Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Friedenspolitik
Friedenspolitik erstrebt den Zustand eines verträglichen und gesicherten Zusammenlebens von Menschen auf verschiedenen Ebenen. Politisch war sie bereits Thema …
Inhalt5 Abschnitte
Begriff und Ziel
Friedenspolitik bezeichnet Bestrebungen für ein verträgliches und gesichertes Zusammenleben von Menschen auf unterschiedlichen Ebenen. Sie betrifft daher nicht nur die „große Politik“, sondern auch örtliche und private Bereiche. Politisch stand sie schon in frühen Hochkulturen, etwa in Altpersien, und in der Bibel im Gegensatz zu regionaler Konkurrenz und Großmachtpolitik.
Frieden setzt ein Mindestmaß an Ordnung und Einvernehmen voraus. Deshalb ist der heutige Friedensbegriff eng mit Recht verbunden; ein auf Recht gegründeter Frieden braucht zugleich ausreichend Freiheit. Umstritten ist, ob Friedenspolitik nur das äußere, vor willkürlicher Gewalt geschützte Verhältnis regeln soll oder auch innere Anteilnahme, die über bloße Friedfertigkeit hinausgeht. Meist ist Frieden ein von Menschen herbeigeführter Zustand, der durch Macht und Vereinbarungen gesichert werden muss.
Frühe und religiöse Friedensvorstellungen
Die ältesten politischen Quellen zeigen Gefährdungen, Konflikte und Kämpfe bei der Durchsetzung staatlicher Ziele und persönlicher Lebensvorstellungen. Offizielle Quellen betonen häufig die kriegerische Selbstbehauptung nach außen. Im privaten Bereich überwogen dagegen Kompromiss und Richterspruch zur Konfliktregelung. In antiken Gesellschaften sollten göttliche und menschliche Herrschaftsmächte die innere Ordnung sichern. Große Religionen waren, besonders in Verbindung mit politischer Herrschaft, nach außen „kriegsbereit“, nach innen jedoch „friedfertig“.
Im Alten Testament bezeichnet Schalom das heilsame „Intaktsein“ einer Gemeinschaft. Es wird als Gabe JHWHs, des gnädigen Schöpfers, und seiner Gerechtigkeit erfahren und ist daher eher göttliches Geschenk als menschliche Aufgabe. Zwischen Menschen ist Schalom eine Willkommens- und Friedensgeste. Sie entstand bei orientalischen Nomaden aus der Aufnahme an Oasen oder Wasserstellen; ihre Verweigerung konnte für Ankommende und ihre Viehherden lebensbedrohend sein.
Das Neue Testament versteht die gesamte Heilsbotschaft als Verkündigung des Friedens. Jesus verwendet die Grußformel „Schalom alejchem“ („Der Friede sei mit euch“). Theologisch ist in Jesus Christus der Friede der ganzen Welt beschlossen; wer ihm folgt, wird nach der Bergpredigt zum Friedensstifter.
Recht, Gottesfrieden und Aufklärung
Augustinus (354–430) trennte im 19. Buch von „De civitate Dei“ zwischen geistigem und innerweltlichem Bereich. Den innerweltlichen Frieden sichern Macht und Herrschaft, notfalls auch durch den „gerechten Krieg“ (bellum iustum). Daneben gibt es für ihn eine eschatologische, also die letzten Dinge betreffende, Friedenserwartung, die irdischer Politik entzogen ist.
Auch das Mittelalter unterschied weitgehend zwischen „Weltfrieden“ und „Gottesfrieden“. Dennoch sollte die politische Welt christlich geordnet werden. „Pax et Iustitia“ („Frieden und Recht“) war über Jahrhunderte Ziel der öffentlichen Ordnung. Recht diente dem Frieden und galt zugleich als dessen Ausdruck. In der Zeit des Gottes- und Landfriedens wurden Herrschaftsinstanzen Träger der Rechts- und Friedensidee; der Ewige Landfrieden von 1495 bildete einen Höhepunkt.
Renaissance und Humanismus gaben einer rechtlich verfassten Friedensordnung globale Bedeutung. Erasmus von Rotterdam lehnte Krieg als naturwidrig ab und verlangte zwischenstaatliche Garantien und Schiedsgerichte. Immanuel Kant beschrieb in „Zum ewigen Frieden“ (1795) Bedingungen einer globalen Rechtsordnung. Seine unbedingte sittliche „Friedenspflicht“ schloss Krieg als „Ultima Ratio“ aus. Später führten jedoch die Euphorie der Befreiungskriege und der Nationalismus wieder zu größerer Kriegsbereitschaft.
