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Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Es handelt sich um ein System kollektiver Sicherheit in Europa, das aber gleichzeitig Rüstungsbegrenzungen für die Partnerstaaten, insbesondere Deutschland, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Entwicklung der europäischen Verteidigungspolitik
  3. 3. Rechtsgrundlagen, Organe und Entscheidungswege
  4. 4. Fähigkeiten und verteidigungspolitische Zusammenarbeit
  5. 5. Militärische Operationen und zivile Missionen
  6. 6. NATO, USA und Deutschlands Beitrag

Grundidee und Bedeutung

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist ein Politikfeld der Europäischen Union und Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Sie ermöglicht der EU, zivile und militärische Maßnahmen zur Krisenbewältigung durchzuführen. Dabei gelten teilweise besondere Regeln und Institutionen.

Die nationalen Regierungen bestimmen die GSVP. Der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union fassen die wesentlichen Beschlüsse; bei militärischen oder verteidigungspolitischen Fragen ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament besitzen hauptsächlich Informations- und Anhörungsrechte. Maßnahmen der GSVP unterliegen nicht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Die EU besitzt weder eigene Soldaten noch eine europäische Armee. Für Einsätze stellen die Mitgliedstaaten freiwillig nationale Streitkräfte und anderes Personal bereit. Die politische Kontrolle und strategische Leitung liegen beim Rat und beim Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK). Für größere Einsätze kann die EU aufgrund der Vereinbarung Berlin Plus auch auf Mittel der NATO zurückgreifen.

Entwicklung der europäischen Verteidigungspolitik

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand das Interesse an einer gemeinsamen Verteidigung aus der Bedrohung Westeuropas durch die Sowjetunion und aus dem Wunsch, die Bundesrepublik Deutschland militärisch einzubinden. Der 1950–52 ausgearbeitete Vertrag über eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft mit einer „Europaarmee“ unter dem Dach der NATO scheiterte an der fehlenden Ratifikation durch das französische Parlament.

1954 wurde die Westeuropäische Union (WEU) gegründet. Ihre Bedeutung blieb gegenüber der NATO begrenzt. 1992 übernahm sie die Petersberg-Aufgaben: humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen. Aus der seit den 1980er-Jahren verstärkten deutsch-französischen Zusammenarbeit entstanden eine gemeinsame Brigade und 1992 das Eurokorps.

Der Vertrag von Maastricht ordnete 1992 die Sicherheitspolitik der neu gegründeten EU zu. Die EU war zunächst kein Militärbündnis und kannte keine gegenseitige Beistandspflicht. Die Jugoslawienkriege zeigten jedoch ihre geringe außen- und militärpolitische Handlungsfähigkeit. Der Vertrag von Amsterdam von 1997 bereitete deshalb den Ausbau zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) vor. Nach dem französisch-britischen Gipfel von Saint-Malo 1998 unterstützte auch Großbritannien eine europäische Verteidigungskomponente außerhalb der unmittelbaren NATO-Strukturen.

Auf den EU-Gipfeln von Köln und Helsinki 1999, Feira 2000 sowie Göteborg und Laeken 2001 wurden eigene Fähigkeiten zur Erfüllung der Petersberg-Aufgaben, Beiträge von Soldaten, Polizisten und anderem Personal sowie die Beziehungen zur NATO und zu Nicht-EU-Staaten geregelt. Der Vertrag von Nizza führte die ESVP 2001 ein. 2003 begannen die erste EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina, eine Militärmission mit NATO-Strukturen in Mazedonien und mit Operation Artemis in der Demokratischen Republik Kongo die erste autonome EU-Militärmission.

Der 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon benannte die ESVP in GSVP um, verbesserte die Koordination der Rüstungspolitik und führte eine gegenseitige Beistandsklausel ein. Dänemark hatte seit 1992 einen Verteidigungsvorbehalt und beteiligte sich daher nicht an verteidigungspolitischen Beschlüssen und Einsätzen. Nach einer Volksabstimmung vom 1. Juni 2022 hob es diesen Vorbehalt zum 1. Juli 2022 auf.

Rechtsgrundlagen, Organe und Entscheidungswege

Nach Art. 42 Abs. 1 und 2 EUV darf die EU sicherheits- und verteidigungspolitisch handeln. Die GSVP umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die durch einen entsprechenden Beschluss des Europäischen Rats zu einer gemeinsamen Verteidigung führen kann. Die besonderen Verteidigungspolitiken neutraler Staaten und der NATO-Mitglieder bleiben unberührt.

