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Herrschaft

Traditionale Herrschaft · Gerontokratie: die Herrschaft des Ältesten im Verband als der beste Kenner der Tradition · primärer Patriarchalismus: die Herrschaft von …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Webers Herrschaftstypen
  3. 3. Regelgebundene Herrschaft
  4. 4. Überlieferte und persönliche Herrschaft
  5. 5. Politische Theorien guter Herrschaft
  6. 6. Formen und geschichtliche Entwicklung

Begriff und Bedeutung

Herrschaft bezeichnet in den Sozialwissenschaften eine dauerhafte soziale Beziehung, in der Anordnungen einer übergeordneten Instanz von bestimmten Personen befolgt werden. Max Weber definiert sie als „die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“. Dieter Nohlens Lexikon der Politik beschreibt Herrschaft als „asymmetrische soziale Beziehung mit stabilisierter Verhaltenserwartung“: Die Beteiligten rechnen also damit, dass Anordnungen befolgt werden.

Herrschaft unterscheidet sich bei Weber von bloßer Macht durch ihre Legitimität. Die Beherrschten müssen das Recht der Herrschenden zu herrschen in einem Mindestmaß anerkennen; dies heißt Legitimitätsglaube. Außerdem ist Herrschaft dauerhafter und stärker institutionalisiert als Macht. Sie bildet eine Über- und Unterordnung, setzt aber nicht zwingend eine hierarchische Organisation voraus. Für Weber kann es keine illegitime Herrschaft im begrifflichen Sinn geben: Findet ein Befehl aufgrund anerkannter Legitimität Gehorsam, besteht Herrschaft; fehlt dieser Gehorsam, besteht keine Herrschaft.

Karl Marx bezog Herrschaft stärker auf politische Macht. Franz Oppenheimer verstand sie ähnlich als Beziehung zwischen zwei rechtlich ungleichen sozialen Klassen. Gemeinsam mit Otto von Gierke unterschied er die vertikale Herrschaftsbeziehung von der Genossenschaft als horizontaler Beziehung.

Webers Herrschaftstypen

Weber unterscheidet drei Idealtypen danach, warum die Beherrschten eine Herrschaft als legitim anerkennen:

• Legale Herrschaft beruht auf zweckrationalen Erwägungen sowie auf dem Glauben an gesetzte Regeln.

• Traditionale Herrschaft beruht auf Sitte und der Gewöhnung an überlieferte Ordnungen.

• Charismatische Herrschaft beruht auf persönlicher Neigung und dem Glauben an außergewöhnliche Eigenschaften einer Person.

Diese Einteilung untersucht die tatsächlichen Gründe des Gehorsams. In den Staatswissenschaften wird Legitimität dagegen häufig normativ verstanden: Dort geht es darum, ob Herrschaft wirklich moralisch gerechtfertigt ist, nicht nur darum, ob die Beherrschten sie anerkennen.

Regelgebundene Herrschaft

Legale Herrschaft stützt sich auf eine Satzung, also auf festgelegte Regeln. Dabei gelten drei Grundvorstellungen: Recht kann durch Vereinbarung oder Auferlegung rational gesetzt werden; Rechte können durch einen Vertrag festgestellt werden; und auch der legale Herrscher selbst ist dem geltenden Recht unterworfen.

Der reinste Typus ist die Bürokratie mit einem Verwaltungsstab. Dieser besteht typischerweise aus einem durch Wahl oder Nachfolgerbestimmung eingesetzten Leiter und einzelnen Beamten. Der Befehlende handelt als Vorgesetzter, der Verwaltungsstab als Behörde und die Gehorchenden als Mitglieder oder Bürger.

Legale Herrschaft liegt auch vor, wenn jemand eine Handlung nur ausführt oder unterlässt, um einer gesetzlichen Strafe zu entgehen. Die Person wägt dabei zweckrational den Vorteil der Handlung gegen die drohende Strafe ab. Diese Herrschaft ist an Institutionen gebunden, weil ohne eine funktionierende Exekutive kein tatsächlicher Vollzug der Strafe zu erwarten ist.

