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Andreas Scheuer

Andreas Franz „Andi“ Scheuer (* 26. September 1974 in Passau) ist ein deutscher Politiker (CSU). Er war vom 14. März 2018 bis zum 8.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und politische Laufbahn
  2. 2. Aussagen als CSU-Generalsekretär
  3. 3. Verkehrspolitik und Mobilität
  4. 4. Pkw-Maut und weitere Kritik
  5. 5. Digitale Infrastruktur und weitere Amtsentscheidungen

Überblick und politische Laufbahn

Andreas Franz „Andi“ Scheuer (* 26. September 1974 in Passau) ist ein deutscher CSU-Politiker. Er gehörte von 2002 bis 2024 dem Deutschen Bundestag an, war von 2013 bis 2018 Generalsekretär der CSU und vom 14. März 2018 bis zum 8. Dezember 2021 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur im Kabinett Merkel IV. Besonders bekannt wurde er durch die gescheiterte Pkw-Maut für ausländische Kraftfahrer, die einen Schaden für die Staatskasse verursachte und einen Untersuchungsausschuss des Bundestages auslöste.

Nach dem Abitur 1994 studierte Scheuer an der Universität Passau Lehramt für Realschulen und legte 1998 das erste Staatsexamen ab. Ein Magisterstudium in Politikwissenschaft, Soziologie und Wirtschaftswissenschaft schloss er 2001 ab. 2004 erhielt er an der Karls-Universität Prag den akademischen Grad PhDr., der heute der Master-Ebene zugeordnet wird und nicht mehr einer Promotion entspricht. Nach Plagiatsvorwürfen kündigte Scheuer 2014 an, den Titel PhDr. beziehungsweise Dr. künftig nicht mehr zu führen. Die Universität fand zwar drei nicht ausreichend gekennzeichnete Textpassagen, sah aber keine systematische Täuschungsabsicht.

Scheuer trat 1994 der Jungen Union und der CSU bei. Er hatte verschiedene Funktionen in der JU und CSU Niederbayern inne, war von 2002 bis 2024 Passauer Stadtrat und wurde am 15. Dezember 2013 einstimmig zum CSU-Generalsekretär gewählt. Seit 2016 leitete er den CSU-Bezirksverband Niederbayern; 2023 übernahm Christian Bernreiter diese Funktion.

In den Bundestag zog Scheuer 2002 über die bayerische Landesliste ein. Von 2005 bis 2021 gewann er den Wahlkreis Passau direkt, mit 58,5 % der Erststimmen 2005, 46,5 % 2009, 59,8 % 2013, 47,5 % 2017 und 30,7 % 2021. Im Kabinett Merkel II war er von 2009 bis 2013 Parlamentarischer Staatssekretär beim Verkehrsminister Peter Ramsauer. Sein Bundestagsmandat legte er zum 1. April 2024 vorzeitig nieder; als unausgeglichenes Überhangmandat verfiel es ohne Nachrücker.

Aussagen als CSU-Generalsekretär

Zur vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen ab dem 1. Januar 2014 sprach Scheuer von „Armutszuwanderung“ und verlangte, falsche Anreize durch Sozialleistungen zu beseitigen. Ein Faktencheck der Sendung heute stellte fest, dass Menschen aus diesen Staaten in den betrachteten Deutschland-Statistiken unter ausländischen Zuwanderern nicht überdurchschnittlich auffielen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung lagen ihre Werte jedoch höher: Im April 2014 bezogen 12,9 % der in Deutschland lebenden Rumänen und Bulgaren Hartz IV, gegenüber 7,5 % in der Gesamtbevölkerung. Ein Staatssekretärsausschuss schlug Maßnahmen gegen Einzelfälle von Sozialmissbrauch vor.

Während der Flüchtlingskrise 2015 verlangte Scheuer die Anerkennung einer von ihm christlich-jüdisch-abendländisch beschriebenen deutschen Leitkultur. Eine Äußerung vom 15. September 2016 über einen „fußballspielenden, ministrierenden Senegalese[n]“ löste deutliche Kritik aus, unter anderem von Kardinal Reinhard Marx und Heinrich Bedford-Strohm. Scheuer erklärte, er sei fehlinterpretiert und zunächst falsch zitiert worden; Horst Seehofer sah keinen Anlass, ihn als CSU-Generalsekretär zu entlassen. 2018 forderte Scheuer schnellere Konsequenzen für Asylbewerber ohne Schutzberechtigung und für Straffällige.

