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Gottesmord

Der Ausdruck Gottesmord (altgriechisch θεοκτονία theoktonía, lateinisch deicīdium) ist eine Wortschöpfung früher Kirchenväter, entstanden ab dem Jahr 160 …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Neues Testament und historische Verantwortung
  3. 3. Von der Alten Kirche bis zum modernen Antisemitismus
  4. 4. Kirchliche Abkehr nach 1945
  5. 5. Fortwirken in Kultur, Bildung und Gesellschaft

Begriff und Bedeutung

„Gottesmord“ (altgriechisch θεοκτονία, theoktonía; lateinisch deicīdium) bezeichnet einen im frühen Christentum entstandenen Vorwurf gegen Juden. Er behauptet, „die Juden“ hätten Jesus von Nazaret getötet, setzt Jesus Christus dabei mit Gott selbst gleich und schreibt dem Judentum eine angebliche universale und unaufhebbare Kollektivschuld zu. Der Ausdruck geht auf eine Aussage des Bischofs Melito von Sardes um das Jahr 160 zurück: „Gott ist ermordet worden“.

Der Vorwurf wurde zu einem zentralen Stereotyp des christlichen Antijudaismus. Mit ihm begründeten christliche Theologen seit dem 2. Jahrhundert die Substitutionstheologie: Gott habe Israel verworfen und durch die Kirche ersetzt. Juden wurden deshalb als „Gottesmörder“, „Christusmörder“ oder „Mörder des Herrn“ bezeichnet. Aus diesem Bild wurden im Mittelalter weitere Anschuldigungen wie Ritualmord, Hostienfrevel, Wucher und Brunnenvergiftung abgeleitet. Es verankerte Judenfeindschaft in der christlichen Volksfrömmigkeit und trug dazu bei, dass Antijudaismus zu einem „kulturellen Code“ der europäischen Geschichte wurde.

Der Vorwurf rechtfertigte seit der Spätantike und, im Protestantismus, seit der Frühen Neuzeit Diskriminierung, Unterdrückung und Verfolgung jüdischer Minderheiten. Dadurch begünstigte er den modernen Antisemitismus, erleichterte die Komplizenschaft kirchlicher Institutionen mit dem Nationalsozialismus und wirkte in einer Gesellschaft fort, deren mehrheitlich christlich getaufte Täter den Holocaust ausführten. Seit 1945 rückten die Großkirchen schrittweise von der These und den mit ihr verbundenen Stereotypen ab.

Neues Testament und historische Verantwortung

Der Gottesmordvorwurf verbindet zwei Aussagen, die im Neuen Testament nicht als historische oder theologische Grundlage belegt sind: Nicht die römische Besatzungsmacht, sondern „die Juden“ hätten Jesus gekreuzigt, und Jesus sei nicht nur ein von Gott erwählter Mensch, sondern mit Gott identisch. Die zentrale Botschaft des Neuen Testaments deutet Jesu Tod nach der Auferstehung dagegen als von Israels Gott JHWH gewolltes universales Heilsgeschehen für Juden und Nichtjuden.

Die Passionserzählung der Jerusalemer Urgemeinde nennt drei beteiligte Gruppen: die Römer, den Sanhedrin als oberste jüdische Religionsbehörde und Anhänger der Sadduzäer in Jerusalem. Sie macht deutlich, dass Pontius Pilatus durch römische Soldaten die Hinrichtung anordnete und ausführen ließ, weist dem damaligen Hohenpriester und dem Sanhedrin aber eine starke Mitverantwortung für Festnahme, Urteil und Auslieferung zu. Theologisch wollte die Urgemeinde vor allem verkünden, dass Jesus als „Menschensohn“ mit dem leidenden Israel sterbe, Gottes Gericht stellvertretend auf sich nehme und so die Versöhnung der Welt ermögliche. Beim Pessachmahl deutet Jesus seine Selbsthingabe als Erneuerung des Bundes mit Israel und als Heil für „die Vielen“.

