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Griechisches Parlament

Griechisches Parlament ; Sitz: Altes Schloss, Athen ; Legislaturperiode: 4 Jahre ; Erste Sitzung: 1844 ; Abgeordnete: 300.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundlagen und Funktion
  2. 2. Geschichte und Parlamentsgebäude
  3. 3. Zusammensetzung und parlamentarische Praxis
  4. 4. Wahlsystem
  5. 5. Wichtige Parlamentswahlen seit 2004
  6. 6. Minderheitenvertretung

Grundlagen und Funktion

Das Griechische Parlament (Βουλή των Ελλήνων, Voulí ton Ellínon) ist das Einkammerparlament Griechenlands und ein zentrales Element des politischen Systems. Es hat 300 Mitglieder, die für vier Jahre gewählt werden. Das Parlament trat erstmals 1844 dauerhaft zusammen und tagt heute im Alten Schloss am Syntagma-Platz in Athen.

Jede neue Regierung benötigt das Vertrauen des Parlaments. Das Parlament kann jederzeit ein destruktives Misstrauensvotum beschließen, also die Regierung stürzen, ohne zugleich eine neue Regierung zu wählen. Es stimmt über Regierungsvorlagen ab und besitzt das vollständige Initiativrecht im Gesetzgebungsverfahren. Abgeordnete können im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle Interpellationen an die Regierung richten; diese müssen im Plenum beraten werden.

Für Beschlüsse reicht grundsätzlich die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Zusätzlich gilt ein Zustimmungsquorum von 25 % aller Parlamentsmitglieder. Abstimmungen sind fast immer öffentlich. Geheime Abstimmungen gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa bei der Eröffnung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen Minister wegen Pflichtverletzung oder bei der Wahl beziehungsweise dem Misstrauensvotum gegenüber Mitgliedern des Parlamentspräsidiums. Eine förmliche Stimmenthaltung bei Anwesenheit gilt als Nein; faktische Enthaltung ist daher nur durch Abwesenheit möglich.

Eine Änderung des Wahlgesetzes für die übernächsten Wahlen benötigt die einfache Mehrheit, für die kommenden Wahlen dagegen eine Zweidrittelmehrheit. Verfassungsänderungen müssen in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden beschlossen werden. Erhielt ein Entwurf in der ersten Periode eine Dreifünftelmehrheit, genügt in der nächsten die absolute Mehrheit. Wurde zunächst nur die absolute Mehrheit erreicht, ist anschließend eine Dreifünftelmehrheit erforderlich.

Das Parlament wählt den Staatspräsidenten für fünf Jahre. In den ersten beiden Wahlgängen ist eine Zweidrittelmehrheit, im dritten eine Dreifünftelmehrheit nötig. Scheitert auch dieser Wahlgang, wird das Parlament aufgelöst; das neue Parlament kann den Präsidenten mit relativer Mehrheit wählen. Für unabhängige und weisungsfreie Behörden wie das Fernseh- und Rundfunkaufsichtsgremium ESR, die Datenschutzbehörde und die Personal-Auswahlbehörde ASEP ist eine Vier-Fünftel-Mehrheit erforderlich. Die obersten Richter werden nicht vom Parlament gewählt. Der Präsident der griechischen Zentralbank wird vom Staatspräsidenten auf Vorschlag der Regierung ernannt.

Das Parlament kann sich nicht selbst auflösen. Der Staatspräsident kann es auf Vorschlag des Premierministers auflösen. Eine Auflösung erfolgt außerdem, wenn die Regierungsbildung zu Beginn der Legislaturperiode oder nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum scheitert.

Geschichte und Parlamentsgebäude

1829 fanden in der Ersten Hellenischen Republik die ersten demokratischen Direktwahlen statt. Daraus ging die Vierte Nationalversammlung mit 236 Abgeordneten hervor, die in Argos tagte. Sie war noch kein ständiges Parlament. Das Staatsoberhaupt Ioannis Kapodistrias und ein Senat mit 27 Mitgliedern erhielten weitreichende Befugnisse für die laufenden Regierungsgeschäfte. Kapodistrias setzte durch, dass alle Einwohner griechischer Herkunft wahlberechtigt waren, nicht nur Grundeigentümer.

Nach der Einführung der absoluten Monarchie 1832 wurde die Nationalversammlung aufgelöst. Nach der Revolution vom 3. September 1843 entstand eine konstitutionelle Monarchie. 1843 wurde zunächst eine verfassungsgebende Versammlung gewählt; 1844 folgte das erste ständige Parlament. Das alte Parlamentsgebäude an der Odos Stadiou wurde 1858 begonnen. Von 1875 bis 1932 tagte die Legislative dort; heute befindet sich darin das Nationale Historische Museum Athen. Der Umzug in das damalige königliche Schloss wurde 1929 beschlossen.

