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Freireligiöse Bewegung

Die freireligiöse Bewegung bezeichnet eine uneinheitliche religiöse Weltanschauung, die auf konfessionsgebundene Lehren (Dogmen) und Bekenntnisse verzichtet …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Wesen und Grundgedanken
  2. 2. Religionsverständnis und Weltbild
  3. 3. Entstehung und Entwicklung bis 1945
  4. 4. Freireligiöse Gemeinden heute

Wesen und Grundgedanken

Die freireligiöse Bewegung bezeichnet eine uneinheitliche religiöse Weltanschauung, die auf konfessionsgebundene Lehren, also Dogmen, und auf verbindliche Bekenntnisse verzichtet. Sie entstand organisatorisch aus reformorientierten Kreisen der katholischen und evangelischen Kirche im Vormärz. Beeinflusst von der Aufklärung, fühlten sich ihre Anhänger den Menschenrechten, der gegenseitigen Toleranz und den Werten des Humanismus verbunden.

Freireligiöse Positionen gelten als liberal, freidenkerisch und säkular. Je nach Gemeinde oder Einzelperson können sie außerdem pantheistisch, naturalistisch, agnostizistisch oder atheistisch ausgerichtet sein. Deshalb handelt es sich nicht um eine einheitliche Lehre, sondern um ein breites Spektrum religiöser, weltanschaulicher und philosophischer Ansichten. Der Religionsbegriff reicht von urchristlichen über pantheistische bis hin zu atheistischen Positionen.

Die Grundsätze werden mit den Werten Freiheit, Vernunft und Duldsamkeit zusammengefasst. Das Motto lautet: „Frei sei der Geist und ohne Zwang der Glaube“. Freireligiöse lehnen jede dogmatische Bindung und religiöse Hierarchie ab. Nach den von dem Kirchenhistoriker E. M. Wilbur entwickelten Grundsätzen gilt:

  • völlige geistige Freiheit in der Religion statt Bindung an Dogmen und Bekenntnisse;
  • uneingeschränkter Gebrauch der Vernunft in der Religion statt Berufung auf äußere Autorität und Überlieferung;
  • großzügige Duldsamkeit gegenüber verschiedenen Religionsansichten und Gebräuchen statt Beharren auf Einheitlichkeit in Lehre, Brauchtum und Verwaltung.

Religionsverständnis und Weltbild

Die Loslösung von kirchlichen Dogmen bedeutete für die meisten Freireligiösen keine vollständige Abkehr von Religion. In ihrem Religionsverständnis folgen sie Friedrich Schleiermacher. Religion wird dabei als „etwas, was den Menschen im Innersten bewegt, was ihn zutiefst angeht, was ihm wesentlich ist“ verstanden. Nach dem Religionsphilosophen Arthur Drews ist freie Religion „nicht an eine bestimmte Lehre oder Offenbarung, an heilige Bücher oder Religionsstifter gebunden, sondern sich im Einzelnen selbst ereignet als das Innerlichste, was sich denken läßt“.

Freireligiöse verstehen Religion somit als eine innere Angelegenheit des Menschen. Sie benötigen weder eine Kirche noch eine bestimmte Gottesvorstellung. Viele sehen die Welt als Einheit, ohne sie in Diesseits und Jenseits zu spalten. Diese Auffassung wird als Monismus bezeichnet.

Der Geltungsanspruch heiliger Bücher und der Anspruch einzelner Religionen, einzigartig zu sein, wird bestritten. Die Urkunden der Weltreligionen werden jedoch als Zeugnisse des religiösen Bedürfnisses der Menschen geschätzt. Innerhalb der Bewegung gibt es sowohl Menschen, die sich als „frei in der Religion“ verstehen, also ohne dogmatische Bindungen, als auch solche, die sich als „frei von Religion“ verstehen und humanistischen oder freigeistigen Überzeugungen folgen.

Entstehung und Entwicklung bis 1945

Die freireligiöse Bewegung entstand Mitte des 19. Jahrhunderts im politischen Vormärz aus dem Deutschkatholizismus und den ursprünglich protestantischen Lichtfreunden. Ein unmittelbarer Auslöser war 1844 ein offener Brief des katholischen Priesters Johannes Ronge an Wilhelm Arnoldi, den Bischof von Trier. Ronge wandte sich gegen die Ausstellung des „Rocks Christi“, einer Reliquie, und prangerte sie als Götzenfest an. Der Brief wurde vielfach nachgedruckt und gelesen. Daraufhin gründeten kritische Geistliche beider Kirchen neue freie Gemeinden, wahrscheinlich im Zusammenhang mit der bürgerlichen Emanzipationsbewegung und der Märzrevolution.

