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Aufgeklärter Absolutismus
Unter aufgeklärtem Absolutismus wird landläufig eine im 18. Jahrhundert außerhalb des französischen Herrschaftsgebiets entstandene Form einer …
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Was ist der aufgeklärte Absolutismus?
Der aufgekläre Absolutismus ist eine Form der Fürstenherrschaft („Absolutismus“), die im 18. Jahrhundert außerhalb des französischen Herrschaftsgebiets entstand. Herrscher in ganz Europa, zum Beispiel im Russischen Kaiserreich und in den deutschen Territorien – vor allem in Preußen und in der österreichischen Habsburgermonarchie – nahmen Impulse der Aufklärung auf und versuchten, zumindest teilweise aufklärerische Reformen umzusetzen.
Die aufklärerischen Ideen stammten vor allem aus der Frühaufklärung und der naturrechtlichen Staatslehre. Danach galt der Herrscher nicht mehr als von Gott eingesetzter Souverän über jedem Gesetz (Gottesgnadentum), sondern als oberster Repräsentant einer vernünftigen Staatsordnung, die dem Allgemeinwohl dienen muss. Ein unkündbarer Gesellschaftsvertrag legitimierte und begrenzte seine Macht. Friedrich II. von Preußen (König 1740–1786) bezeichnete sich deshalb als den „ersten Diener seines Staates“. Aufgeklärte Herrscher wollten die Rechtsprechung (Judikative) zwar aus der Hand legen, überwachten sie aber weiter und revidierten zum Teil Gerichtsurteile.
Der Begriff und seine Kritik
Den wissenschaftlichen Begriff führte Wilhelm Roscher ein. In seinen „Umrissen zur Naturlehre der drei Staatsformen“ von 1847 unterschied er erstmals einen frühen konfessionellen Absolutismus unter Philipp II. (1527–1598), einen höfischen Absolutismus Ludwigs XIV. und einen aufgeklärten Absolutismus Friedrichs II.
Eine nicht wörtliche französische Entsprechung ist „despotisme éclairé“. Dieser Begriff findet sich erstmals in den Briefen von Denis Diderot und wurde von den Physiokraten verbreitet.
Der Begriff Absolutismus ist umstritten: Kritiker sagen, er erklären gesellschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklungen nur unzureichend, und absolutistische Herrschaft wurde nirgendwo in Reinform verwirklicht. Manche Standardwerke sprechen nun vom Zeitalter des „Barock und der Aufklärung“. Meist wird Absolutismus aber weiterhin als monarchische Herrschaftsform des 17. bis 19. Jahrhunderts verstanden, in der Fürsten ihre Stellung von Gott ableiteten (Gottesgnadentum) und „losgelöst“ von Gesetzen und Ständen (Geistlichkeit, Adel, Bürger) regierten – sie fühlten sich nur Gott und ihrem Gewissen verantwortlich.
Auch „aufgeklärter Absolutismus“ ist umstritten, weil in ihm ein Widerspruch zwischen aufgeklärtem Denken und absolutistischer Herrschaft angelegt ist.
Wichtige Vertreter
Die wichtigsten Vertreter sind Friedrich II. von Preußen und Joseph II. von Österreich (Kaiser des HRR 1765–1790); seine Mutter Maria Theresia (Erzherzogin 1740–1780) wurde durch Joseph und seine Minister ebenfalls beeinflusst. Dazu passen auch Anna Amalia von Braunschweig-Wolfenbüttel und die russische Zarin Katharina die Große (1729–1796): Sie bot dissidenten französischen Aufklärern und Enzyklopädisten wie Voltaire Zuflucht und Publikationsmöglichkeiten, verschärfte aber gleichzeitig die Leibeigenschaft und gab dem Adel weitere Privilegien.
Reformen des aufgeklärten Absolutismus
Aus humanitärer Verpflichtung führten die Herrscher Reformen durch, in Preußen durch das „Allgemeine Landrecht“, in Österreich durch das „Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch“ (ABGB). Damit begann eine Rechtsstaatlichkeit und die Abkehr von Willkürherrschaft, mit Verbesserungen wie:
- Gesetze, die tendenziell für alle gleich und verbindlich gelten sollten
- Ausbau einer institutionalisierten Verwaltung (Beamtentum)
- Schulpflicht (Preußen 1717/1763, Österreich 1774)
- Freie Meinungsäußerung und Aufhebung der Zensur im Sinne einer kritischen Öffentlichkeit
- Toleranz gegenüber anderen Konfessionen, teils anderen Religionen (Ansätze einer Judenemanzipation)
- Humanisierung des Strafvollzugs
- Aufweichen der Leibeigenschaft
- Ende der Hexenprozesse
Allerdings erlaubten die Herrscher keine politische Mitbestimmung im Sinne einer parlamentarischen Demokratie, und die eingeräumten Freiheitsrechte waren meist sehr begrenzt und widerrufbar. In der Umsetzung zeigt sich damit immer wieder die Widersprüchlichkeit des Begriffs.
Friedrich II. von Preußen
Friedrich II. galt damals als „Prototyp“ des aufgeklärten Monarchen. Sein aufklärerisches Selbstbild prägte sich vor allem in den „Rheinsberger Jahren“ zwischen Hochzeit und Thronbesteigung aus; Einflüsse werden auf Christian Wolff, Samuel von Pufendorf und Christian Thomasius sowie den ständigen Kontakt mit Voltaire zurückgeführt. Sein Selbstverständnis zeigte sich unter anderem in einer toleranten Religionspolitik.
Während seiner Regierungszeit 1740–1786 initiierte er Reformen mit aufklärerischem Einfluss, vor allem im Justizwesen: Noch im Amtsantrittsjahr wurde die Folter weitgehend abgeschafft und die Todesstrafe eingeschränkt. Angestrebt wurde ein Verhältnis (Proportionalität) von Verbrechen und Strafe, humanisierter Strafvollzug und eine neue Prozessordnung gegen Verfahrensverschleppung. Diese Bemühungen mündeten im nach Friedrichs Tod veröffentlichten Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten. Im Bildungsbereich führte er die allgemeine Schulpflicht ein, die sich aber vor allem auf den Adel bezog – die übrigen Untertanen sollten Lesen und Schreiben lernen, aber „nicht zu viel wissen“.
In der Agrarpolitik gab es wenig Fortschritt: Friedrich nannte die Erbuntertänigkeit zwar eine „widerwärtige Einrichtung“, hob sie aber nur für die ihm selbst erbuntertänigen Bauern auf, nicht landesweit. Seine Großmachtpolitik, unter anderem in den drei Schlesischen Kriegen (siehe auch Siebenjähriger Krieg), widersprach den aufgeklärten Idealen.