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Haftanstalt Bautzen II

Die Haftanstalt Bautzen II war ein Gefängnis in Bautzen, das von 1906 bis 1992 im heutigen Bautzener Stadtteil Nordostring existierte.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Bedeutung
  2. 2. Vom Gerichtsgefängnis zur sowjetischen Haftanstalt
  3. 3. Sonderhaftanstalt des MfS
  4. 4. Friedliche Revolution, Freilassungen und Schließung
  5. 5. Gedenkstätte und bekannte Gefangene

Überblick und Bedeutung

Die Haftanstalt Bautzen II war ein Gefängnis im heutigen Bautzener Stadtteil Nordostring. Sie bestand von 1906 bis 1992 und wurde in unterschiedlichen politischen Systemen als Gerichts-, Untersuchungs- und Strafgefängnis genutzt.

Besondere Bedeutung erlangte Bautzen II während der DDR: Von 1956 bis 1989 unterstand es als Sonderhaftanstalt faktisch dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Das Gefängnis wurde zu einem abgeschirmten Hochsicherheitstrakt mit 200 Haftplätzen für politische und andere ausgewählte Gefangene ausgebaut und deshalb auch „Stasi-Knast“ genannt. Dort saßen unter anderem Regimekritiker, Westdeutsche, Ausländer, prominente DDR-Bürger, ehemalige MfS-Mitarbeiter und straffällig gewordene SED-Funktionäre ein. Gefangene wurden teilweise nur mit ihrer Nummer angesprochen.

Obwohl Bautzen II formal eine Einrichtung des Ministeriums des Innern blieb, entschied das MfS über die Belegung, überwachte das Personal und verhörte die Gefangenen. Diese formale Zuordnung diente der Tarnung. Seit 1993 befindet sich in dem Gebäude die Gedenkstätte Bautzen.

Vom Gerichtsgefängnis zur sowjetischen Haftanstalt

Das Justizministerium des Königreichs Sachsen ließ Bautzen II zusammen mit dem Amts- und Landgericht von 1904 bis 1906 errichten. Das moderne Gerichtsgefängnis besaß 203 Haftplätze in 157 Zellen, eine Dampfluftheizung und elektrische Beleuchtung. Es diente der Untersuchungshaft und der Unterbringung von Personen mit kurzen Haftstrafen. Seine Kapazität wurde nie vollständig ausgeschöpft; häufig war nur etwa ein Drittel der Plätze belegt. Ab Mai 1916 brachte das Deutsche Heer dort auch verurteilte Militärangehörige unter.

1923 wurden Bautzen I und Bautzen II zu den „Vereinigten Gefangenenanstalten“ des Justizministeriums zusammengelegt. Die Liberalisierung des Strafvollzugs in der Weimarer Republik stärkte ab 1924 die Rechte der Gefangenen und verbesserte die Haftbedingungen.

Nach 1933 wurde Bautzen II Teil der Landesgefangenenanstalt Bautzen. Neben Untersuchungsgefangenen und Personen mit kurzen Freiheitsstrafen wurden zunehmend politische Gegner des NS-Regimes in sogenannte „Schutzhaft“ genommen. Wärter misshandelten Gefangene häufig. Ab 1941 waren dort auch Widerstandskämpfer aus den besetzten Gebieten inhaftiert. Für viele politische Gefangene war Bautzen II eine Zwischenstation auf dem Weg in die Konzentrationslager Kupferhammer bei Bautzen und Hohnstein. Vor dem Eintreffen der Roten Armee wurde das Gefängnis 1945 geräumt.

Ab Juni 1945 nutzte eine operative Gruppe der sowjetischen Geheimpolizei das Gebäude für Untersuchungshaft und Verhöre. Solche Gefängnisse wurden im Volksmund „GPU-Keller“ genannt. Die Einzelzellen waren überfüllt, die hygienischen Zustände schlecht und die Verpflegung unzureichend. Das NKWD erpresste Geständnisse zu häufig konstruierten Anklagen bei Bedarf durch Folter. Im benachbarten Gerichtsgebäude urteilte ein sowjetisches Militärtribunal; Verurteilte und Internierte wurden anschließend in das Speziallager Bautzen überstellt. Im September 1949 ging das Gebäude an die sächsische Justizverwaltung über. 1950 übernahm das Innenministerium der DDR die Zuständigkeit für den Strafvollzug, und ab 1951 wurde das Gefängnis als „Objekt II“ zur Außenstelle von Bautzen I.