Die Evangelien verschieben die Gewichte unterschiedlich. Markus entlastet Pilatus teilweise und belastet den Sanhedrin. Matthäus berichtet den Ruf der anwesenden Ankläger: „Sein Blut komme über uns und unsere Kinder!“ Im erzählerischen Zusammenhang meint „Volk“ (griechisch laos) jedoch nicht alle Israeliten. Die Formel war eine biblische Rechtsformel für die Verantwortung der unmittelbar Handelnden; die Tora verbietet ausdrücklich Sippenhaft. Lukas stellt Jesus als leidenden Gerechten dar, der für seine Mörder um Vergebung bittet. Johannes spricht nach der Trennung von Juden und Christen pauschaler von „den Juden“, bestätigt aber zugleich mit „Das Heil kommt von den Juden“ Israels bleibende heilsgeschichtliche Bedeutung. Historisch konnten nur römische Behörden Todesstrafen anordnen und vollstrecken.

Die Apostelgeschichte nennt Jerusalemer Bevölkerung und Führung als Verursacher, erklärt ihr Handeln aber zugleich mit Unwissenheit und als Erfüllung der prophetischen Schriften. Die scharfen Aussagen der Stephanusrede gehören in einen innerjüdischen Konflikt um Tempelkult, Prophetenmord und die Hinwendung zur Völkermission. Paulus schreibt in 1 Thess 2,15, „die Juden“ hätten Jesus und die Propheten getötet. Dies ist die einzige neutestamentliche Stelle mit einer scheinbaren Alleinschuld der Juden; sie ist eine verallgemeinernde theologische Deutung, keine historische Feststellung. In Röm 9–11 widerspricht Paulus jedoch ausdrücklich der Vorstellung, Gott habe Israel verstoßen oder den Bund aufgekündigt.

Von der Alten Kirche bis zum modernen Antisemitismus

Nach der Zerstörung des Tempels im Jahr 70 und der Vertreibung der meisten Juden aus Palästina im Jahr 135 setzte sich zunehmend die Substitutionstheologie durch. Die Kirche wurde als neues Gottesvolk dargestellt, das Judentum als überholte und gottfeindliche Religion. Mt 27,25 wurde als „Selbstverfluchung“ missverstanden und zur Begründung einer vererbten, dauerhaften Kollektivschuld verwendet.

Melito von Sardes übertrug in seiner Passahpredigt um 160 die im Neuen Testament den Römern zugeschriebenen Nägel, Geißeln und Waffen auf Juden und überhöhte den Tod Jesu zum Mord am Schöpfer der Welt. Im 3. Jahrhundert setzte sich „Mörder des Herrn“ (kyrioktonoi) als Bezeichnung für Juden durch. Tertullian und Origenes deuteten den angeblichen Fluch als Schuld aller jüdischen Generationen. Eusebius erklärte die Zerstörung Jerusalems und die Zerstreuung der Juden als göttliche Strafe. Hieronymus, Johannes Chrysostomos und Augustinus begründeten daraus dauernde Unterordnung, Zerstreuung und den Verlust jüdischer Staatlichkeit. Kaiser Justinian I. entzog Juden 537 mit einem Edikt alle bürgerlichen und religiösen Rechte.

Im Mittelalter wurde die Lehre als selbstverständliche Tatsache verbreitet. Während des Ersten Kreuzzugs diente sie als Rechtfertigung für Massaker an jüdischen Gemeinden. Im Hochmittelalter entstanden daraus Ritualmordlegenden und Vorwürfe des Hostienfrevels; weitere Stereotype wie Wucher und Brunnenvergiftung kriminalisierten Juden als „Christenmörder“. Besonders in der Karwoche und während Epidemien führten solche Vorstellungen zu Vertreibungen, Einzelmorden und Pogromen.