Neuzeit und Friedenspolitik im 20. Jahrhundert
Im Mittelalter waren europäische Konflikte nach dem Verfall des Römischen Reiches zunächst kleinräumiger; Politik war während Völkerwanderung und frühem Mittelalter vor allem kriegerische Machtpolitik. Mit Fernhandel, Geld und Städten nahmen feste Machtzentren und Institutionen wieder zu. Beispiele sind die Hanse als Verbund selbstregierender Städte, die Römisch-katholische Kirche und der Übergang vom Personenverbandsstaat zu Erbmonarchien mit festen Grenzen.
In der Neuzeit entwickelte Frankreich den Absolutismus, England die an Recht und Gesetz gebundene konstitutionelle Monarchie. John Locke formulierte im Gegensatz zu Machiavellis Modell absoluter Macht die Gewaltenteilung. Bürgerliche Freiheiten, Thomas Jeffersons Menschenrechtserklärungen, die amerikanische Verfassung, die Französische Revolution, Napoleons Feldzüge und der Code civil prägten moderne Verfassungsstaaten und Bürgerrechte. Politik wurde Angelegenheit des ganzen Volkes; Parteien entstanden teils aus sozialen Bewegungen, etwa SPD und später die Grünen, teils aus religiösem Hintergrund wie das Zentrum.
Im 20. Jahrhundert entstanden internationale Organisationen. Der Völkerbund scheiterte mit dem Zweiten Weltkrieg. Nach diesem Krieg wuchs die Einsicht, dass Kriege sich gegen die gesamte Menschheit richten können. Friedensbewegungen und Friedensforschung gewannen an Bedeutung. USA und UdSSR standen sich im Kalten Krieg unter der Gefahr eines Atomkriegs im „Gleichgewicht des Schreckens“ gegenüber; in Europa gehörten dazu NATO und Warschauer Pakt. Abrüstungsgespräche und die OSZE halfen, den großen Konflikt zu vermeiden, während auf anderen Kontinenten regionale Stellvertreterkriege stattfanden.
Nach der Wende von 1989/90 in Mittel- und Osteuropa wurde die Europäische Union das erfolgreichste Friedensprojekt der Welt. Kriege bleiben dennoch möglich, etwa wegen wirtschaftlicher und politischer Interessen oder wegen Nationalitäten- und Glaubenskonflikten. Friedenspolitik umfasst heute auch die Vorbeugung gegen Kriegsursachen durch Wirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Armutsbekämpfung, katholische Soziallehre, Geschichtsforschung, Friedensethik, Bürgerrechte und öffentliche Sensibilisierung. Geheimdienste können Konflikten vorbeugen, sie aber auch verstärken.
Friedensforschung und Völkerrecht
Friedensforschung untersucht die Bedingungen für innergesellschaftlichen Frieden. Sie ist eng mit Friedensbewegungen, humanistischer und christlicher Ethik, Gerechtigkeit und Sozialpolitik verbunden.
Das Völkerrecht definiert Frieden als Zustand nichtkriegerischer Beziehungen zwischen Staaten. Er zeigt sich in diplomatischen Beziehungen, dem Abschluss und der Durchführung von Staatsverträgen, Handels-, Kultur- und Rechtsbeziehungen sowie dem gegenseitigen Schutz der Staatsangehörigen. Krieg unterbricht den Frieden; klassisch stellt ein Friedensvertrag ihn wieder her, dem meist ein Waffenstillstand vorausgeht. Auch Friedenserklärungen oder die Aufnahme diplomatischer Beziehungen beziehungsweise des Handels können als „Frieden durch schlüssiges Handeln“ und damit als „Friedenszustand de facto“ gelten.
Die Idee eines dauernden Friedens ist Antrieb der Friedenssicherung. Nach der UNO-Satzung ist jede „Verletzung des Friedens“ untersagt. Schon die Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung oder anderer Gewalt gilt als Friedensbedrohung und kann Maßnahmen der Charta der Vereinten Nationen auslösen, darunter begrenzte Abwehr einer Gewaltmaßnahme und Sanktionen gegen den friedensbedrohenden Staat. Neben den Vereinten Nationen bestehen internationale Organisationen wie die Welthandelsorganisation WTO; die Europäische Union steht zwischen internationaler Organisation und föderalem Staat.