Das Alte Schloss wurde nach Entwürfen von Leo von Klenze und Friedrich von Gärtner errichtet; König Otto legte 1836 den Grundstein. Der klassizistische Bau besitzt eine rechteckige Grundform und zwei Innenhöfe. Bis 1910 diente er als königliche Residenz. Nach einem Brand nutzte die königliche Familie Tatoi als Hauptstadtsitz; formell blieb das Schloss bis zur ersten Abschaffung der Monarchie 1924 königlicher Sitz. Danach wurde es unter anderem als Flüchtlingsunterkunft, Krankenhaus und Museum genutzt.

Der angrenzende Garten wurde 1836 von François-Luis Barrauld als romantischer deutscher Landschaftsgarten angelegt. Von 1855 bis 1889 wurde er durch Friedrich Schmidt zu einem botanischen Garten erweitert. Seit 1923 ist er als Nationalgarten öffentlich zugänglich. Im Park befinden sich unter anderem ein römischer Mosaikfußboden, Büsten und die Kaserne der Evzonen.

Nach dem Umbau tagte das Parlament am 2. August 1934 erstmals im Alten Schloss; die Nationalversammlung folgte am 1. Juli 1935. Über dem Plenarsaal befindet sich ein gleich großer Raum, der für ein nie verwirklichtes Zweikammersystem vorgesehen war und heute als großer Konferenzsaal dient. Die Fassade zum Syntagma-Platz wurde 1928 umgestaltet; dort befinden sich eine Stützmauer, zwei Rampen und das Grabmal des unbekannten Soldaten. Wegen der beengten Lage im Athener Zentrum wird über einen Neubau am Stadtrand diskutiert. Das bisherige Gebäude könnte dann kulturell genutzt werden.

Zusammensetzung und parlamentarische Praxis

Nach der detaillierten Übersicht für den Stand 31. Juli 2026 verteilen sich die Sitze wie folgt: Nea Dimokratia (ND), liberal-konservativ, 156 Sitze statt 158 nach der Wahl; SYRIZA, linksradikal, 11 statt 47; Panhellenische Sozialistische Bewegung (PASOK), sozialdemokratisch, 33 statt 32; Kommunistische Partei Griechenlands (KKE), kommunistisch, 21 statt 21; Elliniki Lysi (EL), rechtspopulistisch, 11 statt 12; NIKI, christdemokratisch-gesellschaftskonservativ, 8 statt 10; Plefsi Eleftherias (PE), linkspopulistisch, 5 statt 8; Spartiates (SP), rechtsextrem, 0 statt 12. Außerdem werden 51 Unabhängige und 3 nicht besetzte Sitze angegeben. Als Vorsitzende beziehungsweise Parteiführer nennt die Tabelle unter anderem Kyriakos Mitsotakis (ND), Nikos Androulakis (PASOK), Dimitris Koutsoumbas (KKE), Kyriakos Velopoulos (EL), Dimitris Natsios (NIKI) und Zoi Konstantopoulou (PE).

Die Infobox nennt für die aktuelle Legislaturperiode die Wahl vom 25. Juni 2023, die nächste Wahl für 2027 und Nikitas Kaklamanis (ND) als Parlamentspräsidenten. Sie weist 156 Sitze für die Regierung und als Opposition KKE 21, PE 6, SYRIZA 12, PASOK 33, Unabhängige 23, EL 11 und NIKI 10 aus. Diese Angaben stimmen teilweise nicht mit der detaillierten Tabelle überein; die im Artikel enthaltenen aktuellen Sitzangaben sind daher intern nicht vollständig konsistent. Insgesamt werden jeweils 300 Sitze genannt.

Abgeordnete aller Fraktionen richten Änderungsanträge während der Beratungen in Ausschüssen oder im Plenum üblicherweise direkt an den zuständigen Minister. Dieser nimmt sie an oder weist sie zurück. In wichtigen Abstimmungen wie Vertrauensfrage und Haushalt wird Fraktionsdisziplin erwartet. Verstöße führen meist zum sofortigen Ausschluss aus der Fraktion und zum Ausschluss von den Wahlvorschlagslisten für die nächste Wahl. Im Verlauf einer Legislaturperiode kommt es jedoch auch zu Wiedereingliederungen. Ausgeschlossene Abgeordnete gründen regelmäßig eigene Parteien.

Alle Abgeordneten besitzen strafrechtliche Immunität. Sie kann nur durch einen Parlamentsbeschluss aufgehoben werden. Steuerliche und sonstige Vergünstigungen wurden während der griechischen Finanzkrise nahezu vollständig abgeschafft.

Wahlsystem

Gewählt werden 300 Abgeordnete nach einem überwiegend proportionalen Wahlsystem. Parteien müssen mindestens 3 Prozent der Stimmen erreichen, um Sitze zu erhalten.

288 Sitze werden in 56 Wahlkreisen vergeben. Die Zahl der Mandate richtet sich nach der Bevölkerungszahl; der größte Wahlkreis Athen-B mit 1,4 Millionen Wahlberechtigten erhält 42 Sitze. Die Wahl erfolgt über Parteilisten. Innerhalb der Liste können Wähler bevorzugte Kandidaten ankreuzen. In acht kleinen Wahlkreisen wird jeweils nur ein Mandat vergeben; gewählt ist dort der Kandidat mit den meisten Stimmen. Dadurch enthält das System auch Elemente der Mehrheitswahl. Weitere zwölf Sitze werden über eine landesweite Liste nach reiner Verhältniswahl vergeben.

