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Fastenzeit
Als Fastenzeit wird in der Westkirche der vierzigtägige Zeitraum des Fastens und Betens zur Vorbereitung auf das Hochfest Ostern bezeichnet.
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Begriff, Zweck und biblische Grundlagen
Die Fastenzeit ist in der Westkirche ein vierzigtägiger Zeitraum des Fastens und Betens zur Vorbereitung auf das Hochfest Ostern. In reformatorischen Kirchen heißt sie meist „Passionszeit“, in der römisch-katholischen Kirche auch „österliche Bußzeit“. Orthodoxe Kirchen sprechen von der „heiligen und großen Fastenzeit“ und kennen zusätzlich drei weitere längere Fastenzeiten. Die wichtigste lateinische Bezeichnung lautet Quadragesima. In der Westkirche gab es außerdem ursprünglich eine ebenfalls vierzigtägige Bußzeit vor Weihnachten, den Advent.
Die Zahl 40 hat vor allem symbolische Bedeutung. Sie erinnert an das vierzigtägige Fasten Jesu in der Wüste (Mt 4,2), an die 40 Tage der Sintflut, die 40 Jahre des Volkes Israel in der Wüste, die 40 Tage des Mose auf dem Sinai und die 40 Tage, die der Prophet Jona der Stadt Ninive zur Umkehr ankündigte. Das Fasten verbindet sich daher mit Prüfung, Buße, Umkehr, Gebet und der Vorbereitung auf eine besondere Begegnung mit Gott.
Entstehung und Zählung der Fastenzeit
Seit dem 2. Jahrhundert ist ein zweitägiges Trauerfasten an Karfreitag und Karsamstag bezeugt. Im 3. Jahrhundert wurde es mancherorts auf die ganze Karwoche ausgedehnt. In Rom gab es damals eine dreiwöchige Fastenzeit. Seit dem 4. Jahrhundert ist auf unterschiedliche Weise eine vierzigtägige Vorbereitungszeit auf Ostern belegt. Sie diente als Bußzeit für öffentliche Sünder und als Vorbereitung der Katechumenen, also der Taufbewerber, auf die Taufe in der Osternacht.
Die „vierzig Tage“ wurden nicht immer mathematisch genau gezählt. Ursprünglich begann das Fasten vermutlich am 6. Sonntag vor Ostern, Invocavit, und endete am Gründonnerstag. Ab dem 5. Jahrhundert wurden die Sonntage als „kleine“ Auferstehungstage vom Fasten ausgenommen. Deshalb wurde der Beginn auf den Aschermittwoch vorgezogen; zusätzlich wurden Karfreitag und Karsamstag mitgerechnet.
Nach einer anderen Zählweise, die die Sonntage einschließt, reicht die Fastenzeit vom Aschermittwoch bis zum Palmsonntag. Mit Palmsonntag beginnt dann die gesondert gezählte heilige Woche. Auch die adventliche Fastenzeit dauerte ursprünglich 40 Tage und begann nach dem Martinstag am 11. November. Bräuche wie die Martinsgans und der Beginn der Karnevalssession an diesem Tag stehen in einer ähnlichen Beziehung zu dieser Fastenzeit wie die Fastnachtsbräuche vor Aschermittwoch.
Römisch-katholische Ordnung und Liturgie
In der römisch-katholischen Kirche dient die Fastenzeit der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Auferstehung Christi. Nach heutiger Ordnung dauert sie von Aschermittwoch bis zum Beginn der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag. Von Karfreitag bis zur Osternacht schließt sich das Osterfasten an: Es erinnert an die Passion und die Grabesruhe Christi und bereitet auf die Taufe oder die Erneuerung der Taufversprechen vor. Fastenzeit und Osterfasten gehören zur geschlossenen oder „gebundenen“ Zeit.
