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Allmendegut

Als Allmendegut werden in der Wirtschaftswissenschaft Güter oder Dienstleistungen bezeichnet, bei denen es in der Güternachfrage eine hohe Rivalität unter …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Definition und Einordnung
  2. 2. Entstehung und Wandel von Güterarten
  3. 3. Übernutzung und Tragik der Allmende
  4. 4. Ostroms Analyse gemeinschaftlicher Regeln
  5. 5. Bedeutung für Umwelt und Wirtschaft

Definition und Einordnung

Allmendegüter sind in den Wirtschaftswissenschaften Güter oder Dienstleistungen mit hoher Rivalität in der Nachfrage und ohne vorgesehene Ausschließbarkeit durch den Anbieter. Rivalität bedeutet: Wenn eine Person Nutzungseinheiten entnimmt oder ein Gut nutzt, stehen anderen weniger Nutzungsmöglichkeiten oder weniger Nutzen zur Verfügung. Ausschließbarkeit bedeutet, ob Nutzende von einem Gut ferngehalten werden können.

Allmendegüter verbinden damit zwei Eigenschaften: wie öffentliche Güter sind sie nicht oder nur mit unverhältnismäßigem technischem, wirtschaftlichem oder gesellschaftspolitischem Aufwand ausschließbar; wie private Güter sind sie rivalisierend. Sie werden auch Quasikollektivgüter oder unreine öffentliche Güter genannt. Ihr Pendant ist das Klubgut: Dort können Nutzende ausgeschlossen werden, während die Nutzung grundsätzlich nicht rivalisierend ist.

Die Einteilung der Güterarten lässt sich mit Ausschließbarkeit und Rivalität erklären: Ein Deich ist bei fehlender Ausschließbarkeit und fehlender Rivalität ein öffentliches Gut. Eine überfüllte Innenstadtstraße ist bei fehlender Ausschließbarkeit und hoher Rivalität ein Allmendegut. Pay-TV ist ein Klubgut, Speiseeis ein privates Gut. Paul A. Samuelson unterschied 1954 zunächst private und öffentliche Güter anhand der Ausschließbarkeit. Richard Musgrave griff die Einteilung 1957 auf und unterschied private, öffentliche und meritorische Güter, wobei er Rivalität zugrunde legte.

Der Begriff leitet sich von der Allmende als gemeinschaftlicher Bewirtschaftungsform ab. Allmenden sind jedoch nicht zwangsläufig Allmendegüter. Als Allmende wird auch ein Teil des Staatsvermögens wie Gewässer, Landfläche oder Wald bezeichnet, den alle Wirtschaftssubjekte nutzen dürfen.

Entstehung und Wandel von Güterarten

Allmendegüter können entstehen, wenn sich die Nutzung oder die Kapazität eines Gutes verändert. Ein normalerweise privater Personenkraftwagen wird durch Autovermietung allen Nachfragern zugänglich und damit zum Allmendegut. Ein Reservierungs- oder Buchungssystem kann die Rivalität zwischen Nachfragenden dabei mindern.

Zu natürlichen Allmendegütern zählen Gewässer und Wald; als künstlich geschaffenes Allmendegut wird das Internet genannt. Auch öffentliche Güter können durch knappe Kapazitäten rivalisierend werden: Bürgerservice im Rathaus sowie die Anmeldung in Kita und Schule sind normalerweise öffentliche Güter. Bilden sich Warteschlangen und Wartezeiten, die den Nutzen für Bürger stark einschränken, etwa beim Numerus clausus in Universitäten, liegen Allmendegüter vor.

Die Zuordnung ist nicht dauerhaft. Eine Straße ist bei geringer Nutzung ein öffentliches Gut. Bei Verkehrsstaus wird sie wegen der gegenseitigen Behinderung zum Allmendegut. Bei geringer Verkehrsdichte und Maut ist sie ein Klubgut; bei Stau und Mautgebühr wird sie sogar als privates Gut eingeordnet. Verlangt der Staat für die Nutzung eines öffentlichen Gutes Beiträge oder Gebühren, wird es zum Klubgut. Strebt er bei der Verwaltung öffentlicher Güter Kostensenkung an, kann er es in ein Allmendegut transferieren.