Überlieferte und persönliche Herrschaft

Traditionale Herrschaft gilt als legitim, weil an die Heiligkeit überlieferter Ordnungen und Herrengewalten geglaubt wird. Gehorcht wird der Tradition oder dem durch sie bestimmten Herrn. Dieser ist kein sachlicher Vorgesetzter, sondern persönlicher Herr; sein Verwaltungsstab besteht nicht aus Beamten, sondern aus persönlichen Dienern. Deren Verhältnis zum Herrn beruht auf Dienertreue statt auf einer sachlichen Amtspflicht. Die Beherrschten sind traditionelle Genossen oder Untertanen. Befehle werden sowohl durch die Tradition als auch durch die innerhalb ihrer Grenzen bestehende Willkür des Herrn legitimiert.

In vormodernen Gesellschaften konnten auch emotionale Bindungen Herrschaft rechtfertigen. Liebe und Schrecken galten als Kräfte, die Herrschaft durchsetzen und annehmbar machen konnten. Sie ermöglichten zugleich die Unterscheidung zwischen guter und schlechter Herrschaft. Typisch ist traditionale Herrschaft ohne Verwaltungsstab. Zu ihren Formen gehören die Gerontokratie, also die Herrschaft des Ältesten als bestem Kenner der Tradition, und der primäre Patriarchalismus, die durch Erbregeln begründete Herrschaft Einzelner im Haus. Entsteht ein Verwaltungsstab, kann sich Patrimonialismus mit ständischer Struktur entwickeln; Privilegien durchbrechen dabei häufig die Hierarchie.

Charismatische Herrschaft beruht dagegen auf der als außergewöhnlich geltenden Qualität einer Persönlichkeit. Ihr werden übernatürliche, übermenschliche, außeralltägliche, nicht jedem zugängliche oder vorbildliche Eigenschaften zugeschrieben; sie kann auch als gottgesandt gelten. Deshalb wird ihr als „Führer“ gehorcht. Beispiele für Befehlende sind Propheten, Kriegsfürsten und Führer; ihnen folgen entsprechend Jünger, Gefolgschaften oder Vertrauensmänner.

Diese Herrschaft besitzt keine feste Hierarchie, Zuständigkeitsbereiche, Kompetenzen, Gehälter oder Pfründen. Die Gefolgschaft gehört zum persönlichen Kreis des Führers. Verschwindet das Charisma, verliert die Herrschaft ihre Legitimität. Bleibt sie länger bestehen, verwandelt sie sich im Laufe der Zeit in traditionale Herrschaft.

Politische Theorien guter Herrschaft

Die klassischen Staatslehren fragen vor allem, wie Herrschaft organisiert sein soll und was gute von schlechter Herrschaft unterscheidet. Fast alle setzen die Herrschaft einer Person oder Gruppe über die Staatsbevölkerung voraus; eine Ausnahme bildet der Anarchismus.

Platon erklärt in der Politeia die Staatsentstehung durch Zusammenschluss und Arbeitsteilung. Weil Spezialisierung bessere Leistungen ermögliche, teilt er den idealen Staat in drei Stände: Handwerker und Bauern übernehmen die praktische Arbeit, Wächter überwachen diesen Stand und verteidigen die Stadt, und aus den Wächtern werden die Regenten ausgewählt. Idealerweise sollen Philosophen regieren.

Platon beschreibt einen Verfall der Herrschaftsformen: In der Aristokratie herrschen die „Besten“, also Philosophen. Die an Gerechtigkeit orientierte Timokratie ist die Herrschaft der Ehrenhaften. Wird Ehre mit Reichtum verwechselt, entsteht die Oligarchie als Herrschaft der Reichen. Gegen deren ungerechte Herrschaft kann sich das Volk erheben und eine Demokratie schaffen, die Platon mit chaotischen Zuständen verbindet. Ernennt das Volk anschließend einen Demagogen, entsteht Tyrannei. Als schlimmste Form nennt der Text die Ochlokratie, die Herrschaft der Ungebildeten.

