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Erster Mai

Geschichte: Haymarket Affair · Anfang 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des Achtstundentags zum Generalstreik am 1. · An einem …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Ursprung
  2. 2. Haymarket Affair und internationaler Kampftag
  3. 3. Deutschland und Österreich
  4. 4. Schweiz und kirchliche Gedenktage
  5. 5. Internationale Verbreitung

Bedeutung und Ursprung

Der Erste Mai wird als Tag der Arbeit, Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse oder Maifeiertag bezeichnet. Er ist in Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und vielen weiteren Staaten ein gesetzlicher Feiertag. Neben seiner politischen Bedeutung als Tag der Arbeiterbewegung ist der 1. Mai vielerorts auch ein wichtiger Termin des Maibrauchtums.

Sein politischer Ursprung liegt in den Kämpfen um den Achtstundentag. Anfang 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung für den 1. Mai zu einem Generalstreik auf. Sie bezog sich dabei auf eine Massendemonstration am 1. Mai 1856 im australischen Bundesstaat Victoria, die ebenfalls den Achtstundentag gefordert hatte. In den USA war der 1. Mai außerdem traditionell der „moving day“, also der Stichtag, an dem Arbeitsverhältnisse endeten und Arbeiter oft an einen anderen Ort ziehen mussten, um neue Arbeit zu finden.

Haymarket Affair und internationaler Kampftag

Am 1. Mai 1886 demonstrierten und streikten in den Vereinigten Staaten Tausende Arbeiter. In Chicago spitzte sich der Konflikt besonders zu. In einer Fabrik für landwirtschaftliche Geräte waren viele Arbeiter gegen die Betriebsleitung solidarisch, weil sie unter anderem bei einem 12-Stunden-Tag durchschnittlich nur drei US-Dollar pro Tag verdienten. Die Geschäftsleitung reagierte mit Massenaussperrungen und wollte 800 bis 1000 Stellen neu besetzen. Aufgrund der Kampagnen der sozialistischen Chicagoer Arbeiter-Zeitung meldeten sich jedoch nur 300 neue Arbeiter; dies wurde später als großer Erfolg der Gewerkschaft gewertet.

Am 3. Mai 1886 kam es in Chicago zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und Polizei, bei der zwei Demonstranten starben. Am folgenden Tag fand auf dem Haymarket eine Protestkundgebung statt. Die Polizei stürmte die zunächst friedliche Versammlung. Ein Unbekannter warf eine Bombe, die einen Polizisten sofort tötete und viele Polizisten und Demonstranten verletzte. Sechs weitere Polizisten starben später an den Folgen. Beim anschließenden Gefecht wurden mehr als 200 Arbeiter verletzt; als Zahl der Toten werden sieben Polizisten und schätzungsweise dreimal so viele Arbeiter genannt.

Acht Anarchisten, die die Kundgebung organisiert hatten, wurden festgenommen und wegen Verschwörung angeklagt. Vier von ihnen, darunter August Spies, wurden am 11. November 1887 gehängt; einer beging in seiner Zelle Suizid. Die drei Überlebenden wurden sechs Jahre später begnadigt. Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale vom 14. bis 21. Juli 1889 wurde der 1. Mai zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde dieser Protest- und Gedenktag erstmals weltweit mit Massenstreiks und Massendemonstrationen begangen.

Deutschland und Österreich

In Deutschland versuchte die Weimarer Nationalversammlung am 15. April 1919, den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu machen. Das gelang nur für das Jahr 1919. Der sogenannte Blutmai in Berlin 1929 machte später die starken Gegensätze zwischen KPD und SPD sichtbar. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 gesetzlicher Feiertag und durch das Reichsgesetz vom 10. April 1933 als „Tag der nationalen Arbeit“ bezeichnet. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften zerschlagen, Gewerkschaftshäuser gestürmt und Vermögen beschlagnahmt. 1934 wurde der 1. Mai zum „nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ erklärt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestätigte der Alliierte Kontrollrat 1946 den 1. Mai als Feiertag, erlaubte Maikundgebungen aber nur eingeschränkt. In der Bundesrepublik Deutschland ist der 1. Mai nach den Feiertagsgesetzen der Länder gesetzlicher Feiertag. In Nordrhein-Westfalen heißt er Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde, abgekürzt Tag des Friedens und der Völkerversöhnung. In Hessen ist er durch Artikel 32 der Hessischen Verfassung als „Feiertag aller arbeitenden Menschen“ anerkannt. In der DDR und anderen sozialistischen Ländern wurde er als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ mit Maiparaden gefeiert; ein Symbol ist die rote Mainelke. Seit den 1980er Jahren kam es in der Bundesrepublik neben organisierten Demonstrationen regelmäßig zu Ausschreitungen, besonders bei der Demonstration zum 1. Mai in Berlin-Kreuzberg. Seit 2001 gibt es zudem den EuroMayDay, der Formen von Prekarisierung in Arbeit und Leben sichtbar machen will.