In der Frühen Neuzeit stellte Johannes Pfefferkorn Juden ab 1504 als Urheber aller gesellschaftlichen Übel dar und ließ 1509 jüdische Schriften beschlagnahmen. Johannes Reuchlin widersprach der Verbrennung jüdischer Bücher, hielt den angeblichen Christusmord aber weiterhin für eine Strafe. Martin Luther bezeichnete Juden zunächst als Gegner der Gnade, verschärfte seine Polemik ab 1526 und forderte 1543 Vertreibung, Synagogenzerstörung und Zwangsarbeit. In einem Bußlied von etwa 1544 erklärte er allerdings, Christen und Juden hätten Jesus gemeinsam ans Kreuz gebracht und die Schuld liege bei allen Menschen. Papst Paul IV. verpflichtete Juden 1555 zum Leben in Ghettos; Pius V. erneuerte diese Politik 1566.

Im 19. Jahrhundert übernahm der moderne rassistische und sozialdarwinistische Antisemitismus das ältere Motiv. Autoren wie Karl Eugen Dühring deuteten den Gottesmord als angeblichen Mord der Juden an christianisierten Völkern. Christliche Gegner der Judenemanzipation erklärten die Zerstreuung der Juden weiterhin als „Gottes Strafe für den Messiasmord“. Die NS-Propaganda verband das Motiv ab 1923 mit Hitlerkult, Rassenantisemitismus und dem Begriff „Rassenmord“. Ab 1933 rechtfertigten auch Christen verschiedener Konfessionen die Verfolgung der Juden als Folge eines angeblichen Fluchs. Dietrich Bonhoeffer rief zwar zum Schutz der Verfolgten auf, übernahm 1933 zunächst noch Elemente der traditionellen Fluchlehre; nach den Novemberpogromen 1938 bezeichnete er die Synagogenzerstörung als Gewaltverbrechen. Papst Pius XII. vertrat die Gottesmordtheorie noch in seiner Weihnachtsansprache 1942.

Kirchliche Abkehr nach 1945

Nach dem Holocaust blieb der Vorwurf zunächst in kirchlichen Theologien präsent. Katholische Autoren wie Pierre Benoit (1940), Josef Blinzler (1951), Michael Schmaus (1958) und Romano Guardini (1964) schrieben den jüdischen Verantwortlichen oder sogar dem gesamten jüdischen Volk eine besondere Schuld am Tod Jesu zu. 1960 forderte der Kirchenhistoriker Jules Isaac Papst Johannes XXIII. zu einer offiziellen Abkehr auf.

Die Erklärung Nostra aetate des Zweiten Vatikanischen Konzils von 1965 stellte erstmals ausdrücklich fest, dass der Tod Jesu weder allen damals lebenden Juden noch den heutigen Juden angelastet werden dürfe. Jesus habe sein Leiden aus freiem Willen und „um der Sünden aller Menschen willen“ auf sich genommen. Die Entstehung der Erklärung war umstritten; die Forderung, den Begriff „Volk der Gottesmörder“ ausdrücklich zu streichen, setzte sich durch. Der Katholische Erwachsenen-Katechismus von 1997 bekräftigte, Juden seien nicht kollektiv verantwortlich. Die traditionalistische Piusbruderschaft wies diese Reform jedoch zurück und bekräftigte 2008 die vorkonziliare Lehre.

Die EKD setzte ihre alte Theologie nach 1945 zunächst fort. Ihr „Wort zur Judenfrage“ von 1948 erklärte, Israel habe durch die Kreuzigung des Messias seine Erwählung verworfen, und deutete das jüdische Schicksal als göttliche Warnung. Die Synode von Weißensee widerrief 1950 erstmals die Fluchtheorie und bekannte Gottes bleibende Verheißung über Israel. Der Synodalbeschluss der Rheinischen Landeskirche von 1980 wurde zu einem wichtigen Schritt zur Anerkennung kirchlicher Mitschuld am Holocaust und zur Revision antijüdischer Lehren. Vor dem Reformationsjubiläum 2017 wurde Luthers Antijudaismus erneut diskutiert; Versuche, seine Christusmordvorwürfe zu leugnen, wurden durch Originalzitate widerlegt.

