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Gewerkschaft der Polizei

Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP, ist eine 1950 gegründete deutsche Gewerkschaft, die sich für die Belange von Beschäftigten der deutschen Polizeien …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Entwicklung seit der Gründung
  3. 3. Aufbau und Vertretung
  4. 4. Ziele und politische Arbeit
  5. 5. Zusammenarbeit, Unternehmen und Kontroversen

Aufgabe und Bedeutung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eine deutsche Gewerkschaft für Beschäftigte der deutschen Polizeien. Sie wurde am 14. September 1950 gegründet, hat ihren Sitz in Berlin und ist seit 1978 Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Bundesvorsitzender ist seit September 2022 Jochen Kopelke.

Sie organisiert Polizisten, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte innerhalb der Polizei sowie Angehörige des Vollzugsbereichs der Zollverwaltung. In einigen Ländern können auch Beschäftigte kommunaler, staatlicher und internationaler Organisationen mit gefahrenabwehrenden, überwachenden oder ordnungsspezifischen Aufgaben Mitglied werden. Mit 208.111 Mitgliedern zum 31. Dezember 2023, davon 148.631 männlich und 59.465 weiblich, war sie vor der Deutschen Polizeigewerkschaft mit etwa 100.000 Mitgliedern der größte Berufsverband im Polizeibereich. In der Kopfzeile wird für den 31. Dezember 2025 eine Mitgliederzahl von 213.646 genannt.

Entwicklung seit der Gründung

Als Vorgängerorganisation in der Weimarer Republik gilt wegen personeller und inhaltlicher Überschneidungen der Verband Preußischer Polizeibeamter. Unter Ernst Schrader vereinte er 1929 rund 80 Prozent der preußischen Polizeibeamten. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde er am 27. April 1933 aufgelöst; die Mitglieder wurden in den Kameradschaftsbund Deutscher Polizeibeamter überführt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erlaubten die Alliierten schrittweise wieder polizeigewerkschaftliche Arbeit. Die GdP entstand 1950 in Hamburg aus Polizeiverbänden der britischen Besatzungszone und West-Berlins. Erster Vorsitzender war Fritz Schulte. Bei ihrer Gründung hatte sie bereits 42.500 Mitglieder; 1951 wurde die Mitgliederzeitschrift Deutsche Polizei beschlossen.

In den 1960er Jahren wandte sich die GdP gegen eine Militarisierung der Polizei. Sie kritisierte außerdem Personalmangel, technische Defizite und mangelhafte Koordination bei der Kriminalpolizei. 1964 überschritt ihre Mitgliederzahl erstmals 100.000. In den 1970er Jahren vertrat sie ein sozialarbeiterorientiertes Berufsbild der Polizei; 1974 beteiligten sich GdP-organisierte Angestellte am ersten Streik im öffentlichen Dienst.

Nach 1990 traten die meisten der etwa 83.000 Mitglieder der aufgelösten Gewerkschaft der Volkspolizei den neuen GdP-Landesbezirken in Ostdeutschland bei. Wichtige spätere Themen waren gleiche Gehälter in alten und neuen Bundesländern, neue Polizeiuniformen, Digitalisierung, Gewalt gegen Polizeibeschäftigte, die Akademisierung des Polizeiberufs und flexible Arbeit. Die GdP forderte unter anderem die besondere Strafbarkeit tätlicher Angriffe auf Rettungskräfte; § 114 StGB trat 2017 in Kraft.

Aufbau und Vertretung

Die GdP ist föderalistisch organisiert. Sie umfasst 16 Landesbezirke sowie die Bezirke Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei | Zoll. Die Bezirke können teilautonom als eingetragene oder nicht eingetragene Vereine organisiert sein und gliedern sich weiter in Bezirksgruppen beziehungsweise -verbände und Kreisgruppen.

Höchstes Bundesorgan ist der Bundeskongress. Er tagt ordentlich alle vier Jahre, besteht aus 251 in den Bezirken gewählten Delegierten und legt gewerkschaftspolitische Grundsätze sowie das Grundsatzprogramm fest. Außerdem wählt er den Geschäftsführenden Bundesvorstand und die Bundeskassenprüferinnen und Bundeskassenprüfer. Zwischen den Kongressen ist der Gewerkschaftsbeirat das höchste Organ.

