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Herzogtum Nassau
Das Herzogtum Nassau war ein von 1806 bis 1866 bestehender deutscher Staat, der zunächst Mitglied des Rheinbunds und ab 1815 des Deutschen Bundes war.
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Staat und Entstehung
Das Herzogtum Nassau war ein deutscher Staat, der von 1806 bis 1866 bestand. Es war zunächst Mitglied des Rheinbunds und ab 1815 Mitglied des Deutschen Bundes. Staatsform war eine Monarchie; Staatsoberhaupt war der Herzog aus dem Haus Nassau. Hauptstadt war Wiesbaden, bis 1816 zusätzlich Weilburg. 1866 wurde Nassau nach dem Deutschen Krieg von Preußen annektiert und 1868 in die preußische Provinz Hessen-Nassau eingegliedert. Das frühere Gebiet gehört heute überwiegend zu Hessen und teilweise zu Rheinland-Pfalz.
Das Land entstand am 30. August 1806 aus Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg. Einbezogen wurden außerdem bereits 1803 nassauisch gewordene rechtsrheinische Gebiete von Kurmainz, Kurköln und Kurtrier sowie weitere mediatisierte Territorien. Die Grundlage für den Zusammenschluss bildeten Verträge der nassauischen Linien, besonders der Nassauische Erbverein ab 1736. Nach den Gebietsverlusten an Frankreich erhielten die nassauischen Fürsten durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 umfangreiche geistliche und kleinere weltliche Gebiete. Klöster und Stifte wurden zwischen 1802 und 1817 aufgelöst oder säkularisiert.
Am 17. Juli 1806 traten Fürst Friedrich August von Nassau-Usingen und Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg dem Rheinbund bei. Friedrich August erhielt den Titel eines souveränen Herzogs von Nassau, Friedrich Wilhelm blieb souveräner Fürst. Staatsminister waren Hans Christoph Ernst von Gagern und Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein; ab 1811 führte Bieberstein die Amtsgeschäfte allein. 1813 wechselte Nassau nach dem Zusammenbruch Napoleons zu den Alliierten. Russland, Österreich und Preußen garantierten am 23. November 1813 das Fortbestehen des Herzogtums. 1815 erhielt Nassau weitere Gebiete, unter anderem die Niedergrafschaft Katzenelnbogen.
Geografisch umfasste Nassau im Wesentlichen Taunus und Westerwald. Main und Rhein bildeten die südliche und westliche Grenze, die Lahn trennte die beiden Mittelgebirge. 1806 hatte das Herzogtum 302.769 Einwohner; 1865 waren es 465.636 auf 4855 km², also 96 Einwohner je km². Die Bevölkerung lebte überwiegend in kleinen Orten, Einzelgehöften und Familienbetrieben. 1819 lebten nur sieben Prozent der Einwohner in Orten mit mehr als 2.000 Einwohnern.
Reformen, Verfassung und Domänenstreit
Die Regierung modernisierte das aus vielen unterschiedlichen Territorien zusammengesetzte Land. 1806 wurde die Leibeigenschaft aufgehoben, 1808 wurden konfessionelle Mischehen zugelassen, 1810 Reise- und Niederlassungsfreiheit eingeführt und 1812 eine Steuerreform verwirklicht. Dabei wurden 991 direkte Steuern durch eine einheitliche, sozial abgestufte Grund- und Gewerbesteuer ersetzt. 1819 folgte die Gewerbefreiheit.
Das Schuledikt vom 24. März 1817 führte Simultanschulen ein, also gemeinsame staatliche Schulen für Kinder verschiedener Konfessionen. Die Medizinalverordnung vom 14. März 1818 schuf erstmals in Deutschland ein flächendeckendes staatliches Gesundheitssystem. Für jedes Amt waren ein staatlicher Medizinalrat, Assistenten, eine Amtsapotheke und mehrere Hebammen vorgesehen; Ärzte mussten arme Einwohner zu vergünstigten Tarifen behandeln. Verwaltung und Justiz wurden vereinheitlicht, die Zahl der Ämter sank von 62 im Jahr 1806 auf 28 im Jahr 1817.