In Österreich finden Kundgebungen zum Ersten Mai seit 1890 statt. Am 1. Mai 1890 versammelten sich im Wiener Prater mehr als 100.000 Menschen; es war die größte Kundgebung, die Wien bis dahin gesehen hatte. Die christliche Arbeiterbewegung veranstaltete 1893 ihre erste Maikundgebung. Am 25. April 1919 erklärte die Konstituierende Nationalversammlung der Republik Deutschösterreich den 1. Mai zu einem allgemeinen Ruhe- und Festtag. Während des Austrofaschismus wurden sozialdemokratische Maifeiern verboten, und der 1. Mai wurde 1934 zum Staatsfeiertag im Sinne der neuen Verfassung des Ständestaats umgedeutet. Nach 1945 blieb der 1. Mai gesetzlicher Feiertag; mit Bundesgesetz vom 14. Juli 1949 wurde er ausdrücklich zum Staatsfeiertag erklärt. In Wien ist der Maiaufmarsch der Sozialdemokraten besonders wichtig. Teilnehmerzahlen sind teils umstritten: 2018 und 2019 nannte die SPÖ 120.000 Teilnehmer, während polizeiliche Luftbilder 2019 nur 12.000 ergaben; 2022 zählte die Polizei 1.500 bis 2.000 Teilnehmer, 2025 berichteten Medien von „Zehntausenden“.

Schweiz und kirchliche Gedenktage

In der Schweiz ist nur der 1. August ein bundesweiter staatlicher Feiertag. Der 1. Mai ist kantonal geregelt. In Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Neuenburg und Zürich ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter Feiertag, der Sonntagen gleichgestellt ist. In Schaffhausen, Thurgau und Tessin ist er ein gesetzlich anerkannter kantonaler Ruhetag. In Solothurn ist er ab 12:00 Uhr ein gesetzlich anerkannter halber Feiertag. In Freiburg und St. Gallen haben Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ab 12:00 Uhr frei. In vielen anderen Kantonen ist der 1. Mai kein Feiertag. In Zürich organisiert das Zürcher 1.-Mai-Komitee zusammen mit dem Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich mehrtägige Feiern, die nach Veranstalterangaben Zehntausende besuchen. Seit den 1990er Jahren wurden dort Kundgebungen immer wieder von gewalttätigen „Nachdemonstrationen“ überschattet.

In den evangelischen Kirchen ist der Erste Mai kein Feiertag. Die Perikopenordnung, also die Ordnung der Bibeltexte für Gottesdienste, enthält aber das Themenfeld „Arbeit“. Dadurch ist ein „Bittgottesdienst für gesegnete Arbeit“ möglich; die liturgische Farbe ist violett.

In der katholischen Kirche erklärte Papst Pius XII. den 1. Mai im Jahr 1955 zum Gedenktag Josefs des Arbeiters. Josef, der Ehemann Mariens und Nährvater Jesu, wird in der Bibel als τέκτων (téktōn), also Bauhandwerker, beschrieben und gilt traditionell als Patron der Arbeiter. Außerdem wurde der Gedenktag Maria als „Patrona Bavariae“ nach der Revision des Heiligenkalenders auf den 1. Mai verlegt und wird weiterhin in den Diözesen der Freisinger Bischofskonferenz sowie in der Diözese Speyer begangen.

Internationale Verbreitung

Der 1. Mai ist in vielen Ländern ein gesetzlicher Feiertag oder ein wichtiger Tag der Arbeiterbewegung. In Europa ist er unter anderem in Albanien, Kosovo, Belgien, Luxemburg, Estland, Lettland, Litauen, Finnland, Frankreich, Griechenland, Zypern, Italien, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Portugal, Russland, Spanien, Tschechien, der Slowakei, Schweden, der Ukraine, Ungarn, Norwegen, Slowenien, Polen, Nordmazedonien und Malta gesetzlicher Feiertag. In Dänemark ist er kein gesetzlicher Feiertag, wird aber in manchen Firmen arbeitsfrei gehalten. Im Vereinigten Königreich und in Irland ist nicht der 1. Mai selbst gesetzlicher Feiertag, sondern der erste Montag im Mai.

Auch in vielen Staaten Afrikas ist der Erste Mai offizieller Feiertag, etwa in Ägypten, Algerien, Äquatorialguinea, Äthiopien, Burkina Faso, der Elfenbeinküste, Gambia, Ghana, Kamerun, Kenia, Marokko, Mosambik, Nigeria, Südafrika, Tansania und Tunesien. In Amerika ist er unter anderem in Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Honduras, Kuba, Kolumbien, Mexiko, Peru und Uruguay ein offizieller Feiertag.

In Asien wird der 1. Mai in der Volksrepublik China als Tag der Arbeit begangen und ist gesetzlicher Feiertag; fällt er auf ein Wochenende, erhalten Beschäftigte am folgenden Montag frei, und Schüler haben regulär drei Tage Schulferien. In Indien ist er ein öffentlicher Tag der Arbeit; in Maharashtra wird er zugleich als Maharashtra Day und in Gujarat als Gujarat Day begangen. In Japan gibt es Maifeiern der Gewerkschaften seit 1920, aber der 1. Mai ist kein gesetzlicher Feiertag; stattdessen gibt es am 23. November den Arbeitsdanktag. In der Türkei wurde der 1. Mai 1923 erstmals gefeiert, nach dem Militärputsch von 1980 abgeschafft und im April 2009 wieder als offizieller Feiertag eingeführt. Auch in Indonesien, Kambodscha, Malaysia, Südkorea, Thailand, Taiwan und Vietnam ist der 1. Mai Tag der Arbeit. In den USA, Kanada, Australien und Neuseeland gibt es als entsprechendes Fest den Labor Day.

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