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Hans Buchheim

Hans Buchheim (eigentlich: Johannes Buchheim; * 11. Januar 1922 in Freiberg, Sachsen; † 14. November 2016 in Mainz) war ein deutscher Historiker und …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Person, Forschungsfelder und Leitfrage
  2. 2. Beruflicher Weg und Forschung zum Nationalsozialismus
  3. 3. Totalitarismus, SS und Polizei
  4. 4. Theorie von Politik, Staat und praktischer Vernunft
  5. 5. Politische Urteilsfähigkeit und Demokratie

Person, Forschungsfelder und Leitfrage

Hans Buchheim, eigentlich Johannes Buchheim (11. Januar 1922 in Freiberg, Sachsen; 14. November 2016 in Mainz), war ein deutscher Historiker und Politikwissenschaftler. Er forschte zunächst zur Alten Geschichte, danach zum Nationalsozialismus und Totalitarismus, später zur Zeitgeschichte – besonders zur Ära Adenauer – sowie zur politischen Theorie und Philosophie.

Seine zentrale Frage lautete, was Politik ist und wie sie gemacht wird. Politik bestand für ihn nicht nur aus feststellbaren Tatsachen. Auch Absichten, Urteile, Abwägungen und Handlungsmöglichkeiten wirken auf politische Entwicklungen ein. Weil Interessen und Machtverhältnisse sich verändern, bleiben politische Zusammenhänge komplex und mehrdeutig. Politisches Denken muss deshalb konkrete Situationen immer wieder neu prüfen, statt ihnen starre ideologische oder theoretische Vorstellungen aufzuzwingen.

Den Kern seiner Theorie bildet die Ontologie des Politischen, also die Untersuchung der grundlegenden Seinsweise von Politik und sozialer Wirklichkeit. Ausgangspunkt ist die Interaktion intentional handelnder Personen: Menschen verfolgen Absichten, müssen dabei aber die Absichten anderer berücksichtigen. Aus ihrem Zusammenwirken entstehen soziale Gegebenheiten, die teils gewollt und teils ungewollt sind. Sobald eine Absicht verwirklicht wird, löst sich ihr Ergebnis vom einzelnen Handelnden und wird Bestandteil einer weiterhin veränderlichen gemeinsamen Wirklichkeit.

Beruflicher Weg und Forschung zum Nationalsozialismus

Buchheim studierte 1940 und 1941 in Leipzig Philosophie und Klassische Philologie. Nach Kriegsdienst an der Ostfront, einer Verwundung im Februar 1945 und amerikanischer Kriegsgefangenschaft studierte er ab Januar 1946 in Heidelberg Klassische Philologie, Alte Geschichte, Philosophie und antikes Recht. Im Dezember 1950 wurde er mit einer Arbeit über die Orientpolitik des Marcus Antonius und dessen Verhältnis zu Octavian in den Jahren 42 bis 35 promoviert.

Von 1951 bis 1966 arbeitete Buchheim am Institut für Zeitgeschichte in München. Ab 1953 verfasste er Gutachten für Wiedergutmachungsverfahren und Prozesse gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher, darunter den Auschwitzprozess. Er untersuchte unter anderem Organisation und Rechtsstellung von NSDAP, SA, SS, Gestapo und Polizei sowie deren Verflechtung mit staatlichen Behörden. Seine Studie Glaubenskrise im Dritten Reich von 1953 behandelte die nationalsozialistische Religionspolitik und den frühen Kirchenkampf 1933/34. Das 1964 veröffentlichte Gutachten über SS und Polizei bildete die Grundlage für SS – das Herrschaftsinstrument und Befehl und Gehorsam, das 1965 in Anatomie des SS-Staates erschien.

Von 1963 bis 1966 beobachtete Buchheim im Bundeskanzleramt praktische Politik und wertete Akten und Gespräche aus. Diese unveröffentlichten Studien prägten seine Analyse der Deutschlandpolitik Konrad Adenauers. Unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger gehörte er von 1966 bis 1969 dem Planungsstab des Bundeskanzleramts an. Ebenfalls seit 1966 war er Professor für Politikwissenschaft an der Universität Mainz, wo er am Aufbau des Instituts für Politikwissenschaft und des Fachbereichs Sozialwissenschaften mitwirkte. Nach seiner Emeritierung 1990 setzte er Forschung und Lehre fort.