Zu Pegida erklärte er 2014, die CSU distanziere sich von Organisatoren und Rechtsextremen innerhalb der Bewegung, müsse Sorgen von Bürgern aber ernst nehmen. Er verteidigte dabei die Versammlungsfreiheit. Die Wahl Bodo Ramelows zum thüringischen Ministerpräsidenten kritisierte Scheuer im Dezember 2014 scharf. Nach Ausschreitungen linker Autonomer und den Krawallen beim G20-Gipfel 2017 verlangte er ein entschiedenes Vorgehen gegen linke Gewalt.

Verkehrspolitik und Mobilität

Scheuer lehnte ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen ab. Vorschläge der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität für Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Klimaschutzgründen bezeichnete er im Januar 2019 als „gegen jeden Menschenverstand“. Seine Aussage, deutsche Autobahnen seien „die sichersten Straßen weltweit“, war laut ARD-faktenfinder statistisch nicht belegbar; Deutschland liege bei der Verkehrssicherheit aber international weit vorn. Die Bundesanstalt für Straßenwesen widersprach zudem seiner Aussage, es gebe kaum noch Strecken zum freien Fahren. Scheuer lehnte auch eine höhere Dieselbesteuerung und Fahrtests für Senioren ab.

Von 2014 bis 2018 erhielten bayerische Fernstraßen 551 Millionen Euro aus mehr als 1,6 Milliarden Euro zusätzlicher Mittel des Verkehrsministeriums; Nordrhein-Westfalen erhielt 317 Millionen Euro und Baden-Württemberg 171 Millionen Euro. Das Ministerium begründete dies mit leistungsfähigeren Planungsverwaltungen in Bayern: Nicht abgerufene Mittel flossen häufig dorthin, wo baureife Projekte vorlagen.

In der Debatte über Stickoxide sprach Scheuer sich für eine Prüfung bestehender Grenzwerte aus. Dieter Köhler und 131 weitere Fachleute hatten eine Lockerung gefordert; der Bundesverband der Pneumonologen und internationale Wissenschaftler widersprachen, weil Köhlers Position nicht die Mehrheit der Lungenärzte vertrete. Köhler räumte später Rechenfehler ein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hielt am Grenzwert von 40 Mikrogramm pro m³ fest; Fahrverbote sollten als besonders starke Maßnahme erst ab 50 Mikrogramm pro m³ erwogen werden.

Für die Deutsche Bahn verlangte Scheuer wegen Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit rasche Verbesserungen und sprach von einer „Bürgerbahn“. Er nannte bessere Baustellenkoordination sowie Investitionen in digitale Stellwerks- und Steuerungstechnik als nötig. Seit dem 1. August 2018 sind die Gebühren für die MPU, die medizinisch-psychologische Untersuchung zur Beurteilung der Fahreignung, nicht mehr bundesweit verbindlich festgelegt; Begutachtungsstellen können sie frei bestimmen. Scheuer wollte außerdem Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrdienstes Uber schaffen, verwies aber auf mögliche Folgen für das Taxigewerbe.

Für den Klimaschutz im Verkehr waren laut einem Bericht Investitionen von 30 Milliarden Euro bis 2030 sowie zusätzlich 1,5 Milliarden Euro jährlich für den Schienenverkehr vorgesehen. Ab dem Sommersemester 2020 sollten Professuren für Radverkehr mit bis zu 400.000 Euro je Professor und Jahr gefördert werden; Stiftungsprofessuren entstanden an sieben Hochschulen. Scheuer unterstützte Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Tretroller als Teil der „Letzte-Meile-Mobilität“. Die entsprechende Verordnung trat am 15. Juni 2019 in Kraft und führte unter anderem zu Diskussionen über Alter, Helm- und Versicherungspflicht sowie Gehwege.

Pkw-Maut und weitere Kritik

Die Pkw-Maut sollte ausländische Kraftfahrer betreffen. Ihre Konzeption ging auf Horst Seehofer und Alexander Dobrindt zurück; Scheuer war als Verkehrsminister für die Umsetzung verantwortlich. Am 13. Dezember 2018 wurden langfristige Verträge zum Aufbau der Mautinfrastruktur geschlossen, obwohl eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs noch ausstand. Der Europäische Gerichtshof untersagte die Pläne im Juni 2019.

