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Extremismus

Extremismus ist ein in der Extremismusforschung umstrittener Begriff, mit dem Behörden und Gerichte in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Abgrenzung
  2. 2. Definition und freiheitliche demokratische Grundordnung
  3. 3. Merkmale extremistisches Denkens
  4. 4. Hauptarten und Einordnung
  5. 5. Kritik und Grenzen des Begriffs

Begriff und Abgrenzung

Extremismus ist ein in der Extremismusforschung umstrittener Begriff. Behörden und Gerichte in Deutschland verwenden ihn seit etwa 1973, um politische Einstellungen und Bestrebungen als grundsätzlich verfassungsfeindlich zu bewerten und den äußersten Rändern des politischen Spektrums außerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuzuordnen.

Der Begriff löste im amtlichen Sprachgebrauch „Radikalismus“ ab. Radikale politische Positionen können demnach am Rand des demokratischen Spektrums liegen, ohne deshalb verfassungswidrig zu sein. Werner Maihofer begründete diese Unterscheidung damit, dass politische Bestrebungen nicht allein deshalb verfassungswidrig seien, weil sie radikale Fragen stellten. In der wissenschaftlichen Literatur werden beide Begriffe allerdings weiterhin teilweise unpräzise oder synonym verwendet.

Ideengeschichtlich steht der Extremismusbegriff im Umfeld der Totalitarismustheorien und hängt mit dem KPD-Verbot von 1956 zusammen. Das Bundesverfassungsgericht entwickelte dabei die Idee der „streitbaren Demokratie“: Der Staat ist grundsätzlich tolerant gegenüber verschiedenen politischen Auffassungen, darf aber bestimmte unantastbare Grundwerte gegen Angriffe verteidigen. Die Übergangsphase vom Radikalismus- zum Extremismusbegriff lag zwischen 1967 und Mitte der 1970er-Jahre. Im Verfassungsschutzbericht von 1973 erschien der Begriff erstmals in dieser Form; bis 1975 war die Umstellung beim Inlandsgeheimdienst abgeschlossen.

Da „extremistisch“ eine staatliche, normative und meist abwertende Zuschreibung ist, bezeichnen sich die so eingeordneten Gruppen in der Regel nicht selbst so. Sie sehen den Begriff häufig als Ausgrenzung ihrer politischen Positionen aus dem demokratischen Meinungsspektrum.

Definition und freiheitliche demokratische Grundordnung

Der Begriff ist im deutschen Recht nicht ausdrücklich legal definiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bestimmte Extremismus im Jahr 2000 als „fundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaats“. Gemeint sind Bestrebungen, die sich gegen den Kern des Grundgesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) insgesamt richten.

Nach dem SRP-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1952 (1 BvB 1/51) ist die FDGO eine Ordnung, die Gewalt- und Willkürherrschaft ausschließt und auf Rechtsstaatlichkeit, Volkssouveränität, dem Willen der jeweiligen Mehrheit sowie Freiheit und Gleichheit beruht. Zu ihren grundlegenden Prinzipien zählen mindestens:

  • die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, besonders des Rechts auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit,
  • die Volkssouveränität,
  • die Gewaltenteilung,
  • die Verantwortlichkeit der Regierung,
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • das Mehrparteienprinzip,
  • die Chancengleichheit aller politischen Parteien sowie das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Uwe Backes definierte Extremismus 2001 als „politische Diskurse, Programme und Ideologien, die sich implizit oder explizit gegen grundlegende Werte und Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten richten“. Ob dieser Oberbegriff für Linksextremismus und Rechtsextremismus gleichermaßen geeignet ist, bleibt in der Politikwissenschaft umstritten.