Die stimmenstärkste Partei erhält einen Bonus von 50 Sitzen; 2009 betrug dieser Bonus nur 40 Sitze. Wahlbündnisse haben praktisch keine Aussicht auf den Bonus, weil ihr Stimmenanteil für die Ermittlung der stärksten Partei durch die Zahl der beteiligten Parteien geteilt wird. Die übrigen Sitze werden proportional auf alle Parteien verteilt, die die 3-Prozent-Hürde überwinden. Das bevorzugt größere Parteien und soll regierungsfähige Mehrheiten erleichtern.

Wahlberechtigt sind griechische Bürger ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. 2012, als das Wahlalter noch 18 Jahre betrug, gab es 9,85 Millionen Wahlberechtigte. In Griechenland besteht nominell Wahlpflicht; ihre Missachtung wird jedoch nicht sanktioniert.

Wichtige Parlamentswahlen seit 2004

Die Wahlergebnisse zeigen wechselnde Mehrheiten und die Bedeutung des Sitzbonus. Bei der Wahl vom 7. März 2004 gewann ND mit 45,36 % und 165 Sitzen vor PASOK mit 40,55 % und 117 Sitzen. KKE erhielt 5,90 % und 12 Sitze, SYRIZA 3,26 % und 6 Sitze.

Am 16. September 2007 erreichte ND 41,84 % und 152 Sitze. PASOK kam auf 38,10 % und 102 Sitze, KKE auf 8,15 % und 22 Sitze, SYRIZA auf 5,04 % und 14 Sitze und LAOS auf 3,80 % und 10 Sitze. Am 4. Oktober 2009 gewann PASOK mit 43,92 % und 160 Sitzen. ND erhielt 33,48 % und 91 Sitze, KKE 7,54 % und 21 Sitze, LAOS 5,63 % und 15 Sitze sowie SYRIZA 4,60 % und 13 Sitze.

2012 fanden zwei Wahlen statt. Am 6. Mai erhielt ND 18,85 % und 108 Sitze, SYRIZA 16,79 % und 52, PASOK 13,18 % und 41, ANEL 10,62 % und 33, KKE 8,48 % und 26, Chrysi Avgi 6,97 % und 21 sowie DIMAR 6,11 % und 19 Sitze. Am 17. Juni gewann ND mit 29,66 % und 129 Sitzen vor SYRIZA-EKM mit 26,89 % und 71 Sitzen. PASOK erhielt 12,28 % und 33, ANEL 7,51 % und 20, Chrysi Avgi 6,92 % und 18, DIMAR 6,25 % und 17 sowie KKE 4,50 % und 12 Sitze.

Die Wahl vom 25. Januar 2015 wurde vorgezogen, weil das Parlament im Dezember 2014 dreimal keinen Staatspräsidenten wählen konnte. SYRIZA erhielt 36,34 % und 149 Sitze, ND 27,81 % und 76. SYRIZA und ANEL bildeten am folgenden Tag eine Koalitionsregierung. Bei der erneuten Wahl am 20. September 2015 gewann SYRIZA mit 35,46 % und 145 Sitzen vor ND mit 28,10 % und 75 Sitzen. Es folgten Chrysi Avgi mit 6,99 % und 18, PASOK-DIMAR mit 6,28 % und 17 sowie KKE mit 5,55 % und 15 Sitzen.

Am 7. Juli 2019 gewann ND mit 39,85 % und 158 Sitzen. SYRIZA erhielt 31,53 % und 86, KINAL 8,10 % und 22, KKE 5,30 % und 15, EL 3,70 % und 10 sowie MeRA25 3,44 % und 9 Sitze.

2023 gab es ebenfalls zwei Wahlen. Am 21. Mai erhielt ND 40,79 % und 146 Sitze, SYRIZA 20,07 % und 71, KINAL 11,46 % und 41, KKE 7,23 % und 26 sowie EL 4,45 % und 16 Sitze. Am 25. Juni gewann ND mit 40,56 % und 158 Sitzen. SYRIZA erhielt 17,83 % und 47, KINAL 11,84 % und 32, KKE 7,69 % und 21, Spartiates 4,68 % und 12, EL 4,44 % und 12, NIKI 3,70 % und 10 sowie PE 3,17 % und 8 Sitze.

Minderheitenvertretung

Der Artikel weist darauf hin, dass dieser Abschnitt seit 2019 möglicherweise nicht mehr vollständig aktuell ist. Mit Unterstützung der Türkei bildete die muslimische Minderheit eigene Parteiformationen. Diese waren zeitweise durch zwei Abgeordnete im Parlament vertreten. Nach Einführung der 3-Prozent-Sperrklausel war dies zunächst nicht mehr der Fall; bei der Parlamentswahl im September 2015 zogen jedoch erneut zwei muslimische Abgeordnete ins Parlament ein.

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