Politiker seinen Rücktritt als Kreisvorsitzender. Putzke lehnte dies zunächst ab. Eine von ihm mitverfasste Wahlanalyse nannte vor allem fehlende Geschlossenheit und einen „Parallelwahlkampf“ als Ursachen. Im August 2020 wurde der Konflikt durch Vermittlung von Franz Meyer vorläufig entschärft. Bei den Vorstandswahlen im März 2022 trat Putzke nicht erneut als Vorsitzender an; auf eine Kandidatur als Kreisschatzmeister verzichtete er nach der Aufstellung eines Gegenkandidaten.

Im Oktober 2024 rückte Putzke in den Passauer Stadtrat nach, wurde aber nicht in die CSU-Fraktion aufgenommen. 2024 focht er eine Delegiertenwahl zur Aufstellung der Bundestagskandidaten an, blieb damit jedoch vor dem Parteischiedsgericht erfolglos. Seine Bewerbung um das CSU-Direktmandat im Wahlkreis Passau zog er später zurück. Außerdem erwirkte er gegen den CSU-Ortsverbandsvorsitzenden Andreas Baumann zwei einstweilige Verfügungen wegen Persönlichkeitsverletzungen.

Für die Kommunalwahlen in Bayern 2026 verweigerte der CSU-Kreisverband trotz einer Nominierung durch den Ortsverband Passau-Mitte seine Aufstellung. Putzke kandidierte daraufhin für die FDP, blieb aber CSU-Mitglied. Am 28. November 2025 wurde er einstimmig zum FDP-Oberbürgermeisterkandidaten und Spitzenkandidaten für den Stadtrat gewählt. Bei der Oberbürgermeisterwahl am 8. März 2026 erhielt er 16,5 Prozent und belegte unter 8 Kandidaten den dritten Platz. Bei der Stadtratswahl erzielte er 12.270 Stimmen; die FDP erreichte mit ihm als Spitzenkandidaten 7,7 Prozent, 3 Stadträte und Fraktionsstärke.

Positionen zu Politik und Recht

Zur religiösen Knabenbeschneidung vertrat Putzke bereits vor dem Inkrafttreten von § 1631d BGB die Auffassung, medizinisch nicht indizierte Beschneidungen erfüllten den Straftatbestand der Körperverletzung, auch wenn sie religiös begründet seien. Das Urteil des Landgerichts Köln vom Mai 2012, das eine religiöse Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung bewertete, begrüßte und verbreitete er. Er unterzeichnete außerdem einen offenen Brief, nach dem Religionsfreiheit kein Freibrief für Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen sei. Dieter Graumann kritisierte den Brief und betonte die religiöse Bedeutung der Beschneidung im Judentum. Der Bundestag beschloss am 12. Dezember 2012 mit 434:100 Stimmen bei 46 Enthaltungen ein Gesetz, das Knabenbeschneidungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Putzke hält dieses Gesetz für verfassungswidrig und vertritt die Ansicht, es ebne auch der weiblichen Genitalverstümmelung den Weg.

2013 kritisierte Putzke die Prohibition bestimmter Drogen und unterzeichnete eine Resolution von Strafrechtsprofessoren im Bündnis „Schildower Kreis“, die unter anderem eine Entkriminalisierung bestimmter Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Cannabis fordert. Die Bestrafungspraxis gegenüber Erwachsenen sei exzessiv und unverhältnismäßig. 2024 wurde der Besitz weniger Gramm Cannabis durch das Cannabisgesetz entkriminalisiert.

Putzke setzt sich für die Zulassung polygrafischer Untersuchungen, also sogenannter Lügendetektoren, als Beweismittel in deutschen Strafverfahren ein. In einem Verfahren vor dem Landgericht Paderborn wurde eine solche Untersuchung abgelehnt und der Angeklagte verurteilt. Vor dem Schöffengericht Bautzen wurde ein Polygraf zugelassen; der Angeklagte wurde freigesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte jedoch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Zusammenhang zwischen Aussageverhalten und Reaktionsmustern des vegetativen Nervensystems nicht ausreichend belegt sei. Polygrafen sind danach im Verwaltungsgerichtsverfahren und im Strafprozess unzulässig.

2015 wandte sich Putzke mit 141 Strafrechtsprofessoren gegen eine Ausweitung der Strafbarkeit des assistierten Suizids durch § 217 StGB. Anfang 2019 setzte er sich für die Abschaffung der Vorschrift und eine Beratungslösung ein. Das Bundesverfassungsgericht erklärte § 217 StGB im Februar 2020 für verfassungswidrig und nichtig.

In einer Auseinandersetzung um den Ausschluss von Frauen bei einem Fensterln-Wettbewerb warnte Putzke vor „Genderismus“ und kritisierte die zuständige Gleichstellungsbeauftragte. Der Universitätspräsident bewertete deren Verhalten dagegen als richtig und kompetent. Am 30. April 2022 setzte Putzke beim CSU-Parteiausschuss in Würzburg einen Antrag durch, der das „Gendern“ in Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften verhindern und dort das generische Maskulinum festschreiben soll.