Die apostolische Konstitution Paenitemini von Papst Paul VI. aus dem Jahr 1966 regelt die katholische Fastenpraxis. Neben Speisegeboten werden intensiveres Gebet, häufigere Teilnahme an Gottesdiensten und Andachten, Werke der Nächstenliebe und Almosen empfohlen. Ein Bußwerk oder eine spürbare finanzielle Spende kann als Fastenopfer bezeichnet werden. An Sonntagen und an Hochfesten innerhalb der Fastenzeit, etwa dem Hochfest des heiligen Josef oder der Verkündigung des Herrn, wird nicht gefastet. Beim „Fastenessen“ verzichten Gemeinden zugunsten von Projekten in der Dritten Welt auf den üblichen Sonntagsbraten und reichen häufig ein einfaches Gericht gegen eine Spende.
In der Liturgie wird während der Fastenzeit kein Halleluja gesungen; das Gloria erklingt nur an Hochfesten und Festen. Vom Gloria der Messe am Gründonnerstag bis zum Gloria der Osternacht schweigen die Glocken, und traditionell schweigt auch die Orgel während des Triduum Sacrum. Blumenschmuck ist grundsätzlich nur am vierten Fastensonntag Laetare sowie an Hochfesten und Festen erlaubt. Die liturgische Farbe ist Violett, am vierten Fastensonntag auch Rosa. Ab dem 5. Fastensonntag, dem Passionssonntag, werden Kreuze und Standbilder häufig mit violetten Tüchern verhüllt; auch Flügelaltäre und mitunter der gesamte Chorraum können verhüllt werden. In der Stundenliturgie entfallen ebenfalls bestimmte Halleluja- und Lobgesänge; das Te Deum wird nur an Festen und Hochfesten gesungen. Die Lesungen beziehen sich unter anderem auf Deuteronomium, Hebräerbrief, Exodus, Levitikus und Numeri.
Im Mittelalter war nur eine Mahlzeit am Tag erlaubt, meist am Abend. Fleisch, Milchprodukte, Alkohol und Eier waren verboten. Daraus entwickelte sich der Brauch, solche Vorräte vor der Fastenzeit in Fastnachtsgebäck wie Krapfen zu verwenden. 1486 erlaubte Papst Innozenz VIII. den Verzehr von Laktizinien, also Butter und anderen Milchspeisen. Zuvor konnte dafür gegen Zahlung des „Butterpfennigs“ eine Dispens erteilt werden.
Orthodoxe Fastenzeiten und Fastenstufen
Die orthodoxen Kirchen kennen vier mehrtägige Fastenzeiten. Die heilige und große vierzigtägige Fastenzeit beginnt sieben Wochen vor Ostern, zählt die Sonntage mit und endet am Freitag vor dem Lazarus-Samstag. Ihr geht eine dreiwöchige Vorfastenzeit voraus. In deren letzter Woche, der Milch- oder Käsewoche, wird kein Fleisch gegessen; Milch, Milchprodukte und Eier sowie je nach Tradition Fisch bleiben erlaubt. An die große Fastenzeit schließen sich das Fasten am Lazarus-Samstag, am Palmsonntag und in der Karwoche an.
Die Apostel-Fastenzeit dauert vom ersten Sonntag nach Pfingsten bis zum Hochfest Peter und Paul am 29. Juni. Ihre Länge hängt vom Osterdatum ab; nach dem Neuen Kalender fällt sie in manchen Jahren vollständig aus. Die Fastenzeit vor Mariä Entschlafung dauert vom 1. bis 14. August und ist streng. Die Philippus-Fastenzeit entspricht dem westlichen Advent und reicht vom 15. November bis 24. Dezember.
