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Historische Triftigkeit
Als historische Triftigkeit wird in der Geschichtstheorie ein Beurteilungskriterium einer historischen Narration bezeichnet.
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Kernidee
Historische Triftigkeit ist in der Geschichtstheorie ein Kriterium, mit dem man die Qualität und den Geltungsanspruch einer historischen Narration beurteilt. Eine historische Narration ist eine erzählende Darstellung von Vergangenheit, die Ereignisse auswählt, ordnet und deutet. Das Konzept fragt also: Warum kann eine geschichtliche Darstellung als glaubwürdig, bedeutsam und sinnvoll gelten?
Der Geschichtstheoretiker Jörn Rüsen unterscheidet drei Aspekte von Triftigkeit: empirische Triftigkeit, normative Triftigkeit und narrative Triftigkeit. Diese drei Aspekte hängen wechselseitig zusammen. Eine historische Darstellung soll nicht nur richtige Tatsachen nennen, sondern auch zeigen, warum diese Tatsachen für Menschen wichtig sind und wie sie zu einer sinnvollen Erzählung verbunden werden.
Geschichte als Wissenschaft hat nach Rüsen einen besonders hohen Anspruch an den Wahrheitsgehalt ihrer Erzählungen. Ihre Erkenntnisse treten mit dem Anspruch auf, allgemeingültig zu sein. Rüsen formuliert dazu, dass Wissenschaft historische Erkenntnisse hervorbringen soll, deren Geltungsanspruch von jedem geteilt werden muss, der überhaupt von Geschichten Geltung verlangt. Um diesen Anspruch zu prüfen, überträgt er Überlegungen zur Glaubwürdigkeit alltäglicher Geschichten auf wissenschaftliche historische Darstellungen.
Drei Kriterien
Rüsen geht davon aus, dass sich die Triftigkeitskriterien wissenschaftlicher historischer Darstellungen nicht grundsätzlich von den Glaubwürdigkeitskriterien anderer Formen historischen Denkens unterscheiden. Alltägliche Geschichten gelten als „wahr“, wenn man ihnen zustimmen kann oder wenn Zweifel an ihnen ausgeräumt werden können.
Eine Geschichte kann aus drei Gründen fraglich werden: Man kann zweifeln, ob das Erzählte tatsächlich geschehen ist; man kann fragen, warum es überhaupt wichtig sein soll; und man kann prüfen, ob die Darstellung als Erzählung sinnvoll zusammenhängt. Daraus ergeben sich die drei Kriterien empirische, normative und narrative Triftigkeit.
Bei historischen Darstellungen müssen diese Kriterien gleichzeitig beachtet werden. Keines der Kriterien ersetzt die anderen. Eine Darstellung kann zum Beispiel gut belegt sein, aber trotzdem unklar lassen, warum sie relevant ist. Oder sie kann einen wichtigen Sinn behaupten, aber nicht ausreichend durch Quellen gesichert sein.
Empirische Triftigkeit
Empirische Triftigkeit betrifft die Tatsachenbasis einer Erzählung. Eine Narration begründet ihren Geltungsanspruch empirisch, wenn sie belegt, dass die berichteten Ereignisse, Abläufe oder Zustände tatsächlich stattgefunden haben. Im wissenschaftlichen Zusammenhang geschieht das durch Angaben zu Quellen, zum Beispiel Urkunden, Augenzeugenberichte, Akten oder Filme.
Rüsen definiert: „Empirisch triftig sind Geschichten, wenn die in ihnen behaupteten Tatsachen durch Erfahrung gesichert sind.“ Für Schülerinnen und Schüler bedeutet das: Man muss fragen, worauf eine Aussage über die Vergangenheit beruht und ob die Quellen die behaupteten Tatsachen stützen.
Dieses Kriterium gilt nicht nur für historische Darstellungen. Es betrifft alle Aussagen, die Tatsachen ausdrücken. Als Beispiel nennt der Artikel medizinische Berichte. Auch dort muss überprüfbar sein, ob die behaupteten Sachverhalte durch Erfahrung oder Belege gesichert sind.
Normative Triftigkeit
Normative Triftigkeit betrifft die Bedeutung einer Erzählung für die Gegenwart und für ihre Adressaten. Eine Narration kann ihren Geltungsanspruch dadurch begründen, dass sie erklärt, warum sie erzählt wird. Aus der Vergangenheit werden bestimmte Ereignisse ausgewählt, miteinander verknüpft und interpretiert. Diese Auswahl geschieht aufgrund gesellschaftlicher Normen und Werte.