Während der Flüchtlingskrise 2015/2016 äußerte Putzke strafrechtliche Bedenken gegen die unterschiedliche Behandlung von Schleusern und Personen, die Flüchtlinge über die deutsche Grenze transportierten. Er hielt eine Strafbarkeit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz beziehungsweise § 111 StGB für möglich, distanzierte sich aber von Strafanzeigen gegen sie und bezeichnete Anzeigen wegen Hochverrats als „substanzlos“. Andere Kommentatoren warfen ihm vor, einen rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB nicht ausreichend zu berücksichtigen. Putzke wies dies zurück. Zugleich forderte er mehr Sprachkurse und Bildung, eine aufgeklärte Einwanderungspolitik, ein Einwanderungsgesetz und eine Begrenzung des ungeregelten Zustroms. 2016 bestritt er gemeinsam mit Alexander Peukert, Christian Hillgruber und Ulrich Foerste die Rechtskonformität einer „Politik offener Grenzen“ und verwies unter anderem auf Art. 20 Abs. 4 der Dublin-III-Verordnung.

Anlässlich der MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche stellte Putzke am 26. Oktober 2018 gemeinsam mit fünf Strafrechtsprofessoren Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB und des schweren sexuellen Missbrauchs nach § 176a StGB alter Fassung. 2020 warf er der katholischen Kirche jahrzehntelange Vertuschung und eine selektive Übergabe von Unterlagen für die Studie vor.

Ende 2019 kritisierte Putzke die Auswahl von Aiman Mazyek als Botschafter der Kampagne „Wir sind Rechtsstaat“. Er hielt Mazyek wegen ungeklärter Fragen zum Verhältnis von staatlichem und religiösem Recht sowie zur Zulässigkeit von Mohammed-Karikaturen für ungeeignet.

Strafverteidigung

Putzke arbeitet auch als Strafverteidiger. 2017 erreichte er in einem vielbeachteten Verfahren zunächst eine Verurteilung seines wegen Mordes angeklagten Mandanten nur wegen Totschlags. Nachdem sich das Urteil auf Falschaussagen gestützt hatte, wurde das Verfahren wiederaufgenommen; anschließend wurde der Mandant wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

2022 verteidigte Putzke erfolgreich einen Mann, der beschuldigt worden war, einen Amoklauf an der Universität Passau angekündigt zu haben. Danach setzte er eine Prämie von 3.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung des wahren Täters beitragen sollten. Die Prämie sollte nach seiner Darstellung auch dem Täter selbst offenstehen und der Erforschung von Fehlerquellen im Strafprozess dienen.

2024 war Putzke einer von mehreren Verteidigern im Verfahren gegen Christian B. Dem Angeklagten wurden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Das Verfahren endete in erster Instanz mit einem Freispruch; wegen eines möglichen Zusammenhangs des Angeklagten mit dem Vermisstenfall Madeleine McCann erregte es internationales Interesse. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Zusammen mit Alexander Stevens vertritt Putzke außerdem den österreichischen Rechtspopulisten Gerald Grosz. Grosz war wegen Äußerungen über Markus Söder, darunter „Södolf“, „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“, wegen Beleidigung verurteilt worden; die Verteidigung legte Berufung ein.

Weitere Tätigkeiten und Veröffentlichungen

Seit April 2025 ist Putzke Vorsitzender des Bundessport- und Schiedsgerichts von German Cycling (Bund Deutscher Radfahrer); von März 2015 bis April 2025 war er dessen Stellvertreter. Seit 2012 ist er Beiratsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung und Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung an der Universität Passau. Seit 2021 gehört er dem Netzwerk Wissenschaftsfreiheit an. 2023 moderierte er beim Regionalsender „Niederbayern TV“ etwa 20 Ausgaben der Sendung „Punkt.Putzke“.

Putzke betreibt vor allem Triathlon. Beim Langdistanz-Triathlon „Challenge Roth“ erreichte er 2023 eine Zeit von 13 Std. 11 Min. und 2025 von 12 Std. 6 Min.; beim „Ironman Austria“ 13 Std. 20 Min. 12 Sek. Den Valencia Marathon 2023 beendete er in 3:54:08, den SPAR Budapest Marathon 2024 in 3:31:50. Beim Engadin Skimarathon erzielte er 2023 2:48:59 und 2024 2:40:11. Bei den Euroloppet-Europameisterschaften im Skimarathon 2024 betrugen seine Zeiten beim Dachsteinlauf Skating über 42 Kilometer 2:55:46 und beim 43-Kilometer-Wettbewerb Classic 3:25:26. 2025 erreichte er beim 42-Kilometer-Dachsteinlauf Skating 2:38:25 Stunden und beim 10-Kilometer-Dachsteinlauf Classic 47 Minuten und 18 Sekunden.

Zu Putzkes ausgewählten Veröffentlichungen gehören die Dissertation „Beschleunigtes Verfahren bei Heranwachsenden“ (2004), gemeinsam mit Jörg Scheinfeld und Christina Putzke das Lehrbuch „Strafprozessrecht“ in 9. Auflage (2022), „Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben“ in 8. Auflage (2025), gemeinsam mit Thomas Feltes „Jugendstrafrecht“ (2012), mit Bernhard Hardtung „Examinatorium Strafrecht AT“ (2016) sowie mit Horst Schlehofer und Jörg Scheinfeld „Strafrecht Allgemeiner Teil“ in 2. Auflage (2024). Außerdem kommentierte oder bearbeitete er unter anderem Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes, des Anti-Doping-Gesetzes, des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung sowie den strafbaren Eigennutz im Strafgesetzbuch.

Zu seinen Fachbeiträgen zählen die 2008 veröffentlichte Untersuchung „Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben“, ein Beitrag zu polygraphischen Untersuchungen im Strafprozess von 2009, eine Besprechung zur Rechtsbeugung aus dem Jahr 2012 und eine Anmerkung zur verfahrensbezogenen Justizkritik aus dem Jahr 2016.

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