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Freie Gewerkschaften (Deutschland)
Als freie Gewerkschaften bezeichnet man in Deutschland die sozialistisch orientierte Gewerkschaftsorganisation des 19. und 20. Jahrhunderts.
Inhalt6 Abschnitte
- 1. Begriff, Bedeutung und frühe Entwicklung
- 2. Verfolgung und Aufbau einer Massenorganisation
- 3. Kaiserreich: Struktur, Ziele und Verhältnis zur SPD
- 4. Erster Weltkrieg und Übergang zur Republik
- 5. Weimarer Republik: Erfolge, Krisen und politische Konflikte
- 6. Weltwirtschaftskrise, Zerschlagung und Widerstand
Begriff, Bedeutung und frühe Entwicklung
Als freie Gewerkschaften bezeichnet man die sozialistisch beziehungsweise sozialdemokratisch orientierten Gewerkschaften Deutschlands im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Der Zusatz „frei“ unterschied sie von den liberalen Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen und den christlichen Gewerkschaften. Ihre zentralen Aufgaben waren die Vertretung wirtschaftlicher und sozialer Interessen, etwa bei Löhnen, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen, sowie die Unterstützung ihrer Mitglieder bei Arbeitskämpfen, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Invalidität.
Erste gewerkschaftsähnliche Organisationen entstanden im Vormärz und während der Revolution von 1848. Beispiele waren der 1846 gegründete Gutenbergverein der Leipziger Buchdrucker, der Gutenbergbund von 1849 und die am 25. September 1848 gegründete Assoziation der Zigarren-Arbeiter Deutschlands. Die von Stephan Born gegründete Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung forderte unter anderem Mindestlöhne, geregelte Arbeitszeiten und Koalitionsfreiheit, also das Recht, sich zur Vertretung gemeinsamer Interessen zusammenzuschließen. In der Reaktionsära wurden wichtige Organisationen 1850 verboten. Trotzdem fanden weiterhin lokale Arbeitskämpfe statt; allein 1857 wurden 41 Streiks gezählt.
In den 1860er Jahren verbesserten sich die Organisationsbedingungen. Zwischen 1860 und 1864 entstanden schätzungsweise 225 Arbeiter- und Handwerkervereine. 1863 wurde der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein (ADAV) gegründet; daneben bestand der Vereinstag Deutscher Arbeitervereine, aus dessen Umfeld 1869 die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) hervorging. Eine entscheidende rechtliche Voraussetzung war das Koalitionsrecht, das die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1869 ausdrücklich gewährte.
Ob die ersten sozialistischen Gewerkschaften hauptsächlich durch Parteien angestoßen wurden oder sich zunächst eigenständig entwickelten, ist in der Forschung umstritten. Der ADAV begegnete ihnen wegen des „ehernen Lohngesetzes“ anfangs skeptisch: Nach dieser Lehre würden erkämpfte Lohnerhöhungen durch Marktmechanismen wieder zunichtegemacht. Dennoch entstanden zentrale Verbände. Die Zigarrenarbeiter organisierten sich 1865, die Buchdrucker bauten ab 1863 überregionale Strukturen auf. August Bebel rief 1868 zur Bildung Internationaler Gewerksgenossenschaften auf. Ihre demokratische Gliederung führte von lokalen Organisationen über Gauverbände bis zum Zentralvorstand. Gleichzeitig gründete der ADAV eigene „Arbeiterschaften“.
In der Gründerzeit nahmen Streiks stark zu. 1872 fanden mindestens 362 Streiks mit etwa 100.000 Beteiligten statt; der Ruhrbergarbeiterstreik desselben Jahres mit 21.000 Beteiligten gilt als erster deutscher Massenstreik. Insgesamt waren 1870/71 etwa 60.000 bis 70.000 Menschen gewerkschaftlich organisiert, entsprechend einem Organisationsgrad von 2 bis 3 Prozent.