Die Verträge enthielten Entschädigungsregeln für entgangenen Gewinn. Zunächst wurden mögliche Kosten von 300 bis 600 Millionen Euro genannt. Kritiker warfen Scheuer vor, Parlament und Öffentlichkeit über Kosten und Risiken unzureichend informiert zu haben. Für die Einführung standen 2,08 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Scheuer wies Rücktrittsforderungen zurück: Bundestag und Bundesrat hätten die Maut beschlossen, die Betreiber hätten aus Sicht des Bundes keinen Entschädigungsanspruch, und externe Berater hätten das Risiko eines negativen EuGH-Urteils als niedrig eingestuft. In einer YouGov-Umfrage forderten 60 % seinen Rücktritt, 13 % waren dagegen. Angela Merkel verteidigte ihn.

Der Untersuchungsausschuss befasste sich auch mit als vertraulich eingestuften Akten. Im Dezember 2019 forderten die Betreiber 560 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft Berlin sah im Februar 2020 keine ausreichenden Verdachtsmomente für Untreue und leitete deshalb kein Ermittlungsverfahren ein. Im Mai 2022 begann sie jedoch ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer und seinen früheren Staatssekretär Gerhard Schulz wegen des Anfangsverdachts einer falschen uneidlichen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss. Am 20. August 2025 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage; beide bestreiten den Vorwurf. Das Landgericht Berlin I ließ die Anklage am 27. Mai 2026 zu.

Allein Prozesskosten belasteten die Bundesregierung bis Juni 2022 mit 21,5 Millionen Euro. Im Juli 2023 wurde mit dem geplanten Betreiber Autoticket ein Vergleich über 243 Millionen Euro geschlossen. Am 4. September 2025 teilte das Ministerium zusätzlich einen Schadenersatz von etwa 27 Millionen Euro nach einem Schiedsverfahren mit. Ein Rechtsgutachten kam im Dezember 2023 zu dem Ergebnis, dass eine Klage gegen Scheuer geringe Erfolgsaussichten habe; das Ministerium verzichtete auf eine Klage, betonte aber seine politische Verantwortung.

Weitere Kritik betraf einen Formfehler bei der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 20. April 2020. Die Innenminister der Länder setzten ihren Vollzug im Juli 2020 aus. Die vorgesehenen strengeren Fahrverbote bei Tempoverstößen waren damit rechtlich unsicher. Das Bundesjustizministerium sah die Verantwortung beim Bundesverkehrsministerium. Scheuer hielt einzelne Regeln, darunter ein einmonatiges Fahrverbot ab 21 km/h zu schnell innerorts und 26 km/h außerorts, für unverhältnismäßig.

Während seiner Amtszeit galt Scheuer laut Umfragen regelmäßig als unbeliebtester Minister des Kabinetts.

Digitale Infrastruktur und weitere Amtsentscheidungen

Als Verkehrsminister weitete Scheuer Fördermöglichkeiten für Breitbandanschlüsse in Schulen und Kliniken aus. Anfang 2019 forderte er Kommunen zu stärkerem Ausbau von 4G und 5G auf. Auch das Schienennetz solle Glasfaser erhalten, damit Fahrgäste im Zug flächendeckenden Mobilfunk nutzen könnten. Für 5G betonte er strenge Vorgaben zur Versorgung in der Fläche, besonders im ländlichen Raum. Seine Aussage dazu lautete: „Wer Mobilfunk will, der braucht auch Sendemasten vor Ort.“

Im März 2020 änderte das Ministerium Sicherheitsvorschriften für kleine Schiffe. Ausnahmen galten nur noch für Boote, die „ausschließlich zu Sport- oder Erholungszwecken“ eingesetzt werden. Dadurch entstanden für zivile Seenotrettung strengere Auflagen. Sea-Eye und Sea-Watch bestritten, dass die erforderliche abstrakte Gefahr ausreichend dargelegt worden sei. Das Verwaltungsgericht Hamburg setzte am 2. Oktober Festhalteverfügungen gegen die Schiffe Mare Liberum und Sebastian K vorläufig aus, weil die Änderungen nicht bei der Europäischen Kommission notifiziert worden waren und deshalb nicht angewendet werden konnten.

Am 26. August 2024 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass die vom Ministerium 2019 für die 5G-Frequenzauktion durchgesetzten Vergaberichtlinien rechtswidrig waren. Das Ministerium hatte eine Dienstanbieterverpflichtung verhindert, die kleineren Anbietern ohne eigenes Netz eine regulierte Mitnutzung ermöglicht hätte. Laut Artikel erschwerte dies später behördliche Maßnahmen gegen Dienstanbieter, die Ausbauverpflichtungen nicht erfüllten.

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