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Abgeordneter
Ein Abgeordneter oder Parlamentarier (auch Repräsentant, Deputierter oder Volksvertreter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z. ... B. Parlament …
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Begriff und Grundmerkmale
Ein Abgeordneter oder Parlamentarier ist eine Person, die von Wahlberechtigten in eine Versammlung wie ein Parlament oder eine Nationalversammlung gewählt wird. Weitere Bezeichnungen sind Repräsentant, Deputierter und Volksvertreter.
Abgeordnete vertreten die Wähler für eine bestimmte Dauer. Sie unterscheiden sich damit von Wahlmännern: Wahlmänner haben nur bei einer einzelnen konkreten Wahl eine Stimme. Unterliegen Abgeordnete einem imperativen Mandat, also verbindlichen Aufträgen oder Weisungen, werden sie als Räte bezeichnet. Mitglieder kommunaler Selbstverwaltungsgremien heißen nur umgangssprachlich Abgeordnete.
Mandate können durch freie Wahl entstehen, aber auch aus Scheinwahlen hervorgehen, durch Ernennung vergeben werden oder kraft eines Amtes oder durch Geburt bestehen. In den meisten Staaten genießen Abgeordnete Immunität: Strafverfolgung ist grundsätzlich erst möglich, wenn das Parlament die Immunität aufhebt. Indemnität bedeutet, dass sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich außerhalb des Parlaments nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Üblich sind außerdem eine Abgeordnetenentschädigung. Der Abgeordneteneid war früher verbreitet, ist in Demokratien heute jedoch eine Randerscheinung.
Deutschland und Österreich
Mitglieder des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie vertreten das ganze deutsche Volk. Nach dem freien Mandat sind sie weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen. In der Praxis steht diesem Grundsatz die Fraktionsdisziplin gegenüber.
Mitglieder der Landesparlamente heißen Mitglied des Landtages (MdL). In Berlin lautet die Bezeichnung MdA für Mitglied des Abgeordnetenhauses, in Bremen MdBB für Mitglied der Bremischen Bürgerschaft und in Hamburg MdHB für Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Ein Bundestagsabgeordneter muss volljährig sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; weitere Bedingungen des passiven Wahlrechts ergeben sich aus den jeweiligen Gesetzen. In Niedersachsen bezeichnet das Kommunalverfassungsgesetz auch Mitglieder von Vertretungskörperschaften als Abgeordnete.
In Österreich heißt ein Abgeordneter auch Mandatar. Er wird gewählt und in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft entsandt. Abgeordnete gibt es zum Nationalrat und zu den Landtagen. Die Ländervertreter im Bundesrat werden nicht direkt gewählt und heißen daher Mitglieder des Bundesrates, nicht Abgeordnete. Rechte und Pflichten regeln Bundes- und Landesgesetze, etwa Immunität als Schutz gegen gerichtliche Verfolgung sowie das Bezügegesetz für Bezüge und Aufwandsentschädigungen.
Ein wilder Abgeordneter stand bei der Wahl auf der Kandidatenliste einer Partei, tritt später aber aus ihr aus. Da er vom Volk gewählt wurde, behält er sein Mandat. Er unterliegt keiner Klubdisziplin und kann nach seinem Gewissen entscheiden. Bei knappen Mehrheiten kann er zum „Zünglein an der Waage“ werden.
Italien, Europäische Union und USA
In Italien heißen die Mitglieder der ersten Kammer des Parlaments deputati und werden mit onorevole („Ehrwürdiger“) angesprochen. In Südtirol wird der Begriff Abgeordneter, wie in Österreich, weiter verstanden.
Die gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments heißen Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) oder inoffiziell Europaabgeordnete. Seit 1979 werden sie alle fünf Jahre bei Europawahlen direkt gewählt. Zuvor bestimmten die Parlamente der Mitgliedstaaten die Mitglieder des EU-Parlaments. Derzeit umfasst das Europäische Parlament 736 Abgeordnete.
In den Vereinigten Staaten bezeichnet man besonders die gewählten Mitglieder des Repräsentantenhauses, der zweiten Kammer des Kongresses, als Abgeordnete oder genauer als Kongressabgeordnete (Congressman/-woman); seltener heißen sie Repräsentanten (Representatives). Der US-Senat ist zwar die erste Kammer des Kongresses, seine Mitglieder heißen aber Senatoren (Senators) und nicht Abgeordnete.