Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?
Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? ist ein Sachbuch von Mathias Brodkorb, das am 4. März 2024 im Zu Klampen Verlag erschien. Das Werk hat den Untertitel Der …
Inhalt6 Abschnitte
Gegenstand und Grundthese
„Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ ist ein Sachbuch von Mathias Brodkorb. Es erschien am 4. März 2024 im Zu Klampen Verlag unter dem Untertitel „Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien“. Das Buch untersucht problematisches Verhalten von Verfassungsschutzbehörden gegenüber linken und rechten politischen Positionen.
Die zentrale These lautet: Der Verfassungsschutz überschreite in bestimmten Fällen rechtsstaatliche Grenzen, deute legitime Ausübung von Grundrechten in politischen Extremismus um und werde dadurch zu einem politischen Instrument. Brodkorb fordert am Ende die Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden bei Bund und Ländern.
Aufbau und Fallstudien
Das Buch besteht aus sechs Fallstudien, drei strukturanalytischen Kapiteln und einem Vorwort. Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler schrieb ein Geleitwort. Darin heißt es, Brodkorb kämpfe nicht für eine politische Seite, sondern für den Rechtsstaat des Grundgesetzes. Boehme-Neßler bewertet Brodkorbs Forderung nach Abschaffung des Verfassungsschutzes als klar hergeleitet und logisch begründet.
Die sechs Fallstudien behandeln das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen Bodo Ramelow, Rolf Gössner, „Schnellroda“ mit Götz Kubitschek, dem Institut für Staatspolitik, dem Verlag Antaios und der Zeitschrift „Sezession“, außerdem gegen Martin Wagener, die Alternative für Deutschland (AfD) sowie das 2021 eingeführte „Sammelbeobachtungsobjekt“ „Delegitimierung des Staates“.
Beim Sammelbeobachtungsobjekt geht es unter anderem um Proteste gegen Corona-Maßnahmen, private Spendensammlungen für Betroffene der Ahrtal-Flutkatastrophe 2021 und eine Anpassung des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Diese Anpassung soll laut Darstellung des Artikels die Beobachtung von Einzelpersonen und die leichtere Überwachung von „Regierungskritikern“ betreffen.
Kritik an Begriffen und Praxis
Brodkorb analysiert in den sechs Fällen die Argumentation des Verfassungsschutzes im Detail. Er meint, dass die Behörden von Bund und Ländern für den zentralen Begriff „Extremismus“ keine sachlich sinnvolle oder juristisch haltbare Definition hätten. „Extremismus“ bezeichnet hier politische Bestrebungen, die nach Einschätzung staatlicher Stellen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sein können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Begriff des „Volkes“. Brodkorb sieht dort Verwirrung und Widersprüche. Er unterscheidet zwischen dem politischen Staatsvolk, auch „Demos“ genannt, und einer historisch-kulturellen Abstammungsgemeinschaft, dem „Ethnos“. Wenn diese Unterscheidung bereits vom Verfassungsschutz erfasst werde, stehe das laut Brodkorb im Widerspruch dazu, dass die Bundesregierung die „ethno-kulturelle Identität“ von Auslandsdeutschen fördere.
Als zugespitztes Beispiel nennt Brodkorb Bundeskanzler Helmut Kohl: Wegen seiner ausdrücklichen Einladung von Russlanddeutschen nach Deutschland nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion müsste Kohl nach dieser Logik nachträglich als „völkischer Extremist“ eingestuft werden. Brodkorb kritisiert, der Verfassungsschutz interpretiere Begriffe beliebig, um politische Gegner der Regierung zu diskreditieren.
