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Geschichte der Parteien in Deutschland

In den 1860er-Jahren entstanden die ersten deutschlandweiten Parteien, zunächst die liberale Deutsche Fortschrittspartei (1861), später der Allgemeine Deutsche …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernentwicklung des Parteiensystems
  2. 2. Vom Vormärz bis zur Reichsgründung
  3. 3. Kaiserreich und Weimarer Republik
  4. 4. NS-Diktatur, Besatzungszeit und Teilung
  5. 5. Bundesrepublik, Wiedervereinigung und Gegenwart

Kernentwicklung des Parteiensystems

Die Geschichte der Parteien in Deutschland beschreibt die Entwicklung politischer Parteien vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Moderne Parteien entstanden, als sich Abgeordnete in Parlamenten zu festeren Gruppen zusammenschlossen. Anfangs standen vor allem Liberale den konservativen Anhängern der Monarchie gegenüber; viele Abgeordnete blieben ungebunden. Später wurden daraus feste Organisationen, die nach 1918 wichtige staatstragende Aufgaben übernahmen.

Besonders wichtig war die Frankfurter Nationalversammlung von 1848/1849 als erstes gesamtdeutsches Parlament. In den 1860er-Jahren entstanden die ersten deutschlandweiten Parteien: die liberale Deutsche Fortschrittspartei 1861, der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein 1863, die Sozialdemokratische Arbeiterpartei 1869 und die katholische Zentrumspartei 1870.

Seit 1871 konnten Parteien im Reichstag an der Gesetzgebung mitwirken, hatten aber zunächst wenig Einfluss auf die Regierungsbildung. In der Weimarer Republik ab 1919 mussten Parteien erstmals die gesamte Staatsleitung tragen, scheiterten aber oft an stabilen Mehrheiten. 1933 übernahm die NSDAP die Macht und beseitigte das Mehrparteiensystem. Nach 1945 wurden Parteien in den Besatzungszonen neu zugelassen. In der DDR entstand die Diktatur der SED, in der Bundesrepublik entwickelte sich ein parlamentarisches Parteiensystem mit CDU/CSU, SPD, FDP, später Grünen, Linken, AfD und weiteren Parteien.

Vom Vormärz bis zur Reichsgründung

Parteien konnten erst entstehen, als es Parlamente mit Abgeordneten gab. In Süddeutschland hatten Baden, Württemberg und Bayern nach 1815 frühe Verfassungen und Parlamente mit zwei Kammern. Wählen durfte nur, wer Grundbesitz hatte oder eine bestimmte Steuerhöhe zahlte. Die Parlamente hatten wenige Rechte, wurden aber zu Orten politischer Debatte.

Im Vormärz ab 1830 gab es nach Karl Rohe „Vorformen eines modernen Parteiensystems“. Politische Vereine waren stark eingeschränkt; nach dem Hambacher Fest verschärfte der Bundestag des Deutschen Bundes am 5. Juli 1832 Presse-, Vereins- und Versammlungsrecht. Trotzdem entstanden politische Richtungen oft um Zeitschriften und Vereine.

Wichtige Strömungen waren Liberale, Radikale, die frühe Arbeiterbewegung, Konservative und Katholiken. Moderate Liberale wollten Freiheitsrechte und Verfassungsstaat in einer konstitutionellen Monarchie. Radikale forderten allgemeines und gleiches Wahlrecht, Volkssouveränität und oft die Republik. Die Arbeiterbewegung wollte die Lage von Lohn- und Handarbeitern verbessern und politische Rechte erkämpfen. Konservative verteidigten Monarchie, Ordnung und Tradition, entwickelten aber unterschiedliche Richtungen. Katholiken organisierten sich politisch, besonders nach dem Kölner Ereignis 1837, als der preußische Staat den Kölner Erzbischof inhaftierte.

In der Revolution 1848/1849 tagte die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche. Sie erarbeitete eine Reichsverfassung, erließ Reichsgesetze und setzte eine vorläufige Reichsregierung ein. Am 28. März 1849 wählte sie Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser der Deutschen; er nahm die Krone nicht an. Nach dem Scheitern folgte eine Reaktionszeit mit Verboten politischer Vereine. Erst in den 1860er-Jahren entstanden überregionale Parteien: die Deutsche Fortschrittspartei 1861, der ADAV 1863, die SDAP 1869 und die Zentrumspartei 1870.

