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Gewerkschaften in Deutschland

Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung · Heinrich Potthoff: Freie Gewerkschaften 1918–1933. · Michael Ruck (Hrsg.): Gegner – Instrument – Partner.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Aufgaben und Rechtsstatus
  2. 2. Gewerkschaften heute
  3. 3. Tariffähigkeit und aktuelle Streitfälle
  4. 4. Entwicklung von den Anfängen bis 1945
  5. 5. Nachkriegszeit, DDR und Wiedervereinigung
  6. 6. Mitglieder, Finanzierung und Rolle in der Sozialen Marktwirtschaft

Begriff, Aufgaben und Rechtsstatus

Eine Gewerkschaft ist nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte eine freiwillige, privatrechtliche Vereinigung von Mitgliedern. Ihre satzungsgemäßen Aufgaben müssen mindestens sein: die Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Interesse der Mitglieder, Gegnerfreiheit, eine von Dritten unabhängige Willensbildung, eine überbetriebliche Organisation sowie die Anerkennung des geltenden Tarifrechts und Tariffähigkeit. Tariffähigkeit bedeutet, dass eine Gewerkschaft Tarifverträge abschließen kann. Dafür muss sie gegenüber dem sozialen Gegenspieler, also meist den Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden, eine gewisse Durchsetzungskraft und Leistungsfähigkeit besitzen.

Gewerkschaften vertreten Arbeitnehmerinteressen auch politisch und setzen tarifvertragliche Ziele durch Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks durch. Nach § 17 Abs. 3 BetrVG dürfen sie Betriebsratswahlen anstoßen. Nach § 20 Abs. 2 ArbGG können sie ehrenamtliche Richter für die Arbeitsgerichtsbarkeit benennen. Manche Gewerkschaften sind eingetragene Vereine und damit juristische Personen des Privatrechts. Andere sind nicht eingetragen, werden aber trotzdem als rechtsfähige Personenvereinigung behandelt. Steuerrechtlich können sie als Berufsverband gelten.

Als sozialpolitische Koalitionen stehen Gewerkschaften unter dem Schutz von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Dieses Grundrecht schützt Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Vereinbarungen, die dieses Recht einschränken oder behindern, sind nichtig und rechtswidrig.

Gewerkschaften heute

Die wichtigste Dachorganisation ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ihm gehören acht Mitgliedsgewerkschaften an: IG Metall (IGM), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Gewerkschaft der Polizei (GdP). Diese Gewerkschaften decken alle Branchen und Wirtschaftsbereiche ab.

Der DGB vereinte 2001 rund 84 % aller deutschen Gewerkschaftsmitglieder. Seine Mitgliederzahl sank von über elf Millionen im Jahr 1991 auf 6,19 Millionen Ende 2010. Am 31. Dezember 2022 hatten die DGB-Gewerkschaften 5,6 Millionen Mitglieder. Die größten Mitgliedsgewerkschaften waren die IG Metall mit 2,1 Millionen und ver.di mit 1,9 Millionen Mitgliedern.

Neben dem DGB gibt es weitere Dachverbände. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hatte 2015 1,28 Millionen Mitglieder und vertritt vor allem Beamte; im öffentlichen Dienst konkurrieren seine Mitgliedsgewerkschaften mit ver.di, GEW und GdP. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nennt etwa 280.000 Mitglieder in 12 Einzelgewerkschaften.

Außerdem bestehen unabhängige Sparten- oder Berufsgewerkschaften, etwa im Gesundheitswesen und im Luftverkehr: Marburger Bund, Vereinigung Cockpit, Gewerkschaft der Flugsicherung und Unabhängige Flugbegleiter Organisation. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer gehört zum Deutschen Beamtenbund. Der VAA organisiert Beschäftigte im höheren Angestelltenbereich der chemischen Industrie. Gewerkschaften können als Berufs- und Fachverbände, Industrieverbände oder Betriebsverbände organisiert sein. Berufsverbände schließen Arbeitnehmer nach Berufsgruppen zusammen und schließen meist keine Tarifverträge ab.