Totalitarismus, SS und Polizei

In Totalitäre Herrschaft. Wesen und Merkmale von 1962 deutete Buchheim den Totalitarismus als besondere Form des Despotismus. Totalitäre Herrschaft will Menschen vollständig erfassen, sie dauerhaft für künstliche Ziele mobilisieren und einen neuen Menschen, eine neue Gesellschaft und eine neue Welt schaffen. Anders als eine Diktatur im ursprünglichen Sinn ist sie nicht zeitlich begrenzt. Mussolinis Faschismus bewertete Buchheim dagegen als autoritär, nicht als totalitär.

Totalitarismus ist für Buchheim das Gegenteil des Politischen. Politik beruht auf der Personalität und Freiheit des Menschen; der Staat soll diese Freiheit in einer rechtlichen Friedensordnung verwirklichen. Totalitäres Denken ordnet den Staat dagegen außerstaatlichen Größen wie Nation, „Blutgemeinschaft“ oder Klasse unter. Es entzieht ihm das Gewaltmonopol, privatisiert Gewalt und macht staatliche Verwaltung zum Werkzeug eines nicht institutionell begrenzten Machtspruchs. Obwohl Totalitarismus scheinbar alle Lebensbereiche politisiert, zerstört er damit die Voraussetzungen echten politischen Handelns. An seinen unerfüllbaren Gesamtansprüchen muss er letztlich scheitern, kann Menschen aber in hohem Maße manipulieren.

In SS und Polizei im NS-Staat von 1964 erklärte Buchheim die nationalsozialistische Herrschaft nicht als bloße Steigerung staatlicher Macht. SS und Polizei bildeten vielmehr ein neues totalitäres Herrschaftsinstrument. Heinrich Himmler vereinigte 1936 die Ämter des Reichsführers SS und des Chefs der deutschen Polizei und band die Polizei dadurch enger an den Führerwillen. Als Innenminister verstärkte er diese Bindung weiter. Dieses Instrument folgte nicht dem Grundsatz gesetzmäßiger Verwaltung und geriet deshalb in Konflikt mit Verwaltung und Wehrmacht.

Nicolas Berg kritisierte 2003 an Buchheims Arbeiten eine Verbindung präziser und apologetischer Anteile: Abstrakte Begriffe könnten Fragen nach konkreten Vernichtungshandlungen und den Alltagsbeziehungen zwischen Deutschen und Juden verdecken. Zugleich hob Berg positiv hervor, Buchheim habe die Einmaligkeit, Planmäßigkeit und Industrieförmigkeit der NS-Verbrechen erkannt.

Theorie von Politik, Staat und praktischer Vernunft

In Theorie der Politik von 1981 entwickelte Buchheim seine Sozialontologie systematisch. Das Werk behandelt die Grundlagen sozialer Realität, eine Theorie der Situation sowie die Begriffe Politik, Gesellschaft, politischer Verband und Staat. Politik ist für ihn „primär situativ orientierte Interaktion“ und im Kern ein rational kalkulierter Umgang zwischen Menschen. Die Personalität der Beteiligten verleiht ihr eine ethische Qualität: Politisch Handelnde müssen andere Personen und deren Absichten berücksichtigen, ohne deren Personsein aufzuheben.

Soziale Wirklichkeit entsteht durch das Zusammentreffen vieler Absichten. Ihre Ergebnisse besitzen eine „relativ stabilisierte Labilität“: Sie sind gegenständlich und zeitweise stabil, bleiben aber durch weitere Interaktionen veränderlich. Macht unterscheidet Buchheim von Gewalt. Macht ist das in der Interaktion mit anderen entstehende Potenzial eines Menschen, sozial etwas zu bewirken; sie verlangt deshalb die Berücksichtigung fremder Absichten.

Der Staat existiert für Buchheim im Zustand des Friedens, in dem die Mitglieder einer Gesellschaft im öffentlichen Leben ihrer personalen Natur angemessen miteinander umgehen. Sein Zweck besteht darin, diesen Zustand herzustellen. Im neuzeitlichen republikanischen Staat bedeutet politische Herrschaft im Anschluss an Aristoteles ein „Regieren unter Freien und Gleichen“ und nicht die despotische „Beherrschung der Unmündigen“. Politik ist dabei die „Einlösung der elementaren Ansprüche personalen Daseins auf Frieden, Freiheit und Ebenbürtigkeit in der Dimension gesamtgesellschaftlichen Zusammenlebens“. Frieden ist ursprünglich keine ethische Forderung, sondern eine Lebensnotwendigkeit. Menschen schaffen daher aus Eigeninteresse einen rechtlich geordneten, friedenserhaltenden Staat.