Nach Art. 31 Abs. 4 EU-Vertrag werden militärische und verteidigungspolitische Ratsbeschlüsse ausnahmslos einstimmig gefasst. Die damit verbundenen operativen Ausgaben werden gemäß Art. 41 Abs. 2 nicht aus dem EU-Haushalt, sondern von den Mitgliedstaaten getragen. Art. 42 Abs. 7 enthält eine Beistandsklausel: Nach einem bewaffneten Angriff auf das Gebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Staaten diesem alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung im Einklang mit Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen. Frankreich berief sich nach den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris erstmals darauf.

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäische Auswärtige Dienst wirken vollständig an der GSVP mit. Das PSK, meist aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten zusammengesetzt, beobachtet internationale Entwicklungen, entwickelt Strategien und gewährleistet unter Aufsicht des Rates die politische Kontrolle und strategische Leitung von Kriseneinsätzen.

Der Militärausschuss der EU (EUMC) besteht aus den Generalstabschefs beziehungsweise ihren militärischen Vertretern. Er ist das höchste militärische Gremium, berät das PSK und leitet Operationen militärisch. Der Militärstab der EU (EUMS) übernimmt Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung. Der Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung entwickelt zivile Ziele und begleitet ihre Umsetzung. Eine zivil-militärische Zelle verbindet beide Bereiche und kann Planungsaufgaben übernehmen.

Die Europäische Verteidigungsagentur koordiniert seit dem Ratsbeschluss vom 12. Juni 2004 militärische Forschung, Rüstungsplanung und Beschaffung. Das Satellitenzentrum der Europäischen Union liefert Satellitenbilder und Karten, insbesondere für Konfliktprävention und Beobachtung. Das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien erstellt Entscheidungsgrundlagen.

Fähigkeiten und verteidigungspolitische Zusammenarbeit

Mit dem European Headline Goal wollte die EU binnen 60 Tagen 50.000–60.000 Soldaten mobilisieren und bis zu einem Jahr für das gesamte Spektrum der Petersberg-Aufgaben einsetzen können. Die bis 2003 angestrebte umfassende Einsatzfähigkeit wurde ebenso verfehlt wie das anschließende Headline Goal 2010.

Seit 2004 entwickelte die EU deshalb Battlegroups. Diese etwa 1.500 Soldaten starken, meist multinationalen Verbände sollen innerhalb von 10–15 Tagen in einem Radius von 6.000 km um Brüssel und bis zu vier Monate lang eingesetzt werden können. Erste Verbände standen 2005 bereit, die volle Einsatzfähigkeit wurde 2007 erreicht. Seither sollen jeweils zwei Battlegroups für sechs Monate einsatzbereit sein. Die Beiträge der Staaten beruhen auf politisch verbindlichen, aber rechtlich nicht bindenden Selbstverpflichtungen.

Im November 2017 vereinbarten 25 der damals 28 Mitgliedstaaten die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO). Sie verpflichteten sich zur Kooperation bei knapp 50 Projekten, wobei jeder Staat seine Beteiligung selbst bestimmt. Malta beteiligte sich zunächst nicht. PESCO soll die NATO ergänzen, nicht ersetzen.

Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs verabschiedete die EU im Mai 2022 EDIPRA zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Waffenbeschaffung. Im Sommer 2023 wurden im Rahmen des „Notfall“-Instruments EDIRPA 500 Millionen Euro dem „Act in Support of Ammunition Production ASAP“ zugewiesen, um Engpässe bei Munition und Raketen zu vermindern. Die 2024 vorgestellte EU-Strategie für die Verteidigungsindustrie (EDIS) begann mit 1,5 Milliarden Euro; langfristig könnte das Volumen auf 100 Milliarden Euro steigen. Bis 2030 sollen mindestens 50 Prozent der Rüstungsgüter im europäischen Binnenmarkt beschafft werden. 2023 flossen dagegen knapp 80 Prozent der Mittel in Staaten außerhalb der EU, davon allein 60 Prozent in die USA.

