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Hexenverfolgung in Lemgo

Die Hexenverfolgung in Lemgo in Nordrhein-Westfalen hat überwiegend zwischen 1509 und 1681 stattgefunden. Lemgo bekam 1617 als einzige lippische Stadt die …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Umfang
  2. 2. Stadt, Herrschaft und Krise
  3. 3. Hexenglaube und Verfahrensweise
  4. 4. Prozesswellen und Gericht
  5. 5. Opfer, Verantwortliche und Erinnerung

Bedeutung und Umfang

Die Hexenverfolgung in Lemgo in Nordrhein-Westfalen fand überwiegend zwischen 1509 und 1681 statt und zählt innerhalb Deutschlands zu den besonders intensiven städtischen Hexenverfolgungen. Rund 200 im Stadtarchiv Lemgo erhaltene Prozessakten bilden eine der umfangreichsten lokalen Überlieferungen in Deutschland.

Schätzungsweise etwa 250 Menschen fielen den Verfahren zum Opfer; die tatsächliche Zahl dürfte höher sein. Etwa 80 % der Angeklagten waren Frauen. Mehr als die Hälfte der geschätzten Todesopfer, annähernd 130 Menschen, wurde nach 1653 verfolgt. Geständnisse wurden meist unter Folter erzwungen; auf Todesurteile folgten gewöhnlich Verbrennungen auf dem Scheiterhaufen oder, nach bezahlter „Begnadigung“, die Enthauptung mit dem Schwert und anschließende Verbrennung.

Stadt, Herrschaft und Krise

Lemgo war bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts die größte und bedeutendste Stadt der Grafschaft Lippe. Wohlstand durch Hanse und Fernhandel stärkte das Selbstbewusstsein der Stadt gegenüber dem Landesherrn. Lemgo wurde 1533 mit der Übernahme der Braunschweiger Kirchenordnung offiziell evangelisch-lutherisch.

Als Graf Simon VI. 1605 in Lippe das reformierte Bekenntnis nach Johannes Calvin einführte, widersetzte sich Lemgo und blieb lutherisch. Der Röhrentruper Rezess von 1617 beendete den Konflikt: Die Stadt erhielt weitgehende Hoheitsrechte, darunter die Blutgerichtsbarkeit. Sie durfte damit bei bestimmten Straftaten selbst über Leben und Tod ihrer Bürger entscheiden; der Stadtrat blieb die maßgebliche kirchliche und weltliche Obrigkeit.

Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 verschärfte die Lage. Lemgo wurde 1636 und 1646 von schwedischen Truppen geplündert, Pestepidemien traten auf, und fast die Hälfte von etwa 1000 Wohnhäusern war bei Kriegsende zerstört. Die Einwohnerzahl sank von 4700 im Jahr 1629 auf 1400 im Jahr 1648. Lemgo musste über zwei Millionen Reichstaler Kontributionen zahlen, davon zwei Drittel allein die Stadt.

Hexenglaube und Verfahrensweise

Der Hexenglaube stellte angebliche Hexerei als Teufelspakt dar: als Vertrag mit dem Teufel, Abfall von Gott und Ketzerei. Weitere Bestandteile waren die Teufelsbuhlschaft, der Hexensabbat mit Hexenflug und der Schadenzauber, also die angebliche Schädigung anderer durch magische Mittel. Der 1487 von Heinrich Institoris veröffentlichte „Hexenhammer“ erschien bis zum 17. Jahrhundert in 29 Auflagen und diente als Anleitung zur Verfolgung.

Ausgangspunkt eines Prozesses waren oft Gerüchte und Denunziationen aus der Nachbarschaft, die Beklaffung, oder die unter Folter erzwungene Nennung weiterer Verdächtiger, die Besagung. Angeklagte durften sich nur selten verteidigen. Sie wurden in Kellern, Verliesen oder Türmen festgehalten, vollständig entkleidet und rasiert; danach suchte man nach einem Hexenmal und setzte gegebenenfalls eine Nadelprobe ein.

Die Hexendeputierten verhörten die Angeklagten in drei Stufen: gütliche Befragung, Territion mit Vorzeigen und Erklärung der Folterwerkzeuge sowie Peinliche Befragung unter Folter. Dabei wurden etwa Daumenschraube und Streckbank eingesetzt. Die Wasserprobe galt ebenfalls als Mittel zum angeblichen Schuldbeweis: Schwimmen wurde als Beweis für Hexerei gedeutet, Untergehen jedoch nicht als Gegenbeweis. Da niemand ohne Geständnis verurteilt werden durfte, wurde die Folter gewöhnlich bis zum Geständnis wiederholt. Anschließend verlangte man in der Besagung Namen weiterer angeblicher Hexen.