Je nach Tradition gibt es unterschiedliche Fastenstufen. Grundsätzlich sollen Zahl und Gehalt der täglichen Mahlzeiten eingeschränkt werden; samstags und sonntags wird das Fasten jeweils um eine Stufe gelockert. Strenges Fasten bedeutet: außer Honig keine tierischen Produkte sowie kein Öl und kein Alkohol. Beim leichten Fasten sind zusätzlich Wein, Öl und Weichtiere erlaubt. In der Stufe „Fisch“ ist darüber hinaus Fisch erlaubt. Die Regeln können zwischen den Kirchen variieren und durch den Priester an die Möglichkeiten eines Gläubigen angepasst werden. Nach orthodoxer Auffassung sind Gebet und die bestmögliche Enthaltung von Sünden wichtiger als die Nahrungseinschränkung. Eigenmächtiges Fasten wird daher nicht empfohlen; vollständig eingehalten werden die Speiseregeln heute nur von einer kleinen Minderheit, während das Fasten in der Karwoche weiterhin verbreitet ist.
In Klöstern gibt es die Xerophagia: Bis zur neunten Stunde, also bis 15 Uhr, wird vollständig auf Nahrung verzichtet; danach sind nur Brot, Früchte und Wasser erlaubt. Laien halten diese Form gelegentlich am Reinen Montag und am Karfreitag. Außerhalb der Fastenzeiten soll – ausgenommen die Oktaven nach Ostern und Pfingsten sowie die zwei Wochen nach Weihnachten – an jedem Mittwoch und Freitag streng gefastet werden. Mönche fasten allgemein zusätzlich montags; die weiteren Regeln hängen vom jeweiligen Kloster ab.
Evangelische Kirchen und andere Religionen
In evangelischen Kirchen heißt die Zeit vor Ostern Passionszeit, weil die Passion Jesu die gesamte Vorbereitungszeit prägt. Die Reformatoren betonten gegenüber festgelegten äußeren Regeln die innere Haltung. Martin Luther verstand Fasten als individuelles Trainingsprogramm: Nicht für alle Menschen müsse dasselbe gelten, und bei gesundheitlichen Problemen solle man das Fasten lassen. Entscheidend sei nicht die Auswahl bestimmter Speisen, sondern die geistliche Gesinnung.
Nach lutherischen Bekenntnisschriften soll Fasten helfen, „den alten Adam zu zähmen“, und kann besonders auf das Abendmahl vorbereiten. Eine kirchenrechtliche Verpflichtung zu bestimmten Fastentagen und Speisen wird jedoch abgelehnt. Das Fasten gilt als erlaubte äußere Zucht, nicht als notwendige Bedingung des Glaubens. Im traditionellen Luthertum wird am Karfreitag bis zur Todesstunde Jesu um 15 Uhr strikt gefastet. Im Evangelischen Gottesdienstbuch entfällt ab der Vorpassionszeit, Septuagesimae, das Halleluja; von Aschermittwoch bis Karsamstag entfällt auch das Gloria, mit einer Ausnahme am Gründonnerstag. In vielen reformierten, evangelikalen und pfingstlerischen Gemeinden werden überlieferte Fastentraditionen dagegen skeptisch beurteilt. Wo die Fastenzeit neu aufgenommen wird, geht es meist um den Verzicht auf persönliche Gewohnheiten wie gutes Essen, Rauchen, Alkohol oder Fernsehen. Ein bekanntes Beispiel ist die evangelische Fastenaktion „7 Wochen Ohne“, die seit 1983 besteht.
Auch Judentum und Islam kennen Fastenzeiten, in denen von morgens bis abends auf Speise und Trank verzichtet wird. Im Judentum gehören Jom Kippur und Tischa beAv zu den Fastentagen. Im Islam ist der Ramadan der Fastenmonat. Aleviten fasten im Muharrem-Monat, 20 Tage nach dem islamischen Opferfest, sowie im Februar beim Hizir-Fasten. Im Bahaitum beginnt die Fastenzeit Anfang März und endet 19 Tage später unmittelbar vor dem astronomischen Frühlingsanfang, an dem das Nouruz-Fest gefeiert wird.