Die Bewegung speiste sich im Wesentlichen aus drei Quellen:

  • reformorientierten katholischen Kreisen, den Deutschkatholiken;
  • reformorientierten beziehungsweise rationalistischen protestantischen Kreisen, den Lichtfreunden;
  • der demokratisch-politischen Bewegung der Revolution von 1848/49.

Am 17. Juni 1859 schlossen sich 40.000 Gläubige aus 53, damit aus den meisten, freien Gemeinden zum Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands zusammen. Dieser wurde später in Bund freier religiöser Gemeinden Deutschlands umbenannt.

Daneben bestanden weitere Zusammenschlüsse. Der bereits 1845 gegründete Verband der deutschkatholischen und freireligiösen Gemeinden Süddeutschlands blieb stärker auch für traditionelle Christen offen. Neben einem Flügel, der eine freie Religion betonte, entwickelten sich in Berlin, Breslau, Chemnitz, Leipzig, Nürnberg und Stettin stärker freidenkerisch ausgerichtete Gemeinden. Die naturalistisch orientierte Breslauer Gemeinde des Predigers Gustav Tschirn war besonders von Materialismus und der Religionskritik Ludwig Feuerbachs geprägt. Aus dieser Richtung entwickelte sich später die organisierte Freidenkerbewegung, unter anderem durch die Gründung des Deutschen Freidenker-Verbandes am 10. April 1881 in Frankfurt am Main.

Dem 1907 entstandenen Weimarer Kartell trat der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands nicht bei, stand ihm aber nahe. Freireligiöse und Weimarer Kartell setzten sich vor allem für die Trennung von Schule und Kirche und für die Verweltlichung des Staates ein. Einzelne Freireligiöse waren außerdem in anderen freigeistigen und freidenkerischen Verbänden aktiv, etwa im 1906 gegründeten Deutschen Monistenbund oder im 1908 gegründeten marxistischen Zentralverband proletarischer Freidenker.

1922 vereinigten sich der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands und der bürgerliche Freidenker-Verband im Volksbund für Geistesfreiheit. Der Verband Freireligiöser Gemeinden Süd- und Westdeutschlands beteiligte sich nicht, weil er das Religiöse stärker betonte und keinen Zusammenschluss mit den Freidenkern wollte. Der Volksbund umfasste 1927 156 Ortsgemeinden und beteiligte sich an der Reichsarbeitsgemeinschaft freigeistiger Verbände der deutschen Republik.

Während des Nationalsozialismus wurden ab 1933 viele freireligiöse Gemeinden verboten oder lösten sich auf. Freireligiöser Religionsunterricht wurde vielfach zugunsten des kirchlichen Religionsunterrichts untersagt, ebenso die Durchführung von Jugendweihen. Einige Mitglieder wurden verhaftet. Der Volksbund, dessen Mitgliedsgemeinden damals 60.000 bis 90.000 Mitglieder hatten, versuchte durch Umbenennungen einem Verbot zu entgehen: zunächst als Deutscher Freireligiöser Bund und am 4. Juni 1933 schließlich wieder als Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands. Dieser trat 1934 als förderndes Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Deutsche Glaubensbewegung“ bei. Der Bund wurde am 20. November 1934 durch Hermann Göring verboten; die Veröffentlichung erfolgte am 27. November 1934 im Völkischen Beobachter. Ein weiteres amtliches Verbot folgte am 20. Mai 1935 und führte letztlich zur Auflösung. Die Freie Religionsgemeinschaft Deutschlands, der vor allem südwestdeutsche Gemeinden angehörten, blieb bestehen, musste sich jedoch an das NS-Regime anpassen und war von Anfang an religiöser ausgerichtet.

Der Artikel weist ausdrücklich darauf hin, dass die Geschichte der freireligiösen Bewegung nach 1945 darin vollständig fehlt.

Freireligiöse Gemeinden heute

Freireligiöse Gemeinden sind auch gegenwärtig in Deutschland aktiv. Der größte Dachverband ist der „Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands K.d.ö.R.“, der 1859 gegründet wurde. Er ist Mitglied im Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften sowie bei Humanists International.

Freireligiöse bezeichnen sich häufig als Humanisten; manche Gemeinden nennen sich deshalb Freie Humanisten. Eine Reihe früherer freireligiöser Gemeinden ist heute im Humanistischen Verband Deutschlands zusammengeschlossen.

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