Verfolgung und Aufbau einer Massenorganisation
Die Gründerkrise ab 1874 verschlechterte die Erfolgsaussichten von Arbeitskämpfen. Gleichzeitig wurden Arbeiterorganisationen während der sogenannten Ära Tessendorf staatlich verfolgt. Diese Erfahrungen verstärkten die Bindung zwischen Sozialdemokratie und Gewerkschaften. 1875 vereinigten sich ADAV und SDAP zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands; auch die zuvor getrennten Gewerkschaftsrichtungen näherten sich an. Um 1878 hatten die sozialdemokratisch orientierten Gewerkschaften etwa 60.000 Mitglieder. Besonders stark waren Tabakarbeiter mit 8100, Buchdrucker mit 5500 und Tischler mit 5100 Mitgliedern. Es dominierten qualifizierte Handwerker; Landarbeiter, Textilarbeiter, wenig qualifizierte Fabrikarbeiter und große Teile der Schwerindustrie blieben schwer organisierbar.
Das Sozialistengesetz von 1878 richtete sich gegen sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Organisationen und traf deshalb auch die freien Gewerkschaften. Verbände, Ortsvereine, Unterstützungskassen und Zeitungen wurden verboten oder lösten sich zum Schutz ihres Vermögens selbst auf. Nach einer Schätzung von Ignaz Auer betrafen die Verbote 17 Zentralverbände, 78 Ortsvereine und 23 Unterstützungskassen. Seit 1881 entstanden unter weniger strenger Anwendung des Gesetzes wieder lokale Fachvereine und zentrale Unterstützungsverbände. 1888 gab es 40 Verbände und amtlich 110.000 Gewerkschaftsmitglieder, 1890 bereits 295.000. Der Ruhrbergarbeiterstreik von 1889, an dem 90.000 von 104.000 Bergleuten teilnahmen, zeigte, dass die Arbeiterbewegung nicht dauerhaft unterdrückt worden war. 1890 lief das Sozialistengesetz aus.
Die Hochkonjunktur seit den 1890er Jahren, große Streiks und der Wunsch nach wirksamer Interessenvertretung ermöglichten den Aufstieg zur Massenbewegung. Eine zentrale Organisationsfrage lautete, ob Beschäftigte nach einzelnen Berufen oder gemeinsam nach Industriezweigen organisiert werden sollten. 1890 wurde ein Kompromiss beschlossen: Berufsverbände blieben bestehen, daneben waren berufsübergreifende Industrieverbände möglich. Der 1891 gegründete Deutsche Metallarbeiterverband und der 1893 gegründete Deutsche Holzarbeiterverband folgten dem Industrieverbandsprinzip. Lokalistische, nur örtlich organisierte Verbände wurden zurückgedrängt.
1890 entstand die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands als gemeinsames Koordinierungs- und Agitationsorgan. Ihr langjähriger Vorsitzender war Carl Legien. Sie sammelte Statistiken, förderte schwach organisierte Berufsgruppen, pflegte internationale Beziehungen und befasste sich später auch mit Sozialpolitik. Arbeitskämpfe und Streikkassen blieben jedoch grundsätzlich Angelegenheit der Einzelverbände. Seit dem Kongress von 1899 war die Generalkommission allgemein anerkannt.
Kaiserreich: Struktur, Ziele und Verhältnis zur SPD
Die freien Gewerkschaften wuchsen von etwa 250.000 Mitgliedern im Jahr 1895 auf 680.427 im Jahr 1900 und etwa 2,5 Millionen im Jahr 1913. Damit waren sie deutlich größer als die christlichen Gewerkschaften mit rund 340.000 und die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine mit etwa 100.000 Mitgliedern. Das Wachstum hing stark von der Konjunktur und von Arbeitskämpfen ab. Viele Menschen traten unmittelbar vor einem Streik ein und danach wieder aus. Vor dem Ruhrbergarbeiterstreik von 1905 kamen 60.000 neue Mitglieder hinzu; anschließend verließen 30.000 den Verband wieder.