Tariffähigkeit und aktuelle Streitfälle

Tariffähigkeit ist ein zentraler Rechtsbegriff, weil nur tariffähige Vereinigungen wirksam Tarifverträge abschließen können. Umstritten war zum Beispiel die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Am 1. April 2009 entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, die CGZP sei nicht tariffähig. Begründet wurde dies unter anderem mit fehlender Sozialmächtigkeit wegen fehlender Mitglieder und mit Tarifabschlüssen, die im Interesse der Arbeitgeber den Gleichstellungsgrundsatz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umgingen. Im Dezember 2010 bestätigte das Bundesarbeitsgericht das Ergebnis, aber mit anderer Begründung: Es verwies auf die satzungsmäßige Unzuständigkeit der CGZP und ihrer Einzelgewerkschaften.

Der Status der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) war ebenfalls umstritten. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte jedoch am 28. März 2006 letztinstanzlich ihre Tariffähigkeit. Dem DHV – Die Berufsgewerkschaft, einem Mitglied im CGB, wurde dagegen 2021 wegen geringen Organisationsgrads die Tariffähigkeit abgesprochen, rückwirkend zum April 2015.

Entwicklung von den Anfängen bis 1945

Arbeitskämpfe sind in Deutschland schon früh belegt. Beispiele sind die Arbeitsniederlegung der Gürtlergesellen 1329 in Breslau, der Streik der Schneidergesellen 1389 in Konstanz und der Streik der Bergleute 1469 in Altenberg. Bekannt ist auch der Weberaufstand 1844 in Schlesien.

Im Vormärz vertraten vor allem Arbeitervereine die Arbeiterklasse. Während der Revolution 1848/1849 entstanden erste Gewerkschaften auf nationaler Ebene, meist noch auf einzelne Berufsgruppen beschränkt. Die Association der Zigarrenarbeiter Deutschlands wurde 1848 in Berlin gegründet. Der 1865 in Leipzig gegründete Allgemeine Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein gilt als erste zentral organisierte Gewerkschaft in Deutschland. 1867 entstand der Verein Deutscher Lokomotivführer; aus ihm wurde 1919 die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), die noch heute aktiv ist.

Gewerkschaften wurden lange behindert oder unterdrückt. Erst Reformen 1869 und 1871, besonders die Einführung von Gewerbe- und Koalitionsfreiheit, ermöglichten ihre Entwicklung als Vertragspartner von Unternehmerverbänden. Zwischen 1878 und 1890 verbot das Bismarcksche Sozialistengesetz gewerkschaftliche Aktivitäten generell. 1892 gewann die Bewegung mit dem Halberstädter Kongress und der von Carl Legien einberufenen Gründungskonferenz der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands wieder an Bedeutung.

In der Weimarer Zeit waren Gewerkschaften stark nach Berufen und politischen Richtungen gegliedert. Der ADGB und der AfA-Bund standen der SPD nahe, christliche Gewerkschaften der Zentrumspartei, die RGO der KPD, Hirsch-Dunckersche Gewerkvereine der liberalen DDP und der DHV der DNVP beziehungsweise später teilweise der NSDAP. 1933 wurden die Gewerkschaften nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten zerschlagen: Am 2. Mai 1933 besetzte die SA Gewerkschaftshäuser, die Gewerkschaften wurden gleichgeschaltet, ihr Vermögen ging an die Deutsche Arbeitsfront (DAF). 1944 hatte die DAF etwa 25 Millionen Mitglieder.

Nachkriegszeit, DDR und Wiedervereinigung

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Gewerkschaften neu aufgebaut. Hans Böckler, der erste Vorsitzende des DGB, wollte alle Arbeitnehmer in einer parteipolitisch nicht gebundenen Einheitsgewerkschaft unter einem starken Dachverband zusammenfassen. 1949 fand in München der Gründungskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes statt. Neben dem DGB entstanden aber auch der Beamtenbund, später die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und um 1950 der Christliche Gewerkschaftsbund. DGB, DAG und Beamtenbund wurden Partner in Tarifverhandlungen und nahmen Einfluss auf Arbeits- und Sozialgesetzgebung.