Das am 19. März 2025 vorgestellte erste Weißbuch zur EU-Verteidigungsstrategie schlägt vor, bislang von den USA im NATO-Verbund bereitgestellte Fähigkeiten selbst zu produzieren oder zu beschaffen, darunter große Transportflugzeuge, Luftverteidigungssysteme, Aufklärungstechnologie und moderne Drohnen. Der Finanzierungsplan „ReARM Europe“ soll 800 Milliarden Euro für die Aufrüstung der Mitgliedstaaten ermöglichen, unter anderem durch eine nationale Aufweichklausel beim EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Militärische Operationen und zivile Missionen

Die GSVP nutzt militärische Operationen sowie zivile Polizei-, Grenz-, Beobachtungs-, Beratungs- und Rechtsstaatsmissionen. Zu den laufenden Militäroperationen gehören EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina seit Dezember 2004, die Marineoperation Atalanta vor Somalia seit Ende 2008, EUTM Somalia seit April 2010, EUTM Mali seit 2013, EUNAVFOR MED gegen Menschenschmuggel im südlichen zentralen Mittelmeer seit Juni 2015, EUTM RCA seit Juli 2016, EUTM Mosambik seit 2021 und EU NAVFOR Aspides zum Schutz der Schifffahrt im Roten Meer und Golf von Aden seit 2024.

Laufende zivile Missionen sind unter anderem die seit 2007 ausgesetzte Grenzkontrollmission EUBAM Rafah, EUBAM Moldawien/Ukraine gegen Waffen-, Menschen- und Drogenschmuggel, die Polizeiunterstützungsmission EUPOL COPPS in Palästina, die Beobachtungsmission EUMM Georgia und die Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX Kosovo. Hinzu kommen Beratungs- und Ausbildungsmissionen in Niger, Somalia, Libyen, Mali, der Ukraine und dem Irak.

Zu den abgeschlossenen Militäroperationen zählen Operation Artemis in der Demokratischen Republik Kongo und Concordia in Mazedonien, beide 2003, EUFOR RD Congo 2006, die Unterstützung der Mission der Afrikanischen Union im Sudan bis 2007, EUFOR Tchad/RCA 2008–2009, EUFOR Libya 2011 sowie EUFOR RCA und EUMAM RCA in der Zentralafrikanischen Republik. Frühere zivile Einsätze umfassten unter anderem Rechtsstaats-, Polizei-, Beobachtungs- und Sicherheitssektormissionen in Georgien, Mazedonien, Indonesien, der Demokratischen Republik Kongo, dem ehemaligen Jugoslawien, Guinea-Bissau, Bosnien und Herzegowina, Irak, Südsudan und Afghanistan.

NATO, USA und Deutschlands Beitrag

Die Zusammenarbeit mit den USA erfolgt vor allem über die NATO. Die GSVP soll nach den dargestellten Vereinbarungen keinen Ersatz für die NATO bilden. EU und NATO beschlossen 2016 ein abgestimmtes Vorgehen unter anderem in der Flüchtlingskrise und gegen Cyberangriffe auf wichtige Infrastruktur. Eine gemeinsame Erklärung vom 10. Juli 2018 verlangte insbesondere Fortschritte bei der militärischen Mobilität, also der schnellen Verlegung von Truppen über geeignete Straßen und Brücken. Weitere Ziele waren Terrorismusbekämpfung, stärkere Abwehr von ABC-Waffen und die Förderung von Frauen. Die Erklärung bezeichnete die NATO weiterhin als Eckpfeiler der kollektiven Verteidigung ihrer Bündnispartner.

Die US-Regierung unter Donald Trump befürchtete, PESCO könne die NATO schwächen und US-Unternehmen vom europäischen Rüstungsmarkt ausschließen. Die EU verwies darauf, dass die besondere Rolle der NATO bereits in den EU-Verträgen festgeschrieben sei.

Deutschland beteiligt sich mit zivilen Fachleuten, Polizei- und Zollbeamten sowie Bundeswehrsoldaten an fast allen GSVP-Einsätzen. Zur Vorbereitung und Entsendung dienen unter anderem das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, ein „Sekundierungsgesetz“ für deutsche Fachkräfte und eine gemeinsame Ausbildungsplattform für zivile, polizeiliche und militärische Kräfte. Das Auswärtige Amt informiert den Deutschen Bundestag regelmäßig. Bewaffnete Auslandseinsätze benötigen ein Bundestagsmandat, über das die Abgeordneten beraten und abstimmen.

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