Kaiserreich und Weimarer Republik

Im Kaiserreich seit 1871 war der Reichstag ein wichtiges Organ der Gesetzgebung, doch die Regierung wurde vom Kaiser eingesetzt. Parteien beeinflussten Politik, konnten aber die Regierungsbildung nicht direkt bestimmen. Konservative Parteien und Nationalliberale unterstützten häufig die Reichsregierung; Zentrum und Liberale arbeiteten zeitweise mit ihr zusammen. Die SPD, seit 1891 so genannt, blieb grundsätzlich in Opposition zum Staat. Daneben gab es Regional-, Minderheiten-, Interessen- und Antisemitenparteien.

Das Reichstagswahlrecht war allgemein, gleich und direkt für Männer ab 25 Jahren, mit Ausnahmen etwa für Militärangehörige, Strafgefangene und Männer, die Armenhilfe erhielten. Gewählt wurde in Ein-Personen-Wahlkreisen mit absolutem Mehrheitswahlrecht. Dadurch konnten Stimmen- und Mandatsanteile stark auseinanderfallen. Die SPD war die einzige wirklich reichsweite Partei und stellte seit 1890 fast überall Kandidaten auf.

Die Parteien wurden erst allmählich moderne Organisationen. Zunächst bedeutete Partei vor allem Unterstützung einer Reichstagsfraktion. Später entstanden dauerhafte Wahlkomitees und stärkere Parteiapparate. Die Sozialdemokratie wurde zum Vorbild moderner Parteiorganisation und Wählermobilisierung.

Im Ersten Weltkrieg schlossen die Parteien zunächst den „Burgfrieden“. Aus der Ablehnung der Kriegspolitik durch Teile der SPD entstanden die USPD und später die KPD. 1917 forderten MSPD, Freisinnige und Zentrum im interfraktionellen Ausschuss einen Verständigungsfrieden und Parlamentarisierung. Mit der Oktoberreform vom 28. Oktober 1918 musste der Kanzler das Vertrauen des Reichstags besitzen. Nach der Abdankung des Kaisers am 9. November 1918 entstand die Republik, deren Verfassung am 11. August 1919 verabschiedet wurde.

In der Weimarer Republik bestanden viele Parteien aus dem Kaiserreich weiter, während neue extremistische Parteien hinzukamen: die KPD links und die NSDAP rechts. Das Verhältniswahlrecht machte regionale Hochburgen weniger wichtig, und erstmals durften 1919 Frauen wählen. Die demokratische Mitte bestand vor allem aus SPD, DDP, DVP und Zentrum. Konservative sammelten sich in der DNVP. Die Republik scheiterte nicht einfach an vielen kleinen Parteien, sondern vor allem an der Stärke extremistischer Parteien, besonders seit der Weltwirtschaftskrise 1929.

NS-Diktatur, Besatzungszeit und Teilung

Die NSDAP ging aus der Deutschen Arbeiterpartei von 1919 hervor. Adolf Hitler wurde 1921 Vorsitzender der in Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei umbenannten Partei. Ihr Programm von 1920 richtete sich gegen Demokratie, Versailler Vertrag, kapitalistische Wirtschaft und nicht „Deutschblütige“, vor allem Juden. Nach dem gescheiterten Putsch von 1923 bemühte sich Hitler um einen legalen Anschein. Die Weltwirtschaftskrise ab 1929 und konservative Versuche, den Staat autoritärer zu gestalten, begünstigten die NSDAP. Im Januar 1933 entstand eine Koalitionsregierung aus NSDAP und DNVP.

Innerhalb weniger Monate errichtete Hitler eine Diktatur. Am 22. Juni 1933 wurde die SPD verboten, am 27. Juni lösten sich DNVP und DVP auf, am 4. Juli die BVP. Am 14. Juli 1933 trat das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien in Kraft. Die NSDAP wurde mit dem Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Bei Kriegsende hatte sie sechs Millionen Mitglieder.

Nach 1945 wurde Deutschland in vier Besatzungszonen geteilt. Parteien mussten bis 1950 von der jeweiligen Besatzungsmacht lizenziert werden. In allen vier Zonen wurden KPD, SPD, CDU und Liberale zugelassen. Ehemalige NSDAP-Mitglieder fanden in allen Parteien Aufnahme, was einerseits als moralische Belastung, andererseits als Wiedereingliederung in die Demokratie bewertet wurde.