In der Sowjetischen Besatzungszone wurde der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) als parteiübergreifende Einheitsgewerkschaft gegründet. Nach der Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED 1946 wurden christlich-soziale und eigenständig sozialdemokratische Funktionäre abgesetzt oder flohen in den Westen. Nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 wurden weitere unabhängigere Gewerkschafter als „Kapitulanten“ oder „Westagenten“ diffamiert und entfernt. Der FDGB wurde endgültig zu einer parteigesteuerten DDR-Massenorganisation.

1989 stand der FDGB nicht an der Spitze der Demokratiebewegung. Er wurde Anfang 1990 aufgelöst. Obwohl DDR-Branchengewerkschaften Kontakt zu westdeutschen Partnern aufnahmen, entschieden sich die DGB-Gewerkschaften für den Aufbau neuer örtlicher und regionaler Strukturen. Zunächst gewannen die Gewerkschaften mehrere Millionen neue Mitglieder; nach dem Zusammenbruch der ostdeutschen Industrie traten viele wieder aus. In den 1990er Jahren sank die Zahl der DGB-Gewerkschaften durch Fusionen von sechzehn auf acht Branchengewerkschaften. Die DAG ging später in ver.di auf.

Mitglieder, Finanzierung und Rolle in der Sozialen Marktwirtschaft

Seit den 1990er Jahren verzeichneten die Gewerkschaften deutliche Mitgliederverluste. Die DGB-Gewerkschaften hatten 2005 rund 6,8 Millionen Mitglieder, was 25 % der Arbeitnehmer entsprach. 2007 waren es laut DGB 6,4 Millionen Mitglieder einschließlich Rentnern und Arbeitslosen. Der Nettoorganisationsgrad, also der Anteil aktiver Mitglieder ohne Rentner, aber zuzüglich Arbeitsloser, lag 2000 bei 21,3 %; 1960 waren es 34,2 % und 1980 33,6 %. Ende 2022 hatte der DGB 5,6 Millionen Mitglieder.

Gewerkschaften finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge. Meist beträgt der Beitrag ein Prozent des Bruttoverdienstes. Dazu passt der frühere Slogan: „Ein Pfennig von jeder Mark – dieser Beitrag macht uns stark.“

Im deutschen Arbeitsrecht haben Gewerkschaften eine besondere Funktion: Einzelne Arbeitnehmer sind Arbeitgebern bei Verhandlungen oft unterlegen. Wenn sie sich aber in einer ausreichend starken Arbeitnehmervereinigung organisieren, kann diese in Tarifverträgen gesetzliche Beschränkungen des Verhandlungsspielraums überwinden. „Ausreichend stark“ heißt nach der Rechtsprechung, dass die Vereinigung Kampfmaßnahmen durchführen kann und bereit ist, ihre rechtlich erlaubten Mittel zu nutzen. Tarifverträge gelten grundsätzlich nur für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer. In der Praxis wenden Arbeitgeber sie oft auch auf nicht organisierte Arbeitnehmer an, wenn diese dadurch Vorteile haben.

Zur Rolle der Gewerkschaften in der Sozialen Marktwirtschaft gibt es unterschiedliche Bewertungen. Walther Müller-Jentsch vertritt die These, Gewerkschaften seien nach dem Krieg zunächst Gegner der Sozialen Marktwirtschaft gewesen, später aber zu Mitgestaltern der bundesdeutschen Wirtschaftsordnung geworden und bejahten sie heute auch programmatisch. Kritischere Analysen betonen, dass Betriebsräte zwar Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten durchsetzen konnten, aber bis heute keine Mitbestimmungsmöglichkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten besitzen. Außerdem sei die Vergesellschaftung bei DGB-Gewerkschaften keine ausdrückliche Forderung mehr; manche Positionen in Gewerkschaften lehnen die Soziale Marktwirtschaft weiter ab und bevorzugen Wirtschaftsdemokratie.

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