Merkmale extremistisches Denkens

Die Forschung betrachtet Extremismus aus zwei Perspektiven. Normativ wird Extremismus als Gegenposition zum demokratischen Verfassungsstaat bewertet. Als wichtige demokratische Grundlagen gelten dabei die fundamentale Gleichheit der Menschen, Menschen- und Bürgerrechte, Gewaltenteilung, persönliche Freiheit, rechtsstaatliche Vorgaben, das Mehrheitsprinzip mit Minderheitenschutz, politische Konkurrenz, gesellschaftlicher Pluralismus und das Repräsentativprinzip.

Eine zweite Perspektive fragt, was extremistisches Denken inhaltlich und psychologisch kennzeichnet. Nach Uwe Backes ist der Absolutheitsanspruch entscheidend: Extremistische Akteure berufen sich auf bestimmte „Kernaussagen über die Welt“, die sie als objektiv erkannt und absolut wahr ansehen. Dadurch fehlt die Bereitschaft, Mehrdeutigkeit und unterschiedliche Deutungen politischer Vorgänge zu akzeptieren.

Tom Mannewitz und Fabian Fischer stellen dieser Haltung die Ambiguitätstoleranz gegenüber, also die Fähigkeit, Mehrdeutigkeit auszuhalten. Extremistisches Denken ist demgegenüber kohärenzdominiert: Ein geschlossenes Denksystem soll Widersprüche und Mehrdeutigkeiten vermeiden und kognitive Dissonanzen auflösen. Die demokratische Antwort auf ein extremistisches Feindbild besteht nach Fischer daher nicht in einer einzigen „richtigen“ Wirklichkeit, sondern im Pluralismus verschiedener Sichtweisen und Deutungen.

Extremistische Ideologien können Identität und Gruppenzusammenhalt stiften und Probleme durch einfache monokausale Erklärungen verständlich machen. Negative Entwicklungen werden dann auf eine einzige Ursache oder einen einzigen Gegner zurückgeführt, etwa „die Juden“, „Amerika“ oder „das Kapital“. Wiederkehrende antiliberale Motive sind die angebliche „Identitätszersetzung und Kulturverfall“, die „Zerstörung der Gemeinschaft“ und die Vorstellung von „dunklen Mächten“. Als wichtige Antriebskräfte gelten Ängste und Schutzbedürfnisse in einer sich wandelnden und komplexer werdenden Welt.

Hauptarten und Einordnung

Behörden und Sozialwissenschaften unterscheiden meist folgende Hauptarten:

  • Linksextremismus umfasst sehr unterschiedliche Richtungen, die den Kapitalismus überwinden wollen. Dazu zählen Autonome und Anarchisten ebenso wie K-Gruppen und kommunistische Parteien. Die Einordnung richtet sich häufig stärker nach programmatischen Zielen als nach der tatsächlich betriebenen Politik. In der Bundesrepublik galt der Linksextremismus durch den Terror der Roten Armee Fraktion in den 1970er-Jahren zeitweise als größte Gefahr für den Verfassungsstaat.

  • Rechtsextremismus vereint ebenfalls unterschiedliche Gruppen und Parteien, die rechts von demokratisch-konservativen Parteien eingeordnet werden. Als zentraler Unterschied zum Linksextremismus gilt die Ablehnung des „Ethos fundamentaler Menschengleichheit“. Rechtsextreme Strömungen wurden nach dem Brandanschlag von Solingen, dem Mordanschlag von Mölln sowie den Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda häufig als besonders gewaltbereit und aggressiv eingeschätzt. Nach der Aufdeckung der Verantwortung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) für eine Mordserie an Ausländern von 2000 bis 2006, den Nagelbombenanschlag in Köln 2004 und den Polizistenmord von Heilbronn 2007 gewann das Thema ab November 2011 erneut große öffentliche Aufmerksamkeit. Nach dem Anschlag in Hanau 2020 bezeichnete Innenminister Horst Seehofer den Rechtsextremismus als „derzeit die höchste Sicherheitsbedrohung für die Bundesrepublik“.