Die Organisation blieb je nach Beruf, Branche und Region sehr unterschiedlich. Gut organisierbar waren qualifizierte Handwerksberufe sowie städtische und industrialisierte Gebiete wie Berlin und Hamburg. Große Hindernisse bestanden bei Landarbeitern, Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Angestellten, Frauen, wenig Qualifizierten sowie in der Schwerindustrie. Antigewerkschaftliche Maßnahmen, schwarze Listen und betriebliche Sozialleistungen erschwerten dort die Organisation. Der Deutsche Metallarbeiterverband war mit über 500.000 Mitgliedern der größte Einzelverband. Insgesamt vereinigten die größten Verbände mehr als zwei Drittel aller Mitglieder.
Mit dem Wachstum professionalisierten sich die Gewerkschaften: Die Zahl der bezahlten Funktionäre stieg von 104 im Jahr 1898 auf 2867 im Jahr 1914. Gleichzeitig wurden Entscheidungen zentralisiert. Seit 1899 entschieden die Zentralvorstände über Streiks; dies führte mitunter zu Konflikten mit der Basis. Die Gewerkschaften bevorzugten zunehmend Tarifverträge, also Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen über Löhne und Arbeitsbedingungen. Nach 1905 versiebenfachte sich deren Zahl, obwohl Arbeitgeber bei mehr als vier Fünfteln der Arbeiter die Bedingungen weiterhin ohne Gewerkschaftsbeteiligung festlegten.
Innerhalb der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung beanspruchte zunächst die Partei die Führung. Mit ihrem Wachstum forderten die Gewerkschaften jedoch Selbstständigkeit und einen reformorientierten Kurs. In der Massenstreikdebatte lehnten die Gewerkschaftsführer einen politischen Generalstreik ab, weil er Organisationen und soziale Erfolge gefährden könne. Rosa Luxemburg und andere Vertreter des linken SPD-Flügels widersprachen. Das Mannheimer Abkommen von 1906 erkannte schließlich die Gleichrangigkeit von SPD und Gewerkschaften an. Aktionen, die beide Seiten betrafen, sollten gemeinsam abgestimmt werden. Damit war ein politischer Massenstreik praktisch ausgeschlossen.
Erster Weltkrieg und Übergang zur Republik
Zu Beginn des Ersten Weltkriegs unterstützten die freien Gewerkschaften die Burgfriedenspolitik, also die vorübergehende Zurückstellung innenpolitischer Konflikte. Am 2. August 1914 signalisierten sie ihre Unterstützung und verzichteten für die Kriegsdauer auf Streiks. Als Gründe galten die Verteidigung gegen den russischen Zarismus, die Angst vor staatlicher Zerschlagung und die Hoffnung auf politische und soziale Zugeständnisse. Der Kurs war intern umstritten. Seit 1915 kam es zu wilden, also nicht von den Gewerkschaften genehmigten Streiks; in Städten und im Deutschen Metallarbeiterverband gewann die Opposition an Einfluss.
Das Hilfsdienstgesetz von 1916 verpflichtete zur Arbeit in kriegswichtigen Bereichen, brachte den Gewerkschaften aber zugleich staatliche Anerkennung. In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten wurden Arbeiter- und Angestelltenausschüsse eingerichtet; verschiedene Gremien wurden paritätisch, also gleich stark mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, besetzt. Alexander Schlicke wurde als erster freier Gewerkschafter in ein offizielles Staatsamt berufen. Die Regelungen stärkten die Gewerkschaften organisatorisch, banden sie aber enger an den Staat.
Not, Kriegsmüdigkeit und politische Unzufriedenheit führten seit 1917 zu großen Streiks. An den Januarstreiks 1918 beteiligten sich mehr als eine Million Menschen. Revolutionäre Obleute entwickelten betriebsnahe, rätedemokratische Organisationsformen. Die Gewerkschaftsführungen verlangten Reformen, wollten aber eine Revolution verhindern. Während der Novemberrevolution unterstützten sie später den Rat der Volksbeauftragten, hatten an dessen Bildung jedoch kaum Anteil.