Mehrere Rezensenten beanstandeten 1981, die Theorie bleibe sehr abstrakt. Michael Th. Greven vermisste den Begriff der Herrschaft, historische Voraussetzungen der Personalität und wichtige Bereiche praktischer Politik. Peter Graf Kielmansegg fragte, ob Buchheims Begriff des Politischen zu stark auf das neuzeitliche Verständnis freier gemeinsamer Verfügung zugeschnitten sei. Michael Henkel betonte dagegen 2003, bei Buchheim prüfe die Anschauung politischer Praxis die Theorie, während die Theorie zugleich die empirische Wirklichkeit verständlich mache.

Die Rationalität der politischen Vernunft untersucht verschiedene Formen praktischer Vernunft. Politisches Urteilen folgt nicht allein formaler Logik oder festen Prinzipien. Es benötigt Erfahrung, Aufmerksamkeit für die Situation, den Umgang mit Mehrdeutigkeit und die Fähigkeit, sich abzeichnende Entwicklungen zu erkennen. Eine theoretisch konsequente Regel kann politisch falsch werden, wenn sie ohne Rücksicht auf konkrete Umstände angewandt wird.

Politische Urteilsfähigkeit und Demokratie

An Thukydides zeigte Buchheim, wie politische Erfahrung aus konkreten Ereignissen gewonnen wird. Allgemeine Einsichten liegen im Besonderen einer Situation und dürfen nicht als starre Regeln davon getrennt werden. Xýnesis bezeichnet eine schnelle, „hinhörende“ Auffassungsgabe: Sie erkennt in einer komplexen Gegenwart jene Tatsachen, in denen sich die weitere Entwicklung bereits andeutet. Die gnóme setzt das Erkannte zu den eigenen Absichten in Beziehung; eikázō bezeichnet die abschätzende Erkenntnis künftiger Entwicklungen. Daraus entsteht eine praktisch vernünftige Entscheidung. Besonnenheit und Risikoscheu ergänzen diese Fähigkeit, können sie jedoch nicht ersetzen.

Machiavellis Regeln verstand Buchheim nicht als geschlossenes theoretisches System, sondern als Orientierung für typisch wiederkehrende Lagen. Sie entsprechen der Phronesis, der praktischen Klugheit. Weil Machiavelli Handlungen zur Regelbildung auf vereinfachte Modelle reduziert, dürfen seine Regeln nie ohne genaue Prüfung der jeweiligen Umstände angewandt werden. Buchheim betrachtete Machiavelli als im Kern moralischen Denker: Auch zweckorientiertes politisches Handeln besitzt ein ethisches Element, während moralisches Handeln nur unter Berücksichtigung von Situation und Macht erfolgreich sein kann.

1971 lösten Buchheims Neun Thesen gegen den Missbrauch der Demokratie eine Kontroverse aus. Er wollte Demokratie als Herrschaftsform auf den politischen Bereich, also die freie öffentliche Interaktion der Bürger, begrenzen. In Schule, Wissenschaft, Wirtschaft und Religion müssten auch sachbezogene Kriterien gelten, die nicht einfach durch Mehrheitsentscheidungen verfügbar seien. Für außerstaatliche Bereiche schlug er Partizipation als angemessene Form der Mitwirkung vor. Kritiker aus dem linkskatholischen Bensberger Kreis bezeichneten diese Position als „restaurativ“. Andere Kommentatoren betonten, aus den Thesen lasse sich kein grundsätzliches Nein zur Demokratie ableiten. Buchheim warnte vor allem davor, Demokratie auf Gleichheit zu verengen oder absolute Gleichheit und Freiheit zu utopischen Zielen zu steigern.

Buchheims Gesamtwerk verband historische Forschung, Beobachtung praktischer Politik und politische Philosophie. Es sollte erklären, wie freie Personen unter unsicheren und wandelbaren Bedingungen öffentliche Angelegenheiten gemeinsam gestalten und wie der demokratische Verfassungsstaat Frieden, Freiheit und Ebenbürtigkeit sichern kann.

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