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Grundkosten
Grundkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenkategorie für Kosten, die wertmäßig genau mit einem Aufwand in der Finanzbuchhaltung übereinstimmen.
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Definition und Bedeutung
Grundkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenkategorie. Sie bezeichnen Kosten, die wertmäßig genau mit einem Aufwand in der Finanzbuchhaltung übereinstimmen. Das bedeutet: Der Betrag, der in der Finanzbuchhaltung als Aufwand erfasst wird, wird in gleicher Höhe in der Kosten- und Leistungsrechnung als Kosten übernommen.
Grundkosten sind wichtig, weil sie die Verbindung zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung zeigen. In der Finanzbuchhaltung heißen sie Zweckaufwand, in der Kostenrechnung heißen sie Grundkosten.
Einordnung in die Kostenrechnung
Grundkosten können direkt in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden. In der Folge können sie auch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden.
Die Gesamtkosten setzen sich aus Grundkosten und Zusatzkosten zusammen. Außerdem entsprechen Grundkosten zusammen mit Anderskosten dem Zweckaufwand. Zweckaufwand ist Aufwand, der durch die eigentliche betriebliche Leistungserstellung entsteht.
Typische Kostenarten
Zu den Grundkosten gehören wichtige Kostenarten wie Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsaufwand und Versicherungsprämien.
Je nach Art des Unternehmens können bestimmte Grundkosten besonders wichtig sein: Materialkosten dominieren in materialintensiven Unternehmen, Personalkosten in personalintensiven Betrieben, Abschreibungen und Zinsaufwand in kapitalintensiven Betrieben.
Grundkosten sind alle Aufwendungen, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung in gleicher Höhe wie der als Kosten verrechnete Zweckaufwand anfallen und nicht periodenfremd oder außerordentlich sind.
Abgrenzung zu anderen Arten
In der Kostenrechnung wird zwischen Aufwand und Kosten unterschieden. Dadurch lassen sich Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten voneinander abgrenzen.
Neutraler Aufwand ist Aufwand, aber keine Kosten. Dazu gehören betriebsfremder Aufwand, zum Beispiel eine Spende, außerordentlicher Aufwand, zum Beispiel der Verkauf einer Maschine unter dem Buchwert, und periodenfremder Aufwand, zum Beispiel eine Nachzahlung von Gewerbesteuer.
Grundkosten und Anderskosten sind Aufwand und gleichzeitig Kosten. Grundkosten liegen vor, wenn Aufwand und Kosten gleich hoch sind, etwa bei Materialkosten, Personalkosten oder Raumkosten. Anderskosten haben ebenfalls einen entsprechenden Aufwand, aber in anderer Höhe, zum Beispiel bei Abschreibungen.
Zusatzkosten sind Kosten, aber kein Aufwand. Sie werden in der Finanzbuchhaltung nicht als Aufwand erfasst. Ein Beispiel ist der kalkulatorische Unternehmerlohn.
Abgrenzung zu Anderskosten und kalkulatorischen Kosten
Grundkosten unterscheiden sich von Anderskosten dadurch, dass bei Grundkosten der Aufwand in der Finanzbuchhaltung und die Kosten in der Kostenrechnung in gleicher Höhe vorliegen. Bei Anderskosten gibt es zwar ebenfalls einen korrespondierenden Aufwand, aber nicht in gleicher Höhe.
Grundkosten stehen niemals im Zusammenhang mit kalkulatorischen Kosten. Kalkulatorische Kosten gehören zu den Kostenarten, die von der Finanzbuchhaltung abweichen oder dort nicht als Aufwand erscheinen.
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