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Gemeingut
Gemeingut (oder Kollektivgut; englisch common good) sind in der Wirtschaftswissenschaft Güter, die für alle potenziellen Nachfrager frei zugänglich sind und …
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Begriff und Grundidee
Gemeingüter, auch Kollektivgüter genannt (englisch common good), sind in der Wirtschaftswissenschaft Güter, die für alle potenziellen Nachfrager frei zugänglich sind und von mehreren oder sogar allen Wirtschaftssubjekten gleichzeitig genutzt werden können. Ihr Gegensatz sind private Güter.
Für die Einordnung muss zwischen Gemeingütern und öffentlichen Gütern unterschieden werden. Richard Musgrave unterschied 1957 zwischen privaten Gütern, öffentlichen Gütern (social goods) und meritorischen Gütern (merit goods). Öffentliche Güter werden zwar häufig mit Gemeingütern gleichgesetzt, sind aber eine bestimmte Unterart der Gemeingüter: Sie zeichnen sich durch Nicht-Ausschließbarkeit aus.
Ausschließbarkeit und Rivalität
Gemeingüter, öffentliche Güter und private Güter werden anhand zweier Kriterien beurteilt:
- Der Exklusionsgrad beschreibt, ob Dritte rechtlich oder faktisch vom Konsum ausgeschlossen werden können. Ein Exklusionsgrad von 0 bedeutet, dass niemand ausgeschlossen werden kann. Ein Ausschluss kann beispielsweise Personen treffen, die keinen Beitrag zu den Produktionskosten des Gutes leisten.
- Der Rivalitätsgrad beschreibt, ob konkurrierende Nachfrager einander bei der Nutzung beeinträchtigen. Ein Rivalitätsgrad von 0 bedeutet, dass keine Rivalität im Konsum besteht. Rivalität liegt beispielsweise vor, wenn ein Nachfrager den Konsum durch andere beeinträchtigt oder verhindert: Ein Apfel kann nur einmal gegessen werden. Aus Sicht der ausgeschlossenen Nachfrager entsteht dabei ein externer Effekt.
Die Kombination der beiden Kriterien ergibt vier Güterarten:
- Exklusionsgrad 0 und Rivalitätsgrad 0: öffentliches Gut, zum Beispiel ein Deich.
- Exklusionsgrad 0 und Rivalitätsgrad 1: Allmendegut, zum Beispiel eine überfüllte Innenstadtstraße.
- Exklusionsgrad 1 und Rivalitätsgrad 0: Klubgut oder Mautgut, zum Beispiel Pay-TV.
- Exklusionsgrad 1 und Rivalitätsgrad 1: privates Gut, zum Beispiel Speiseeis.
Bei Klubgütern ist ein Ausschluss vom Konsum möglich, aber es besteht keine Rivalität. Bei Allmendegütern besteht dagegen Rivalität, während das Ausschlussprinzip nicht praktiziert werden kann. Ist der Konsumausschluss technisch unmöglich, zu aufwendig oder sozial unerwünscht, kann eine Bereitstellung über den Gütermarkt nicht oder nur suboptimal erfolgen. Dies wird als Marktversagen bezeichnet.
Typische Beispiele und Zugangsformen
Gemeingüter wirken im Konsum nicht rivalisierend: Mehrere Wirtschaftssubjekte können sie gleichzeitig und unabhängig voneinander nutzen, ohne sich gegenseitig zu beeinträchtigen oder zu behindern. Der Exklusionsgrad ist 0, sodass mehrere oder alle Wirtschaftssubjekte zur Nutzung berechtigt sind. Ein Ausschluss wäre häufig nur mit hohem Aufwand möglich, etwa durch die Überwachung einer Mautpflicht. Dadurch entsteht ein Trittbrettfahrerproblem.
Zu den typischen Gemeingütern zählen Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Universitäten, Luft, öffentliche Einrichtungen und Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel sowie Verkehrsinfrastrukturen. Dazu gehören Straßen-, Schienen-, Luftstraßen- und Wasserstraßennetze sowie Bahnhöfe, Flughäfen und Häfen. Auch die Wirtschaftspolitik wird zuweilen als Kollektivgut angesehen, weil Wirtschaftssubjekte von ihren Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können. Einzelne können dadurch bestimmte Maßnahmen unentgeltlich und unentdeckt als Trittbrettfahrer nutzen; dies wird auch als Mitnahmeeffekt bezeichnet.
In einer Übersicht werden Zugangs- und Nutzungsformen unterschieden. Open Access bedeutet unbegrenzten Zugriff für die jeweils berechtigte Gruppe. Beim privaten Gut ist die Gruppe auf eine Person begrenzt und die Nutzung durch individuelle Entscheidung begrenzt; ein Beispiel ist eine private Wohnung. Bei einem Allmendegut ist der Zugang für alle offen, die Nutzung aber durch Regeln begrenzt; ein Beispiel ist die Turnhalle eines Sportvereins. Ein Klubgut hat Restricted Access, also eine Zugangsbeschränkung, und ist nur Mitgliedern zugänglich; ein Beispiel ist Pay-TV. Beim öffentlichen Gut sind Zugang und Nutzung unbegrenzt; als Beispiel wird Wikipedia genannt.
Wirtschaftliche Bedeutung
Gemeingüter werden meist kostenlos oder nicht kostendeckend bereitgestellt. Deshalb ist die Zahlungsbereitschaft der Nachfrager nur von untergeordneter Bedeutung; der Preis spiegelt die Präferenzen der Verbraucher wider. Gehören Netzwerke zu den Gemeingütern, sind Netzwerkeffekte und das Metcalfesche Gesetz besonders wichtig.
Gemeingüter haben eine soziale Funktion, weil alle gesellschaftlichen Schichten von ihnen profitieren können. Die teilweise kostenlose Bereitstellung des Gutes Wissen soll auch sozial schwächeren Schichten den Zugang zu diesem als positiv angesehenen und emanzipierenden Gut ermöglichen oder erzwingen. In diesem Zusammenhang spricht man von meritorischen Gütern; als Beispiel wird die Schulpflicht genannt.
Das Trittbrettfahrerproblem kann in zwei Formen auftreten. Beim Aneignungsproblem werden frei verfügbare, aber knappe Ressourcen übernutzt; dies führt zur Tragik der Allmende. Beim Bereitstellungsproblem werden Gemeingüter nicht oder nicht ausreichend bereitgestellt.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Reine öffentliche Güter sind für alle Nachfrager frei zugänglich und gehören deshalb zu den Gemeingütern. Allmendegüter bilden zusammen mit den öffentlichen Gütern die Gemeingüter, die durch Nicht-Ausschließbarkeit gekennzeichnet sind. Für Allmendegüter werden auch die Bezeichnungen Quasikollektivgut und unreines öffentliches Gut verwendet.
Der ökonomische Begriff des Gemeinguts ist nicht mit dem Rechtsbegriff der Gemeinfreiheit zu verwechseln. Gemeinfreiheit bezeichnet Werke, für die kein Urheberrecht mehr besteht.