Am 15. November 1918 schlossen Gewerkschaften und Arbeitgeber das Stinnes-Legien- beziehungsweise Novemberabkommen. Die Arbeitgeber erkannten die Gewerkschaften als berufene Arbeitnehmervertretungen sowie die volle Koalitionsfreiheit an. Vereinbart wurden Tarifverträge, Arbeiterausschüsse in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten, paritätische Arbeitsnachweise und Schlichtungsausschüsse sowie der Achtstundentag bei vollem Lohnausgleich. Darauf beruhte die am 4. Dezember 1918 gegründete Zentralarbeitsgemeinschaft. Viele Gewerkschafter sahen darin eine wirtschaftliche Demokratisierung; besonders im Metallarbeiterverband wurde das Abkommen aber als zu weitgehende Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern kritisiert.
Weimarer Republik: Erfolge, Krisen und politische Konflikte
1919 entstand als neuer Dachverband der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB). Die Gewerkschaften erklärten sich parteipolitisch neutral, blieben aber eng mit der SPD verbunden. Ergänzend bildeten sich der Allgemeine freie Angestelltenbund 1920 und der Allgemeine Deutsche Beamtenbund 1924; gemeinsam sprach man vom „Drei-Säulen-Modell“. Der ADGB trat für die parlamentarische Republik ein und lehnte ein dauerhaftes Rätesystem ab. Wichtige frühe Erfolge waren rechtsverbindliche Tarifverträge, der Achtstundentag, Regelungen zu Einstellung und Entlassung sowie das Betriebsrätegesetz von 1920.
Die Mitgliederzahl stieg im ersten Quartal 1919 um 1,81 Millionen auf 4,67 Millionen. Neu organisiert wurden besonders Staats-, Eisenbahn- und Landarbeiter sowie Belegschaften großer Betriebe. Der Frauenanteil betrug 1918 etwa 25 Prozent. Inflation und Wirtschaftskrisen führten anschließend zu starken Verlusten; 1926 lag der Tiefpunkt bei 3,9 Millionen Mitgliedern. Organisatorisch wurde das Industrieverbandsprinzip angestrebt, ohne vollständig verwirklicht zu werden. Bildungsarbeit, Arbeitersekretariate, Fachschulen und Gewerkschaftsunternehmen wie die Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten, Wohnungsunternehmen, Konsumgenossenschaften und die Volksfürsorge wurden ausgebaut.
Beim Kapp-Putsch riefen ADGB und AfA-Bund am 13. März 1920 zum Generalstreik auf. Insgesamt streikten 12 Millionen Arbeitnehmer; die Putschisten gaben am 17. März auf. Weitergehende gewerkschaftliche Forderungen nach Demokratisierung und Sozialisierung wurden jedoch kaum umgesetzt.
Während der Inflation mussten Löhne immer schneller angepasst werden; 1922 fanden teilweise wöchentliche Verhandlungen statt. 1923 sanken die Reallöhne auf 60 Prozent des Standes von 1900. Der passive Widerstand gegen die französisch-belgische Ruhrbesetzung verschärfte die Inflation zusätzlich. Gleichzeitig geriet der Achtstundentag unter Druck. Eine Verordnung erlaubte 1923 längere Arbeitszeiten, und der ADGB verließ am 16. Januar 1924 die bedeutungslos gewordene Zentralarbeitsgemeinschaft.
In der Phase relativer Stabilisierung stiegen Reallöhne und Mitgliederzahlen wieder, erreichten aber nicht mehr das Niveau der frühen 1920er Jahre. 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung eingeführt. Die Gewerkschaften entwickelten das Konzept der Wirtschaftsdemokratie: Betriebsräte und Gewerkschaften sollten Arbeitnehmer an wirtschaftlichen Entscheidungen beteiligen und den Kapitalismus schrittweise umgestalten. Das Arbeitszeitgesetz von 1927 bestätigte grundsätzlich den Achtstundentag, ließ aber viele Ausnahmen zu. Beim Ruhreisenstreit von 1928 kam es zu einer Massenaussperrung. Der spätere Streit um Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenversicherung trug 1930 zum Ende der Regierung Hermann Müller bei.