In der Sowjetischen Besatzungszone ließ die Besatzungsmacht Parteien schon im Juni 1945 zu, förderte aber besonders die KPD. Im April 1946 wurden SPD und KPD durch Zwangsvereinigung zur SED verbunden. Spätestens seit 1948 wurde die SED vollständig von Kommunisten beherrscht. CDU, LDPD, DBD und NDPD wurden zu Blockparteien, die nur begrenzte Eigenständigkeit hatten und die führende Rolle der SED anerkennen mussten. In der 1949 gegründeten DDR war der Führungsanspruch der SED seit 1968 ausdrücklich in der Verfassung gesichert.

In den Westzonen entstanden CDU/CSU, SPD, FDP und weitere Parteien. Das Grundgesetz von Mai 1949 erkannte Parteien positiv als Mitgestalter der politischen Meinungsbildung an.

Bundesrepublik, Wiedervereinigung und Gegenwart

Bei der ersten Bundestagswahl 1949 kamen noch zehn Parteien und drei Unabhängige in den Bundestag. Ab 1953 wurde die Fünf-Prozent-Hürde bundesweit angewandt; seit 1957 konnten alternativ mindestens drei Wahlkreismandate den Einzug ermöglichen. Dadurch nahm die Zahl der Bundestagsparteien ab. Die KPD wurde 1956 verboten, die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei bereits 1952.

Bis 1961 blieben vor allem CDU/CSU, SPD und FDP als Bundestagsparteien übrig. CDU/CSU und SPD entwickelten sich zu Volksparteien, also Parteien mit Wählern aus vielen gesellschaftlichen Gruppen. Die SPD rückte mit dem Godesberger Programm 1959 in Richtung politische Mitte. Von 1961 bis 1983 prägte ein Dreiparteiensystem aus CDU/CSU, SPD und FDP die Bundespolitik. Die FDP konnte mit beiden großen Parteien koalieren, während CDU/CSU und SPD um Regierungsmehrheiten konkurrierten.

1980 gründeten sich die Grünen als ökologische und alternative Partei. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. Sie verbanden Umweltschutz mit Themen wie Frieden, Anti-Atomkraft und Datenschutz und brachten neue Organisationsformen ein, etwa Doppelspitzen und Frauenquoten. Rechts der Union erzielten zeitweise Republikaner, NPD und DVU Erfolge in Landtagen, blieben aber auf Bundesebene meist an der Fünf-Prozent-Hürde hängen.

1989/1990 brach die SED-Diktatur in der DDR zusammen. Die erste und einzige freie Volkskammerwahl fand am 18. März 1990 statt und wurde teilweise zu einer Abstimmung über schnelle Wiedervereinigung. Die konservative „Allianz für Deutschland“ gewann stark, die SPD erreichte knapp 22 Prozent, die PDS 16,4 Prozent. Die Wiedervereinigung wurde am 3. Oktober 1990 vollzogen. Die PDS ging aus der SED hervor und fusionierte 2007 mit der WASG zur Partei Die Linke. Bündnis 90 und die Grünen vereinigten sich 1993 zu Bündnis 90/Die Grünen.

Seit der Wiedervereinigung blieb das Parteiensystem grundsätzlich bundesdeutsch geprägt, wurde aber erweitert. Die AfD wurde im Februar 2013 gegründet, erreichte bei der Bundestagswahl 2013 4,7 Prozent und zog 2017 mit 12,6 Prozent erstmals in den Bundestag ein. Seit 2025 ist sie dort als zweitgrößte Fraktion vertreten. Das Bündnis Sahra Wagenknecht war von 2023 bis 2025 mit zehn Abgeordneten im Bundestag vertreten, verfehlte 2025 aber knapp den Wiedereinzug.

Kritisiert werden in der Gegenwart vor allem Parteienfinanzierung, Einfluss von Parteien auf Ämterbesetzungen und sinkende Mitgliederzahlen. Richard von Weizsäcker löste 1992 mit Parteienkritik breite Reaktionen aus. Viele Parteien gelten als überaltert, traditionelle Milieus schrumpfen, und Wahlbeteiligung sowie Parteibindung nehmen tendenziell ab.

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