Aristoteles bezieht Herrschaft auch auf den Oikos, den griechischen Haushalt einschließlich der Sklaven. Er rechtfertigt dessen Ordnung mit Lebenserhaltung und Arbeitsteilung und nimmt natürliche Unterschiede zwischen Hausherrn, Sklaven, Männern und Frauen an. Zugleich unterscheidet er „Sklaven von Natur“ von Menschen, die gerechterweise keine Sklaven sein dürften. Für alle Herrschaftsbeziehungen verlangt er Besonnenheit.

Der Staat ist für Aristoteles nicht nur zur Lebenserhaltung da, sondern soll ein selbstgenügsames, autarkes Leben ermöglichen. Als „Gemeinschaft von Freien“ darf er nicht despotisch zum Eigennutz regiert werden. Aristoteles ordnet sechs Herrschaftsformen nach der Zahl der Herrschenden und ihrem Ziel. Dem Gemeinwohl dienen Monarchie beziehungsweise Basilie als legitime Einzelherrschaft, Aristokratie als legitime Gruppenherrschaft und Politie als legitime Mehrheitsherrschaft. Ihre eigennützigen, illegitimen Gegenformen sind Tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Ein Einzelner könne seine Ziele wirksamer durchsetzen als viele Menschen. Deshalb gilt die Monarchie als beste legitime Form, die Tyrannei aber als schlimmste illegitime Form.

Machiavelli betont im Fürsten, ein Herrscher müsse Macht erobern und erhalten können. Die Liebe des Volkes und ein Ruf als „huldreich und gnädig“ seien hilfreich. Zur Sicherung von Einigkeit und Gehorsam dürfe ein Fürst jedoch Grausamkeit einsetzen; den Hass des Volkes müsse er vermeiden, weil dieser seine Macht gefährde.

Neuzeitliche Vertragstheorien, unter anderem von Thomas Hobbes, Locke, Rousseau, Kant und später Rawls, begründen staatliche Ordnung durch einen hypothetischen Vertrag der Gesellschaftsmitglieder. Bei Hobbes regiert ein autoritärer Souverän als Leviathan; andere Vertragstheorien entwerfen weniger autoritäre Ordnungen. Herrschaft wird dabei zur Frage der Vertragstreue: Die Menschen bleiben gebunden, soweit die staatliche Ordnung den angenommenen Vertrag erfüllt.

Formen und geschichtliche Entwicklung

In Politik- und Rechtswissenschaft kann Herrschaft danach benannt werden, welche Personen oder Gruppen sie ausüben. Der Begriff kann positiv gebraucht werden, etwa für die Herrschaft des Volkes in der Demokratie, oder negativ, etwa für die NS-Herrschaft. Herrschaftsformen sind von Regierungssystemen zu unterscheiden, die nach den Trägern der Staatsgewalt geordnet werden, und von Staatsformen im engeren Sinn, die sich nach der Stellung des Staatsoberhauptes richten.

Die Geschichtswissenschaft versteht Herrschaft als Ausübung von Macht über Untergeordnete und Abhängige mithilfe von Machtmitteln. Als legitim gilt sie nur, wenn Rechte eingehalten werden, die über Herrschenden und Beherrschten stehen. Als Ursprung gilt die Hausherrschaft, also die Gewalt des Hausherrn über die Hausgenossen. Aus ihr entwickelte sich die vom Adel ausgeübte Grundherrschaft.

Im Feudalismus war die Königsherrschaft eine Sonderform der Adelsherrschaft. Ihre Legitimität wurde durch symbolische Rituale wie Wahl, Salbung und Krönung sowie durch Herrschaftsinsignien dargestellt. Im Zeitalter der Stände begrenzten erzwungene Herrschaftsverträge die Macht des Herrschers. In der Neuzeit setzte sich eine einheitliche Staatsgewalt durch. Die Legitimitätsgrundlagen neuer Herrschaftsformen werden seitdem fortlaufend neu ausgerichtet.

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