Weltwirtschaftskrise, Zerschlagung und Widerstand
In der Weltwirtschaftskrise stieg die Arbeitslosigkeit von durchschnittlich 1,89 Millionen im Jahr 1928 auf über 3 Millionen 1930, 4,5 Millionen 1931 und mindestens 6,1 Millionen 1932. Sinkende Beiträge, steigende Unterstützungskosten und Mitgliederverluste schwächten die Gewerkschaften. Zwischen 1929 und 1932 verloren die ADGB-Verbände mehr als ein Viertel ihrer Mitglieder. Streiks wurden schwieriger; meist ging es nur noch darum, Lohnsenkungen oder andere Verschlechterungen abzuwehren.
Die Gewerkschaften forderten die 40-Stunden-Woche, eine Stärkung der Binnennachfrage und aktive Arbeitsbeschaffung. Der WTB-Plan von Wladimir Woytinsky, Fritz Tarnow und Fritz Baade sah öffentliche Arbeiten im Umfang von 2 Milliarden Reichsmark vor, durch die eine Million Arbeitslose zunächst für ein Jahr beschäftigt werden sollten. Spätere Richtlinien verlangten außerdem die Verstaatlichung von Schlüsselindustrien, Banken, Energie- und Verkehrsunternehmen sowie eine planwirtschaftliche Ordnung der übrigen Wirtschaft.
Politisch tolerierten ADGB und SPD die Regierung Heinrich Brüning, um eine offene Diktatur zu verhindern, obwohl deren Notverordnungen Löhne, Sozialleistungen und Tarifrechte einschränkten. Konkurrenz entstand durch die kommunistische Revolutionäre Gewerkschaftsopposition und die nationalsozialistische Betriebszellenorganisation. Bei den Betriebsratswahlen 1931 blieben die freien Gewerkschaften mit 115.671 Mandaten gegenüber 4664 für die kommunistische RGO und 10.956 für die christlichen Gewerkschaften klar führend. Eine Einheitsfront mit der KPD kam wegen gegensätzlicher Ziele und gegenseitigen Misstrauens nicht zustande. Die freien Gewerkschaften schlossen sich der Eisernen Front an und unterstützten 1932 die Wiederwahl Paul von Hindenburgs als kleineres Übel gegenüber Adolf Hitler.
Nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 rief der ADGB nicht zum Generalstreik auf. Die Führung hoffte durch Anpassung, Distanzierung von der SPD und Betonung nationaler Aufgaben fortbestehen zu können. Obwohl die freien Gewerkschaften bei den Betriebsratswahlen im Frühjahr 1933 noch über 70 Prozent der Stimmen erhielten und die NSBO nur 11,7 Prozent, wurden sie nach ihrer Teilnahme am nationalsozialistisch umgedeuteten 1. Mai am 2. Mai 1933 zerschlagen. Gebäude wurden besetzt, Gewerkschafter verhaftet und ermordet; am 3. Mai unterstellten sich die übrigen Richtungsgewerkschaften dem nationalsozialistischen Aktionskomitee.
Viele ehemalige Funktionäre gingen anschließend in den Widerstand. Besonders Metall-, Bau- und Transportarbeiter bauten geheime Zirkel auf, hielten Verbindungen zur illegalen Reichsleitung der Gewerkschaften, zum SPD-Exilvorstand Sopade und zu internationalen Organisationen und sammelten Berichte über Arbeitsbedingungen und Löhne. Illegale Zeitschriften, Flugblätter, Sabotage und die Unterstützung von Zwangsarbeitern gehörten zu den Widerstandsformen. Einige Gewerkschafter waren in die Vorbereitungen des Attentats vom 20. Juli 1944 einbezogen. Zahlreiche Beteiligte wurden inhaftiert, in Konzentrationslagern getötet oder gezielt ermordet. Die illegalen Netzwerke bildeten eine Grundlage für den Wiederaufbau der Gewerkschaften nach 1945 in beiden Teilen Deutschlands.