Rüsen beschreibt normative Triftigkeit so: Geschichten begründen ihren Geltungsanspruch, indem sie zeigen, dass das erzählte Geschehen eine Bedeutung für die Lebenspraxis ihrer Adressaten hat. „Normativ triftig sind Geschichten, wenn die in ihnen behaupteten Bedeutungen durch geltende Normen gesichert sind.“ Normen sind dabei Maßstäbe, Werte oder Regeln, die in einer Gesellschaft gelten.
Durch normative Triftigkeit erhält Vergangenes Bedeutung für die Lebenspraxis derjenigen, an die sich die Erzählung richtet. Eine Darstellung ist also nicht schon dadurch triftig, dass sie richtige Fakten nennt; sie muss auch nachvollziehbar machen, welche Bedeutung diesen Fakten zugeschrieben wird. Auch dieses Kriterium gilt nicht nur für Geschichte, sondern für Aussagen über Sinn und Zweck menschlichen Handelns, etwa Tugendlehren oder gesetzliche Vorschriften.
Narrative Triftigkeit
Narrative Triftigkeit bezeichnet die Einordnung des erzählten Geschehens in die Einheit einer in sich sinnvollen Erzählung. Sie verbindet Tatsachen, die durch empirische Triftigkeit gesichert sind, mit Bedeutungen, die durch normative Triftigkeit begründet werden. Dadurch entsteht eine zusammenhängende historische Deutung.
Die Synthese, also die Verbindung der einzelnen Elemente, wird von einer Sinnbestimmung oder Idee geleitet. Rüsen sieht die narrative Triftigkeit als oberste Instanz für den Geltungsanspruch einer Geschichte. Er formuliert: „Narrativ triftig sind Geschichten, wenn der von ihnen als Kontinuität im Zeitfluss dargestellte Sinnzusammenhang zwischen Tatsachen und Normen durch Sinnkriterien (Ideen als oberste Gesichtspunkte der Sinnbildung) gesichert ist, die in der Lebenspraxis ihrer Adressaten wirksam sind.“
Narrative Triftigkeit ist besonders wichtig für Geschichte, weil historisches Erzählen nicht nur Fakten sammelt, sondern Sinn im Zeitverlauf bildet. Sie kann aber nicht unabhängig von empirischer und normativer Triftigkeit verwendet werden. Eine Erzählung ist nur dann überzeugend, wenn ihre Tatsachen gesichert sind, ihre Bedeutung nachvollziehbar ist und beides zu einem sinnvollen Zusammenhang verbunden wird.
Bedeutung im Unterricht
Das Konzept der Triftigkeit wird auch in der Geschichtsdidaktik verwendet, also in der Theorie des Lehrens und Lernens von Geschichte. Rüsens Kriterien bilden für zahlreiche geschichtsdidaktische Kompetenzmodelle eine Grundlage. Kompetenzmodelle beschreiben, welche Fähigkeiten Lernende im Geschichtsunterricht erwerben sollen. Dazu gehört besonders die narrative Kompetenz: die Fähigkeit, Vergangenheit erzählend zu deuten, Darstellungen zu verstehen und kritisch zu prüfen.
Ein Beispiel im Artikel ist das Kompetenzmodell von Peter Gautschi. Es knüpft an die Einsicht an, dass historische Kenntnisse und Fertigkeiten durch historisches Erzählen über Zeiterfahrung erworben werden. Erst durch Erzählen wird Vergangenes vergegenwärtigt. Deshalb rücken viele Kompetenzmodelle die narrative Kompetenz, gemessen an Kriterien der Triftigkeit, ins Zentrum des Geschichtsunterrichts.
Die Kriterien können außerdem helfen, Unterrichtsqualität zu beurteilen. Dafür werden sie auf den Unterricht übertragen: Sinnbildung entspricht der normativen Triftigkeit, Erzählung der narrativen Triftigkeit und Medien/Quellen der empirischen Triftigkeit. Sinnbildung soll offenlegen, warum ein Thema im Unterricht behandelt wird; Transparenz spielt dabei eine wichtige Rolle und soll visible learning ermöglichen. Für die empirische Seite ist entscheidend, ob die Quellen zur gestellten Frage passen und plausible, nachvollziehbare Aussagen über die Vergangenheit ermöglichen. Die Quellen sollen mit der Fragestellung korrespondieren und eine überschaubare, aber gründliche Auseinandersetzung zulassen. Die Kategorie der Erzählung richtet den Blick auf den Erkenntnisprozess: wichtig ist, welche Struktur der Narration die Lehrperson anlegt und wie Lernende diese kritisch reflektieren sollen.