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Gerhard Leibholz

NAME, Leibholz, Gerhard ; KURZBESCHREIBUNG, deutscher Jurist, Richter des Bundesverfassungsgerichts ; GEBURTSDATUM, 15. November 1901 ; GEBURTSORT, Berlin.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Person und zentrale Bedeutung
  2. 2. Ausbildung und wissenschaftliche Laufbahn
  3. 3. Verfolgung, Emigration und Tätigkeit nach 1945
  4. 4. Wirkung und rechtliche Beispiele
  5. 5. Schriften, Briefwechsel und Ehrungen

Person und zentrale Bedeutung

Hermann Gerhard Leibholz (* 15. November 1901 in Charlottenburg; † 19. Februar 1982 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer und Richter. Von 1951 bis 1971 gehörte er dem Bundesverfassungsgericht an. Bekannt wurde er vor allem als Vertreter der Parteienstaatslehre und durch seinen Einfluss auf die frühe Rechtsprechung des Gerichts.

Die Parteienstaatslehre beschreibt eine Veränderung des liberal-repräsentativen Verfassungssystems. Nach ihr wird dieses System durch das Aufkommen und die grundgesetzliche Anerkennung politischer Parteien überlagert. Parteien sind demnach Organisationen, durch die der Wille des Volkes geformt wird. Das Bundesverfassungsgericht griff diese Sichtweise besonders in seiner Anfangszeit auf. In neuerer Zeit ist jedoch eine Abkehr von der Parteienstaatslehre zu beobachten.

Ausbildung und wissenschaftliche Laufbahn

Leibholz studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaft und Philosophie. 1921 promovierte er dort im Alter von 19 Jahren bei Richard Thoma mit einer Arbeit über Johann Gottlieb Fichte zum Dr. phil. 1925 folgte bei Heinrich Triepel in Berlin die Promotion zum Dr. iur. Die bibliografische Angabe des Artikels bezeichnet diese Arbeit als Dissertation der Universität Berlin aus dem Jahr 1924.

In seiner Untersuchung zur Gleichheit vor dem Gesetz deutete Leibholz den Gleichheitssatz als Willkürverbot. Außerdem vertrat er die Auffassung, dass Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung nicht nur die Verwaltung, sondern auch den Gesetzgeber binde. Bis dahin war diese Vorschrift vor allem als Rechtsanwendungsgebot verstanden worden.

1928 habilitierte sich Leibholz bei Heinrich Triepel in Berlin. Seine Habilitationsschrift stellte eine Transformation des liberalen Repräsentativstaates in einen Parteienstaat fest und wurde später zur Grundlage seiner Parteienstaatsdoktrin. 1929 erhielt er einen Lehrstuhl an der Juristischen Fakultät der Preußischen Universität zu Greifswald. 1931 wurde er Professor an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen. Die Berufung erfolgte, nachdem der preußische Wissenschaftsminister Adolf Grimme gegen antisemitisch begründete Einwände der Fakultät interveniert hatte.

Verfolgung, Emigration und Tätigkeit nach 1945

Leibholz stammte aus einer wohlhabenden jüdischen Familie, war jedoch getauft und christlich erzogen. Nach dem Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums von 1933 durfte er zunächst im Amt bleiben, weil er glaubhaft machen konnte, nach dem Ersten Weltkrieg an der Unterdrückung bolschewistischer Unruhen beteiligt gewesen zu sein. 1935 wurde er wegen seiner jüdischen Herkunft in den Ruhestand versetzt.

1938 emigrierte Leibholz mit seiner Frau Sabine Bonhoeffer und den beiden Töchtern rechtzeitig vor den Novemberpogromen nach Großbritannien. 1940 wurde er dort kurzzeitig als Enemy Alien interniert. Er hielt einige Vorlesungen an der Universität Oxford, konnte seine wissenschaftliche Karriere in England aber letztlich nicht fortsetzen. Als Berater des anglikanischen Bischofs George Bell beeinflusste er dessen Kritik an der offiziellen britischen Kriegspolitik.

1947 kehrte Leibholz zunächst als Gastprofessor an die Universität Göttingen zurück. Vom 7. September 1951 bis zum 8. Dezember 1971 war er Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Er prägte insbesondere die parteienfreundliche Rechtsprechung des Gerichts. Eine wichtige Rolle spielte sein Status-Bericht von 1952. Darin definierte das Gericht seine Stellung als Verfassungsorgan selbst und begründete seine besondere Position im Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland. Der Erste Senat, dem Leibholz nicht angehörte, übernahm schon in einer seiner ersten Entscheidungen seine Auslegung und deutete den Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes als Willkürverbot.

Von 1961 bis 1978 gehörte Leibholz dem Beirat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit an.

Wirkung und rechtliche Beispiele

Unter dem Einfluss der Parteienstaatslehre begründete das Bundesverfassungsgericht unter anderem die Zulässigkeit der Parteienfinanzierung. Auch die Aberkennung des Bundestagsmandats von Angehörigen verbotener Parteien wurde mit dieser Sichtweise begründet. Als Beispiel nennt der Artikel das SRP-Urteil des Ersten Senats von 1952.

Leibholz’ Verständnis des Gleichheitssatzes wirkte ebenfalls auf die Rechtsprechung fort. Das Willkürverbot bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Gleichheitssatz nicht nur für die Anwendung des Rechts durch die Verwaltung gilt, sondern auch Anforderungen an den Gesetzgeber stellen kann.

Schriften, Briefwechsel und Ehrungen

Gemeinsam mit Hans-Justus Rinck begründete Leibholz einen Grundgesetzkommentar, dessen erste beiden identischen Auflagen 1966 mit einem Nachtrag von 1968 erschienen. Zu seinen wichtigen Veröffentlichungen zählen Die Gleichheit vor dem Gesetz (1925; erweiterte zweite Auflage 1959), Das Wesen der Repräsentation unter besonderer Berücksichtigung des Repräsentativsystems (1929; erweiterte dritte Auflage 1966 unter dem Titel Das Wesen der Repräsentation und der Gestaltwandel der Demokratie im 20. Jahrhundert), Die Auflösung der liberalen Demokratie in Deutschland und das autoritäre Staatsbild (1933), Strukturprobleme der modernen Demokratie (1958, Neuausgabe 1974), Politics and Law (1965) und Verfassungsstaat – Verfassungsrecht (1973). Außerdem veröffentlichte er Beiträge zum Staatsrecht in deutscher und griechischer Sprache.

Der Briefwechsel zwischen George Bell und Gerhard Leibholz aus den Jahren 1939–1951 wurde 1974 herausgegeben. Eine weitere Edition erschien 2021 unter dem Titel The George Bell-Gerhard Leibholz Correspondence. In the Long Shadow of the Third Reich und umfasst die Jahre 1938–1958.

1968 erhielt Leibholz das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. 2006 wurde in Neureut (Karlsruhe) eine Gerhard-Leibholz-Straße benannt.

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