Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Funktion (Organisation)
Grundfunktionen im Unternehmen sind Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Finanzierung; · zu den Querschnittsfunktionen gehören Unternehmensleitung, …
Inhalt4 Abschnitte
Begriff und organisatorische Bedeutung
Eine Funktion ist in der Organisationslehre ein abgegrenzter Aufgabenbereich, der einem Aufgabenträger oder Stelleninhaber zugeordnet ist und von ihm in eigener Verantwortung ausgeführt wird. Sie umfasst eine oder mehrere miteinander verbundene oder verwandte Teilaufgaben. Diese entstehen durch die arbeitsteilige Aufteilung des Unternehmenszwecks; ihre Erledigung ist notwendig, damit der Betriebszweck erfüllt werden kann.
Eine Funktion bezeichnet keine einzelne konkrete Verrichtung, sondern ein grob umrissenes Spektrum gleichartiger Tätigkeiten. Da Unternehmen arbeitsteilig organisiert sind, müssen die verschiedenen Funktionsträger zusammenwirken. Funktionsträger sind Personen, denen bestimmte Funktionen übertragen wurden.
Von der Funktion ist die Stellenbeschreibung zu unterscheiden. Sie stellt die wesentlichen Arbeitsinhalte einer Stelle funktionsspezifisch, personenunabhängig und schriftlich dar und ist damit genauer abgegrenzt. In einer funktionalen Organisation erscheinen Funktions- und Verantwortungsbereiche als Elemente der Aufbauorganisation im Organigramm, üblicherweise in Form von „Kästchen“.
Betriebliche Funktionsarten
Funktionen kommen in allen Arten von Organisationen vor, besonders in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung. In der Aufbauorganisation werden betriebliche Funktionen hauptsächlich in Grundfunktionen und Querschnittsfunktionen eingeteilt.
• Grundfunktionen sind Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Finanzierung.
• Querschnittsfunktionen sind Unternehmensleitung, Personalwesen, Verwaltung, Information, Forschung und Entwicklung sowie Logistik.
Grund- und Querschnittsfunktionen tragen gemeinsam dazu bei, den Betriebszweck und die Unternehmensziele zu erfüllen.
Führung und Durchführung
Unter hierarchischem Gesichtspunkt wird zwischen Führungsfunktionen und Durchführungsfunktionen unterschieden. Dadurch zeigt eine Funktion auch, zu welchem Bereich ein Funktionsinhaber gehört und ob er dort führend oder ausführend tätig ist.
Die Führungsfunktion ist eine Koordinationsinstanz: Sie stimmt kooperative Vorgänge aufeinander ab. Diese Koordination ist für das Unternehmen als relativ geschlossene wirtschaftliche und soziale Organisationsform existenznotwendig. Trägern von Führungsfunktionen werden deshalb weitgehende Entscheidungsbefugnisse eingeräumt.
Mitarbeiter am unteren Ende der Hierarchie sind dagegen weisungsgebundene Träger von Aus- oder Durchführungsfunktionen. Sie dürfen höchstens situationsabhängige Eigenentscheidungen treffen. Bei verschiedenen Tätigkeiten lässt sich die Bezeichnung der Person unmittelbar aus ihrer Funktion ableiten, etwa Controller und Controlling, Disponent und Disposition, Kassierer und Kasse, Kundenbetreuer und Kundenbetreuung, Manager und Management, Rektor und Rektorat oder Vorsitzender und Vorsitz.
Ziele funktionaler Strukturen
Funktionale Strukturen fassen ähnliche Verrichtungen zusammen. Dadurch sollen insbesondere die Vorteile der Spezialisierung und die Möglichkeiten des Lernens vergrößert werden.
Wie die Gesamtaufgabe eines Unternehmens in funktionale Teilaufgaben zerlegt wird, muss auch das Unternehmensziel in ausführbare Teilziele, sogenannte Subziele, aufgespalten werden. Jedes Teilziel wird auf eine bestimmte Funktion zugeschnitten. So kann das Gesamtziel „Gewinnmaximierung“ für die Beschaffung zum konkreten Ziel „Kostensenkung der Anschaffungskosten um 10 % gegenüber dem Vorjahr“ werden.
Ziele geben den einzelnen Funktionen eine bestimmte Entwicklungsrichtung. Das Gesamtziel des Betriebs richtet sich dabei nach seiner Zwecksetzung; die funktionsbezogenen Teilziele müssen zu diesem Gesamtziel beitragen.