Orthodoxe Kirchen distanzierten sich bisher nur wenig. Am 6. Dezember 2011 verurteilte Chrysostomos II. von Zypern als erster orthodoxer Erzbischof die Theorie einer jüdischen Kollektivschuld. In der Ökumene forderten die Seelisberger Thesen von 1947 eine differenzierte Passionserzählung und die Zurückweisung der Verwerfung Israels. Der Ökumenische Rat der Kirchen erklärte Antisemitismus 1948 zur „Sünde gegen Gott und die Menschen“ und wies die Gottesmordthese 1961 in Neu-Delhi ausdrücklich zurück.

Fortwirken in Kultur, Bildung und Gesellschaft

Mittelalterliche Passionsspiele machten antijudaistische Dogmen theatralisch sichtbar. Das Donaueschinger Passionsspiel ab 1470 und das Frankfurter Passionsspiel ab 1493 forderten zur Rache am „jüdischen Rat“ auf. Süddeutsche, Tiroler und Schweizer Passionsspiele verbreiteten solche Stereotype über Jahrhunderte; in den Oberammergauer Passionsspielen wurden entsprechende Textstellen erst 2000 gestrichen. Bachs Matthäuspassion und Johannes-Passion wurden antijudaistisch rezipiert. Die Johannes-Passion übernimmt die traditionelle lutherische Judenpolemik, betont aber zugleich den selbstbestimmten Weg Jesu ans Kreuz.

Jules Isaac zeigte 1962, dass französische katholische Schulbücher weiterhin die „Lehre der Verachtung“ und das Bild der Juden als „Gottesmörder“ vermittelten. Einzelne deutsche Schulbücher weisen seit 1988 auf den Zusammenhang zwischen dem Vorwurf und jahrhundertelangen Judenverfolgungen hin.

Umfragen zeigen einen Rückgang, aber kein vollständiges Verschwinden des Stereotyps. 1974 stimmten in der Bundesrepublik 27,9 % der Aussage zu, Juden hätten wegen der Kreuzigung Jesu so viele Schwierigkeiten. 1985 bejahten 25 % der Deutschen, 33 % der Österreicher und fast 50 % der Italiener eine kollektive Schuld der Juden oder wiesen sie nicht zurück. 1987 stimmten nur noch 8 % zu, 16,3 % waren indifferent und 75,7 % lehnten die Aussage ab. ADL-Umfragen ergaben für Deutschland Zustimmungswerte von 18 % (2005), 13 % (Mai 2007), 15 % (2009) und 14 % (2012); für die USA lagen sie zwischen 25 % und 31 % in den Jahren 2007 bis 2016. Für Polen stieg der Wert von 13,2 % im Jahr 2009 auf 24,3 % im Jahr 2017. Die Aussagekraft mancher ADL-Daten ist umstritten, unter anderem weil 2009 nur 500 Bundesbürger befragt und Religionszugehörigkeiten nicht erfasst wurden. Sprachwissenschaftliche Analysen zehntausender Zuschriften bis 2012 belegen jedoch, dass die Zuschreibung „Juden als Christusmörder“ weiterhin als Mittel kollektiver Diskreditierung verwendet wird.

Als Erklärung verweist der Artikel auf einen sozialpsychologischen Ansatz von Max Horkheimer und Theodor W. Adorno aus dem Jahr 1944: Der Gottesmordvorwurf kann als Projektion eigener Macht- und Gewaltwünsche auf Juden verstanden werden. Damit wird erklärbar, wie die neutestamentliche innerjüdische Polemik historisch in eine antijudaistische Lehre und schließlich in ein dauerhaft wirksames antisemitisches Stereotyp verkehrt werden konnte.

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