Sonderhaftanstalt des MfS

1956 richtete das MfS in Bautzen II eine Sonderstrafvollzugsanstalt ein. 1963 wurde sie organisatorisch von Bautzen I, dem sogenannten „Gelben Elend“, getrennt und als eigenständige Strafvollzugsanstalt geführt. Ab 1963 wurden dort auch Frauen inhaftiert. Bautzen II war damit die einzige Strafanstalt der DDR, in der Frauen und Männer unter einem Dach gefangen gehalten wurden.

Durchschnittlich waren etwa 150 Menschen inhaftiert. Der Höchststand lag im Juli 1962 bei 260 Gefangenen und damit über den vorgesehenen 200 Haftplätzen. Bedienstete misshandelten wiederholt Gefangene, obwohl dies gegen das Strafvollzugsgesetz der DDR verstieß. Die Verantwortlichen wurden in der DDR nicht strafrechtlich verfolgt. Auch die Unterbringung einzelner Gefangener in einem abgetrennten Isolationstrakt sowie ihr Freigang in Einzelhöfen widersprachen dem geltenden DDR-Recht. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) protestierten dagegen. Die IGFM verbreitete in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Tausende Flugblätter mit Forderungen nach der Freilassung politischer Gefangener aus Bautzen II.

Dieter Hötger gelang am 28. November 1967 der einzige Ausbruch aus dem Gefängnis. Nach neun Tagen wurde er gefasst.

In den 1970er Jahren baute das MfS die akustische und visuelle Überwachung mit Videotechnik und Abhörgeräten, sogenannten Wanzen, aus. Hinzu kamen Postzensur und ein Netz aus „Zelleninformatoren“, also Gefangenen, die andere Gefangene ausspionierten. Gleichzeitig wurden einige materielle Haftbedingungen verbessert: Die Heizung wurde modernisiert, und die Zellen erhielten Waschbecken und WC. Seit 1978 durften diplomatische Vertreter der Bundesrepublik und anderer westlicher Staaten ihre inhaftierten Staatsbürger besuchen. Ab 1979 betreute ein evangelischer Seelsorger die Gefangenen; zugleich arbeitete er als inoffizieller Mitarbeiter (IM) für das MfS.

Friedliche Revolution, Freilassungen und Schließung

Am 3. Dezember 1989 demonstrierten erstmals Bürger vor Bautzen II für die Freilassung der politischen Gefangenen. Im Gefängnis begannen die Häftlinge einen Hunger- und Arbeitsstreik und gründeten einen Gefangenenrat. Bei Pressekonferenzen am 6. und 7. Dezember wurde die zuvor abgeschirmte Anstalt erstmals für die Öffentlichkeit zugänglich. Peter Naundorf trug als Sprecher die Forderungen des Gefangenenrates vor. Drei Tage später durfte erstmals ein westdeutsches Kamerateam das Gefängnis betreten und Gefangene sowie Bedienstete interviewen. Bis zum 22. Dezember 1989 wurden alle politischen Gefangenen freigelassen.

Danach blieben 29 überwiegend wegen gewöhnlicher Straftaten Inhaftierte zurück. Ab Juli 1990 war Bautzen II wieder eine sächsische Justizvollzugsanstalt und Außenstelle von Bautzen I. Im Januar 1992 wurde das Gefängnis endgültig geschlossen; die übrigen Gefangenen kamen nach Bautzen I. Zahlreiche ehemalige Häftlinge zeigten Bedienstete wegen erlittener Misshandlungen an. Verurteilt wurde jedoch nur in einem Fall ein früherer Stationsleiter.

Gedenkstätte und bekannte Gefangene

Wegen seiner besonderen Bedeutung als Ort politischer Haft wurde Bautzen II 1992 geschlossen. Seit 1993 erinnert die Gedenkstätte Bautzen an die Opfer beider Bautzener Gefängnisse. In dem Gebäude befindet sich außerdem die Arbeitsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft.

Zu den bekannten Gefangenen während der NS-Zeit gehörte 1943 der tschechische Schriftsteller und kommunistische Kulturpolitiker Julius Fučík. In der MfS-Sonderhaftanstalt waren unter anderem der frühere DDR-Außenminister Georg Dertinger von 1956 bis 1964, der Publizist Karl Wilhelm Fricke von 1956 bis 1959, der Dramaturg und Verleger Walter Janka von 1958 bis 1960, der Philosoph und Journalist Wolfgang Harich von 1959 bis 1963, der Schriftsteller Erich Loest von 1959 bis 1964 und der Philosoph, Politiker und Sozialökologe Rudolf Bahro von 1978 bis 1979 inhaftiert. Die Beispiele zeigen, dass sich unter den Gefangenen sowohl Kritiker des DDR-Regimes und bekannte Persönlichkeiten als auch Personen befanden, denen Spionage oder andere Straftaten vorgeworfen wurden.

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