Übernutzung und Tragik der Allmende

Weil Nutzende nicht über einen Preis von der Nutzung ausgeschlossen werden, kann es bei Allmendegütern zur Übernutzung kommen. Fehlen Solidarität oder überwiegt Eigennutz, sind die Güter langfristig gefährdet. Beispiele sind Überweidung von Agrarflächen, Überfischung der Weltmeere und Überjagung der Tierwelt. Dieses Problem heißt Tragik der Allmende.

Das klassische Beispiel ist ein Fischbestand in einem frei zugänglichen Gewässer ohne Eigentumsrechte. Jeder Fisch kann nur einmal gefangen werden. Fängt eine Person einen Fisch, verringert dies die Nutzungsmöglichkeit und den Nutzen für andere. Entsprechende Nutzungseinheiten sind etwa abgebaute Bodenschätze, gefangene Speisefische und entnommenes Nutzholz.

Ausschließbarkeit kann durch supranationale Organisationen geregelt und kontrolliert werden, wird laut Artikel aber weitgehend vernachlässigt und meist auf den Fischfang konzentriert. Durch Nutzungsrechte oder andere staatliche Regulierung ist ein Ausschluss schwierig, aber nicht unmöglich. Werden etwa auf einer Straße Mautzahlungen verlangt und Zahlungsunwillige ausgeschlossen, wird das Allmendegut zum Klubgut, hier Mautgut genannt.

Ostroms Analyse gemeinschaftlicher Regeln

Garrett Hardin und Joachim Radkau brachten die Tragik der Allmende auf; traditionell galt sie als unlösbar. Deshalb wurde häufig empfohlen, Gemeinschaftseigentum in Privateigentum umzuwandeln. Für moderne Probleme wie die Überfischung der Weltmeere und andere gemeinsam genutzte natürliche Ressourcen ist dies jedoch oft nicht verfügbar. Eigentumsrechte durchzusetzen kann außerdem nicht leichter sein als über nachhaltige Nutzung zu verhandeln.

Elinor Ostrom verwies auf Gemeinschaftseigentum, dessen Miteigentümer eigene Regeln zur Kontrolle der Nutzung entwickelt, angewendet und überwacht haben. Sie untersuchte unter anderem Almwirtschaften in der Schweiz und Japan sowie alte Bewässerungssysteme in Spanien und auf den Philippinen. Die jüngste untersuchte Institution bestand bereits über 100 Jahre, die Geschichte des ältesten Systems reicht über 1.000 Jahre zurück. Diese Institutionen überstanden Dürren, Überschwemmungen, Kriege, Seuchen sowie große wirtschaftliche und politische Veränderungen.

Ihre Regeln blieben nicht unverändert, sondern wurden weiterentwickelt. Ostrom bezeichnet solche Institutionen als robust oder als im institutionellen Gleichgewicht nach Kenneth Shepsle: Eine Institution ist „im Wesentlichen“ im Gleichgewicht, wenn Veränderungen nach einem Ex-ante-Plan für institutionellen Wandel erfolgen. Ihr Erfolg beruht auf Anpassungsfähigkeit. Lösungen sieht Ostrom daher in fortlaufend entwickelten Regelsystemen, die Miteigentümer verantworten, in die ihr Wissen einfließt und die wirksame Kontrollen enthalten. Einzelne Nutzungsrechte können dabei privatisiert oder staatliche Kontrollen genutzt werden; die vollständige Überführung der Ressource in Privat- oder Staatseigentum ist aber nicht zwingend möglich oder sinnvoll.

Bedeutung für Umwelt und Wirtschaft

Rivalität und Ausschließbarkeit sind voneinander unabhängig und hängen von der jeweiligen Situation ab. Deshalb können Güter ihre Kategorie wechseln. Bei einer vollen Straße zeigt sich Rivalität als externer Effekt: Verkehrsteilnehmer behindern sich gegenseitig. Nutzer auszuschließen ist bei Allmendegütern per Definition nicht vorgesehen, aber nicht grundsätzlich unmöglich.

Auch die Umwelt wird als Allmendegut eingeordnet. Niemand kann von ihrer Nutzung ausgeschlossen werden, zugleich besteht Rivalität zwischen den Nutzern. Wirtschaftssubjekte tragen unterschiedlich stark zur Umweltverschmutzung bei. Der Staat setzt deshalb Grenzwerte für relevante Umweltfaktoren, um umweltschädliches Verhalten zu begrenzen. Dennoch kann die Umwelt übernutzt werden, wenn sich einzelne nicht an Grenzwerte halten oder andere Staaten weniger umweltbewusst handeln.

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