Demokratieverständnis und Forderung
Brodkorb will den Verfassungsschutz als eine aus seiner Sicht für die Demokratie unwürdige Institution analysieren. Er argumentiert, keine andere westliche Demokratie sei dem deutschen Modell gefolgt. In keiner anderen westlichen Demokratie gebe es eine Behörde, die politische Gesinnungen von Bürgern prüfe, „um diese – weit vor jeder rechtswidrigen Handlung – öffentlich an den Pranger stellen zu können.“
Nach Brodkorbs Kritik lagerten Politiker und Regierungsparteien den demokratischen Streit mit Opposition oder politischen Gegnern an den Verfassungsschutz aus. Die Behörden würden staatliche „Unwerturteile als Ersatzhandlung“ mobilisieren. Durch die Verbindung von Überwachung angeblicher Bestrebungen gegen die Staatsordnung mit einer ausgreifenden Öffentlichkeitsarbeit entstehe ein Effekt, den Brodkorb mit „systematischer Diskreditierung des öffentlichen Rufes“ vergleicht.
Am Ende warnt Brodkorb, der Verfassungsschutz selbst könne eine Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen. Die freiheitliche demokratische Grundordnung meint die grundlegenden Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats. Brodkorb diskutiert Reformen, kommt aber zur Forderung nach Abschaffung. Aus seiner Sicht beschädigt der Verfassungsschutz die „politische Resilienz der Demokratie“; das sei „der gewichtigste Grund [ist], auf seine Dienste künftig besser zu verzichten.“
Öffentliche Vorstellung und Rezensionen
Brodkorb stellte das Buch am 12. März 2024 in einem Streitgespräch mit Uwe Backes, dem stellvertretenden Direktor des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung e. V., auf Schloss Ettersburg vor. Bereits am 25. Februar 2024 veröffentlichte er Kernaussagen in einem Gastbeitrag in der „Schweriner Volkszeitung“. Am 14. März 2024 erläuterte er in der „Neuen Zürcher Zeitung“ seine Thesen zu Widersprüchen beim Volksbegriff des Verfassungsschutzes und weitere Kritikpunkte.
Fatina Keilani, Juristin und NZZ-Redakteurin, schrieb am 23. Februar 2024 die erste Buchbesprechung. Sie griff vor allem das Motiv der „Gesinnungspolizei“ auf und kritisierte anhand von Fallbeispielen eine Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes durch die Bundesregierung als „Richter über politische Meinungen“ im Kampf gegen rechts. Sie teilte Brodkorbs Urteil, es handle sich um einen autoritären Irrweg der Regierung, und beschrieb das Buch als beklemmend.
Michael Meyer nannte das Buch am 7. März 2024 in der „Ostsee-Zeitung“ „reinen politischen Sprengstoff“. Er sah bei Brodkorb einen „skurrilen Mix aus Terriergeist und intellektueller Streitlust“ und bewertete manche Äußerungen kritisch. Eckhard Jesse schrieb am 20. März 2024 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, das Buch sei eine „antiextremistisch motivierte(n) Schrift“ und zeige problematisches Verhalten von Verfassungsschutzbehörden gegenüber linken und rechten Positionen in einer bisher nicht geleisteten Weise auf.
Weitere Bewertungen und bibliografische Daten
Sebastian Ostritsch besprach das Buch am 20. März 2024 in „Die Tagespost“. Er nannte es „furios“, eine „messerscharfe Analyse“ und „ein intellektueller Genuss“. Er hoffte, dass politische Entscheidungsträger daraus Konsequenzen ziehen und den Verfassungsschutz abschaffen.
Michael Kohlstruck bewertete das Buch am 23. Oktober 2024 im „Portal für Politikwissenschaft“ als „gelungene Dokumentation zu den Freiheitseinschränkungen durch entgrenzte Nachrichtendienste“. Er hob hervor, dass Brodkorb seine Forderung nach Abschaffung nicht nur aus Versagen und Intransparenz des Verfassungsschutzes ableite, sondern normativ begründe: mit liberaler Rechtsstaatlichkeit, Freiheitsrechten und der Bedeutung freier gesellschaftlicher Diskurse für die Demokratie.
Kritik kam von Stephan Klenner in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Er bemängelte, Brodkorb könne die Repräsentativität der Fälle rechtswidriger Beobachtung nicht nachweisen. Außerdem fehlten aus Klenners Sicht überzeugende Beweise bei Beobachtung und Bewertung der AfD.
Die Ausgabe lautet: Mathias Brodkorb, „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien“, Zu Klampen Verlag, Springe 2024, ISBN 978-3-98737-016-8.