  • Islamistischer Extremismus bezeichnet Spielarten eines islamistischen Fundamentalismus, dessen Islaminterpretation den Freiheits- und Emanzipationsversprechen der Aufklärung entgegensteht und sich laut Artikel immer auch gegen Juden richtet. Beispiele sind Muslimbrüder, Al-Qaida und der IS. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wird er auch in westlichen Staaten als Gefahr für die innere und äußere Sicherheit betrachtet. Im Blick stehen unter anderem Personen aus dem Nahen Osten und Zentralasien, Angehörige der zweiten oder dritten Einwanderergeneration sowie Konvertierte. Sie können in größeren Gruppierungen, Kleinstgruppen oder als Einzelpersonen auftreten und ideologisch Al-Qaida beziehungsweise seit Mitte der 2010er-Jahre dem IS nahestehen.

„Ausländerextremismus“ bezeichnet bei den Verfassungsschutzbehörden ausländische extremistische Aktivitäten im Inland, gilt aber nicht als eigenständiger Extremismustyp. Außerdem gibt es den seit den späten 1950er-Jahren verwendeten, nicht unumstrittenen Begriff „Extremismus der Mitte“. Er weist auf intolerante Tendenzen in der politischen Mitte hin, die seit Anfang der 1990er-Jahre als möglicher „Resonanzboden“ für extremistische Weltanschauungen diskutiert werden.

Kritik und Grenzen des Begriffs

Kritiker bezweifeln, ob der normative Extremismusbegriff die demokratische Ordnung angemessen schützt und zugleich wissenschaftlich präzise ist. Weil staatliche politische Institutionen über die Definitionsmacht verfügen, könnten andere Demokratievorstellungen ausgeblendet und Minderheitspositionen vorschnell mit illegitimen Zielen gleichgesetzt werden. Der Begriff fasse sehr unterschiedliche Gruppen anhand idealtypischer Merkmale in einer gemeinsamen „Schublade“ zusammen.

Als gemeinsame Merkmale verschiedener Extremismen werden häufig ein Alleinvertretungsanspruch, die Ablehnung pluralistisch-demokratischer Systeme, Dogmatismus, Freund-Feind-Denken und ein Fanatismus genannt, der jedes zur Zielerreichung geeignete Mittel rechtfertigt. Nach Ansicht der Kritiker verdeckt diese Zusammenfassung jedoch die erheblichen inhaltlichen Unterschiede zwischen den Gruppen.

Vertreter des klassischen Extremismusbegriffs halten die gemeinsamen Merkmale für relevant, wenn das angestrebte Endziel ein diktatorisches, die persönliche Freiheit aufhebendes Regime ist oder eine solche Entwicklung zumindest in Kauf genommen wird. Der Ansatz sei nicht „staats- oder systemtreu“, sondern „demokratietreu“. Auch innerhalb dieses Ansatzes würden Rechtsextremismus und Linksextremismus unterschieden; beide Richtungen hätten keine einheitliche Ideologie und bekämpften sich häufig gegenseitig.

Gero Neugebauer sieht Stärken und Schwächen: Für Behörden eigne sich der Begriff, um Gegner der FDGO zu identifizieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Für sozialwissenschaftliche Forschung sei das eindimensionale Achsenmodell von links über die Mitte nach rechts jedoch „unterkomplex“. Es berücksichtige die Heterogenität politischer Einstellungen und die zeitlich veränderliche Zuordnung zu politischen Spektren nur unzureichend. Besonders der Linksextremismus sei politisch und ideologisch wesentlich uneinheitlicher als der Rechtsextremismus.

Claus Leggewie kritisiert die mangelnde Präzision und die Tätigkeit des Verfassungsschutzes bereits im Vorfeld politischer Kommunikation. Nach seiner Auffassung sollte nicht die bloße vermutete Nähe zum Extremismus, sondern erst gewaltsames Verhalten oder politische Straftaten den maßgeblichen Anknüpfungspunkt bilden. Insgesamt wird der Begriff daher von staatlichen Behörden und Gerichten deutlich unproblematischer verwendet als in Forschung und Wissenschaft.

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