Am 2. September 1814 erließ Nassau eine der ersten modernen Verfassungen eines deutschen Staates. Sie garantierte Eigentumsfreiheit, religiöse Toleranz und Pressefreiheit und gewährte den Landständen begrenzte parlamentarische Mitwirkung, insbesondere bei der Steuererhebung. Das Parlament bestand aus einer elfköpfigen Herrenbank und einer 22 Mitglieder umfassenden Landesdeputiertenversammlung. Die zweite Kammer wurde überwiegend nach Zensuswahlrecht gewählt; die Wahlberechtigten mussten meist Grundeigentümer sein. Am 3. März 1818 traten die Landstände erstmals zusammen. Die Karlsbader Beschlüsse von 1819 und die Repression nach dem Attentat auf Regierungspräsident Carl Friedrich Emil von Ibell am 1. Juni 1819 schränkten die Verfassungsfreiheiten wieder ein.
Der Nassauische Domänenstreit betraf die Frage, ob Gutshöfe, Wälder, Mineralquellen, Bäder, Zehnte und Grundzinsen Eigentum des Herzogs oder des Landes seien. Bieberstein behandelte sie als herzogliches Hausgut: Die Einnahmen durften nicht für Staatsausgaben verwendet werden und unterlagen nicht der Mitbestimmung der Landstände. Die Domänen umfassten mehr als 52.000 Hektar und brachten rund eine Million Gulden Gewinn jährlich ein. 1831 erklärte die zweite Kammer die Domänen zum Eigentum der Allgemeinheit. Der Konflikt führte zu politischen Auseinandersetzungen, zur Vergrößerung der Herrenbank und zum Scheitern des bürgerlichen Lagers. Kammerpräsident Georg Herber wurde 1832 zu drei Jahren Festungshaft verurteilt, starb jedoch am 11. März 1833 vor deren Vollstreckung.
Revolution, Reaktion und Ende
Nach der Februarrevolution 1848 entstand auch in Nassau eine revolutionäre Bewegung. Am 1. März formulierte der Kreis um August Hergenhahn die „Neun Forderungen der Nassauer“. Sie verlangten unter anderem bürgerliche Freiheitsrechte, Pressefreiheit, eine deutsche Nationalversammlung, Volksbewaffnung und ein neues Wahlrecht. Der Herzog erfüllte die Forderungen am 4. März, nachdem sich rund 40.000 Menschen in Wiesbaden versammelt hatten. Die Landbevölkerung verlangte zusätzlich die Abschaffung feudaler Lasten sowie eine Lockerung der Forst- und Jagdgesetze.
Das Wahlgesetz vom 5. April 1848 schaffte den Zensus für aktives und passives Wahlrecht weitgehend ab. Jeweils 100 Einwohner bestimmten einen Wahlmann; diese wählten in 14 Wahlkreisen die Abgeordneten. Auch Adlige, Beamte, Pensionäre und Juden erhielten das aktive Wahlrecht. Vom Wahlrecht ausgeschlossen blieben unter anderem Empfänger von Armenunterstützung und Personen, die Konkurs angemeldet hatten. Am 18. April fanden die Urwahlen statt. Die Zahl der Wahlberechtigten wird auf 84.000 bis 100.000 geschätzt; die Angaben sind nicht zweifelsfrei. Rund 4000 Wahlmänner bestimmten am 25. April die sechs nassauischen Abgeordneten für die Frankfurter Nationalversammlung. August Hergenhahn wurde anschließend Staatsminister und leitete die Regierung.
Am 22. Mai 1848 trat das neue nassauische Parlament zusammen. Im Juli eskalierte der Streit über das Vetorecht des Herzogs. Hergenhahn ließ preußische und österreichische Truppen aus Mainz anfordern; sie schlugen den Aufstand in Wiesbaden nieder. Demokratische und konstitutionelle Vereine sowie politische Zeitungen bildeten sich, verloren aber ab Ende 1848 rasch an Einfluss. Die demokratische Kirberger Vereinigung hatte zum Jahresende etwa 50 Mitgliedsvereine. Ab der Jahresmitte 1849 waren demokratische Vereine kaum noch aktiv.