Die unmittelbare Arbeit auf Bundesebene leistet der Geschäftsführende Bundesvorstand (GBV). Er besteht aus dem Bundesvorsitzenden, vier Stellvertretern, dem Bundeskassierer, dem Bundesschriftführer und zwei weiteren Mitgliedern. Bundesfachausschüsse bearbeiten Themen wie Verkehr, Bereitschafts-, Schutz-, Kriminal- und Wasserschutzpolizei, Polizeiverwaltung, Digitalisierung, Beamten- und Besoldungsrecht, Haushalt und Finanzen sowie Verfassungsschutz.

Die Junge Gruppe vertritt Mitglieder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Die Frauengruppe berät zu Gleichstellung sowie frauenbezogenen Fragen des Beamten-, Tarif- und Sozialrechts. Die Seniorengruppe vertritt Pensionäre und Rentner, besonders in Versorgungs-, Sozialversicherungs- und Sozialpolitik. Die Bundestarifkommission verantwortet die Tarifpolitik; ihr gehören der GBV und je zwei Tarifbeschäftigte aus allen Bezirken an.

Ziele und politische Arbeit

Die GdP vertritt berufliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Interessen gegenwärtiger und ehemaliger Beschäftigter von Polizei und Zoll. Sie will Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Beamten- und Arbeitsrecht verbessern und versteht sich als unabhängig von Regierungen, Verwaltungen, Parteien und Religionsgemeinschaften.

Zu ihren gewerkschaftlichen Aufgaben gehören der Abschluss von Tarifverträgen für Beschäftigte von Bund, Ländern und Kommunen, die Förderung von Mitbestimmung, Gleichstellung und Teilhabe sowie die Unterstützung von Personalräten. Sie nimmt auch an Personalvertretungswahlen teil.

Inhaltlich befasst sie sich unter anderem mit Kriminalpolitik und Kriminalitätsursachen, Verkehrspolitik, Polizeigesetzen und Strafrecht, digitaler und operativer Vernetzung der Polizeien, Aus- und Fortbildung, Ausstattung, Personalentwicklung und Gewalt gegen Polizeibeschäftigte. Ihre Ziele will sie durch Einfluss auf die Gesetzgebung erreichen. Positionspapiere behandeln beispielsweise Arbeitsbedingungen, häusliche Gewalt, Digitalisierung, Corona-Auswirkungen, Bereitschaftspolizei und eine Finanzpolizei zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Der Bundesvorstand stellte am 11. März 2021 gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung fest, dass eine Mitgliedschaft in der AfD mit einer GdP-Mitgliedschaft nicht vereinbar sei. Als Begründung nannte er einen Widerspruch der AfD-Positionen zum freiheitlich-demokratischen, rechtsstaatlichen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten.

Zusammenarbeit, Unternehmen und Kontroversen

Die GdP unterhält mit der Organisations- und Service Gesellschaft der Gewerkschaft der Polizei (OSG) ein Wirtschaftsunternehmen in Hilden. Dort sitzt auch der Verlag Deutsche Polizeiliteratur (VDP), dessen Mitgliederzeitung Deutsche Polizei erscheint.

International gehörte die GdP ab 1955 der Union Internationale des Syndicats de Police an, die 2002 in EuroCOP aufging. Sie verließ EuroCOP 2015 wegen Differenzen über Verbandsarbeit, Medienstrategie und Führungsstruktur. Seit April 2016 hat sie ein Verbindungsbüro in Brüssel. Seit November 2024 gehört sie EU.Pol an, einem 2021 gegründeten Zusammenschluss europäischer Polizeigewerkschaften mit Sitz in Zaventem bei Brüssel.

Als Kontroversen nennt der Artikel Vorwürfe gegen den Hamburger Vorsitzenden Gerhard Kirsch im Jahr 2015 wegen Satzungsmanipulation; eine spätere Anzeige wegen Sachbeschädigung erwies sich als haltlos. Ebenfalls 2015 trat der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt aus der GdP aus. Als Grund wird die aus seiner Sicht fehlende Aufklärung über die rechtspopulistische Vergangenheit des Berliner Vorstandsmitglieds Steve Feldmann (geb. Schwittek) genannt. Der Artikel kritisiert dabei auch die Reaktion des GdP-Vorstands und Feldmanns fehlende Offenheit bei seiner Wahl in den Vorstand.

Der GdP-Stern ist ein seit 1988 meist jährlich von der GdP-Kreisgruppe Kassel verliehener Preis.

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