Prozesswellen und Gericht

Es gab vier Schwerpunkte der Verfolgung. Die ersten beiden lagen 1564 bis 1566 und 1583 bis 1605/6; die Zahl der Todesopfer ist für sie nicht genau bekannt. In den erhaltenen frühen Akten lauteten Urteile meist auf Landesverweisung. Ab 1628 endeten alle Hexenprozesse mit dem Tod der Angeklagten.

In der dritten Periode von 1628 bis 1637, während des Dreißigjährigen Kriegs, wurden mindestens 110 Menschen beschuldigt und 84 hingerichtet. Die Betroffenen gehörten vor allem einkommensschwächeren Schichten an; darunter waren sechs Männer. Als Grund für das Ende dieser Welle wird der Einzug der Schweden in Lemgo angenommen. Die vierte Periode von 1653 bis 1681 stand zunächst unter Bürgermeister Heinrich Kerkmann, danach unter Hermann Cothmann. In dieser Zeit stieg der Männeranteil unter den Angeklagten von zuvor sechs Prozent auf rund 25 %, und Angehörige der bürgerlichen Führungsschicht gerieten häufiger in Verfahren.

Neben dem landesherrlichen Kriminalgericht in Detmold, Horn oder Brake bestand das vom Lemgoer Rat verwaltete Gericht. Zwei jährlich wechselnde zwölfköpfige Räte wählten Hexendeputierte für die Ermittlungen. Den Vorsitz führte der Bürgermeister, ab 1666 der Direktor des Peinlichen Gerichts. Bei Rechtsunsicherheit konnten Universitätsgutachten eingeholt werden. Prozesskosten wurden meist aus dem Vermögen der Angeklagten oder ihrer Familien bezahlt; auch die Gebühren für eine Hinrichtung mit dem Schwert spielten eine Rolle. Ab 1663 besaß Graf Hermann Adolph zur Lippe das volle Begnadigungsrecht.

Opfer, Verantwortliche und Erinnerung

Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Verdächtigungen entstehen konnten. Margarete Siekmann wurde 1653 nach der Aussage eines Pflegekindes angezeigt, unter Folter zum Geständnis gebracht und am 10. August 1653 hingerichtet. Der Pfarrer Andreas Koch hatte zu größerer Sorgfalt in Hexenprozessen aufgerufen; nach dreimaliger Folter wurde er verurteilt und am 2. Juni 1666 enthauptet und verbrannt. Er war der einzige in Lemgo hingerichtete Pfarrer. Maria Rampendahl, die letzte Angeklagte, widerstand der Folter und gestand nicht. Sie wurde am 15. April 1681 auf ewig aus Stadt und Land verwiesen. Ihre Klage vor dem Reichskammergericht endete am 30. Oktober 1682 mit ihrer Niederlage.

Heinrich Kerkmann war an der starken Prozesswelle von 1653 bis 1656 beteiligt. Sein Nachfolger Hermann Cothmann, der „Hexenbürgermeister“, war ab 1666 Direktor des Peinlichen Gerichts und ab 1667 Bürgermeister. David Clauss der Ältere führte als Scharfrichter während der gesamten vierten Prozessperiode Folter und Hinrichtungen aus. Offiziell endeten die Lemgoer Hexenprozesse 1715, als das Schwarze Buch mit Hexereibeschuldigungen öffentlich verbrannt wurde.

Seit dem 19. Jahrhundert wurde Lemgo auch als „Hexennest“ bezeichnet; das Thema wurde zugleich folkloristisch und wissenschaftlich aufgegriffen. Der Arbeitskreis Maria Rampendahl setzte sich ab 1990 für ein Opferdenkmal ein. Das 1994 errichtete Denkmal „Stein des Anstoßes“ erinnert stellvertretend an die unschuldig Verfolgten. Auch für Andreas Koch wurde 1999 in St. Nicolai eine schwarze Granitplastik angebracht. Dass viele Prozessakten erhalten sind, geht wesentlich auf Christian Antze (1775–1845) zurück, der verstreute und verwahrloste Akten zusammentrug und archivierte.

Lernvideos zu Hexenverfolgung in Lemgo

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