Nassau unterstützte 1849 die preußischen Pläne für ein Unionsparlament in Erfurt. Das entsprechende Wahlgesetz vom 3. Dezember 1849 führte das Dreiklassenwahlrecht ein. Wegen geringer Beteiligung musste die Urwahl der Wahlmänner teilweise wiederholt werden; am 31. Januar 1850 wurden Carl Wirth, Max von Gagern, August Hergenhahn und Fürst Hermann zu Wied gewählt. Der Landtag wurde am 2. April 1851 aufgelöst. In der Reaktionszeit verbot Herzog Adolph politische Vereine und schränkte Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Unter Prinz August Ludwig von Sayn-Wittgenstein-Berleburg wurden liberale Beamte entfernt. Nach einem liberalen Wahlerfolg Ende 1863 folgten erneut Verbote und Disziplinarstrafen, doch die Landtagswahlen von Dezember 1864 und Mai 1865 führten zu einer liberalen Mehrheit.
Im Deutschen Krieg 1866 stand Nassau auf der Seite Österreichs. Nach dem preußischen Sieg wurde es annektiert; das Gesetz über die Erweiterung des preußischen Staatsgebiets erhielt am 20. September 1866 die landesherrliche Vollziehung. 1868 bildeten Nassau und Frankfurt den Regierungsbezirk Wiesbaden innerhalb der Provinz Hessen-Nassau. Der größere Teil des früheren Nassau kam 1945 zum Land Hessen; der übrige Teil wurde dem Regierungsbezirk Montabaur in Rheinland-Pfalz zugeordnet. Ein Volksbegehren von 1956 über den Anschluss an Hessen scheiterte.
Religion, Bildung, Presse und Vereine
Das Herzogtum war konfessionell vielfältig. 1820 waren 53 Prozent der Bevölkerung evangelisch-uniert, 45 Prozent katholisch, 1,7 Prozent jüdisch und 0,06 Prozent mennonitisch. 1817 vereinigten sich die lutherische und die reformierte Kirche zur Evangelischen Landeskirche in Nassau. Das Bistum Limburg wurde 1821 vereinbart und 1827 endgültig errichtet. Religiöse Gemeinschaften sorgten zunehmend für Krankenpflege; daraus entstanden vielerorts Krankenhäuser und ambulante Pflegestationen.
Das Schuledikt von 1817 unterschied Elementarschulen und Realschulen. Mädchen konnten nur Elementarschulen besuchen, Jungen nach der dritten Klasse an eine Realschule wechseln. Vorgesehen waren Realschulen unter anderem in Diez, Eltville, Hachenburg, Herborn, Höchst, Limburg, Montabaur, Schwalbach, Usingen, Weilburg und Wiesbaden; mehrere Gründungen scheiterten oder wurden später wieder geschlossen. Da Nassau keine eigene Universität finanzieren konnte, ermöglichte ein Staatsvertrag mit Hannover das Studium an der Universität Göttingen. Der Nassauische Zentralstudienfonds wurde am 29. März 1817 zur Finanzierung von Schulen und Stipendien gegründet.
Die Presse blieb wegen Zensur und der geringen Zahl von Bildungsbürgern schwach entwickelt. Nach 1819 erschienen im Land hauptsächlich Amts- und Unterhaltungsblätter. Die Pressefreiheit von 1848 führte zu 13 politischen Zeitungen, darunter die gemäßigt liberale „Nassauische Allgemeine Zeitung“ und die später radikalisierte „Freie Zeitung“. Ab 1849 setzte die Regierung die politische Berichterstattung zunehmend unter Druck; ab Ende 1849 bestand wieder flächendeckende Pressezensur.
Viele unpolitische Vereine wurden staatlich gefördert. Politische Vereinigungen und Turnvereine waren nach 1819 zunächst verboten; Turnvereine durften ab 1842 wieder gegründet werden. Am 4. März 1848 wurden Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gewährt, 1851 jedoch weitgehend wieder aufgehoben. Wirtschaftsvereine, Gesangvereine, Lesevereine, Gewerbevereine und wissenschaftliche Gesellschaften prägten das öffentliche Leben. Der Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung gründete 1825 das Museum Wiesbaden mit den Bereichen Geschichte, Kunst und Natur.
Wirtschaft, Verwaltung und Auswanderung
Nassaus Wirtschaft war durch gebirgige, landwirtschaftlich wenig ertragreiche Flächen, kleine durch Realteilung zersplitterte Familienbetriebe und schwache Verkehrswege geprägt. Mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen arbeitete in der Landwirtschaft; viele Kleinbauern benötigten Nebenerwerb. Das Land besaß 41 Prozent Wald, überwiegend kommunalen Besitz. Die Forstreform von 1816 verlangte wissenschaftlich ausgebildete Oberförster und wurde zu einer Grundlage moderner Forstwirtschaft. Die Zehntablösung begann 1840 schleppend. In der Revolution setzte die Landbevölkerung eine Ablösesumme in Höhe des 16-fachen Jahreszehnten durch; ein Achtel übernahm die Staatskasse, dennoch verschuldeten sich viele Bauern.
Das Eisenrevier an der Lahn war der wichtigste frühindustrielle Bereich. Der Abbau von Roteisenstein stieg von knapp 760.000 Zentnern 1828 auf etwas mehr als 6,5 Millionen Zentner 1864, schwankte jedoch stark. 1864 wurden 472.000 Zentner Roheisen und 118.000 Zentner Gussware bei mehr als 900 Beschäftigten erzeugt. Eine größere Weiterverarbeitung gelang wegen kleiner Betriebsgrößen, Holzkohlemangels und fehlender Steinkohle nicht. Bedeutend waren außerdem Blei- und Silberbergbau, Zink, Kupfer, Braunkohle, Dachschiefer, Marmor und Westerwälder Ton. 1846 gab es 923 Mahlmühlen und 364 andere Mühlen. Der regional unterschiedlich geltende Mühlenzwang wurde erst am 17. März 1868 unter preußischer Herrschaft aufgehoben.
Die Währung beruhte auf dem Gulden zu 60 Kreuzern. Bis 1837 wurden 24 Gulden aus der Kölnischen Mark feinen Silbers von 233,856 Gramm geprägt; später galten unter anderem Münzverträge mit 24,5 Gulden beziehungsweise 52,5 Gulden aus einem Pfund Silber. Landes-Credit-Casse-Scheine zu 1, 5, 10 und 25 Gulden wurden ab 1840 ausgegeben. Verwaltungsgeschichtlich bestanden zunächst drei Regierungsbezirke, die 1816 abgeschafft wurden. Die 28 Ämter waren Vorläufer späterer Landkreise. Eine Reform von 1849 schuf zehn Kreisämter und trennte Verwaltung und Rechtsprechung, wurde aber 1854 rückgängig gemacht.
Nassau betrieb zunächst Freihandel, führte 1822 jedoch Grenzzölle ein und trat am 1. Januar 1836 dem Deutschen Zollverein bei. Der Ausbau von Rhein und Lahn blieb unvollständig. Die Eisenbahn wurde zunächst privaten Unternehmen überlassen; wegen finanzieller Schwierigkeiten übernahm Nassau 1861 die Strecken als Nassauische Staatsbahn und baute sie weiter.
Seit 1817 wanderten Nassauer vor allem wegen wirtschaftlicher Not, hoher Belastungen und politischer Einschränkungen nach Nordamerika aus. Bremen und Hamburg waren wichtige Häfen. Für 1846 werden 11.400 Auswanderer aus Nassau und Hessen-Kassel zusammen genannt; über den Texasverein dürften rund 2300 Personen ausgewandert sein. Nach Australien wanderten zwischen 1838 und den späten 1850er Jahren vermutlich rund 1600 Nassauer aus, besonders aus dem Rheingau. Die Hochphase lag etwa zwischen 1851 und 1856; Zielhafen war Sydney. 1857 endete die britische Förderung von Einwanderern mit Weinbaukenntnissen weitgehend.
Herzöge waren Friedrich August (1806–1816), Wilhelm I. (1816–1839) und Adolph I. (1839–1866). Am 8. Mai 1858 stiftete Adolph den Militär- und Zivildienst-Orden Adolphs von Nassau. Heute erinnert unter anderem eine Dauerausstellung im Freilichtmuseum Hessenpark an Geschichte, Staatswesen und Währung des Herzogtums.